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Hydraulischer Abgleich ist Pflicht: Neue Fristen für Ver ... / 4 Hydraulischer Abgleich: Optimierung der Heizung

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Eine teure und in der Wohnungswirtschaft umstrittene Optimierungsmaßnahme ist der hydraulische Abgleich. Wurde noch kein Abgleich gemacht, ist der nun ebenfalls gesetzlich Pflicht zu den genannten Stichdaten.

Bei dem Abgleich wird vom Fachbetrieb ermittelt, wie viel Wärmeleistung nötig ist, um Wohnräume zu beheizen sowie – wenn nötig – die Wassermenge der Heizung und die optimale Vorlauftemperatur eingestellt. Außerdem werden Pumpenleistung und Widerstände im Heizkreislauf errechnet, um sicherzustellen, dass von der Umwälzpumpe zu den Heizkörpern und zurück genau die Wassermenge fließt, die alle Räume im Haus gleichmäßig warm werden lässt.

Der Energieverbrauch bei der Erwärmung von Heizkörpern soll sich mit dem hydraulischen Abgleich um bis zu 15 % senken lassen, heißt es auf dem Portal "Intelligent heizen" des VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie. "Zukunft Altbau" geht von 10 % aus.

 
Praxis-Tipp

"Verfahren B" beim hydraulischen Abgleich bevorzugen

Der hydraulische Abgleich sollte nach Angaben von Zukunft Altbau nach dem "Verfahren B" und auf Grundlage einer Heizlastberechnung für einzelne Räume erfolgen. Das kostet mehr als Einstellungen nach dem "Schätzverfahren A" auf Basis des Flächenansatzes – der Abgleich soll aber dafür exakter und für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe unumgänglich sein, heißt es. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum hydraulischen Abgleich gelistet: FAQ Hydraulischer Abgleich (co2online).

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