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EU verzichtet auf "harte" Sanierungspflicht für Wohnraum

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Damit die Europäische Union bis 2050 klimaneutral wird, hat sich die EU im Zuge der Reform der Gebäuderichtlinie (EPBD) auf strengere Vorgaben zur Energieeffizienz von Immobilien geeinigt. Eine Sanierungspflicht für einzelne Wohnhäuser ist aber vom Tisch.

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 7.12.2023 im entscheidenden Trilog mit der EU-Kommission auf strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden geeinigt. Die Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) sieht unter anderem vor, dass bei Wohngebäuden der Energieverbrauch im Schnitt bis zum Jahr 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % sinken soll.

Nach dem Verständnis von Verbänden von Eigentümern und der Wohnungswirtschaft ist damit die zunächst vom EU-Parlament geforderte Sanierungspflicht für besonders schlecht gedämmte private Wohngebäude vom Tisch. Haus & Grund hatte vor der Gefahr eines massiven Wertverfalls der Immobilien durch Zwangssanierungen gewarnt. Der GdW wertete den Kompromiss als positives Signal und führte erneut Quartiersansätze ins Feld.

Geywitz: Quartiersansatz statt Zwangssanierung

Die Bundesregierung hatte sich lange für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude ausgesprochen, davon distanzierte sich aber Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch vor den abschließenden EPBD-Verhandlungen: "Verpflichtende Sanierungen für einzelne Wohngebäude schließen wir aus", teilte sein Ministerium laut einem Bericht der FAZ online (faz.net) schon im September 2023 mit.

Auch Bauministerin Klara Geywitz (SPD) stellte sich bereits gegen die Zwangssanierung, nachdem die Pläne des EU-Parlaments im Frühjahr bekannt geworden waren. Der jetzt gefundene Kompromiss orientiere sich an der Realität und überfordere weder die Familie im Einfamilienhaus auf dem Land noch den Bäckermeister mit kleiner Backstube und Verkaufsraum. Die Klimaziele sollen eingehalten werden, in dem z. B. ganze Quartiere einbezogen werden.

Reform der EU-Gebäuderichtlinie: Wie geht es weiter?

Tatsächlich müssen das Europaparlament und der EU-Rat dem Kompromiss formal noch zustimmen, bevor die Gebäuderichtlinie in Kraft treten kann und die EU-Staaten die Regeln in nationales Recht umsetzen können.

Beschlossen haben die Unterhändler auch den Ausstieg aus Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Die EU-Staaten sollen einen Fahrplan bis zum Jahr 2040 implementieren. Mit der Förderung für Öl- und Gasheizungen soll spätestens 2025 Schluss sein. Mit der EPBD-Reform wurden auch Zeitpunkte festgelegt, bis zu denen Nicht-Wohngebäude die Energiestandards erreicht haben müssen, um bis 2050 klimaneutral zu sein: Die Vorschriften sehen vor, dass 16 % der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 % bis 2033 renoviert werden müssen.

Zudem soll die Installation von Solaranlagen bis 2030 auch in neuen Wohngebäuden verpflichtend werden, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Wie die Ziele konkret erreicht werden, können die EU-Staaten zu großen Teilen selbst festlegen. Auch mögliche Sanktionen für Immobilieneigentümer, die diese Ziele nicht rechtzeitig erreichen, werden im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht diskutiert.

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