Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

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Musikschullehrer / 3.1 Beide Rechtsformen möglich

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Steuerbevollmächtitgte/vereidigte Buchprüfer

da) Berufsrecht, Berufsbild Rn. 177 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 und 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entspreche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 177 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 und 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden JA eines Unternehmens ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ähnliche Berufe

Rn. 181 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einem WP, StB oder StBev ähnliche Berufe (s Rn 129 ff) werden idR nicht anerkannt. Ein für einen LSt-Hilfeverein als freier Mitarbeiter tätiger Beratungsstellenleiter (§ 23 Abs 3 StBerG) übt weder einen Katalogberuf noch einen einem Katalogberuf ähnlichen Beruf aus (BFH BStBl II 1988, 273; BFH/NV 1989, 498; FG RP EFG 1995, 21 rkr). Die in §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des steuerberaten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Einzelfälle

Rn. 45 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Als selbstständige Tätigkeit behandelt wurde zB die freiwillige schriftstellerische Nebentätigkeit eines angestellten Schriftleiters für seinen ArbG (BFH BStBl III 1955, 153); ebenso für einen WP, der neben seiner unselbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer WP-GmbH gelegentlich auch selbstständige Arbeit als WP leistete (BFH BStBl III 1957, 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Henssler, Die Freiberufler-GmbH, ZIP 1994, 844; Glenk, Die RA-GmbH, INF 1995, 691 und 718; Kupfer, Freiberufler-Gesellschaften: Partnerschaft, Anwalts- und Ärzte-GmbH, KÖSDI 1995, 10 130; Henssler, Neue Formen anwaltlicher Zusammenarbeit – Anwalts-GmbH und Partnerschaft im Wettbewerb der Gesellschaftsformen, DB 1995, 1549; Sommer, Anwalts-GmbH oder Anwalts-Partnerschaft? – Zivil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 335 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 18 Abs 1 Nr 3 EStG erfasst alle Arten verwaltender Tätigkeit (BFH BStBl II 1988, 266; 2004, 112), soweit die Vergütungen nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebes anfallen. Eine selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG übt nur derjenige aus, der unmittelbar zur Verwaltung fremden Vermögens berechtigt und ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zur Entstehungsgeschichte

Rn. 11 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die GewSt-Freiheit der Freiberufler bestand schon nach dem preußischen GewStG vom 24.06.1891. Der Katalog der freien Berufe erfasste außer Ärzten und RA Einkünfte aus schriftstellerischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender und erzieherischer Tätigkeit (vgl § 15 preußisches EStG). In der Weimarer Republik galten § 9 Nr 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Theissen, Die überörtliche Anwaltssozietät, MDR 1993, 1; Gschwendtner, Die PersGes als Steuerrechtssubjekt im ESt-Recht nach der Rspr des GrS des BFH, Fs für F. Klein, Köln 1994, 751; Seibert, Die Partnerschaft für die freien Berufe, DB 1994, 2381; Schmidt, Die freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Eggesieker, Gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern, StbKongrRep 1995, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tatsächliche Ausübung

Rn. 83c Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wissenschaftlich ist eine Tätigkeit nicht schon dann, wenn sie im Rahmen eines Berufes ausgeübt wird und dieser wiederum nur aufgrund einer wissenschaftlichen Vorbildung ergriffen werden kann. Das gilt für alle akademischen Berufe, insb RA, Ärzte, StB, WP, Ingenieure usw. Umgekehrt hindert die Ausübung eines Katalogberufs nicht die Einordnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die gesetzliche Regelung

Rn. 80 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zur freiberuflichen Tätigkeit bestimmte Tätigkeiten, nämlich die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, und die Ausübung der Katalogberufe, nämlich die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, RA, No...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8088; K. Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongr 1991, 131; Schaper, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahren

Rn. 666 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Über Art und Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit wird grds iRd ESt-Veranlagung entschieden. Eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen wird jedoch durchgeführt, wenn Wohnsitz (§ 19 AO) und Ort der Tätigkeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 AO) in den räumlichen Zuständigkeitsbereich verschiedener FA fallen (§ 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Der freiberuflich tätige beratende Betriebswirt, KÖSDI 1989, 7736; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; List, Unternehmensberater in steuerlicher Sicht, FS für Beusch, 1993, 495; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kanzler, Der RA als Konk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 125 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der selbstständigen Berufstätigkeit in einem Katalogberuf werden nur berufstypische Tätigkeiten zugeordnet, die dem Berufsbild eines der in § 18 Abs 1 Nr 1 EStG aufgeführten Berufe entsprechen (BFH BStBl III 1961, 210; BFH BStBl II 1986, 213; BFH BStBl II 1987, 147; BFH BStBl II 1989, 24; BFH BStBl II 1989, 797; BFH BStBl II 1990, 534; BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Weitere Einzelfälle

Rn. 338 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Treuhandtätigkeit ist je nach Inhalt oder Durchführung vermögensverwaltende (BFH BStBl II 1968, 410) oder gewerbliche Tätigkeit (BFH BStBl II 1995, 171; BFH BStBl II 1994, 936; BFH BStBl II 1994, 650; BFH BStBl II 1990, 534; BFH BStBl II 1989, 797; BFH BStBl II 1968, 410). Gewerblichkeit kommt bei einem Umfang wie bei einem Gewerbebetri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fallgruppen

Rn. 277 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Hauptanwendungsfall der Abfärberegelung ist die Erbringung freiberuflicher und trennbarer gewerblicher Leistungen durch die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit (die PersGes selbst). Beispiele: BFH BStBl II 1979, 574: Tierärzte mit trennbarer Medikamentenabgabe; BFH BStBl II 1995, 171: stille Beteiligung an freiberufli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rn. 449 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei einer freiberuflichen PersGes gehört zum BV zunächst das Gesamthandsvermögen der PersGes (zur gemeinsam entwickelten Software BFH BFH/NV 2001, 1547), sofern es nicht wegen erkennbaren Fehlens von Nutzen ausnahmsweise zum notwendigen PV gehört (BFH BStBl II 1996, 642). In Betracht kommt auch gewillkürtes BV nach den Grundsätzen s Rn 441 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausbildungskosten bzw Fortbildungskosten

Rn. 526 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Kosten für Ausbildung und Fortbildung führen zu BA, sofern sie in einem Veranlassungszusammenhang mit dem gegenwärtig ausgeübten Freiberuf oder in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit einem anderen zu ergreifenden Beruf stehen (BFH BStBl II 1977, 547: psychotherapeutische Ausbildung eines Nervenarztes; BFH BStBl II 1992, 1036: Psyc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abschreibung

Rn. 511 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Anders als bei den den gewerblichen Unternehmen zuzurechnenden Geschäftswerten hat die Rspr bei den sog Praxiswerten freiberuflicher Praxis schon immer AfA auf die AK zugelassen. Der derivativ erworbene Praxiswert stellte ein abnutzbares immaterielles WG dar (RFH RStBl 1929, 326; RFH RStBl 1938, 955; BFH BStBl III 1958, 330; BFH BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verschiedenartige Tätigkeiten mit unterschiedlichen Mandantenkreisen

Rn. 639 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Anzuerkennen ist ein selbstständiger Vermögensteil bei einem Arzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin (BFH BStBl II 2005, 208); bei einem RA und Notar, bei dem die Tätigkeiten organisatorisch und hinsichtlich der Mandantschaft getrennt ausgeübt werden (FG Düsseldorf EFG 2002, 1174 rkr); bei einem Radiologen und Akupunkteur (FG SchlH EFG 2007, 37...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berufsbildbedingte Einschränkungen

Rn. 442 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unabhängig von dieser Entwicklung wird bei Angehörigen der freien Berufe auch bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich notwendiges und gewillkürtes BV nur eingeschränkt zugelassen (BFH BStBl II 1998, 152; BFH/NV 2011, 1311). Der Umfang ihres BV wird durch die Besonderheit der Einkunftsart, dh die Erfordernisse ihres Berufes, bestimm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesamtbildwürdigung

Rn. 29 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Maßgebend ist eine abwägende Beurteilung des Gesamtbilds der Verhältnisse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 1991, 409; BFH BStBl II 1993, 303; BFH/NV 2011, 585). Namentlich die Unterscheidung allein danach, ob der StPfl dem Dritten lediglich seine Arbeitskraft oder einen Arbeitserfolg schuldet, führt nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einkünfte der Mitunternehmer

Rn. 295 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einkünfte sind nach § 18 Abs 4 EStG iVm § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (entsprechende Anwendung!) die Anteile der Mitunternehmer am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, ferner Sondervergütungen sowie Sonder-BE/Sonder-BA, vor allem im Zusammenhang mit Sonder-BV (BFH BStBl II 1979, 757; BFH BStBl II 1980, 275; BFH BStBl II 1981, 164; BFH BStBl II 1991,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Beendigung einer Betriebsaufspaltung in Fällen der Lizenzvergabe, DStZ 1990, 193; Gosch, Kriterien der Beendigung einer Betriebsaufspaltung, StBp 1994, 22; Kanzler, Betriebsaufspaltung – Rechtsfolgen bei Fortfall der tatbestandlichen Voraussetzungen, FR 1994, 21; Neu, Einkünfteinfektion nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – genügt der Obstkarren?, DStR 1995, 1893; Fichtelmann, Betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufsrecht

Rn. 311 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine weitgehende Liberalisierung des Berufsrechts hat die Entwicklung hin zur Freiberufler-KapGes erleichtert. Für die Angehörigen wirtschaftsprüfender und steuerberatender Berufe ist die Berufsausübung über eine KapGes unter bestimmten Voraussetzungen schon seit langem zugelassen. Gemäß §§ 3 Nr 3, 49 Abs 1 und 2, 50 und 50a StBerG aF sowie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kein Auffangtatbestand

Rn. 328 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Vorschrift des § 18 Abs 1 Nr 3 EStG enthält keine Definition des Begriffs der Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit. Sie benennt nur beispielhaft die Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltungen und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Auch die Entstehungsgeschichte und der (nicht erkenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen

Rn. 269 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft unterscheiden sich nicht von denen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (BFH BStBl II 2008, 681; ; BFH BStBl II 2016, 383; BFH BStBl II 2024, 184; FG Köln 12 K 1189/22, Rev VIII R 16/25; Mertzbach Stbg 2019, 295). Allg zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerscha...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 49 Der Gesetzgeber hat eine einheitliche Aufzählung der offenlegungspflichtigen Unterlagen geschaffen. Diese umfasst gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss (Rz. 60 ff.), den Lagebericht (Rz. 79 f.), den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk für den Abschluss (Rz. 69 ff.) (mit dem CSRD-UmsG ist zusätzlich der Bericht übe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Zusammenfassungsmöglichkeiten

Rz. 160 § 322 HGB gibt die Möglichkeit, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zusammenzufassen, wenn der Konzernabschluss zusammen mit dem Jahresabschluss der Mutter oder mit einem nach § 325 Abs. 2a HGB erstellten Abschluss, also einem Jahresabschluss unter Beachtung internationaler Rechnungslegungsstandards, bekannt gemacht wird. In diesem Fall kann der Abschlussprü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk

Rz. 69 Der Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk des Abschlussprüfers ist offenzulegen, wobei eine vollständige Wiedergabe – einschl. des Datums und des Orts sowie der Namen der unterschreibenden Person(en) – geboten ist. Dadurch wird unterbunden, dass Teile des Vermerks verändert oder sein Sinn entstellt werden kann. Zugleich können Hinweise darauf erlangt werden, inw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Offenlegung von Änderungen (Abs. 1b Satz 1)

Rz. 106 Erfolgt eine nachträgliche Änderung von bereits offengelegten bzw. hinterlegten Unterlagen, ist dies offenzulegen bzw. eine erneute Hinterlegung vorzunehmen. Hierbei stellt der Wortlaut auf "die Änderung" ab. Hieraus ist jedoch nicht zu folgern, dass nur die Änderung als solche an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln ist. Vielmehr muss sich die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.1 Wechsel der Rechtsform

Rz. 187 Die Offenlegungspflichten gelten nur für KapG und KapCoGes. Folglich unterliegen klassische Personengesellschaften und Einzelunternehmer nicht der Offenlegungspflicht gem. § 325 HGB. Für sie gelten allenfalls die Regelungen des § 9 PublG. Hiermit sind insbes. die folgenden Vorteile verbunden: Rz. 188 Die Offenlegungspflicht gilt nur, wenn nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 P...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Anforderungen an die Unterlagen

Rz. 169 Seit der Neuregelung durch das EHUG wird das Handelsregister in elektronischer Form geführt. Hieraus ergeben sich Rückwirkungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses: dieser ist nunmehr in elektronischer Form vorzulegen. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 325 Abs. 6 HGB auf § 12 HGB. Dessen Abs. 2 ordnet an, dass die Dokumente in elektronischer Form zum Handel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Nachreichungspflichten und Fristwahrung (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 102 Um die Wahrung der absoluten Fristen von zwölf bzw. vier Monaten (Abs. 4) zu ermöglichen, sah Satz 5 a. F. vor, zunächst den Jahresabschluss (Rz. 60 ff.) und den Lagebericht (Rz. 79 ff.) offenzulegen. Die übrigen Unterlagen mussten dann "unverzüglich" (Rz. 91) nach ihrem Vorliegen eingereicht werden. Hierbei war auf die noch fehlenden Unterlagen hinzuweisen, wobei es...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Anwendung von HGB-Vorschriften

Rz. 132 Der Gesetzgeber ordnet aus drei Gründen die ergänzende Anwendung von HGB-Vorschriften zu den IFRS an:[1] Vorschriften, die unabhängig von den zu befolgenden Rechnungslegungsvorschriften immer Gültigkeit besitzen, Vorschriften, die ausgewählte Regelungen der Bilanzrichtlinie umsetzen, und Vorschriften, die dem öffentlichen Interesse dienen oder Angaben vervollständigen, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Sanktionen

Rz. 173 Die Offenlegungsvorschriften haben in Deutschland lange Zeit kaum Beachtung gefunden. In Schätzungen wurde davon ausgegangen, dass bis zu 95 % aller deutschen Unt ihren Offenlegungspflichten gar nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkamen.[1] Dieser Umstand hat dazu geführt, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD einleite...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 30 Die Regelungen bauen auf den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben auf. Diese sehen vor, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Mit diesem muss sich der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung auseinandersetzen (§ 42 Abs. 2 GmbHG, § 111 Abs. 2 AktG). Neben diesen "internen" Informationsempfä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.1 Nachhaltigkeit in der variablen Vorstandsvergütung

Die Transformation der zweiten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie durch das sog. ARUG II 2019 hatte zu einer Anpassung des § 87 Abs. 1 S. 2 AktG dahingehend geführt, dass bei der variablen Vorstandsvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften seither eine "nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft" zugrunde gelegt werden muss.[1] Durch diese Klarstellung des...mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.4.2 Prüfung durch den Aufsichtsrat

Nach dem CSR-RUG ergibt sich eine materielle Prüfungspflicht der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen Berichts durch den Aufsichtsrat in § 171 Abs. 1 S. 4 AktG.[1] Allerdings wird die Reichweite der Prüfungspflicht in Bezug auf die nichtfinanzielle Erklärung bzw. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 171 Abs. 1 S. 4 AktG kontrovers di...mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.5.1 Erstellung durch den Vorstand (und den Aufsichtsrat)

Die durch das BilMoG 2009 eingeführte Erklärung zur Unternehmensführung wurde seither um die sog. Diversitätsberichterstattung in § 289f HGB erweitert.[1] Neben Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gemacht werden, und einer Darlegung der Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der eingerichteten Ausschüsse...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Ordnungswidrigkeit durch Abschlussprüfer (Abs. 2)

2.2.1 Täterkreis Rz. 26 Täter des § 334 Abs. 2 HGB können Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sein, die selbst Jahres- oder Konzernabschlussprüfer sind oder für eine Wirtschaftsprüfungs- oder Buchführungsprüfungsgesellschaft handeln und für diese den Bestätigungsvermerk erteilen und unterzeichnen.[1] Andere gesetzliche Vertreter oder Prüfungsgehilfen kommen nicht als ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Verstoß des Abschlussprüfers (Abs. 2)

Rz. 40 Für die Vollendung der Tat nach § 334 Abs. 2 HGB ist Voraussetzung, das der Bestätigungsvermerk einem gesetzlichen Vertreter zugegangen ist. Nicht erforderlich ist, dass der gesetzliche Vertreter tatsächlich Kenntnis nimmt. Die Erteilung des Bestätigungsvermerks durch Unterschrift ist dagegen nur eine sanktionslose Vorbereitungshandlung.[1] Die Tat ist beendet, sobald...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Täterkreis

Rz. 26 Täter des § 334 Abs. 2 HGB können Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sein, die selbst Jahres- oder Konzernabschlussprüfer sind oder für eine Wirtschaftsprüfungs- oder Buchführungsprüfungsgesellschaft handeln und für diese den Bestätigungsvermerk erteilen und unterzeichnen.[1] Andere gesetzliche Vertreter oder Prüfungsgehilfen kommen nicht als Täter in Betrach...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Tathandlung

Rz. 27 § 334 Abs. 2 HGB bezieht sich auf Verstöße des Abschlussprüfers gegen die gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 319 und 319b HGB. Durch das FISG wurden die sanktionierten Handlungen erweitert (vgl. Rz. 1a). Bei unbefugter Erteilung eines Bestätigungsvermerks kann der Verstoß gegen das Verbot der Erbringungen von Nichtprüfungsleistungen[1] oder gegen die Vorschriften i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Tathandlung

Rz. 29 § 334 Abs. 2a HGB sanktioniert die Verletzung von Pflichten des Prüfungsausschusses einer KapG sowie in § 335b Satz 1 HGB genannten Personenhandelsgesellschaften für folgende Tatbestände: Mangelnde Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch Nichtbeachtung der 15-%-Honorargrenze,[1] durch unterlassene oder nicht ordnungsgemäße Billigung bei der Erbringung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.4.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weite...mehr