Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.3 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 12 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 HGB haben alle publizitätspflichtigen Gesellschaften – von größenabhängigen Ausnahmen abgesehen – die folgenden Unterlagen offenzulegen: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,[1] den Lagebericht, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften: den Bestätigungsvermerk des...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.5 Freiwillige Publizität

Rz. 71 § 328 Abs. 2 HGB regelt die Fälle der sog. freiwilligen Publizität, bei der Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen vorgenommen werden, die nicht durch Gesetz oder Statuten (Gesellschaftsvertrag oder Satzung) vorgeschrieben sind. Solche freiwilligen Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen können auch in einer Form wiedergegeben werden, die nicht den Anforderunge...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.2 Offenzulegender Anhang

Rz. 27 Abweichend von den für die Aufstellung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften braucht der offenzulegende Anhang nach § 327 Nr. 2 HGB die folgenden Angaben nicht zu enthalten: die Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten;[1] bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens di...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 10 Offenlegung des Konzernabschlusses

Rz. 57 Soweit eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB einen Konzernabschluss aufzustellen hat (§§ 290 ff. HGB), wird auch der Konzernabschluss von der Offenlegungspflicht erfasst. Nach § 325 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den Konzernabschluss, spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs, auf das e...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.2 Umfang der Offenlegung

Rz. 50 Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 PublG i. V. m. § 325 Abs. 1 HGB sind folgende Unterlagen offenzulegen: der festgestellte oder gebilligte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang), der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers oder der Vermerk über dessen Versagung, der Bericht des Aufsichtsrats, sofern ein Aufsichtsrat besteht, der Lagebericht, d...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 9 Befreiende Offenlegung eines IFRS-Abschlusses

Rz. 54 Gem. § 325 Abs. 2a HGB kann bei der Offenlegung an die Stelle des Jahresabschlusses bei großen Kapitalgesellschaften ein befreiender Einzelabschluss treten, der nach den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt worden ist. Eine große Kapitalgesellschaft, die von diesem Wahlrecht Gebrauch macht, hat die dort genannt...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Arbeit ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.4 Bindungswirkung von DRS

Rz. 9 Mit der Verabschiedung von Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) durch das DRSC kommt diesen zunächst lediglich der Charakter einer Empfehlung zu. Daran ändert sich erst etwas, wenn die Bekanntmachung seitens des BMJV im Bundesanzeiger erfolgt, da sie nach dem Wortlaut des § 342q Abs. 2 HGB dazu führt, dass bei Anwendung der derart verlautbarten DRS die Beachtung d...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO keine Betriebsausgaben

Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit ( § 35 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung ‐‐InsO‐‐ i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO a.F., heute: § 295a InsO ) in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit. § 4 Abs. 1 und 4, § 11, § 18 Abs. 1...mehr

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Jahresabschluss-Prompter 2.... / 3 Use Cases für den Jahresabschluss mit "Aha-Effekt"

Hier sind konkrete Anwendungsfälle, die über einfache Textgenerierung hinausgehen. Wichtig Datenschutz Es sollten niemals echte Firmennamen oder personenbezogene Daten in öffentliche KI-Modelle kopiert werden. Nutzen Sie Platzhalter (z. B. [Betrag X], [Kunde Y]) oder geschlossene Enterprise-Lösungen. Case A: Die intelligente Varianzanalyse (Mehrstufig) Ziel der Prompts soll eine...mehr

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Jahresabschluss-Prompter 2.... / 1 Warum Prompting die neue Kernkompetenz im Rechnungswesen ist

Der Jahresabschluss ist geprägt von drei großen Herausforderungen: Zeitdruck, steigende Datenkomplexität und explodierende regulatorische Anforderungen. Klassische Software aggregiert Daten. Ihr fehlt jedoch die Fähigkeit zur Interpretation und zur narrativen Aufbereitung. Hier kommt Generative KI ins Spiel. Sie ist kein Taschenrechner, sondern ein semantischer Motor. Sie kann...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 3.2 Vorgehensweise bei zeitlichem Auseinanderfallen von Konzernabschlussstichtag und Stichtagen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

Rz. 28 Weicht das Geschäftsjahr eines einbezogenen Unternehmens von dem Konzerngeschäftsjahr ab, so sind 3 Fälle zu unterscheiden.[1] Fall 1: Liegt der Abschlussstichtag eines einbezogenen Unternehmens mehr als 3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so muss das einzubeziehende Unternehmen für die Einbeziehung einen Zwischenabschluss für das Konzerngeschäftsjahr auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bauwens, Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen beim Steuerberater, wistra 1985, 179; Bauwens, Schutz der Mandantenakten bei Durchsuchungen in der Kanzlei des Steuerberaters, wistra 1988, 100; Beyer, Beschlagnahme bei einem Berufsträger ohne vorheriges Herausgabeverlangen ist unverhältnismäßig – Durchsuchung der Kanzleiräume eines Steuerberaters, NWB 2013, 2497; Birmanns, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Rz. 935 [Autor/Stand] § 160a StPO Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern (1) Eine Ermittlungsmaßnahme, die sich gegen eine in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 4 genannte Person, einen Rechtsanwalt oder einen Kammerrechtsbeistand richtet und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die diese das Zeugnis verweigern dürfte, is...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Beschlagnahmeschutz gem. § 97 StPO

Rz. 962 [Autor/Stand] Äußerst kontrovers wird bis zum heutigen Tag in Rspr. und Literatur die Frage diskutiert, ob Buchführungs- und Geschäftsunterlagen, die der Mandant seinem steuerlichen Berater (z.B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer sowie deren Berufshelfer) zur Erstellung von Steuererklärungen und Bilanzen übergeben ha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Zeugen

Rz. 692 [Autor/Stand] Zeuge ist jeder, der vor dem Richter seine Wahrnehmung über Tatsachen durch Aussage kundtun soll.[2] Zeugnisfähig ist dabei jedermann. Auch andere Verfahrensbeteiligte können als Zeugen vernommen werden, nicht hingegen der Beschuldigte oder ein Mitbeschuldigter. Rz. 693 [Autor/Stand] So können Richter Zeugen sein mit – der Folge, dass sie nach § 22 Nr. 5...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die Aussagepflicht besteht auch dann, wenn anstelle der Ladung der Zeuge von Beamt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Vermittelnde Ansicht

Rz. 970 [Autor/Stand] Nach einer vermittelnden Auffassung sollen die Bilanz- und Buchführungsunterlagen zumindest so lange unter das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO fallen, als sie noch zur Erstellung der Jahresabschlüsse bzw. Steuererklärungen benötigt werden[2]; beschlagnahmefrei sollen z.B. die dem Steuerberater zur Durchführung einer Außenprüfung in dessen Praxi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beschlagnahmeschutz durch § 160a StPO

Rz. 985 [Autor/Stand] Ob sich der Beschlagnahmeschutz bei Durchsuchungen beim steuerlichen Berater (näher dazu s. Rz. 961 ff.) neben § 97 StPO auch nach § 160a StPO (s. dazu Rz. 935 ff.) richtet, ist umstr. Nach überw. Ansicht tritt § 160a StPO gegenüber § 97 StPO zurück (§ 160a Abs. 5 StPO, s. Rz. 950 m.w.N.)[2], insb. dann, wenn § 97 StPO an den Eingriff höhere Anforderunge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsuchung und Beschlagnahme bei Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten

Ergänzender Hinweis: Nr. 58, 59 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58 f.). Rz. 1003 [Autor/Stand] Beschlagnahmefrei sind grds. die gleichen Gegenstände wie beim Verteidiger (s. Rz. 1001). Ob die Beschlagnahme von Kontounterlagen über Anderkonten, die von einem Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater geführt werden, zulässig ist, ist umstritten[2]. Rz. 1004 [Autor/Stand] Die bisherige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Überblick

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Ges erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö oder vergleichbare ausl Vorgänge sowie entspr Vorgänge des Art 17 SE-VO und des Art 19 SCE-VO (zu den gesells...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beschlagnahmeverbote (§§ 96, 97 StPO)

Rz. 334 [Autor/Stand] Die Beschlagnahme ist – anders als die Erzwingung der Herausgabe – gegenüber dem Beschuldigten ausnahmslos zulässig. Dies ergibt sich daraus, dass hier von ihm nicht ein aktiver Beitrag zu seiner Überführung, sondern nur das Dulden einer behördlichen Handlung verlangt wird. Auch gegenüber Dritten ist eine Beschlagnahme grds. gestattet, es sei denn, es h...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Kritik

Rz. 974 [Autor/Stand] Der zuletzt genannten Auffassung ist zu folgen, da die für eine (eingeschränkte) Beschlagnahmefähigkeit der Buchhaltungsunterlagen ins Feld geführten Argumente nicht zu überzeugen vermögen: Rz. 975 [Autor/Stand] Am wenigsten einleuchtend erscheint die Annahme, die Mandanten- und Buchführungsunterlagen stünden nicht im Alleingewahrsam des steuerlichen Ber...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.2 Weiter Änderungen und Erwägungsgründe

Informationen über wichtige immaterielle Ressourcen und deren Rolle im Geschäftsmodell und in der Wertschöpfung des Unternehmens sollen auch nur im Lagebericht von Unternehmen berichtete werden, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden sollen (ErwG 11). Es wird noch einmal die Wertschöpfungskettenobergrenze zum Schutz von nicht CSRD-pflichtigen Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Onboarding: Besonderheiten ... / 3.2 Kennenlernen, Vernetzung und Kontakte

Führungskräfte müssen schnell gute Beziehungen zu Kollegen, Mitarbeitern in ihrem Team, Vorgesetzten und anderen Stakeholdern aufbauen können. Ein wichtiger Teil des Onboarding-Prozesses sollte darauf ausgerichtet sein, diese Netzwerke aufzubauen und zu fördern. Der geplante Start des neuen Managers sollte vorab im Unternehmen kommuniziert werden, damit alle Mitarbeiter info...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Revision / 1 Vertretungszwang vor dem BFH

Während jeder Steuerpflichtige selbst beim FG eine Klage einreichen kann, herrscht vor dem BFH Vertretungszwang.[1] Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige eine der im Folgenden genannten postulationsfähigen Personen bevollmächtigen muss, ihn vor dem höchsten Steuergericht zu vertreten: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Rechts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / 6. Ist die Korrespondenz mit dem Mandanten zu verschlüsseln?

Die meisten Rechtsanwälte korrespondieren mit ihren Mandanten per E-Mail. Das geschieht nicht zuletzt auf deren Wunsch. In der Mandatsvollmacht wird dieser Kommunikationsweg inzwischen standardmäßig (mit) vereinbart. Der E-Mail-Versand erfolgt fast ausschließlich mit einer Transportverschlüsselung (s. oben unter 2. c). Es existieren zwar andere Kommunikationsmöglichkeiten. B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.48 Registrierung eines Vor-REIT nach § 2 des REIT-Gesetzes (Nr. 33)

Rz. 57 Ein Vor-REIT ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die beim BZSt als Vor-REIT registriert ist. Zum Ende des auf die Registrierung folgenden Geschäftsjahres hat der Vor-REIT gegenüber dem BZSt nachzuweisen, dass sein Unternehmensgegenstand i. S. d. § 1 Abs. 1 1. Halbsatz des REIT-Gesetzes beschränkt ist. Zum Ende des dem Jahr der Anme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 1.3 Zeitpunkt der Zuordnung zum Anlagevermögen

Rz. 8 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen. Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es möglich ist, dass sich die Zweckbest...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.10 Schuldscheindarlehen

Im Unterschied zur Mittelstandsanleihe handelt es sich beim Schuldschein nicht um ein börsengehandeltes Wertpapier, sodass die Anforderungen an einen Schuldschein geringer sind. Die Berichtspflichten, zu denen etwa die Veröffentlichung des testierten Jahresabschlusses einschließlich Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, die Veröffentlichung eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lagebericht / 5.10 Nachhaltigkeitsbericht

Mit dem Ziel die Transparenz im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte signifikant zu steigern,[1] erließ die EU-Kommission die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 5.1.2023 in Kraft trat. Die Mitgliedstaaten der EU hatten bis zum 6.7.2024 Zeit, die CSRD in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat diese Frist allerdings deutlich verstreichen lassen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lagebericht / 6 Prüfung und Bilanzeid

Gemäß § 316 Abs. 1 HGB unterliegen sowohl der Lagebericht als auch der Jahresabschluss der gesetzlichen Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Die gesetzlichen Vertreter einer (börsennotierten) Kapitalgesellschaft haben zu versichern, dass der Lagebericht nach bestem Wissen aufgestellt wurde (Bilanzeid).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Haftpflichtversicherung schützt – im Gegensatz zu einer > Kaskoversicherung, die eigene Schäden abdeckt – vor Ansprüchen Dritter auf > Schadensersatz . Einige Haftpflichtversicherungen sind Pflichtversicherungen, zB die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Haftpflichtversicherungen bestimmter Berufsgruppen (> Rz 8). So gut wie aussch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 4 Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Zu den Aufgaben als Geschäftsführer gehört nach § 49 Abs. 1 GmbHG auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung. Diese kann durch jeden Geschäftsführer entweder aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen oder auf Wunsch der Gesellschafter erforderlich werden. So können Gesellschafter ab einer Minderheitsbeteiligung von mindestens 10 % nach § 50 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsfü...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Geschützter Personenkreis

Rz. 11 Die Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat bezieht sich auf alle im Betrieb tätigen Personen.[1] Dazu gehören alle Arbeitnehmer des Betriebs i. S. v. § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei ist irrelevant, ob sie als Vollzeit- oder Teilzeitkräfte, als Auszubildende oder aushilfsweise beschäftigt werden.[2] Auch im Betrieb tätige Leiharbeitnehmer werden erfasst.[3] Fraglich ist, ob ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Haftung und Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers

Rn. 62 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Auftrag zur Prüfung des Abhängigkeitsberichts ist in den Auftrag zur Prüfung des JA eingeschlossen (vgl. § 313 Abs. 1 Satz 1 AktG). Infolgedessen gilt für die Haftung des AP auch in Bezug auf die Prüfung des Abhängigkeitsberichts § 323 (vgl. BeckOK-HGB (2025), § 323, Rn. 27ff.). Entsprechendes gilt für die Strafvorschriften bei Verletzung...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg †, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobia...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer

I. Prüfungsauftrag Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie sich aus dem Wortlaut der Regelung in § 313 Abs. 1 Satz 1 AktG ergibt, ist der gesetzliche AP der abhängigen Gesellschaft kraft Gesetzes auch Prüfer des Abhängigkeitsberichts; für die Prüfung ist kein besonderer Prüfungsauftrag erforderlich (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 4) und ein anderer Prüfer kann für die Prüfun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Anwesenheit des Abschlussprüfers (§ 171 Abs. 1 Satz 2 AktG)

I. Teilnahmepflicht Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht nur wegen der großen Bedeutung der Überwachungspflicht des AR, sondern auch um eine sachgerechte Beurteilung und Entscheidung des AR zu unterstützen, hat der Gesetzgeber den AP verpflichtet, an den Verhandlungen des AR oder des Prüfungsausschusses über die in § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG genannten Vorlagen teilzunehmen. D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 313 Prüfung durch den Abschlussprüfer

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger (vgl. § 317 Abs. 4 AktG i. V. m. § 309 Abs. 4 AktG; Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 1: Informations- und Präventionszweck des Abhängigkeitsberichts) vorgesehene Berichterstattung des Vorstands einer abhängigen AG, KGaA bzw. SE (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschriften zum ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Überprüfung des Vorliegens einer Berichtspflicht durch den Abschlussprüfer

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Frage, ob eine Berichtspflicht nach § 312 AktG gegeben ist oder nicht, gehört zum Prüfungsgegenstand des AP (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 30; WP-HB (2025), Rn. O 75). Wenn zwischen dem Vorstand einer AG/KGaA/SE und dem AP Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen der Berichtsvoraussetzungen bestehen, war dafür in der Vergangenheit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / D. Prüfung durch den Abschlussprüfer (§ 162 Abs. 3 AktG)

Rn. 29 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Vergütungsbericht ist gemäß § 162 Abs. 3 Satz 1 AktG durch den AP zu prüfen. Die Prüfung hat sich indes gemäß § 162 Abs. 3 Satz 2 AktG darauf zu beschränken, formell zu prüfen, ob die Angaben gemäß Abs. 1f. gemacht wurden. Eine materielle Prüfung der Angaben im Vergütungsbericht ist damit ausdrücklich nicht verbunden (vgl. BT-Drs. 19/9739...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Auskunftsrecht gegenüber dem Abschlussprüfer

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 5 Satz 2 AktG hat der Sonderprüfer insoweit über die Befugnisse nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG hinausgehend auch das Recht, von dem AP der Gesellschaft Auskünfte einzuholen. Hat die Gesellschaft seit der Prüfung des streitbefangenen JA den AP gewechselt, so ist nur der für den streitbefangenen JA zuständige AP zur Auskunft verp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Stellungnahme zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung durch den Abschlussprüfer (§ 171 Abs. 2 Satz 3 AktG)

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 171 Abs. 2 Satz 3 AktG verpflichtet den AR, zum Ergebnis der Prüfung durch den AP Stellung zu nehmen. Dabei sind an den Umfang der Stellungnahme, je nachdem, wie der Prüfbericht ausfällt, unterschiedliche Anforderungen zu stellen. Erteilt der AP einen uneingeschränkten BV und stimmt der AR mit der Auffassung des AP überein, so kann die Stel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Anwesenheit des Abschlussprüfers (§ 176 Abs. 2 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der AP hat gemäß § 176 Abs. 2 Satz 1 AktG im seltenen Fall der Feststellung des JA durch die HV bei entsprechender Prüfungspflicht (vgl. § 316) bzw. bei unabhängig von einer Prüfungspflicht tatsächlich erfolgten AP an der Verhandlung der HV über die Feststellung des JA teilzunehmen. Auch hier hat im Zweifel der verantwortliche Prüfer bzw. Prü...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / e) Verbot der Informationsweitergabe

Rz. 193 Nach § 47 Abs. 1 GwG ist es dem Steuerberater grundsätzlich untersagt, den Mandanten, den Auftraggeber der Transaktion oder sonstige Dritte von einer beabsichtigten oder erstatteten Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG, einem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren oder einem Auskunftsverlangen der FIU nach § 30 Abs. 3 Satz 1 GwG zu unterrichten. Rz. 194 Nach § 47 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Qualifikationen (§ 258 Abs. 4 Satz 1 AktG)

Rn. 111 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als vom Gericht zu bestellende Sonderprüfer kommen – anders als i. R.d. Sonderprüfung nach § 142 AktG (vgl. § 143 Abs. 1 AktG) – nur WP oder WPG in Betracht. Die Sonderprüfung nach den §§ 258ff. AktG ist mithin eine Vorbehaltsaufgabe der nach der WPO bestellten oder anerkannten Angehörigen des WP-Berufs (vgl. § 1 Abs. 1, Abs. 3 WPO). VBP ode...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger (vgl. § 317 Abs. 4 AktG i. V. m. § 309 Abs. 4 AktG; Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 1: Informations- und Präventionszweck des Abhängigkeitsberichts) vorgesehene Berichterstattung des Vorstands einer abhängigen AG, KGaA bzw. SE (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschriften zum Abhängigkeitsberi...mehr