Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Autorenverzeichnis

Achleitner, Ann-Kristin, Prof. Dr. Dr. Technische Universität München, München Alvarez, Manuel, Dr. Manuel Alvarez Consulting, Tazacorte, Spanien Baetge, Jörg, em. Prof. Dr. Dr. h.c. Universität Münster, Münster Ballwieser, Wolfgang, Prof. Dr. Dr. h.c. Universität München, München Barckow, Andreas, Prof. Dr. International Accounting Standards Board, London Bartle, Gregor A., Dipl... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar, Stuttgart 2012; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich, 7. Aufl., Stuttgart 2025, § 246 HGB, § 301 HGB, § 312 HGB; Althoff/Ehsen-Rühl, Bilanzierung von Forschu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaf... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung (bzw. die Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Mandanten)[3] eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ... mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Die Herausgeber / Die Autorinnen und Autoren

Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner, Österreich; Leiter der Abteilung Steuerrecht und Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Universität Linz, Gastprofessor an der Universität St. Gallen. Julia Bader, Steuerberaterin bei der LGG Steuerberatung GmbH, Stuttgart. Karl Birgel, Diplom-Betriebswirt, freiberufliche... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Fiskalvertretung sind nur die in den §§ 3 und 4 Nr. 9 Buchst. c) Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt. Dazu gehören: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, Speditionsunternehme... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Sanktionen im Zusammenhang mit der Fiskalvertretung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 22e Abs. 1 UStG regelt die Untersagung der Fiskalvertretung für die nicht in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen, in erster Linie u. a. für die Spediteure und Lagerhalter, die als Fiskalvertreter tätig sind. Voraussetzung ist ein wiederholter Verstoß gegen die Pflichten oder sein ordnungswidriges Handeln nach § 26a UStG. Rz. 2 Stand:... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4 Checkliste

Rz. 56b Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Überprüfung der Kunden-USt-IdNr. Viele Unternehmer prüfen bei Vertragsschluss die ausländische USt-IdNr. des Kunden qualifiziert und fordern auf diesen Zeitpunkt das amtliche Bestätigungsschreiben an. Bis zur (Aus-)Lieferung der Ware vergeht i. d. R. noch einige Zeit; auf eine erneute Abfrage verzichten die Lieferanten dann. Das ist falsch! B... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.7 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen

Rz. 181 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, die Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen, steuerfrei (vgl. § 1 Abs. 2 VAG). Hierzu zählen auch die Versorgungswerke der Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater b... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Schritt 2: Einkauf einer externen Beratung empfehlen

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Umsatzsteuerrecht kennt keine DBA. Jedes Land der Welt regelt seine Umsatzsteuerfragen damit grundsätzlich autark (vgl. Rz. 11). Viele Drittstaaten haben sich aber – ob der Vorteile des Vorsteuerabzugs (Arbeitsteilung bleibt unbesteuert!) – bei der Gestaltung ihres eigenen Umsatzsteuerrechts an den Grundsätzen und Leitlinien des europäisc... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Organschaft bzw. Mehrwertsteuergruppe

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Luxemburg ist die Bildung einer Mehrwertsteuergruppe seit dem 31.07.2018 möglich (vgl. Art. 60ter Mehrwertsteuergesetz). Diese Regelung sieht vor, dass mehrere in Luxemburg niedergelassene Personen, die durch finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng verbunden sind, gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt werd... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Zur Fiskalvertretung befugter Personenkreis

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 22a Abs. 2 UStG bestimmt, dass die in den §§ 3 und 4 Nr. 9 Buchst. c des Steuerberatungsgesetzes genannten Personen zur Fiskalvertretung befugt sind. Dort sind genannt: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften; Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfung... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenüber mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Biesgen/Izrailevych, Berufsrechtliche Folgen bei Steuerdelikten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, SAM 2024, 139; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinaris... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.16 Strafrechtliche Aspekte der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 688 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA kann den Tatbestand einer St-Hinterziehung (s § 370 AO), oder einer leichtfertigen St-Verkürzung (s § 378 AO) erfüllen. Allerdings ist dies nicht automatisch und zwingend bei allen Arten von vGA der Fall. Beide Tatbestände setzen eine Verkürzung von St und damit eine Verminderung des Einkommens voraus. Das Strafrecht greift also bei vG... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO

Rz. 1135 [Autor/Stand] Ist der Täter oder Teilnehmer [2] nicht zugleich Stpfl., so haftet er gem. § 71 AO für die durch ihn verkürzten Steuerbeträge, die zu Unrecht gewährten Steuervorteile und die Hinterziehungszinsen.[3] Die Steuerschuld und die Haftungsschuld schließen sich nach h.M. gegenseitig aus.[4] Die Vorschrift des § 71 AO ist keine Sanktionsnorm, sondern eine Haftu... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Zuwendungen an ausländische Körperschaften

Ausl Kö, die in D mit inl Eink der beschr StPflicht unterliegen, dürfen künftig nur noch gefördert werden, wenn sie in D wegen Gemeinnützigkeit st-begünstigt sind (§ 58 Nr 1 S 3 AO). Beschr stpfl Kö dürfen also nur noch gefördert werden, wenn sie in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind (§ 5 Abs 2 Nr 2 Hs 2 KStG) und sämtliche Voraussetzungen der Gemeinnützigk... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 5 ff. öUStG; § 3a dUStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Bestimmung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsortes der Dienstleistung gelten neben dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) auch ein Unternehmer, der n... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Kapitalertragsteuer erhoben

Rz. 1763 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer setzen weiter voraus, dass diese "erhoben wurde". Insoweit ist geklärt, dass "erhoben"nur den Einbehalt der Steuer durch die verpflichtete Stelle, nicht jedoch auch die Abführung an das FA voraussetzt[2]. Rz. 1764 [Autor/Stand] Mit Schreiben vom 5.5.2009 [4] hat das BMF dazu Ste... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Kompakt-ABC "Unentgeltliche Wertabgaben"

Rz. 174 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Arbeitnehmer-Sammelbeförderung Der BFH hat mit Urteil vom 11.05.2000 (Az: V R 73/99, BStBl II 2000, 505) seine Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Arbeitnehmer-Sammelbeförderung fortgeführt. Das Gericht verneint einen steuerbaren "Arbeitnehmerverbrauch" i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG 1980/1991, wenn die Erforde... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Sonderproblem Vorsteuererstattung

Rz. 78 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Italien werden Vorsteuerüberschüsse nicht unmittelbar an den Steuerpflichtigen erstattet. Vielmehr gilt der Grundsatz der Verrechnung mit Steuerverbindlichkeiten. Der Steuerpflichtige hat allerdings die Möglichkeit, einen gesonderten Erstattungsantrag entweder auf Vierteljahres- oder auf Jahresbasis zu stellen. Ein jährlicher Erstattungsant... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Die Stiftung & Co KG – eine attraktive Unternehmensform, WPg 1988, 128; Esch, Die GmbH & Co KG als "Einheitsgesellschaft", BB 1991, 1129; Döllerer, Überhöhter Gewinnanteil der GmbH in einer GmbH & Co KG, DStR 1991, 1033; Kaufmann, Die Behandlung einer verdeckten Einlage in Form eines überhöhten Gewinnanteils der GmbH in einer GmbH & Co KG im Anrechnungsverf... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Steuerliche Wertung der GmbH & Co KG

Rn. 42 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Eine KG, bei der der einzige geschäftsführende und haftende Gesellschafter eine GmbH ist, gilt als gewerblich geprägt iSv § 15 Abs 3 Nr 2 EStG: s Rn 170 . Dies gilt auch für die Ltd & Co KG (wenn die ausländische Ltd nach ihrem rechtlichen Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Gestaltung einer inländischen KapGes entspricht): BFH BStBl II 2007, ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Vermögensverwaltende sonstige selbstständige Tätigkeiten nach § 18 Abs 1 Nr 3 EStG

Rn. 128d Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Für die Vermeidung der Gewerblichkeit und eine Zuordnung zum Anwendungsbereich des § 18 Abs 1 Nr 3 EStG genügt eine Gruppenähnlichkeit zu den Tätigkeiten des Vermögensverwalters, Testamentsvollstreckers und Aufsichtsratsmitglieds; zu den letzten beiden gehört auch die Wahrung von persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten, weshalb die An... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rose, Zur Bestimmung der Einkunftsart bei gemischten wirtschaftlichen Aktivitäten von Einzelpersonen, DB 1980, 2464; Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd §... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Sachliche Abgrenzung: § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG

Rn. 81 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der BFH hat, wenn ein WG bereits zum eigenbetrieblichen BV des Gesellschafters einer PersGes gehört, wegen nachfolgender Nutzungsüberlassung an die PersGes zugleich aber die Voraussetzungen für Sonder-BV I erfüllt, eine vorrangige Zuordnung der Nutzungsvergütungen als § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG unterfallend konstatiert: Im Einzelnen s Rn ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Katalogberufe: § 18 Abs 1 Nr 1 S 1 u 2 EStG

Rn. 128a Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG aufgezählten Katalogberufe lassen sich zu bestimmten Gruppen zusammenfassen: die Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten); die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe (RA, Notare, Patentanwälte, WP, StB, beratende Volks- und Betriebswirte, vBP, vereidigte Bücherrevi... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Volle Anerkennung der nicht von § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG erfassten sog "übrigen Rechtsgeschäfte" zwischen PersGes und Gesellschaftern

Rn. 13 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Aufgabe der Bilanzbündeltheorie (s Rn 8–11) und die nur partielle Gleichstellung von Einzelunternehmer und Mitunternehmer (s Rn 12a–12b) haben zur Anerkennung der nicht von § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG erfassten "übrigen Rechtsgeschäfte" (s BFH v 28.10.1999, BStBl II 2000, 339) zwischen PersGes und Gesellschaftern mit steuerlicher Wirku... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 15a Abs 5 Nr 1 EStG: Atypischer stiller Gesellschafter

Schrifttum: Walther, Verlustnutzung beim atypisch stillen Gesellschafter trotz ausstehender Einlage, GmbHR 1997, 823; Geuenich, Steuerliche Verlustzuweisung bei nicht eingezahlter Einlage des stillen Gesellschafters – Wechselwirkung zwischen Bilanzierung und Ergebniszuweisung, DStR 1998, 57; Kempermann, Unterbeteiligte als "andere Unternehmer" iSd § 15a Abs 5 EStG, FR 1998, 248... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wegen mangelnden Unternehmerrisikos

Rn. 25 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (BFH HFR 1962, 266): A und B gründeten durch schriftlichen Vertrag v 31.12.1954 die im HR eingetragene KG, deren Vollhafter A und deren Kommanditist B sein sollte. Beide leisteten die Kapitaleinlagen von DM 20 000 (A) und DM 5 000 (B) und waren im gleichen Verhältnis an Gewinn und Verlust beteiligt. Vertragsgemäß sollten die an de... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Verwaltungsanweisungen: OFD Erfurt v 23.10.2003, S 2241 A-08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). OFD Ffm v 12.12.2024, S 2241 A-00019–0357-St 517 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypischen stillen Gesellschaft). Die Rspr hält einzelne Merkmale durchaus für verzichtbar, dh, Mitunte... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.2 Governance: ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 14 In ESRS G1.5 werden zunächst Offenlegungspflichten statuiert, die die Vorgaben des ESRS 2 GOV-1 hinsichtlich der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane weiterführen. Unternehmen sollen auch darüber berichten, welche Rolle die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung – treffender wäre auf die Unterne... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.4 Duldungspflichtiger Personenkreis

Rz. 8 Nach § 319 SGB III duldungspflichtig sind der Antragsteller auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bezieher und ehemalige Bezieher dieser Leistungen sowie deren Arbeitgeber oder Auftraggeber, bei denen Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen (z. B. Listen, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege von Heimarbeitern)... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Einleitung / II. Das Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem Amt und freiem Beruf

Rz. 4 Der Notar ist zugleich Verkörperung einer staatlichen Rechtspflegeeinrichtung und Träger eines freien Berufs. Insofern besteht ein nicht zu übersehendes Spannungsverhältnis zwischen dem öffentlichen Amt und der grundrechtlichen Freiheit der Amtsträger oder der Bewerber.[10] So wundert es nicht, dass die berufsrechtliche Literatur die Frage, in welchem Verhältnis amtlic... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Besonderheiten bei beruflichen Zusammenschlüssen

Rz. 27 Die Dokumentationspflicht erfasst nicht nur Fälle des eigenen Tätigwerdens, sondern gewinnt besondere praktische Bedeutung im Hinblick auf eine "Person, mit der sich der Notar zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit der er gemeinsame Geschäftsräume hat" (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeurkG).[64] Diese Formulierungen sind weit zu verstehen.[65] Sie erfassen zunächst... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Gesetzliche Vorschriften/Sonstige Regelungswerke

Rz. 42 Immer ausreichend ist die Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften (z.B. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, Ausschluss von § 154 BGB). Nicht anders zu behandeln sind Bebauungspläne und Flurbereinigungspläne,[97] unabhängig davon, ob sie als VO oder Satzung ergangen sind. Das Gleiche gilt für Regeln, die zwar nicht Rechtsvorschriften im technischen Sinne, a... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Jede Tätigkeit außerhalb der Amtstätigkeit

Rz. 83 Die Vorschrift dient der strikten Trennung von notarieller und außernotarieller Tätigkeit.[170] Die Vorbefassung des Notars oder dessen Sozius in amtlicher Eigenschaft löst daher kein Mitwirkungsverbot aus. Hieran wird deutlich, dass die Vorschrift vor allem für das Anwaltsnotariat Bedeutung hat. Die Abgrenzung von amtlichem und nichtamtlichem Tätigwerden ist anhand d... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Dokumentationspflicht

Rz. 7 Das Hauptversammlungsprotokoll ist ein Tatsachenbericht des Notars über beurkundungspflichtige Vorgänge der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.[10] Die Niederschrift des Notars dokumentiert die beurkundungspflichtigen Vorgänge einer bestimmten Hauptversammlung und hält fest, welches Verfahren dabei eingehalten wurde. Sie ist Zeugnis des Notars über die von ihm w... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 126 Wirtschaftsprüfer, Allgemeines [Rdn 1432]

Rdn 1433 Literaturhinweise: Hense/Urlich, WPO-Kommentar, 4. Aufl. 2022 Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, 3. Aufl. 2021 Wirtschaftsprüferkammer, Textsammlung zur Wirtschaftsprüferordnung, 18. Aufl. 2024 Rdn 1434 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen für Wirtschaftsprüfer sind u.a. das Berufsverbot, welches im Strafverf... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 128 Wirtschaftsprüfer, Haftung, Allgemeines [Rdn 1442]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 127 Wirtschaftsprüfer, Berufsrechtliche Verfahren, Allgemeines [Rdn 1436]

Rdn 1437 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Allgemeines, Teil H Rdn 995. Rdn 1438 1. Ein berufsgerichtliches Verfahren wird eingeleitet, wenn ein WP schuldhaft gegen Pflichten verstößt. Die ergeben sich aus der WPO und der Berufssatzung der WP/vBP, und zwar aus den §§ 43, 49 WPO und §§ 2,10, 12,14 und 29 ff. BS WP/vBP und §§ 316 a S. 2, 323 HGB. Bei → Rechts... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 3 Berufsverbot, Berufsgruppen, Auswirkungen [Rdn 37]

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2.2 Gemeiner Wert nach allgemeinen Bewertungsverfahren

Liegt kein Verkaufspreis vor, aus dem der gemeine Wert abzuleiten ist, ist der Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Dabei ist die Methode anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen... mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg †, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobia... mehr