Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Hinweise zur Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung

Rn. 166 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine eigenständige Bestellung eines AP zur ESEF-Prüfung ist nicht notwendig (vgl. IDW PS 410 (2022), Rn. 18); vielmehr ist der nach § 318 bestellte AP auch ohne explizite Erwähnung der ESEF-Prüfung im Wahlbeschluss bzw. Auftragsbestätigungsschreiben für die ESEF-Prüfung verantwortlich. Der AP muss vor der Auftragsannahme des gesamten AP-Mand...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.1 Bewirtungskosten

Gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass (soweit angemessen) zu 70 % als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.[1] Folgendes muss der Anwalt beachten.[2] Zum Nachweis der Aufwendungen sind vom Anwalt folgende Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung.[3] Bei Außenprüfungen wird immer ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.6 Zeitpunktbezogene vs. zeitraumbezogene Leistungen

Umsätze sind nach Maßgabe der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen zu realisieren (IFRS 15.31). Hierbei ist gemäß IFRS 15.38 – wie im HGB – zwischen zeitpunktbezogenen und zeitraumbezogenen Leistungen zu unterscheiden. Bei zeitpunktbezogenen Leistungen wird der Umsatz im Erfüllungszeitpunkt realisiert, bei Lieferung von Waren etwa mit der Übertragung des wirtschaftlichen Ei...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 1 Organisation des IASB

Das International Accounting Standards Committee (IASC) wurde 1973 mit Sitz in London von Berufsverbänden der Accountancy Profession (mehrheitlich Wirtschaftsprüfer) aus neun Ländern, darunter Deutschland, gegründet. Das IASC bezeichnete sich selbst zunächst als Low-Budget-Organisation. Seinen Ausdruck fand dies etwa darin, dass der Board als entscheidendes Gremium für die V...mehr

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Rückstellungen / 1 Ausweis

Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten: In der Bilanz selbst sind Rückstellungen (provisions) gesondert von anderen Schulden auszuweisen (IAS 1.54 und IAS 37.11). In der Bilanz oder im Anhang ist ggf. eine weitere Untergliederung der Rückstellungen vorzunehmen, wobei in der Regel mindestens zwischen Leistungen an Arbeitnehmer und ...mehr

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Konzernabschluss / 3 Abschlussstichtag und Erstkonsolidierungszeitpunkt

Das Handelsrecht sah in der Vergangenheit bei abweichenden Geschäftsjahren der Konzernunternehmen verschiedene Wahlrechte für den Konzernstichtag vor (z. B. Stichtag der meisten Unternehmen). Seit der Neufassung des § 299 HGB durch das TransPuG ist nur noch der Stichtag des Mutterunternehmens als Konzernbilanzstichtag zugelassen. Diese Regelung entspricht IFRS 10.B92. Sofern ...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 1 Überblick und Vergleich zum Handelsrecht

IAS 12 regelt Ausweis, Ansatz und Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden. Hierbei wird unterschieden zwischen tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen und -schulden aus der Differenz von vorausgezahlter und veranlagter Steuer (current taxes) und latenten Ansprüchen und Schulden aus steuerlichen Verlustvorträgen oder temporären Bewertungsunterschieden zwischen IFRS-...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.2 Gliederung der Bilanz

IAS 1 schreibt anders als §§ 266 und 275 HGB kein bestimmtes Format für die Bilanz und die GuV vor. Festgelegt werden lediglich Mindestangaben und Gliederungsmöglichkeiten. Aus der Sicht des Anwenders ist diese Flexibilität nicht nur von Vorteil. Sie hat etwas Unübersichtliches und Undurchsichtiges, weil die allgemeinen Gliederungsregeln sowie die speziellen Vorschriften in ...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.2 Abstimmung mit dem Abschlussprüfer über den Prüfungsbericht

Rz. 63 Es ist üblich, dass der Abschlussprüfer den Entwurf seines Prüfungsberichts dem geprüften Unternehmen zur Durchsicht und Stellungnahme vorab zusendet. Das Unternehmen sollte den Berichtsentwurf sorgfältig studieren, um Fehler und unzutreffende Beurteilungen noch rechtzeitig korrigieren zu lassen und um ggf. Beanstandungen durch den Prüfer noch vor Beendigung der Absch...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.6.4 Honorare des Abschlussprüfers

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Finanzvermögen / 3 Bewertung und Erfolgserfassung nach dem Klassifizierungssystem von IFRS 9

Die Grundzüge der Bewertung und Erfolgserfassung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 ergeben sich wie folgt: Erste Aufgabe ist die Klassifizierung des Finanzvermögens nach der objektiven Art des Vermögenswerts und des Verwendungszwecks im Unternehmen. Abhängig von dieser Klassifizierung erfolgt die Bewertung entweder zu amortisierten Anschaffungskosten oder zum fair value . In F...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.1 Prüfungsauftrag

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.2.2 Beurteilungen und Beanstandungen

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Finanzhilfen im Jahr... / 4.1 Bewertung von Corona-Finanzhilfen in der Handelsbilanz

Besteht für einen Unternehmer Rechtsanspruch auf eine Leistung oder Zuwendung, ist dieser handelsrechtlich gem. § 266 Abs. 2 B. II 4 HGB im Zeitpunkt seiner Entstehung in der Bilanz zu aktivieren. Auf den Zeitpunkt der Zahlung ist hierbei nicht abzustellen. Bei den Corona-Finanzhilfen handelt es sich um öffentliche Zuwendungen, welche nicht rückzahlbar sind und auf die grunds...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.5 Bewältigung von Konfliktsituationen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.7 Sachliche Vorbereitung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.2 Festlegung der bilanzpolitischen Strategie

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2.3 Gesundheitsfürsorge oder Arbeitsmedizin, im Gesundheits- oder Sozialbereich (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO)

Rz. 17 Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu für "Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.2.2 Zulässigkeit der Erhebung nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO für Zwecke der Gesundheitsfürsorge oder Arbeitsmedizin, im Gesundheits- oder Sozialbereich

Rz. 16 Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu für "Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im ...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.2.1 Sachverhaltsdarstellungen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.3 Fristen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.3 Beschaffung von Bestandsnachweisen und externen Informationen

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Finanzvermögen / 6 Notes, inkl. Beziehungen zu nahestehenden Parteien

Die zum Finanzvermögen geforderten notes sind im Wesentlichen geregelt in IAS 27 und IFRS 12 für Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, in IAS 24 für Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, in IFRS 7 für das übrige Finanzvermögen (Finanzinstrumente). Für Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 13.1 Grundsachverhalte der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

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Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 3.1 HGB-Rechnungslegung

Rz. 17 Sofern die Wertschöpfungsrechnung auf Basis von Aufwendungen und Erträgen durchgeführt werden soll, lassen sich – in einer unternehmensbezogenen Betrachtungsweise – die für die additive Wertschöpfungsermittlung benötigten Komponenten im Wesentlichen vollständig aus dem GuV-Gliederungsschema nach dem Gesamtkostenverfahren entnehmen. Eine gewisse Einschränkung besteht f...mehr

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Satzungsdurchbrechende Beschlüsse in der Aktiengesellschaft

Einführung Ein sog. satzungsdurchbrechender Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist zumindest anfechtbar, wenn der Beschluss der Satzung widerspricht und die für eine Satzungsänderung geltenden Formvorschriften nicht eingehalten werden. Das hat der Bundesgerichtshof nochmals klargestellt. Überblick Als "satzungsdurchbrechend" bezeichnet man einen Beschluss,...mehr

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Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 3.2 IFRS-Rechnungslegung

Rz. 20 Erstellt das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen den GuV-Abschnitt der GuV- und sonstigen Gesamtergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren [1], so kann die additive Wertschöpfungsrechnung mit folgenden Einschränkungen analog zum HGB abgeleitet werden. Der Wertschöpfungsanteil, welcher auf den Fiskus entfällt, lässt sich nicht vollständig ableiten. Im Gegensatz ...mehr

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Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 2.2 Aufbau der Wertschöpfungsrechnung

Rz. 6 Die Wertschöpfungsrechnung kann grundsätzlich mittels jeder Zeitraumrechnung kalkuliert werden. Die auf einer Kosten- und Leistungsrechnung basierende Wertschöpfungsrechnung bezweckt die Ermittlung der Wertschöpfung aus dem betrieblichen Kerngeschäft und deren Verteilung auf die an der Unternehmung Beteiligten.[1] Falls sich die Wertschöpfung auf die in sämtlichen Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2.5 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzbare (kein technischer Nutzungszusammenhang mit anderen Gegenständen), bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für die eine besondere Abschreibung (Sofortabschreibung) möglich ist. Das Einkommensteuergesetz bietet 2 Möglichkeiten, die wirtschaftsjahrbezogen und einheitlich auf sämtliche angeschaffte...mehr

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B. AVB D&O / X. Ausschluss bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. "Insider-Regeln" (A-7.6 AVB D&O)

Rz. 115 Insidergeschäfte sind EU-weit und damit in Deutschland verboten. Dies sind Geschäfte, die unter Verwendung von Insiderinformationen an den Börsen bzw. Finanzmärkten getätigt werden. Dies ist in den Art. 8, 14, 15 der Marktmissbrauchsverordnung geregelt[1]. Diese EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht. Ergänzend gilt in Deutschland das Wertpapierhandelsgesetz, ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

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B. AVB D&O / I. Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip)

Rz. 1 Die Bedingungen wählen für A-2 AVB D&O die Überschrift "Versicherungsfall (Claims-Made-Prinzip)". Genau genommen handelt es sich allerdings nicht um die Definition des Versicherungsfalls. Diese Definition ist nämlich bereits in A-1 Abs. 1 AVB D&O enthalten. Danach gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, "für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Autoren

Stefanie Blum Dipl.-Fw. (FH), Oberregierungsrätin, Köln Gerhard Bruschke Dipl.-Fw., Steuerberater, Möhnesee Prof. Dr. Marc Desens Universitätsprofessor an der Universität Leipzig Prof. Dr. Franz Dötsch Vorsitzender Richter am BFH a.D., München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians Universi...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / 4

Auf einen Blick Erb- und (Ertrag-)Steuerrecht wurden seit Erlass des BGB nie nachsynchronisiert, obwohl sich das Ertragsteuerrecht seitdem massiv verändert hat. Dies gilt auch für das Recht der Vor- und Nacherbschaft, was dort umso relevanter ist, als Steuerersparnisse wie -lasten den Vorerben als Inhaber sowohl des Eigen- wie des Nachlassvermögens treffen, ohne das sicherge...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.1 Fachlicher Hinweis: Pflichten des Wirtschaftsprüfers als "prüfender Dritter" bei der Einreichung der Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe I–III sowie zur November- und Dezemberhilfe (Paket 1), (Stand: 23.9.2022)

Primär aus dem Blickwinkel der Wirtschaftsprüfer geht der Fachliche Hinweis des IDW auf die Pflichten des Wirtschaftsprüfers als "prüfender Dritter" nach Frage 3.9. der FAQs zur Schlussabrechnung ein. Zudem werden die Aussagen des Wirtschaftsprüfers im Antragsportal des Bundes aufgezeigt und Beispielformulierungen für die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers vorgeschlagen.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.5 Gutachterliche Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers über die Umsetzung des § 87 AktG i. d. F. des VorstAG (IDW Praxishinweis 1/2010) (Stand: 8.10.2010) – aufgehoben

Der Praxishinweis hat die praktische Relevanz verloren und wurde daher nicht mehr an zwischenzeitliche Entwicklungen angepasst, sondern vom Hauptfachausschuss (HFA) aufgehoben.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2 Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) – IDW Verlautbarungen

2.1 (Entwürfe) IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW ERS/RS) 2.1.1 Rechnungslegung nach § 6b und § 28k Energiewirtschaftsgesetz sowie § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (IDW RS EFA 1) Die Besonderheiten der Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen nach § 6b EnWG war bisher in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaf...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.1 IDW PS 202 n. F. (08.2023) – Pflichten des Abschlussprüfers bei Aufnahme eines von ihm geprüften Abschlusses in einen Prospekt

Im Zusammenhang mit der Aufhebung und Ablösung des IDW PS 202 durch den ISA [DE] 720 (Revised) "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen" wird bzw. würde innerhalb der IDW Verlautbarungen ein "regulatorisches Vakuum" entstehen. Dieses Vakuum beruht auf dem Umstand, dass sonstige Informationen, die in Angebotsunterlagen, einschließ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.8 Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG (IDW EPS 526 (03.2023))

Der Abschlussprüfer prüft gemäß § 29 KWG i. V. m. den Vorgaben der PrüfbV die wirtschaftlichen Verhältnisse eines beaufsichtigten Instituts, stellt fest, ob die Einhaltung einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen durch das Institut erfüllt wurde, und berichtet hierüber im Prüfungsbericht. IDW EPS 526 (03.2023) stellt dar, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer unbe...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.2 IDW S 9: Bescheinigungen des WP zur Eigenverwaltung

Damit ein Krisenunternehmen das insolvenzrechtliche Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) nutzen kann, war es schon bisher erforderlich, dass ein WP, RA, StB oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation eine Bescheinigung vorlegt, aus der hervorgeht, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, nicht aber Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Zudem musste bestätigt werde...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.1 IDW S 15: Bescheinigung des WP im StaRUG-Verfahren

Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen hat der Gesetzgeber seit 2021 gesetzliche Verfahrenshilfen geschaffen, um vorinsolvenzliche Sanierungen unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen opponierender Gläubiger zu ermöglichen. In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Restrukturierungsbeauftragten (§ 73 StaRUG). Dies ist z. B. der Fa...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.12 Umsetzung der Anforderungen des IDW QMS 1(09.2022) an ein risikobasiertes Qualitätsmanagementsystem in kleineren, weniger komplexen WP-Praxen (IDW Praxishinweis 3/2023)

Der Praxishinweis gibt u. a. Hinweise zur Festlegung von Verantwortlichkeiten für das Qualitätsmanagement und von Qualitätszielen. Er enthält Beispiele dafür, wie die Identifizierung und Beurteilung qualitätsgefährdender Risiken erfolgen können. Ein wesentlicher Bestandteil des Praxishinweises ist eine Risikomatrix. Hierin kann das Gesamtergebnis des Risikobeurteilungsprozes...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.5.1 IDW QMS 1 (09.2022) und IDW QMS 2 (09.2022)

Das IAASB hatte im Dezember 2020 den International Standard on Quality Management (ISQM) 1 "Quality Management for Firms that Perform Audits or Reviews of Financial Statements, or Other Assurance or Related Services Engagements" sowie ISQM 2 "Engagement Quality Reviews" veröffentlicht. Mit dem IDW QS 1 wurde bisher der ISQC 1 unter Einbeziehung der deutschen und europarechtl...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.3 Inhaltliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung (IDW EPS 991 (11.2022))

Die Prüfung durch einen unabhängigen Abschlussprüfer von Rechnungslegungsinformationen erhöht deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungsnützlichkeit. Der europäische Richtlinien- und der deutsche Gesetzgeber haben allerdings bislang die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nicht verpflichtend durch einen Dritten, sondern lediglic...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.5 Formelle Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung (IDW EPS 351 (02.2023))

Der HFA hat IDW EPS 351 (02.2023) am 21.2.2023 verabschiedet. Der Standardentwurf regelt die Anforderungen, die der Abschlussprüfer bei der formellen Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen der Abschlussprüfung zu beachten hat. Der Entwurf ergänzt IDW PS 350 n. F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts und konkretis...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.8 Besonderheiten der Prüfung nach § 10 EWSG (IDW PH 9.970.82) (09.2023)

Durch das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz; kurz: EWSG) wurde die einmalige Entlastung bestimmter Letztverbraucher bzw. Kunden von Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022 festgelegt. Nach § 10 EWSG sind bestimmte Dokumente von einem Wirtschaf...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2.1 Qualitätsmanagement bei einer Abschlussprüfung (ISA [DE] 220 (Revised))

ISA [DE] 220 (Revised) behandelt die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers hinsichtlich des Qualitätsmanagements auf Auftragsebene und die damit zusammenhängenden Verantwortlichkeiten des Auftragsverantwortlichen. Die zu beachtenden nationalen Besonderheiten sind als zusätzliche D-Textziffern oder in eckigen Klammern in die Übersetzung eingefügt. Hierdurch wird insbesond...mehr