Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.7 Vergütungsbericht

Rz. 46 Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2005 ein sog. Vergütungsbericht aufzuführen. In der Regelung des § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB, der durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz im August 2005 in das HGB eingeführt wurde, ist darin auf die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft einzugehen. Seit dem CSR-RL-UG... mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.1 Berichtsinhalte und Entwicklung

Rz. 18 Die Bestandteile des Lageberichts ergeben sich grundsätzlich durch die Zusammenfassung einzelner Lageberichtsinhalte zu übergeordneten Berichtseinheiten. Innerhalb der letzten Jahre kam es immer wieder zu Änderungen der Inhalte bzw. zu Verlagerungen der Informationen zwischen Anhang und Lagebericht. Diese Änderungen waren primäreuroparechtlich induziert (insbesondere ... mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.5 Verschmelzungsprüfung

Rz. 16 In § 9 Abs. 1 UmwG ist eine Prüfung der Verschmelzung (konkret des Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs – nicht aber des Verschmelzungsberichts) festgeschrieben, die – in Abhängigkeit der Rechtsform der Rechtsträger – zum Tragen kommt, sofern in den jeweilig relevanten Abschnitten bzw. Unterabschnitten des UmwG auf die Regelung des § 9 UmwG Bezug genommen wird.... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.5 Vorrangige Straf- und Bußgeldvorschriften, § 333 HGB u. a.

Rz. 62 Mit § 349 ist dem UmwG eine Strafvorschrift für Pflichtverletzungen betreffend die Geheimhaltung im Zuge von Umwandlungen inhärent. Das Strafmaß umfasst entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Damit wird belegt, wer ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis eines an einer Umwandlung beteiligten Rechtsträgers unbefugt offenbart, welches ih... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.2 Verschmelzungsvertrag

Rz. 4 Für den Verschmelzungsvertrag besteht grundsätzlich das Erforderniss der notariellen Beurkundung, § 6 UmwG, allerdings wird dieser Formmangel durch Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister geheilt. Im Falle einer grenzüberschreitenden Verschmelzung tritt gem. § 307 UmwG an die Stelle des Verschmelzungsvertrags ein Verschmelzungsplan, der ebenfalls notariell zu be... mehr

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ZAP 5/2026, Entwicklung der... / 1. Mehrparteien-Vereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingung

Der BGH (Urt. v. 13.11.2025 – III ZR 165/124; dazu Ring, ZIP 2026, 789) hat entschieden, dass eine individuell vereinbarte Bestimmung in einem Vertragsverhältnis, an dem mehr als nur zwei Parteien beteiligt sind, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gleichwohl als AGB zu behandeln ist. Der Projektentwickler einer Ferienhaussiedlung hatte als vollmachtloser Vertreter im N... mehr

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GmbH: Feststellung des Jahr... / 1 Vorlagepflichten des Geschäftsführers

Der Jahresabschluss der GmbH wird den Gesellschaftern vom Geschäftsführer zur Feststellung vorgelegt. Dazu müssen folgende interne Abstimmungsprozesse beachtet werden: In der kleinen GmbH ohne Beirat bzw. Aufsichtsrat muss der Geschäftsführer den Jahresabschluss aufstellen, unterzeichnen und den Gesellschaftern unmittelbar vorlegen. In der kleinen GmbH mit Beirat bzw. Aufsicht... mehr

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GmbH: Feststellung des Jahr... / 3 Form der Vorlage an die Gesellschafter

In der Einpersonen-GmbH oder wenn die GmbH-Gesellschafter einen entsprechend zuständigen Sprecher oder Gesellschafterausschuss mit Sprecher gebildet haben, muss der Geschäftsführer den Jahresabschluss dem alleinigen Gesellschafter bzw. dem Sprecher zuschicken. Bei mehreren Gesellschaftern genügt es, wenn die Geschäftsführung die Unterlagen in den Geschäftsräumen der GmbH zur... mehr

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GmbH: Feststellung des Jahr... / 4 Beschlussfassung zum Jahresabschluss

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses genehmigen die Gesellschafter die vorgelegten wirtschaftlichen Zahlen und Fakten zur Geschäftsführung der GmbH. Dem Beschluss können Verhandlungen der Gesellschafter zum Jahresabschluss vorangehen. Diese können hierbei auch einzelne Bilanzpostionen diskutieren, z. B. einzelne Rückstellungen. Nicht unüblich ist eine vorgeschaltete Bi... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.2 Berechnung der Abfindung

In jedem Fall sollte nicht unreflektiert eine Methode aufgenommen werden, deren Berechnung nicht zweifelsfrei anerkannt ist. Häufig findet sich in älteren Satzungen der Verweis auf das Stuttgarter Verfahren, in neueren Satzungen wird häufig auf eine Methode des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) meist auf die Methode IDW S 1 verwiesen, was jedoch nicht immer den Wünschen ... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.5 Musterformulierung: Abfindung

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.4 Rechnungslegung und Ergebnisverwendung

Ein weiterer wichtiger Bereich der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung betrifft Aufgaben der Rechnungslegung und Ergebnisverwendung. Der Geschäftsführer ist zwar für die Aufstellung des Jahresabschlusses zuständig. Es fällt jedoch in die Kompetenz der Gesellschafterversammlung, anschließend denselben festzustellen und über die Ergebnisverwendung, also über die Frage ... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.4 Prüfung der Zwischenberichterstattung

Rz. 49 Anders als noch im Referentenentwurf zum TUG ist weiterhin gesetzlich zwingend keine Prüfung der Zwischenberichterstattung – insbesondere des verpflichtenden Halbjahresfinanzberichts – durch den Abschlussprüfer vorgesehen.[1] Dies kann jedoch auf freiwilliger Basis des Emittenten erfolgen. In der Praxis üblich ist hier jedoch nur eine sogenannte prüferische Durchsicht... mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 8 Verschmelzung einer AG auf eine GmbH

Überträgt eine börsennotierte AG ihr Vermögen als Ganzes auf eine GmbH, muss sie zunächst ein so genanntes "Delisting" durchführen, also die Börsennotierung beenden. Die Anteile an der GmbH sind nicht verkehrsfähig. Sie können also an den Börsen nicht gehandelt werden, da ihre Übertragung der notariellen Beurkundung bedarf. Hinzu kommt, dass insbesondere bei Inhaberaktien di... mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 4.2 Anmeldung der Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung muss ebenfalls zur Eintragung beim Handelsregister der aufnehmenden GmbH angemeldet werden.[1] Dies müssen stets alle Geschäftsführer vornehmen. Der Anmeldung der Kapitalerhöhung sind diese Unterlagen beizufügen: der Kapitalerhöhungsbeschluss, die in Hinblick auf das Stammkapital korrigierte Satzung, der Verschmelzungsvertrag und die notariellen Niederschrift... mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2 Der Verschmelzungsvertrag als Kernstück der Fusion

Der Verschmelzungsvertrag ist das Kernstück der Umwandlungsmaßnahme. Der Verschmelzungsvertrag muss eine Reihe von Angaben enthalten[1]: den Namen oder die Firma und den Sitz der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger; die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jedes übertragenden Rechtsträgers als Ganzes gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften an dem... mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2.3 Zeitpunkt des erstmaligen Gewinnanspruchs

Der Verschmelzungsvertrag gibt den Zeitpunkt an, ab dem die neuen Gesellschafter Gewinnansprüche erhalten. Außerdem ist ein davon gegebenenfalls abweichender Verschmelzungsstichtag zu benennen. Ab dem Verschmelzungsstichtag gelten alle Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen. Sonderrechte, die der übernehmende Re... mehr

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Steuerneutrale Übertragung ... / [Ohne Titel]

Dr. Niels Worgulla / RA/FASt/Ref. iur. Julian Jäger[*] Die Investition in Dividendenaktien oder Wachstumsaktien stellt für viele Privatanleger einen essentiellen Teil des Vermögensaufbaus und der privaten Altersvorsorge dar. Dabei können in der Praxis vielzählige Anlagestrategien verfolgt werden. In diesem Kontext hat in den letzten Jahren die vermögensverwaltende GmbH mit Ak... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 10 Literatur

Rn 99 Altmeppen, Probleme der Konkursverschleppungshaftung, ZIP 1997, 1173; Altmeppen/Wilhelm, Quotenschaden, Individualschaden und Klagebefugnis bei der Verschleppung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, NJW 1999, 673; Berger, Insolvenzantragspflicht bei Führungslosigkeit der Gesellschaft nach § 15a Abs. 3 InsO, ZInsO 2009, 1977; Bitter, Haftung von Beratern ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.3.2 Haftung von "Beratern"

Rn 91 Ob Berater (z.B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) im Falle der Insolvenzverschleppung haften, hängt grundsätzlich von dem mit der schuldnerischen Gesellschaft vereinbarten Mandat ab. Hier sind grds. drei verschiedene Fallkonstellationen (spezifisches Mandat, allgemeines Mandat, Überschreiten eines allgemeinen Mandats) zu unterscheiden: 8.3.2.1 Prüfung der Insolvenz... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Literatur

Rn 68 Altmeppen, Haftung für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO, ZIP 2023, 721; Arens, Das SanInsFoG – Änderungen im Pflichtenregime für Geschäftsleiter, GWR 2021, 64; Baumert, § 15 b InsO – offene Praxisfragen beim korrigierenden Eingriff des Gesetzgebers in die Rechtsprechung des II. Senats, NZG 2021, 443; ders., Geschäftsleiterhaftung unter § 15b InsO – Brennpunkte der N... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.3.2.1 Prüfung der Insolvenzreife und Drittschutz

Rn 92 Verpflichtet sich der Berater zur Prüfung der Insolvenzreife des schuldnerischen Unternehmens, so handelt es sich hierbei i.d.R. um einen Werkvertrag (§ 631 BGB).[281] Im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung im Rahmen dieses Mandats haftet der Berater gegenüber der Gesellschaft. U. U. muss der Berater aber auch Dritten gegenüber für eine schuldhafte Pflichtverlet... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 4 Transitorische Rechnungsabgrenzungen

Transitorische Abgrenzungen sind nach § 250 HGB zwingend zu bilden, wenn im aktuellen Wirtschaftsjahr Ausgaben oder Einnahmen aus einem gegenseitigen Vertrag oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen (z. B. Kfz-Steuer) vorliegen, die Aufwand oder Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens s... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 124 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 3.1 Sonstige Vermögensgegenstände: Einnahmen, die das Jahr zuvor betreffen

Bei den unter den sonstigen Vermögensgegenständen zu erfassenden antizipativen Vorgängen handelt es sich um Einnahmen nach dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine Zeit davor sind. Es handelt sich wirtschaftlich um Forderungen ohne Rechnung. Praxis-Beispiel Im Dezember anerkannte Versicherungsentschädigungen gehen im Januar ein Unternehmerin Carmen Wohlstandssoftie erleidet i... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.2 Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3, § 256 S. 2 HGB)

Rz. 48 Das Festwertverfahren nach § 240 Abs. 3 S. 1 und § 256 S. 2 HGB (vgl. auch R 5.4 Abs. 3 EStR 2012 für das Anlagevermögen und H 6.8 EStH 2023 für das Vorratsvermögen)[1] ist ein besonderes Verfahren zur Vereinfachung der Inventur und der Bewertung. Gegenstand des Festwertverfahrens sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – mit Ausnahme von immateriellen Wi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17 Bewertung von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung von Rückstellungen die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten; dadurch kommt zum Ausdruck, dass auch den Rückstellungen (ungewisse) Verbindlichkeiten zugrunde liegen. Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten. Nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB sind Rückstellungen in Hö... mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.3 Verwaltung des Gesundheitsfonds (Abs. 3)

Rz. 16 Der Gesundheitsfonds wird vom BAS verwaltet (§ 271 Abs. 1). Für das Rechnungswesen einschließlich der Statistiken bei der Verwaltung gelten die §§ 76, 77 Abs. 1a Satz 1 bis 6 und § 79 Abs. 1 und 2 i. V. m. Abs. 3a SGB IV sowie die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (§ 78 SGB IV) entsprechend (Satz 1). Damit gelten für die Krankenkassen und den Gesundheitsfonds einheit... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.15 Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden (Abs. 9)

Rz. 67 Abs. 9 regelt eine weitere Möglichkeit, den gesetzlichen Herstellerrabatt für ein Arzneimittel auszusetzen. Dabei geht es um Arzneimittel, die zur Behandlung seltener Leiden nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1999 zugelassen sind. Ziel ist, dass diese wichtigen Arzneimittel für die Versorgung weiterhin zur Verf... mehr

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Internetseite mit WordPress... / 4.1 Welche Plugins gibt es?

Plugins gibt es für die verschiedensten Einsatzmöglichkeiten. So gibt es Plugins zur Suchmaschinenoptimierung (sogenannte SEO-Plugins). Sie sollen dazu beitragen, dass die Website in den Suchmaschinen besser gefunden wird. Hierzu gehören beispielsweise die Plugins "Yoast SEO" und "All in One SEO". Für den Mitgliedsantrag oder als Anmeldeformular gibt es ebenfalls spezielle Pl... mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.4 Ausnahmen vom Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 13a Eine Darlehensaufnahme ist nicht nur im Einzelfall zulässig, um Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) für Eigeneinrichtungen zu erwerben oder Eigeneinrichtungen zu errichten, zu erweitern oder Gebäude umzubauen (Satz 3). Damit werden regelmäßige kreditfinanzierte Investitionen ermöglicht (z. B. mehrere bauliche Investitionen, die mit mehreren... mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9.1 Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung

Rz. 51 Gründe für den Rechtsanspruch auf Ausnahmegenehmigung nach Abs. 4 können vorliegen, wenn der Herstellerabschlag aufgrund einer besonderen Marktsituation die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers sowie der Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens gefährden würde. Dabei kommt es darauf an, ob sich bei der konzernbezogenen Prüfung herausstellt, dass der Konzern... mehr

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Künstliche Intelligenz (KI)... / 4.1 Beurteilung des Risikomanagementsystems

Ohne Spezifikation der geltenden gesetzlichen Anforderungen kann von einer KI keine sachgerechte Beurteilung des Risikomanagements eines Unternehmens erwartet werden.[1] Daher nutzt ein Prompt folgender Art wenig: "Du bist ein Risikoanalytiker. Lies den Geschäftsbericht der Mustermann AG und beurteile vor dem Hintergrund gesetzlicher Anforderungen deren Risikomanagement." Der ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert und wirkt auf nach dem 21.6.2024 beginnende ... mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.2 Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 32 Ebenso wie die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Rz. 27 ff.) sind auch die Umlaufgegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3–5 HGB, anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Rz. 33 Für Umlaufgegenstände besteht ein Abschreibungsgebot, sie mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich... mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.1 Bilanzielle Behandlung des echten Factorings nach HGB

Rz. 31 Die Literaturmeinung zur Bilanzierung des echten Factorings ist eindeutig. Rechtlich wird das echte Factoring als Kauf eingestuft. Dabei ist entscheidend, dass das Ausfall-/Delkredererisiko auf den Factor übergeht. Der Factoring-Kunde haftet lediglich für das rechtliche Bestehen der Forderungen. Es handelt sich rechtlich um einen Forderungsverkauf. Da mit Wirksamkeit ... mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 2.4 Reverse Factoring

Rz. 10a In der Praxis ist im Rahmen von Einkaufsfinanzierungen auch sog. Reverse Factoring anzutreffen, hat aber eine deutlich geringere Verbreitung. Beim Reverse Factoring handelt es sich um eine Umkehrung der Finanzierungsart Factoring. Dabei geht die Initiative vom Abnehmer der Waren oder Dienstleistungen aus. Er verkauft seine Lieferantenverbindlichkeiten an einen Factor... mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.2 Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Rz. 36 Die Behandlung der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities ist im deutschen Handelsgesetzbuch – wie auch das Factoring – nicht gesondert geregelt. Durch die gestiegene Bedeutung der Asset-Backed-Securities hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit der bilanziellen Behandlung nach HGB im IDW RS HFA 8[1] auseinandergesetzt. Auch wenn dieser Rechnungslegungs... mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 71 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 31 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontroll... mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.2 Prüfungskompetenz

Rz. 46 Bei Überschreiten der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht der Aktiengesellschaft von einem Abschlussprüfer geprüft werden (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Als solche kommen Wirtschaftsprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB auch vereidigte Buchprüfer sowi... mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.2 Prüfungskompetenz

Rz. 35 Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. des § 267 Abs. 1 HGB sind, sind nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB durch einen Abschlußprüfer zu prüfen.[1] Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mitte... mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.4 Offenlegungsverpflichtung

Rz. 15 Offene Handelsgesellschaften sind als Personengesellschaften grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet. Dies ist in der personalistischen Ausgestaltung dieser Rechtsform, der unbeschränkten Haftung und ihrer regelmäßig nur regionalen Bedeutung begründet. Durch eine Offenlegung des Jahresabschlusses würden auch zu viele personenbezoge... mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.1 Aufstellungs- und Prüfungskompetenz

Rz. 11 Die Aufstellung des Jahresabschlusses, zu der, wie jeder Kaufmann, gemäß § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB auch die offene Handelsgesellschaft verpflichtet ist, stellt eine Geschäftsführungsaufgabe dar und liegt damit in der Verantwortung der Geschäftsführung. Die Aufstellung beinhaltet sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen, die für einen feststellungsfähigen Bi... mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.3 Feststellungskompetenz

Rz. 48 Grundsätzlich stellen Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG den Jahresabschluss fest. Dies erfolgt, indem das Überwachungsorgan den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschlussentwurf billigt.[1] Andernfalls können nach § 172 Satz 1 letzter Halbsatz HGB die beiden Organe beschließen, dass die Hauptversammlung den Jahresabschluss feststellen soll. Sofern die Aktienges... mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 18 Bei der Kommanditgesellschaft müssen die Komplementäre als zur Geschäftsführung berechtigte und verpflichtete Gesellschafter den Jahresabschluss aufstellen. Dabei kann entschieden werden, ob Bilanzansatzwahlrechte wahrgenommen werden und wie die Vermögensgegenstände bewertet werden sollen. Den Komplementären kommt damit die Aufgabe zu, sämtliche Entscheidungen im Rahm... mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 9 Besonderheiten bei Konzernabschlüssen

Rz. 74 Gemäß § 290 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland grundsätzlich in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittel- oder mitt... mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 56 Bei der KGaA hat der mit der Geschäftsführung betraute, persönlich haftende Gesellschafter den Jahresabschluss sowie den Lagebericht entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264– 335 HGB) aufzustellen.[1] Auf Grund der Verweisung des § 278 Abs. 3 AktG auf die Vorschriften, die für die Aktiengesellschaft gelten, kann an dieser Stelle weitge... mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.2 Prüfungskompetenz

Rz. 57 Die KGaA ist trotz ihres persönlich haftenden Gesellschafters eine Kapitalgesellschaft und unterliegt damit den Prüfungsvorschriften des § 316 Abs. 1 HGB. Bei Überschreiten der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht der KGaA von einem Abschlussprüfer geprüft werden (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB). Hinsichtlich Kompetenzen und Fris... mehr