Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9.1 Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung

Rz. 51 Gründe für den Rechtsanspruch auf Ausnahmegenehmigung nach Abs. 4 können vorliegen, wenn der Herstellerabschlag aufgrund einer besonderen Marktsituation die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers sowie der Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens gefährden würde. Dabei kommt es darauf an, ob sich bei der konzernbezogenen Prüfung herausstellt, dass der Konzern...mehr

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Künstliche Intelligenz (KI)... / 4.1 Beurteilung des Risikomanagementsystems

Ohne Spezifikation der geltenden gesetzlichen Anforderungen kann von einer KI keine sachgerechte Beurteilung des Risikomanagements eines Unternehmens erwartet werden.[1] Daher nutzt ein Prompt folgender Art wenig: "Du bist ein Risikoanalytiker. Lies den Geschäftsbericht der Mustermann AG und beurteile vor dem Hintergrund gesetzlicher Anforderungen deren Risikomanagement." Der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert und wirkt auf nach dem 21.6.2024 beginnende ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.2 Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 32 Ebenso wie die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Rz. 27 ff.) sind auch die Umlaufgegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3–5 HGB, anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Rz. 33 Für Umlaufgegenstände besteht ein Abschreibungsgebot, sie mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.1 Bilanzielle Behandlung des echten Factorings nach HGB

Rz. 31 Die Literaturmeinung zur Bilanzierung des echten Factorings ist eindeutig. Rechtlich wird das echte Factoring als Kauf eingestuft. Dabei ist entscheidend, dass das Ausfall-/Delkredererisiko auf den Factor übergeht. Der Factoring-Kunde haftet lediglich für das rechtliche Bestehen der Forderungen. Es handelt sich rechtlich um einen Forderungsverkauf. Da mit Wirksamkeit ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 2.4 Reverse Factoring

Rz. 10a In der Praxis ist im Rahmen von Einkaufsfinanzierungen auch sog. Reverse Factoring anzutreffen, hat aber eine deutlich geringere Verbreitung. Beim Reverse Factoring handelt es sich um eine Umkehrung der Finanzierungsart Factoring. Dabei geht die Initiative vom Abnehmer der Waren oder Dienstleistungen aus. Er verkauft seine Lieferantenverbindlichkeiten an einen Factor...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.2 Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Rz. 36 Die Behandlung der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities ist im deutschen Handelsgesetzbuch – wie auch das Factoring – nicht gesondert geregelt. Durch die gestiegene Bedeutung der Asset-Backed-Securities hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit der bilanziellen Behandlung nach HGB im IDW RS HFA 8[1] auseinandergesetzt. Auch wenn dieser Rechnungslegungs...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 71 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 31 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontroll...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.2 Prüfungskompetenz

Rz. 46 Bei Überschreiten der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht der Aktiengesellschaft von einem Abschlussprüfer geprüft werden (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Als solche kommen Wirtschaftsprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB auch vereidigte Buchprüfer sowi...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.2 Prüfungskompetenz

Rz. 35 Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. des § 267 Abs. 1 HGB sind, sind nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB durch einen Abschlußprüfer zu prüfen.[1] Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mitte...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.4 Offenlegungsverpflichtung

Rz. 15 Offene Handelsgesellschaften sind als Personengesellschaften grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet. Dies ist in der personalistischen Ausgestaltung dieser Rechtsform, der unbeschränkten Haftung und ihrer regelmäßig nur regionalen Bedeutung begründet. Durch eine Offenlegung des Jahresabschlusses würden auch zu viele personenbezoge...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.1 Aufstellungs- und Prüfungskompetenz

Rz. 11 Die Aufstellung des Jahresabschlusses, zu der, wie jeder Kaufmann, gemäß § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB auch die offene Handelsgesellschaft verpflichtet ist, stellt eine Geschäftsführungsaufgabe dar und liegt damit in der Verantwortung der Geschäftsführung. Die Aufstellung beinhaltet sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen, die für einen feststellungsfähigen Bi...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.3 Feststellungskompetenz

Rz. 48 Grundsätzlich stellen Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG den Jahresabschluss fest. Dies erfolgt, indem das Überwachungsorgan den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschlussentwurf billigt.[1] Andernfalls können nach § 172 Satz 1 letzter Halbsatz HGB die beiden Organe beschließen, dass die Hauptversammlung den Jahresabschluss feststellen soll. Sofern die Aktienges...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 18 Bei der Kommanditgesellschaft müssen die Komplementäre als zur Geschäftsführung berechtigte und verpflichtete Gesellschafter den Jahresabschluss aufstellen. Dabei kann entschieden werden, ob Bilanzansatzwahlrechte wahrgenommen werden und wie die Vermögensgegenstände bewertet werden sollen. Den Komplementären kommt damit die Aufgabe zu, sämtliche Entscheidungen im Rahm...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 9 Besonderheiten bei Konzernabschlüssen

Rz. 74 Gemäß § 290 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland grundsätzlich in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittel- oder mitt...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 56 Bei der KGaA hat der mit der Geschäftsführung betraute, persönlich haftende Gesellschafter den Jahresabschluss sowie den Lagebericht entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264– 335 HGB) aufzustellen.[1] Auf Grund der Verweisung des § 278 Abs. 3 AktG auf die Vorschriften, die für die Aktiengesellschaft gelten, kann an dieser Stelle weitge...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.2 Prüfungskompetenz

Rz. 57 Die KGaA ist trotz ihres persönlich haftenden Gesellschafters eine Kapitalgesellschaft und unterliegt damit den Prüfungsvorschriften des § 316 Abs. 1 HGB. Bei Überschreiten der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht der KGaA von einem Abschlussprüfer geprüft werden (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB). Hinsichtlich Kompetenzen und Fris...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.5 Exkurs: Verpflichtungen von Unternehmen, die vom Publizitätsgesetz erfasst werden

Rz. 16 Das Publizitätsgesetz [1] verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Größenmerkmale[2] nachhaltig[3] überschreiten, unabhängig von ihrer Rechtsform, den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten aufzustellen, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 PublG. Gemäß § 6 PublG muss dieser anschließend durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[4] Der hat über die berufsübliche Revision der Rechn...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 44 Die Rechnungslegung im allgemeinen und die Aufstellung des Jahresabschlusses im Besonderen fällt als Aufgabe der Geschäftsführung dem Vorstand in seiner Gesamtheit zu. Er hat nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB innerhalb der ersten 3 Monate eines Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang bestehenden Jahres...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.5 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 28 Eine Sonderform der Kommanditgesellschaft stellt die GmbH & Co. KG[1] dar, deren – regelmäßig einziger – Vollhafter (eine GmbH), lediglich mit seinem Gesellschaftsvermögen unbeschränkt haftet; somit wird eine indirekte Beschränkung der Komplementärhaftung erzielt. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird durch ihren Geschäftsführer vertreten, so dass dieser im Er...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 1 Begriff der Kompetenz

Rz. 1 Unter Kompetenz ist zunächst die Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe zu verstehen. Daraus leitet sich wiederum die Verantwortlichkeit für deren ordnungsmäßige Erledigung ab. Wenn eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Handlung – wie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 242 Abs. 1 HGB bzw. § 140 AO – vorliegt, trifft diese denjenigen, der mit der ents...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden: in die Prüfung des Abschlusses (§§ 316–324a HGB-E) und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts (§§ 324b–324l HGB-E). Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" usw. statt nur "Prüfung" gesprochen. Das Mitgliedstaatenwahlrecht, zur nötigen Prüfu...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Sanktionsregelungen

Wie erwartet wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts verstanden und auch so in die verschiedenen Sanktionsnormen der §§ 331 ff. HGB aufgenommen. So wird etwa in § 331 Abs. 2 HGB-E lediglich die Nennung der nichtfinanziellen Erklärung gestrichen und es bleibt in dem Zusammenhang nur der Lagebericht in der Vorschrift ausgewiesen. Der Gesetzgeber sie...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 7 Weiterführende Literatur

Freidank/Meuthen, Rechnungslegung und Rechnungslegungspolitik, 3. Aufl. 2033. IDW, WP Handbuch, 19. Aufl. 2025. Lachnit/Müller, KoR 2003, S. 540 ff. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 23. Aufl. 2025. Potthast/Müller, StuB 2020, S. 428 ff.mehr

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Konzernanhang / 3.8.5 Honorar des Abschlussprüfers

Rz. 70a Auch wenn die Bestimmung des § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB in weiten Teilen der Regelung in § 285 Nr. 17 HGB gleicht,[1] gibt es konzernspezifische Besonderheiten. Im Konzernanhang umfasst das Gesamthonorar des Abschlussprüfers das Honorar, das für das Mutterunternehmen, vollkonsolidierte Tochterunternehmen und quotal konsolidierte Unternehmen angefallen ist. Leistungen für...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.7.1 Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 26 Besonders die Konzernbilanzierung ist im Vergleich zum Einzelabschluss bezüglich der angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu beschreiben, um die Darstellung des Konzernabschlusses verständlich zu machen. Absicht des Gesetzgebers ist die Angabe und ggf. Beschreibung der konkret angewandten Methoden im Konzernabschluss. Neben der Darstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 1 Einordnung

Leider musste das IDW wieder reagieren und hat – ähnlich wie bereits bei der Corona-Pandemie 2020 und dem russischen Überfall auf die Ukraine am 24.2.2022 – am 5.3.2026 einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung von Unternehmen nach HGB und IFRS veröffentlicht. Wieder bietet das IDW gelungen Unternehmen und Wirtschaftsprüfe...mehr

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Konzernanhang / 3.8.2 Angaben zur Mitarbeiteranzahl

Rz. 59a Im Konzernanhang haben Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer zu erfolgen.[1] Die Ermittlung hat dabei den gesamten im Konzernabschluss abgebildeten Konzern zur Grundlage. Einzubeziehen sind daher die Arbeitnehmer des Mutterunternehmens, aller konsolidierten Tochterunternehmen sowie aller quotal konsolidierten Gemeinschaftsunternehmen. Letztere sind als...mehr

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Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.4.6 Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge

Auf die Darstellung des geforderten Ausweises des Betrags und der Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung (§ 285 Nr. 31 HGB) sollte besonders Wert gelegt werden. Denn durch den klaren Ausweis im Anhang, was – vom Abschlussprüfer testiert – im Geschäftsjahr als außergewöhnlicher Effekt des Kriegs bzw. der Sanktionen anzuse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.4.7 Außergewöhnliche Bedeutung und außergewöhnliche Größenordnung

Sowohl Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung – für die nach der Gesetzesbegründung weiterhin die von der Praxis bisher entwickelte (enge) Abgrenzung von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weiter herangezogen wird – als auch die Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung sind im Anhang anzugeben. Beides dürfte auf die Auswirkungen des Ukraine- bzw. Iran-K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.7.2 Änderungen von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden, Schätzungen und Fehler

Rz. 36 In Analogie zum Einzelabschluss sind Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzernanhang nicht nur anzugeben und zu begründen, sondern es ist auch deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Im Kontext der Konzernabschlusserstellung ist dies vom Gesetzgeber jedoch darüber hinaus auch auf die Konsolidierungsmethoden erwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Der Konzernanhang bildet mit der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel den Konzernabschluss, der um eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden kann. Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313, 314 HGB beschrieben, die auf Art. 28 der RL 2013/34/EU fußen. Darüber hinaus ergeben sich aber ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.8.1 Verhältnis der Pflichtangaben von Einzel- und Konzernanhang

Rz. 58 Inhaltlich sind die Angabepflichten für den Konzernanhang an die Regelung für den Anhang von Kapitalgesellschaften gem. § 285 HGB angelehnt, sodass einerseits auf die Ausführungen zum Anhang[1] und andererseits auf die Checkliste Jahresabschluss ab Rz. 71 verwiesen wird. Mit dem BilRUG ist es zu einer noch stärkeren Annäherung von Anhang und Konzernanhang gekommen. Al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 10 Weiterführende Literatur

Herzig/Liekenbrock/Vossel, Gestaltungsoptionen bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Organkreis, Ubg 2012, S. 141 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 17. Aufl., Herne 2025 Karrenbrock, Zweifelsfragen der Berücksichtigung aktiver latenter Steuern im Jahresabschluss nach BilMoG, BB 2011, S. 683 Krimpmann, Latente Steuern in der Praxis, 1. Aufl. 2011 Künkele/Zwir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 10. Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht

Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung (BT-Drucks 21/4782) soll das notarielle Online-Verfahren im Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.4 Sanierungschance ESUG – Schutzschirmverfahren

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1.3.2012 in Kraft getreten. Der hiermit eingeführte § 270b InsO bietet Unternehmen seitdem mit dem sog. Schutzschirmverfahren eine Plattform für die Sanierung angeschlagener Unternehmen. Entscheidet sich eine Gesellschaft dafür, erhält sie die Möglichkeit , innerhalb von 3 Monaten frei von Voll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Carve-Out-Transaktionen im ... / [Ohne Titel]

Dr. Michael Watzl, RA[*] Bei aufmerksamer Verfolgung der Wirtschaftspresse fällt auf, dass sich Konzerne immer häufiger von einzelnen Unternehmensteilen trennen. Dieser – auch konjunkturell bedingte – Trend erstreckt sich indes nicht nur auf öffentlichkeitswirksame Großkonzerne, sondern wird zunehmend auch zur Handlungsalternative für den Mittelstand. Dieser Beitrag benennt t...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Carve-Out-Transaktionen im ... / 3. Bilanzgarantie

Wie auch bei normalen M&A-Transaktionen stellt die Bilanzgarantie eine der wesentlichen Verkäuferzusicherungen dar: sichert sie doch eine Vielzahl von Transaktionsrisiken sowie die Erkenntnisse aus der Financial Due Diligence ab[13]. Rechtlich selbständiges herauszulösendes Unternehmen: Erfolgt der Carve-Out durch Veräußerung einer rechtlich selbständigen Einheit, gelten insofer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 § 31b AO steht in der Reihe der Öffnungsnormen zum Steuergeheimnis nach §§ 31 und 31a AO.[1] Diese Öffnungsnormen wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut.[2] Damit hat der Gesetzgeber für – für sich gesehen i. d. R. wichtige und sinnvolle – außersteuerliche Zwecke immer größere Eingriffe in den Schutzbereich des § 30 AO geschaffen und so den Gehalt dieses f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 2 Beratung in Steuerangelegenheiten: Wer darf sie anbieten und in welchem Umfang?

Wer wem wann und vor allem wie weit helfen darf, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden, ist in Deutschland ganz genau geregelt. Auf allen Rechtsgebieten beraten dürfen zunächst die Rechtsanwälte. Das gilt für alle Rechtsanwälte, nicht etwa nur für die Fachanwälte für Steuerrecht. Viele Anwälte aber – Fachanwälte für Steuerrecht natürlich ausgenommen – sehen im Steuerrecht e...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.1 Bilanzierung dem Grunde nach als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit

§ 249 HGB regelt abschließend, für welche Zwecke Rückstellungen zu bilden sind. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Bei Vorliegen der Tatbestände besteht eine Passivierungspflicht (kein Wahlrecht). Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindl...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.4 Optionen für die Wertermittlung

Die Ermittlung des handelsrechtlichen Rückstellungswerts unter Beachtung der vorstehenden Regelungen kann unter Verwendung geeigneter Bewertungsmethoden intern vorgenommen werden, wenn das Know-How vorhanden ist. Alternativ kann die Ermittlung durch ein versicherungsmathematisches Gutachten eines Aktuars unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathemat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 3.1.8 Angaben reglementierter Berufe (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG)

Da die Verwaltertätigkeit keinem der sogenannten reglementierten Berufe zuzuordnen ist, sind entsprechende Angaben obsolet. Als reglementierte Berufe gelten solche, deren Zugang gesetzlich geregelt ist (z. B. Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer). Auch bei Berufen, die mit dem Führen eines Titels verbunden sind, der wiederum von bestimmten Vorau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Anwendungs... / [Ohne Titel]

Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Im Zusammenhang mit seinem Anwendungsschreiben zum InvStG (BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, BStBl. I 2019, 527) nimmt das BMF regelmäßig zu Einzelfragen des InvStG 2018 in weiteren Schreiben Stellung. Mit dem Schreiben v. 17.10.2025 hat das BMF sein umfangreiches Anwendungsschreiben zum InvStG erneut a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 6. § 38 Abs. 2, 3 InvStG: Ausnahme von der periodengerechten Abgrenzung bei ungewissem Zufluss (Tz. 38.12a)

Auf die gesetzlich vorgegebene periodengerechte Abgrenzung von Einnahmen gem. § 38 Abs. 2, 3 InvStG kann laut BMF v. 17.10.2025 im Ausnahmefall verzichtet werden, wenn kumulativ aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation, z.B. Sanktionen gegen ein Land (z.B. Russland), unklar ist, ob bzw. wann ein Spezial-Investmentfonds diese Einnahmen tatsächlich in seinem Verfügungsbereic...mehr