Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ziele und Gegenstand der Prüfung

1. Allgemeines Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Ziel der Prüfung des Abhängigkeitsberichts wird in § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgegeben; danach richtet sich die Prüfung i.W. auf drei Fragestellungen, nämlich (1) die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben in dem Bericht, (2) die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften s... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Prüfungsbericht

a) Vorbemerkungen Rn. 43 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aufgabe des Prüfungsberichts ist die schriftliche Unterrichtung des AR durch den AP über das Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts. Der AP hat den Bericht zu unterzeichnen und dem AR vorzulegen. Vor der Zuleitung an den AR hat der AP dem Vorstand Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; dies wird regelmäßig durch V... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie bei der JA-Prüfung steht auch bei der Sonderprüfung nach § 258 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Überprüfung von Bewertungsansätzen sowie die Übereinstimmung der Bewertung im JA mit den gesetzlichen Vorschriften im Mittelpunkt der Prüfung. Die Sonderprüfung stellt jedoch auf die Einhaltung von Bewertungsuntergrenzen ab, während i. R.d. JA-Prüfung in ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Prüfungsbeendigung

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungstätigkeit ist mit Übersendung des vom Sonderprüfer fertiggestellten, unterzeichneten Sonderprüfungsberichts an den Vorstand der Gesellschaft ebenso wie das Gericht (Handelsregister) beendet (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 145 Abs. 4 Satz 3 AktG). Im Übrigen sind als Beendigungsgründe für den Sonderprüfungsauftrag insbesondere... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (§ 240 Satz 1 AktG)

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die bei der vereinfachten Kap.-Herabsetzung angefallenen Buchgewinne sind gemäß § 240 Satz 1 AktG gesondert als "Ertrag aus der Kapitalherabsetzung" zu bezeichnen und hinter dem Posten "Entnahmen aus Gewinnrücklagen" auszuweisen. Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 240 Satz 1 AktG schreibt den Ausweis der Erträge aus einer Kap.-Herabsetzung in ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Erweiterung der Vertretungsbefugnis

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zur Vertretung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs bzw. betreffender KapG selbst sind gemäß § 335 Abs. 2 Satz 3 neben RA befugt: WP und vBP (Nr. 1), StB und Steuerbevollmächtigte (Nr. 2) Personen und Vereinigungen i. S. d. §§ 3a und 3c StBerG im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 3a StBerG (Nr. 3), zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfe... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nichtzulässigkeit des Verzichts auf Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 311ff. AktG sind zum Schutz der außenstehenden Aktionäre und Gesellschaftsgläubiger vorgesehen. Aus diesem Grund kann die HV einer abhängigen AG/KGaA/SE auch nicht durch einstimmigen Beschluss auf die Durchführung des Nachteilsausgleichs (vgl. § 311 AktG) und/oder die Aufstellung eines Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbund... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einstellungen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Einstellung in eine Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN ergibt sich aus § 272 Abs. 4 Satz 1ff. Die Rücklage kann aus dem Jahresüberschuss oder anderen frei verfügbaren Gewinnrücklagen (vgl. § 272 Abs. 4 Satz 3) gebildet werden. Dabei wird eine direkte Umbuchung von frei verfügbaren Gewin... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Publizität des Abhängigkeitsberichts

Rn. 100 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Lediglich die Ergebnisse der Prüfung von Beziehungen zu verbundenen UN durch Vorstand, AP und AR müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. So ist einerseits die gesetzlich vorgeschriebene Schlusserklärung des Vorstands in den Lagebericht bzw. bei Wegfall des Lageberichts im Anhang (vgl. HdR-E, AktG § 312, Rn. 90; ADS (1997), § 312... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Prüfung in Stichproben

Rn. 39 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Prüfung kann sich der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen wie in der Praxis der AP mit Stichproben begnügen (allg. Ansicht; vgl. stellvertretend Kropff (1965), S. 414; ebenso ADS (1997), § 313 AktG, Rn. 45; Beck Bil-Komm. (2024), § 289 HGB, Rn. 453; HFA 3/1991, WPg 1992, S. 91 (93)). Umfang und Auswahl der Stichproben werden dabei zum... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein uneingeschränkter BV zum Abhängigkeitsbericht ist grds. in der nach § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Fassung ohne Abänderung zu erteilen (vgl. AktG-GroßKomm. (2022), § 313, Rn. 53; Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 17; MünchKomm. AktG (2023), § 313, Rn. 92). Allerdings sieht § 313 Abs. 3 Satz ;2f. AktG verschiedene Anpassungen an den jewei... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsdurchsetzung

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sowohl das Recht auf Kenntnisnahme als auch Aushändigung (soweit nicht ausgeschlossen) sind Individualrechte der AR-Mitglieder und als solche gegenüber betreffender Gesellschaft einklagbar (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1982, II ZR 27/82, NJW 1983, S. 991f.). Strittig ist, ob daneben auch eine Klage gegen den AR-Vorsitzenden bzw. AR zulässig ist... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Versagungsvermerk

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 4 Satz 1 AktG ist der BV ggf. zu versagen, wenn Einwendungen zu erheben sind oder der AP festgestellt hat, dass der Abhängigkeitsbericht unvollständig ist. § 313 AktG enthält keine Regelung, dass über die Versagung ein – wie auch immer gearteter – Vermerk zu erteilen wäre. Eine analoge Anwendung von § 322 Abs. 4 Satz 2 ist nic... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 3 AktG hat der AP einen BV zu erteilen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind. Der Wortlaut des BV ist in § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG vorgeschrieben; ggf. sind Anpassungen nach § 313 Abs. 4 AktG vorzunehmen. Der BV des AP wird unmittelbar zum – d. h. auf dem – Abhängigkeitsbericht er... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Einschränkung des Bestätigungsvermerks

Rn. 56 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hat der AP gegen die Berichterstattung des Vorstands nach § 312 AktG Einwendungen zu erheben oder hat er festgestellt, dass der Bericht hinsichtlich der aufgeführten Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen unvollständig ist, so ist der BV einzuschränken oder zu versagen (vgl. § 313 Abs. 4 Satz 1 AktG). Rn. 57 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Einschränkun... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Widerruf des Bestätigungsvermerks

Rn. 61 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der BV zum Abhängigkeitsbericht kann wie auch der BV des AP zum JA widerrufen werden. Nach Sinn und Zweck der Vorschriften zum Abhängigkeitsbericht kommt dies in Betracht, wenn im Abhängigkeitsbericht ein wesentliches nachteiliges Rechtsgeschäft oder eine wesentliche nachteilige Maßnahme nicht aufgeführt oder nicht angegeben ist, die AG/KGaA/... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Fristen

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG ist der Abhängigkeitsbericht vom Vorstand einer abhängigen berichtspflichtigen AG/KGaA/SE für das abgelaufene GJ in den ersten drei Monaten des neuen GJ aufzustellen. Spätestens nach Ablauf dieser drei Monate ist der Abhängigkeitsbericht – zusammen mit dem JA und Lagebericht – dem AP zur Prüfung vorzulegen (vgl. ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Prüfung der Richtigkeit von tatsächlichen Angaben im Abhängigkeitsbericht

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG hat der Prüfer zu prüfen, ob die tatsächlichen Angaben in dem Abhängigkeitsbericht richtig, d. h. wahr sind, inhaltlich den tatsächlichen Geschäftsvorfällen bzw. getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen entsprechen sowie rechnerisch richtig sind. Die entsprechenden Prüfungshandlungen können bereits im Zusam... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) enthält § 160 AktG nur noch die rechtsformspezifischen Angabepflichten, die in Ergänzung zu den in den §§ 284f. enthaltenen Vorschriften im Anhang von AG/KGaA/SE zusätzlich vorgeschrieben sind. Dabei sind die in § 160 Abs. 1 AktG genannten Tat... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. "Im Interesse"

Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Von der Vornahme oder Unterlassung von Rechtsgeschäften und Maßnahmen "im Interesse" des herrschenden UN oder eines mit ihm verbundenen UN ist dann auszugehen, wenn diese Handlungen überwiegend deshalb vorgenommen oder unterlassen wurden, um diesen anderen UN Vorteile zu bringen oder Nachteile von ihnen abzuwenden. Damit wird hier ein subjekt... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngs­ten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer ­Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertungsgrundsätze

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zahlungsmittel und Ansprüche, die auf Geldbeträge lauten, sowie Verpflichtungen, die mit einem festen oder bestimmbaren Geldbetrag beglichen werden müssen (vgl. DRS 25.7), sind als monetäre Posten i. R.d. Folgebewertung mit dem am Abschlussstichtag maßgeblichen Devisenkassamittelkurs (Stichtagskurs) erfolgswirksam umzurechnen (vgl. § 256a Sat... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Sanktionen

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sofern der Vorstand keinen Bericht vorlegt, ist er hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten (vgl. § 407 Abs. 1 AktG). Die früher umstrittene Frage (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 103, m. w. N.), ob für die Festsetzung von Zwangsgeld noch Raum besteht, wenn das Verfahren zur RL für das betreffende GJ bereits ab... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Sonderprüfung nach den §§ 142ff. AktG

Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bezüglich desselben Sachverhalts kann eine Sonderprüfung nach § 142 AktG nicht neben einer Sonderprüfung nach § 258 AktG stattfinden. Nach § 142 Abs. 3 AktG ist eine Sonderprüfung nicht hinsichtlich solcher Vorgänge statthaft, die Gegenstand einer Sonderprüfung nach § 258 AktG sein können. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 111 Abs. 1 AktG hat der AR die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Diese allg. Überwachungspflicht erfährt durch § 171 AktG bezüglich der RL ihre Konkretisierung (vgl. ADS (1997), § 171 AktG, Rn. 1; AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 12). § 171 Abs. 1 AktG verpflichtet den AR, den JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aufgaben der Prüfung

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungspflicht nach § 171 Abs. 1 AktG ist Teil der gesetzlichen Überwachungspflicht und obliegt dem gesamten AR. Sie kann gemäß § 107 Abs. 3 Satz 7 AktG weder an einzelne (sachverständige) AR-Mitglieder noch an einen Ausschuss zur alleinigen Beschlussfassung delegiert werden. Zulässig ist aber die Vorbereitung der eigenen Prüfung durch ei... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliches

Rn. 89 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Vorstand hat nach § 312 Abs. 3 Satz ;1f. AktG am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erklären, ob die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und sie da... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Berichtspflicht

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit der Festlegung des § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG wurde auch die obligatorische mündliche Berichtspflicht des AP eingeführt. Demnach hat der AP nicht nur anwesend zu sein, sondern auch über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Da dem AR der schriftliche Prüfungsbericht bereits vorliegt, geht es hier in erster Linie um geziel... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Prüfungsauftrag

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie sich aus dem Wortlaut der Regelung in § 313 Abs. 1 Satz 1 AktG ergibt, ist der gesetzliche AP der abhängigen Gesellschaft kraft Gesetzes auch Prüfer des Abhängigkeitsberichts; für die Prüfung ist kein besonderer Prüfungsauftrag erforderlich (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 4) und ein anderer Prüfer kann für die Prüfung des Abhängigkeit... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkungen

Rn. 43 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aufgabe des Prüfungsberichts ist die schriftliche Unterrichtung des AR durch den AP über das Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts. Der AP hat den Bericht zu unterzeichnen und dem AR vorzulegen. Vor der Zuleitung an den AR hat der AP dem Vorstand Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; dies wird regelmäßig durch Vorlage des Entwur... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Prüfung und Beurteilung der im Bericht aufgeführten Maßnahmen

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hinsichtlich der im Bericht aufgeführten Maßnahmen hat der AP nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu prüfen und zu beurteilen, ob keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand im Abhängigkeitsbericht nach § 312 Abs. 3 Satz 1 AktG sprechen. Der Prüfer hat nach dieser bewusst vom Gesetzgeber zurückhaltenden Fo... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Auskunftsrechte des Prüfers

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die Durchführung der Prüfung des Abhängigkeitsberichts zu erleichtern, hat der Gesetzgeber in § 313 Abs. 1 Satz 3 AktG besonders die Einsichts- und Auskunftsrechte des Prüfers geregelt. Diese Regelung ist erforderlich, weil die Regelung nach § 320 sich nur auf solche Vorgänge erstreckt, die mit der RL der Gesellschaft im Zusammenhang mit d... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Inhalt des Prüfungsberichts

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der AR soll aus dem Prüfungsbericht ersehen können, ob mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Ziel der Prüfung des Abhängigkeitsberichts wird in § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgegeben; danach richtet sich die Prüfung i.W. auf drei Fragestellungen, nämlich (1) die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben in dem Bericht, (2) die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften sowie (3) die P... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Feststellung über erfolgten Nachteilsausgleich

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei erfolgter Feststellung einer unangemessen hohen Leistung der abhängigen AG/KGaA/SE, die gleichzeitig die Feststellung der Zufügung eines Nachteils beinhaltet, entweder durch den Vorstand im Rahmen seiner Erklärung nach § 312 Abs. 3 Satz 1 AktG oder erst durch den Prüfer, hat der AP zu prüfen, ob der Nachteil ausgeglichen worden ist. Der N... mehr

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Jahresabrechnung / 1.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung durch den Verwalter

Da der GdWE nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt, trifft die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung grundsätzlich auch die GdWE, obwohl § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG insoweit ausdrücklich den Verwalter verpflichtet.[1] Der Verwalter ist allerdings im Innenverhältnis zur GdWE lediglich als deren Ausführungsorgan tätig, weshalb etwaige Kla... mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön... mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Jede Person kann Steuervertreter werden, vorausgesetzt, sie ist seit über drei Jahren in Litauen als mehrwertsteuerpflichtig registriert (diese Frist gilt nicht für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Rechtsanwälte); sie sind als Rechtsanwalt, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater tätig; sie waren während der vergangenen zwölf Monate mit der Zahlung ihrer Steuersch... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
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Nichtigkeit von Verwaltungsakten

Leitsatz Ein geschätzter Steuerbescheid kann aufgrund einer schwerwiegenden Unrichtigkeit nichtig sein, wenn er offenkundige Fehler aufweist. Sachverhalt Klägerin ist eine 2019 gegründete GmbH. Im Jahr 2023 erklärte der steuerliche Berater einen Verlust von 913.000 EUR und einen Zugang zum steuerliche Einlagekonto von 1.395.000 EUR Eine E-Bilanz wurde nicht eingereicht. Trotz mehrfacher Aufforderung und der Festsetzung eines Zwangsgeldes wurde die E-Bilanz weiterhin nicht übermittelt. Das Finanza... mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.3 Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Fehlerbegriff

Rz. 72 Im Handelsrecht, wo sich die Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs traditionell auf Rechts- und Tatsachenfragen erstreckt,[1] ist ein Abschluss bislang nur dann fehlerhaft, "wenn der Kaufmann den Gesetzesverstoß spätestens im Zeitpunkt der Feststellung bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung hätte erkennen können; spätere wertaufhellende Erkenntnisse machen d... mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ... mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.2 Zugänge des Geschäftsjahres

Rz. 15 Unter den Zugängen werden sämtliche mengenmäßigen Vermehrungen von Anlagegütern während eines Geschäftsjahres verstanden. Zu den Zugängen rechnen neben eindeutigen Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen auch: Nachträgliche Anschaffungs-, Anschaffungsneben- und Herstellungskosten sowie nachträgliche Erhöhungen solcher Kosten auf Zugänge früherer Geschäftsjahre. Hierunt... mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.4 Durchführung der Berichtigung/Änderung

Rz. 44 Werden die Berichtigungen bzw. Änderungen nicht im nächsten aufzustellenden Jahresabschluss durchgeführt, so müssen diese regelmäßig von denselben Organen (z. B. Haupt- oder Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat oder Beirat) beschlossen werden, die den zu ändernden Jahresabschluss bereits festgestellt hatten. Der abgeänderte Jahresabschluss ist als solcher deutlich ... mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.3 Änderung fehlerfreier Jahresabschlüsse

Rz. 34 Eine Änderung nicht fehlerhafter Ansätze nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Organe, d. h. die Ersetzung gesetzlich zulässiger Ansätze durch andere ebenso zulässige Ansätze, z. B. anderweitige Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten,[1] ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Möglichkeit der Änderung unterliegt dabei jed... mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.7 Exkurs: Abbildung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 107 § 3 Abs. 4 AO regelt abschließend den Umfang steuerlicher Nebenleistungen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 und 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgeld, einschl. Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 und 3 AO), Zinsen (§§ 233–237 AO) und Zinsen n... mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.2 Steuern in persönlicher Hinsicht

Rz. 31 Auf der zweiten Stufe der Abbildung von Steuern im Jahresabschluss ist zu prüfen, wer die Steuern schuldet bzw. für sie haftet. Nach der h. M. sind im Jahresabschluss des Unternehmens nur diejenigen Steuern abzubilden, welche das Unternehmen in persönlicher Hinsicht als Zahlungspflichtiger schuldet bzw. für welche es haftet. Hiernach sind im Jahresabschluss nur diejen... mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.3 Besonderheiten bei Organschaftsverhältnissen

Rz. 78 Bei Organschaftsverhältnissen ist der Organträger auch Steuerschuldner der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit ihm die Bemessungsgrundlagen zuzurechnen sind. Lediglich für das sogenannte eigene Einkommen ist die Organgesellschaft Steuerschuldner (Versteuerung von Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter nach § 16 KStG).[1] Die Obergesellschaft hat dah... mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng... mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde... mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.5 Abbildung von Steuerrisiken

Rz. 100 Steuerrisiken können insbesondere aus Betriebsprüfungsrisiken sowie Risiken aus finanzgerichtlichen Verfahren resultieren. Diese Risiken sind nach den allgemeinen Passivierungsgrundsätzen zu behandeln. Am Bilanzstichtag ist jeweils zu prüfen, ob eine hinreichend konkretisierte und quantifizierbare Verpflichtung vorliegt.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine ... mehr