Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen

Rz. 87 Aus der Gesetzesformulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf Erledigung des Verfahrens gerichtet sind" lässt sich entnehmen, dass die Gegenstände, hinsichtlich derer eine Erledigung erfolgen soll, bereits vom Mahnverfahrensauftrag umfasst – nicht notwendig anhängig[64] – sein müssen.[65] Denn begrifflich kann nur dann etwas erledigt werden, was anhängig ist bzw....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Überprüfung der Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 123 Ist die Gebühr nach Abs. 1 S. 1 von einem Dritten zu ersetzen, so ist gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 die vom Rechtsanwalt getroffene Bestimmung der Betragsrahmengebühr nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Im Kostenfestsetzungsverfahren sind mithin der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle und das Gericht auf die Prüfung beschränkt, ob die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr s...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff. FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Sie hat auch in der Sache Erfolg. 1. Dem Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 ist stattzugeben. Sie ist aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments vom 10.10.1994 Alleinerbin nach dem Erblasser geworden. Der Beteiligte zu 2 ist infolge der auf ihn anzuwendenden Pflichtteilsstr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 143 Für die Kostenerstattung in Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, sind die Regelungen in § 193 Abs. 2 bis 4 SGG maßgeblich. Rz. 144 Nach § 193 Abs. 2 SGG sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren, in denen das GKG anwendbar ist

Rz. 146 In Verfahren nach Abs. 1 S. 2, in denen das GKG anwendbar ist, bestimmt sich die Kostenerstattung gemäß § 197a Abs. 1 S. 1, 2. Hs. SGG nach § 162 VwGO . Rz. 147 Nach § 162 Abs. 1 VwGO sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeit

Rz. 26 Die Verfahrensgebühr entsteht nicht erst dann, wenn der Rechtsanwalt sich beim Gericht für den Mandanten legitimiert hat. Denn gebührenrechtlich entscheidend ist nicht das Auftreten des Anwalts gegenüber dem Gericht, sondern das Innenverhältnis zum Mandanten. Dies ergibt sich bereits aus der Formulierung des Abs. 2, wonach der zum Prozessbevollmächtigten bestellte Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach Abs. 1 S. 1 der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhält.[2] Beispiel:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 6 Wird der Rechtsanwalt ausschließlich in einem Verfahren vor den Sozialgerichten, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3102 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Geregelt wird hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr ergeben sich hingegen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 1

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. In § 45 StBVV ist geregelt: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsg...mehr

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Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Vermietung nur einzelner Räume eines Gebäudes an lediglich einzelnen Tagen

Leitsatz Die Kläger haben tageweise einzelne Räume ihres Dachgeschosses an wechselnde Messegäste vermietet. Strittig war nun, ob beim Verkauf der ganzen Immobilie anteilig ein Veräußerungsgewinn zu erfassen ist. Die Richter des FG Niedersachsen gehen davon aus, dass kein Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft zu erfassen ist, da die einzelnen Zimmer nicht getrennt vo...mehr

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Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule

Leitsatz Der Träger einer Privatschule fördert mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. Normenkette § 52 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 60a, § 63 Abs. 1 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG Sachverhal...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Sommer, SGB V § 132k Vertra... / 2.5 Schiedslösung

Rz. 8 Kommt der Vertrag nach Satz 1 ganz oder teilweise nicht binnen 6 Monaten nach Antragstellung durch das Land zustande, sieht der Satz 5 der Vorschrift eine im Vertragsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung übliche Schiedslösung vor. In dem Fall gilt § 132i Satz 3 bis 5 entsprechend mit den Maßgaben, dass Widerspruch und Klage gegen die Bestimmung der Schiedsperson...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.3 Erstattungsbetrag für neues Arzneimittel ohne Zusatznutzen (Abs. 3)

Rz. 13 Mit Wirkung zum 1.4.2014 war die gesetzlich geregelte Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt, die bereits vor dem 1.1.2011 (Inkrafttreten des AMNOG) zugelassen und in den Verkehr gebracht worden sind, durch die Aufhebung des § 35a Abs. 6 beendet worden. Kommt der Gemeinsame Bundesausschuss zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen gegeben ist, so sind dessen A...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1.1 Erfüllung durch Überweisung

Rz. 17 Der Gesetzgeber geht bei Geldleistung von dem Regelfall des bargeldlosen Zahlungsverkehrs aus und unterstellt damit das Einverständnis des Betroffenen mit dieser Form der Erfüllung. Auch wenn dieses nicht ausdrücklich oder konkludent durch die Angabe einer Bankverbindung erklärt wurde, kann der Leistungsträger daher durch Überweisung auf ein ihm bekanntes Konto des Em...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Vollstreckungsbescheid, Nr. 3308 VV RVG

Rz. 117 Im gerichtlichen Mahnverfahren löst auch die Beantragung des Vollstreckungsbescheides eine eigene Gebühr nach Nr. 3308 VV RVG in Höhe von 0,5 Gebühren aus. Dafür muss der Antrag auch zulässig sein. Ein Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides vor Ablauf der Widerrufsfrist löst die Gebühr folglich nicht aus. Der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides lös...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Vertretung des Antragsgegners, Nr. 3307 VV RVG (Widerspruchsgebühr)

Rz. 123 Die Gebühren des Rechtsanwaltes des Antragsgegners im Mahnverfahren richten sich nach Nr. 3307 VV RVG. Er kann für die Einlegung des Widerspruches eine Gebühr von 0,5 Gebühren abrechnen. Diese Gebühren sind auf das spätere Klageverfahren voll anzurechnen. Bei einem Teilwiderspruch richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem zunächst erteilten Auftrag. Wird der Auftrag z...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / F. Überleitungsvorschriften zur RVG Reform 2021

Rz. 225 Mit der Einführung der neuen Vorschriften des RVG muss die Entscheidung getroffen werden, in welchen Fällen die neuen und wann die alten Vorschriften anzuwenden sind. Die Frage hat der Gesetzgeber im neuen § 60 RVG geregelt: § 60 RVG Übergangsvorschrift (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angel...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 183 Wegen § 17 Nr. 4a und b RVG sind Hauptsacheverfahren und einstweiliger Rechtsschutz jeweils eigene Angelegenheiten. Für jedes dieser Verfahren können also Verfahrensgebühr und Termingebühr entstehen. Auch ist in jedem Verfahrensabschnitt eine Einigungsgebühr denkbar. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entsteht mit dem Auftrag zur Vertretung in dem Verfahren. Si...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / X. Ketten-Anrechnung

Rz. 201 Kommt es im Rahmen der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes zu einer Kette von mehreren Angelegenheiten, bei denen diese auf die späteren Tätigkeiten anzurechnen sind. So ist die jeweilige Gebühr immer auf die nächstfolgende Gebühr anzurechnen. Beispiel: C. Lever macht für seinen Mandanten eine Kautionsforderung in Höhe von 1.458,00 EUR zunächst vorgerichtlich, dann im Mahn...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Rückzahlung oder Rückgabe der Kaution

Rz. 77 Die Klagen auf Rückzahlung der Kaution, die Rückübertragung der Pfändung des Sparbuches, den Widerspruch gegen die Inanspruchnahme eines Kautionssparbuches oder einer Kautionsbürgschaft oder die Auffüllung der Kaution durch den Vermieter richten sich nach dem konkret geltend gemachten Betrag.[78] Soll lediglich eine Kautionsurkunde (z.B. Kautionssparbuch, Bürgschaftsur...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / d) Kein Mutwille

Rz. 154 Der Prozesskostenhilfeantrag ist auch bei bestehenden Erfolgsaussichten zurück zu weisen, wenn die Beantragung mutwillig ist. Als Vergleich ist der selbstzahlende Mandant heranzuziehen, der in diesen Fällen von der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung absehen würde. Der Antragsteller ist also verpflichtet, von zwei Möglichkeiten stets die kostensparendere Weis...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Verfahren

Rz. 42 Das Verfahren nach § 11 RVG beginnt durch Stellung eines Antrages vor dem Prozessgericht in erster Instanz. In Zwangsvollstreckungssachen ist der Antrag an das Vollstreckungsgericht zu richten.[48] Handelt es sich um die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens, welches nicht an das zuständige Gericht abgegeben wurde, so ist für den Antrag nach § 11 RVG das Mahngeric...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, Nr. 2100 ff. VV RVG

Rz. 84 Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu prüfen, entstehen eigene Gebühren nach den Nr. 2100 und 2101 VV RVG. Die Entgegennahme der Entscheidung und die Erörterung des Inhalts gehören immer noch zur vorhergehenden Instanz. Die Gebühren nach Nr. 2100 f. VV RVG entstehen erst mit der Beauftragung der Prüfung der Erfolgsaussichten...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Entstehung der Terminsgebühr

Rz. 137 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.9 Einheitliches Vertragswerk: Zur Umsatzsteuer kommt die Grunderwerbsteuer– der EuGH bestätigt dies

Umsatzsteuer plus Grunderwerbsteuer – das bedeutet konkret: Die Bauleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Zusätzlich zur Umsatzsteuer unterliegt die Bauleistung in derartigen Fällen auch noch der Grunderwerbsteuer. Diese "Doppelbelastung" hielt das Niedersächsische Finanzgericht für nicht europarechtskonform und legte diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Doch der...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Versäumnisurteil

Rz. 177 Erscheint eine Partei im Termin nicht, verhandelt nicht oder zeigt seine Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren nicht an, so kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Auf die Verfahrensgebühr wirkt sich diese Vorgehensweise nicht aus, wohl aber auf die Terminsgebühr. Nr. 3104, 3202 oder 3210 VV RVG bestimmen die Höhe der regulären Terminsgebühr auf ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XX. Fortsetzungsverlangen

Rz. 70 Die Geltendmachung einer Vertragsverlängerung nach § 574a BGB wegen Widerspruches gegen eine Kündigung oder nach § 575 BGB bei befristeten Mietverträgen richtet sich nach § 41 Abs. 1 GKG. Der Streit geht dabei vorrangig um die Beendigung des Mietvertrages bzw. dessen Dauer. Der Gegenstandswert richtet sich also nach der Nettomiete für den streitigen Zeitraum, maximal ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / d) Übergang ins gerichtliche Verfahren

Rz. 122 Im Falle eines Widerspruches kann das Verfahren in das gerichtliche Klageverfahren übergeleitet werden. Dabei gilt, dass bereits die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses als verfahrenseinleitenden Antrag für das Klageverfahren gewertet wird. Diese Handlung gehört damit nicht mehr zum Mahnverfahren, sondern löst bereits die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RV...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Mahnverfahren

Rz. 64 Der schnellste und auch kostengünstigste Weg der Titulierung einer Geldforderung ist die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Antrag kann und soll inzwischen in elektronischer Form erfolgen. Seit dem 1.12.2008 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Mahnbescheide in maschinenlesbarer Form einzureichen. Dies kann zum einen die Erstellung eines Barcode-Ausdrucke...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Neue Angelegenheit nach Erledigung, § 15 Abs. 5 S. 2 RVG

Rz. 29 Besonderes Augenmerk verdient die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG. Hier wird der Grundsatz durchbrochen, dass auch bei erneutem Auftrag zum Tätigwerden in einer Angelegenheit die Tätigkeiten mit den Gebühren abgedeckt sind. Eine neue Angelegenheit soll dann vorliegen, wenn der Auftraggeber 2 Jahre nach Erledigung des ersten Auftrages einen erneuten Auftrag über die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Bedeutung des § 10d EStG

Rz. 6 Nach § 2 Abs. 7 EStG ist die ESt eine Jahressteuer. Sie wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kj. nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem Vz bezogen hat; sog. Prinzip der Abschnittsbesteuerung (Perioditätsprinzip). Dieses Prinzip führt dann zu Härten und Verzerrungen, wenn das Einkommen erheblichen Schwankungen unterliegt oder sich Vz mit Gewinnen u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.2 Im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende

Rz. 13 Für Gewerbetreibende deren Firma (§ 17 EStG) im Handelsregister eingetragen ist, gilt § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Unbeschränkte Steuerpflicht ist nicht erforderlich; die Vorschrift gilt daher auch für beschr. Stpfl., wenn sie im Inland einen Gewerbebetrieb betrieben und dieser als Zweigniederlassung nach §§ 13, 13d HGB im Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragu...mehr

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Elternzeit / 14.1 Behandlung der Elternzeit im TVöD-Arbeitsverhältnis

Das BEEG ist zwingendes Recht. § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG stellt ausdrücklich klar, dass der Anspruch auf Elternzeit nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. Auch durch Tarifvertrag können keine abweichenden Regelungen getroffen werden.[1] Nehmen Beschäftigte ihren Anspruch auf Elternzeit wahr, so ergibt sich hieraus folgende Behandlung im TVöD-Arbeits...mehr

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Vereinfachtes Umlaufverfahren nach § 2 COVMG bei Satzungsregelung nicht zulässig

Zusammenfassung § 2 COVMG ändert lediglich die gesetzlichen Regelungen zum Umlaufverfahren nach § 48 Abs. 2 GmbHG und greift nicht in § 45 Abs. 2 GmbHG, d.h. den Vorrang der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages vor den Regelungen in §§ 46 ff. GmbHG, ein. Das vereinfachte Umlaufverfahren nach § 2 COVMG ist daher nur dann anwendbar, wenn die Satzung keinerlei Regelungen zur...mehr

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Berücksichtigung eines Verlustes nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG oder Aberkennung aufgrund eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Leitsatz Der Kläger tauschte mit seinem Mitgeschäftsführer die Anteile an einer GmbH. Zur Debatte steht nun, ob der hier vereinbarte Kaufpreis eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung darstellt, da er weit unter dem vereinbarten im Ertragswertverfahren ermittelten Wert liegt. Sachverhalt Der Kläger und sein Mitgeschäftsführer waren je zur Hälfte an einer GmbH beteiligt. Im Rahme...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 4 Behandlung von Kassendifferenzen

Rz. 32 Die Geschäftskasse kann unter realen Gesichtspunkten keinen negativen Bestand aufweisen. Sollte diese Konstellation dennoch auftreten, ist das auf die fehlerhafte Verbuchung von betrieblichen Geldbewegungen zurückzuführen. Ein Widerspruch innerhalb der Kassenbuchführung ist, unabhängig von den tatsächlichen betrieblichen Geldbewegungen, erkennbar.[1] Einlagen, die led...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 2.3 Einwilligung des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 7 Die Teilnahme an den von der Krankenkasse nach Abs. 2 angebotenen individuellen Versorgungsmaßnahmen ist freiwillig (Satz 1). Die Sozialdaten dürfen nur ausgewertet werden, wenn der Versicherte der gezielten Information oder Unterbreitung von Angeboten nicht schriftlich oder elektronisch widersprochen hat (Satz 2). Der Versicherte ist bei der ersten Kontaktaufnahme übe...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.3 Rahmenvorgaben für die Prüfungen nach Abs. 1

Rz. 9 Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf die regionale Ebene ermöglicht nach der Gesetzesbegründung passgenauere Lösungen; dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln. Nach Abs. 2 sind daher die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband verpflichtet, ...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte Kurzarbeitergeld beantragt. Die Behörde hatte diesen Antrag abgelehnt. Dagegen hat der Kläger Widerspruch erhoben, der erfolgreich war. Vor Erhebung des Widerspruchs hatte sich der Kläger anwaltlich über die Rechtswidrigkeit des ablehnenden Bescheids und die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, anwaltlich beraten lassen. Hierfür hat der Kläger an seinen Anwalt...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger macht aus übergegangenem Recht Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage geltend. Auf der Auskunftsstufe begehrt er Wertermittlung durch Vorlage von Sachverständigengutachten hinsichtlich zweier Grundstücke in I. Der Kläger gewährt als Sozialhilfeträger der Schwester des Beklagten, Frau N X, geboren am 0.0.1956, seit dem 16.4.1964 Sozialhilfe. Die L...mehr

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FoVo 05/2021, Kosten für di... / 1 Der Fall

Arrestbefehl wird nach Vollstreckungsmaßnahmen aufgehoben Die Arrestklägerin wendet sich gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des ArbG. Die Arrestklägerin beantragte im Ausgangsverfahren erfolgreich die Anordnung eines dinglichen Arrests in das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Arrestbeklagten, worauf mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die Eintra...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / II. SG bejaht Erstattungsfähigkeit

Zutreffend ist, dass die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 SGB X hier nicht vorliegen, da der beauftragte Rechtsanwalt nicht förmlich im Verfahren bestellt war, was § 63 Abs. 2 SGB X allerdings voraussetzt. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich hier aber aus § 63 Abs. 1 SGB X. Danach sind nämlich die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu erstatten. Einen Ausschluss ex...mehr

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zfs 05/2021, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [9] Die Beschwerde, bei deren Prüfung der VGH gem. § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO auf die form- und fristgerecht vorgetragenen Gründe beschränkt ist, ist zulässig und begründet. [10] Der Widerspruch gegen den Entziehungsbescheid v. 30.7.2020 hat voraussichtlich Erfolg, was die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gem. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO gebietet. [1...mehr

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zfs 05/2021, Entziehung der... / Sachverhalt

Die ASt. wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1 (171), C1E, CE (79), L (174), M und S. Im November 2019 wurde der AG bekannt, dass das AG München die ASt. mit rechtskräftigem Urt. v. 9.7.2019 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt und ein Fahrverbot von einem Mon...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / b) Die subjektive Bestimmung

Es reicht nicht aus, dass das Verhalten des Pflichtteilserben nur objektiv im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Familienrecht ist, um die familiären Bindungen zu beinträchtigen. Diese Verletzung, die auf dem Verschuldensprinzip beruht,[39] muss auch die familiären Bindungen zwischen dem Erblasser und den Erben subjektiv durchtrennt haben.[40] Eine sogenannte Entfrem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammentreffen von Fünftelregelung und positivem Progressionsvorbehalt

Rn. 37c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Treffen (positive) außerordentliche Einkünfte, die der sog Fünftelregelung (§ 34 Abs 1 EStG) unterliegen zusammen mit steuerfreien, die nach § 32b Abs 1 EStG einbezogen werden, werden diese steuerfreien Einnahmen voll (und nicht bloß zu 1/5) in den Progressionsvorbehalt einbezogen (BFH BFH/NV 2008, 666; BStBl II 2010, 1032). Der BFH sieht k...mehr

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Jung, SGB VII § 109 Festste... / 2.2 Verfahren

Rz. 7 Die Sicherstellung der Rechtsverfolgung geht über das Antragrecht im Verwaltungsverfahren hinaus. Haftungsprivilegierte können selbständig im Verwaltungsverfahren Widerspruch einlegen, gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid Klage erheben oder Berufung und ggf. Revision einlegen (Lauterbach/Dahm, SGB VII, § 109 Rz. 4 f.; Krasney, in: Becker/Burchardt/Krasney/Krusc...mehr