Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Ganzheitliches ESG-Manageme... / 3 Nachhaltige Geschäftsmodellierung als Voraussetzung für ein Nachhaltigkeitscontrolling

Auf Basis dieser Überlegungen – dem Unternehmenszweck, dem Wertekonzept, der Umfeld- und Stakeholderanalyse – gilt es das Geschäftsmodell zu entwickeln bzw. anzupassen. Das Business Model Canvas ist ein Konzept, das hierbei unterstützen kann, indem es hilft, das Geschäftsmodell einfach zu strukturieren und zu visualisieren.[1]. Abb. 9: Das Business-Modell Canvas Im Business Mo...mehr

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Integration von Nachhaltigk... / 3.1 Balanced Scorecard (BSC)

In Abb. 1 wurde bereits der typische Aufbau der BSC dargestellt. Da keine dieser 4 Perspektiven explizit Ökologie und Soziales abdeckt, müsste die Struktur der BSC entsprechend angepasst werden. Diese Flexibilität ist im Konzept der BSC von vornherein angelegt. So erwähnen bereits Kaplan und Norton in ihrem grundlegenden Werk die Möglichkeit, die BSC um eine zusätzliche Pers...mehr

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Integration von Nachhaltigk... / 2.1 Zum Verhältnis von ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen

Unter Nachhaltigkeit soll im Folgenden neben den finanziellen (ökonomischen) Zielen auch die Verfolgung sozialer sowie ökologischer Ziele durch Unternehmen verstanden werden.[1] Für diesen Dreiklang aus "Profit, Planet and People"― den sog. 3 Ps ― ist auch die Bezeichnung "Triple Bottom Line" geläufig. Da diese 3 Zielkategorien bereits auf den ersten Blick konfliktträchtig se...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.2 Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf Tatsachenfragen

Rz. 71 Der Große Senat hatte im in Rede stehenden Beschluss nicht darüber zu befinden, ob der subjektive Fehlerbegriff in Fällen, in denen der Steuerpflichtige bei der Bilanzierung von unzutreffenden Tatsachen, wie z. B. bei der Bestimmung von Nutzungsdauern, Bonitätseinschätzungen, Prognosen oder Schätzungen, ausgegangen ist, ohne dabei gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspf...mehr

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Keine Löschung von Gesellschafterlisten aus dem Handelsregister

Zusammenfassung Die Gesellschafterliste einer GmbH kann nicht nachträglich aus dem Handelsregister gelöscht werden. Dies gilt sogar dann, wenn mit ihr versehentlich vertrauliche Unterlagen (z.B. ein Erbschein) eingereicht werden. Zum Sachverhalt Hintergrund des vom OLG Brandenburg entschiedenen Falls war ein Gesellschafterwechsel bei einer GmbH. Nach dem Versterben eines Gesel...mehr

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AGS 08/2021, Verschmelzung ... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hat unter der Firma X Privat- und Firmenkundenbank AG vor dem zuständigen Mahngericht das Mahnverfahren wegen eines Anspruchs auf Zahlung aus einer Bürgschaft nebst Zinsen gegen die Beklagte betrieben. Nachdem diese gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hatte, begründete die Klägerin den Anspruch. Während des nachfolgenden Klageverfahrens teilte die Proze...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Ausschluss der Dauertestamentsvollstreckung über das Stiftungsvermögen?

Eine weitere bemerkenswerte Änderung betrifft die Vermögenswidmung im Stiftungsgeschäft. Dieses muss der Stiftung nach § 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. "zu deren eigener Verfügung" überlassen werden. Intendiert ist damit ein Ausschluss der Dauertestamentsvollstreckung über das einer von Todes wegen errichteten Stiftung zugedachte Vermögen, was insbesondere vom Anwaltverein kritisi...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / III. Historische Betrachtung des Auskunftsanspruchs

Bereits in den Motiven zu § 2314 BGB heißt es, dass Pflichtteilsansprüche kaum durchsetzbar wären, wenn der Erbe keine Auskunftspflicht über den Bestand des Nachlasses auferlegt würde.[6] Aus den Protokollen der zweiten Kommission ergibt sich, dass gegen diese Bestimmung kein Widerspruch geäußert wurde.[7] Außerdem wird deutlich aufgezeigt, dass das Auskunftsrecht aus § 2314...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Prüfungskompetenz der FinBeh wird durch § 50b EStG über den Anwendungsbereich der §§ 193ff AO hinaus ausgedehnt. § 50b EStG räumt den für die Besteuerung zuständigen FinBeh das Recht ein, bei sämtlichen am Verfahren Beteiligten die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu prüfen, die für die Anrechnung oder Vergütung von KSt, Anrechnun...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / 2. Abweichende Gebührensätze

Kommt die Anrechnung der ersten Gebühr bei der ersten nachfolgenden Angelegenheit nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der ersten nachfolgenden Angelegenheit unterhalb der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf eine anschließende weitere Angelegenheit anzurechnen, wenn die Verfahrensgebühr des nachfolgenden ...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / 1. Normalfälle

Folgen mehrere Anrechnungsvorgänge hintereinander, wird zum Teil die Auffassung vertreten, anzurechnen sei nur das nach Anrechnung verbleibende Gebührenaufkommen, da ja nicht mehr angerechnet werden könne, als der Anwalt erhalten habe. Dies ist jedoch unzutreffend und widerspricht dem eindeutigen Wortlaut des § 15a Abs. 1 RVG, wonach jede Gebühr selbstständig ist und der Anw...mehr

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zfs 08/2021, Zu den Vorauss... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat in der Sache hinsichtlich des Anspruchsgrundes und hinsichtlich des Feststellungsantrags teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gemäß §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 115 VVG, 3 PflVG ein Anspruch auf Ersatz des durch den Unfall vom 21.10.2012 entstandenen Schadens unter Zugrundelegung eines 50 %igen Haftungsante...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.8 Fehlerfolgen

Im groben Überblick gilt: Verwaltungsakte sind bei fehlender notwendiger Zustimmung nicht nichtig, aber (weil verfahrensfehlerhaft zustande gekommen) rechtswidrig, können also vom Beamten per Widerspruch und Anfechtungsklage erfolgreich angegriffen werden. Wichtige Ausnahme: Beamtenrechtliche Ernennungen sind dann zwar ebenfalls (weil verfahrensfehlerhaft zustande gekommen) ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, Abs. 1 Nr. 5. Mitbestimmungspflichtig nach Abs.1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung (die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständniserklärung zur ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.2 Fehlerfolgen bei Verstößen gegen § 75 LPVG BW

Wird der Personalrat entgegen § 75 LPVG BW nicht oder nicht richtig beteiligt, stellt sich stets die Frage, welche Rechtsfolge dies für die getroffene Personalmaßnahme hat. Erstaunlicherweise bestimmt das LPVG BW selbst dies an keiner Stelle. Man muss unterscheiden: Handelt es sich bei der Personalmaßnahme um einen Verwaltungsakt, so führt die unterbliebene / fehlerhafte Pers...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.11 Ablehnung eines Antrags nach §§ 91 bis 92b oder 95 BBG auf Teilzeit, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub (Abs. 1 Nr. 11)

Die Vorschrift nimmt Bezug auf das BBG und gilt daher nur, wenn Beamte betroffen sind. § 78 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG hat 2 Schutzrichtungen: Die Norm will einerseits die individuellen Interessen des betroffenen Beamten schützen, der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeitermäßigung oder Urlaub begehrt. Andererseits sollen durch die Mitbestimmung die gesellschaftspolitischen Ziele gef...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.8 § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW: Übertragung von Dienstaufgaben eines Amtes mit höherem / niedrigerem Grundgehalt (Beamte)

Vgl. zunächst die Kommentierung zu § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG. In Baden-Württemberg ist § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (Übertragung von "Dienstaufgaben" eines "Amtes" mit höherem / niedrigerem Grundgehalt = betrifft nur Beamte) zunächst abzugrenzen von § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW (Übertragung einer Tätigkeit die den "Tätigkeitsmerkmalen" einer höheren / niedrigeren ‹Entgeltgruppe› e...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.7 Streitigkeiten

Streitigkeiten über die Frage, ob eine bestimmte Maßnahme der Zustimmung des Personalrats nach § 78 BPersVG bedarf oder nicht, entscheiden die Verwaltungsgerichte, vgl. § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG ("Zuständigkeit der Personalvertretungen") - sog. Beschlussverfahren. Dabei gilt[1]: Wurde eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ohne die notwendige Beteiligung des Personalrats du...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung: Anspruch auf A... / 3 Das Problem

Verwalter B lädt zu einer Versammlung am 7.11.2020 ein. Unter Hinweis auf die am 2.11.2020 in Kraft tretende hessische Corona-Schutzverordnung vom 29.10.2020 (CoronaSchutzVO) verlangt Wohnungseigentümer K, B die Durchführung der Versammlung zu untersagen. Er befürchtet durch die Teilnahme an der Versammlung die Begehung einer Ordnungswidrigkeit (§ 1 CoronaSchutzVO sieht vor,...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / IX. Muster: Wiedereinsetzungsantrag mit Widerspruch

Rz. 16 Muster 54.4: Wiedereinsetzungsantrag mit Widerspruch Muster 54.4: Wiedereinsetzungsantrag mit Widerspruch An die Stadt _____ Ihr Zeichen: _____ Baueinstellungsbescheid vom _____ Grundstück Flst. _____ Gemarkung _____ Gemeinde _____ Hiermit zeigen wir an, dass wir Herrn _____ anwaltlich vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Die Original-Voll...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VI. Muster: Widerspruch gem. § 924 ZPO

Rz. 300 Muster 57.76: Widerspruch gem. § 924 ZPO Muster 57.76: Widerspruch gem. § 924 ZPO An das Landgericht Bonn In Sachen _____ gegen _____ erhebe ich namens und in Vollmacht des Arrestbeklagten gegen den Arrestbefehl vom _____ Widerspruch. Ich beantrage, den Arrestbefehl vom _____ aufzuheben und dem Arrestkläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Begründung: Ein Arrestanspruc...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Widerspruch und Anfechtungsklage

Rz. 257 Gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens ist kein Rechtsmittel gegeben.[273] Die entsprechende Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens zwecks Begutachtung für die Fahreignung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt,[274] sondern eine unselbstständige Maßnahme zur Beweiserhebung im Rahmen der Prüfung der Eig...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Allgemeiner Widerspruch

Rz. 87 Muster 55.12: Allgemeiner Widerspruch Muster 55.12: Allgemeiner Widerspruch An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Az. _____ Gegner: RA _____ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – In Sachen Z-GmbH ./. X-GmbH bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens und im Auftrag der Antragsgegnerin legen wir gegen die einstweilige Verfügung des L...mehr

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§ 37 Sozialrecht / IV. Muster: Widerspruch – Höherer Pflegegrad

Rz. 22 Muster 37.5: Widerspruch – Höherer Pflegegrad Muster 37.5: Widerspruch – Höherer Pflegegrad An die XY Pflegekasse _____ Namens und in Vollmacht des K beantragen wir, den Bescheid vom _____ aufzuheben und Leistungen nach §§ 36, 37 SGB XI i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 4 SGB XI nach dem Pflegegrad 4 zu gewähren. (Hinweis: Eine Antragstellung im Widerspruchsverfahren ist nicht unbe...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VIII. Muster: Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

Rz. 66 Muster 54.18: Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs Muster 54.18: Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs Verwaltungsgericht _____ Im Namen und mit beigefügter Vollmacht der _____ GmbH – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ stellen wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch ...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VI. Muster: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

Rz. 64 Muster 54.17: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs Muster 54.17: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs Verwaltungsgericht _____ Im Namen und mit beigefügter Vollmacht der _____ GmbH – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ stellen wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertre...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / IV. Muster: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

Rz. 62 Muster 54.16: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs Muster 54.16: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs Verwaltungsgericht _____ Im Namen und mit beigefügter Vollmacht der _____ GmbH – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ stellen wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das La...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Widerspruchsrecht

Rz. 578 Nach § 613a Abs. 6 BGB kann der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung gem. § 613a Abs. 5 BGB schriftlich widersprechen.[966] Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erklärt werden. Der unterrichtende Arbeitgeber sollte sich von den betroffenen Arbeitnehmern eine...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 80 Die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich aus den §§ 936, 924 ZPO. Der Widerspruch unterliegt keiner Frist, ist also, soweit er nicht verwirkt ist, auch noch nach Jahren möglich. Eine Verwirkung ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen, nämlich dann, wenn der Antragsteller berechtigten Grund zu der Annahme hatte, ein Widerspruch werde nicht mehr erfolgen. R...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 4. Aufschiebende Wirkung

Rz. 5 Der Widerspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung,[5] soweit er nicht offensichtlich unzulässig ist (§§ 80 Abs. 1, 80a VwGO).[6] Die aufschiebende Wirkung entfällt hingegen bei den in § 80 Abs. 2 VwGO genannten Ausnahmefällen. Von den gesetzlich angeordneten Ausnahmen nach Abs. 2 Nr. 3 ist insbesondere § 212a BauGB (Drittwiderspruch gegen bauaufsichtliche Zulassu...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anwaltsgebühren

Rz. 73 Der Anwalt des Antragstellers erhält für seine Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist auf eine später anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen, Nr. 3305 RVG-VV. Wenn kein oder nur beschränkt Widerspruch erhoben wurde, erhält der Anwalt des Antragstellers für die Tätigkeit im Verfahren über den Antrag ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Wiedereinsetzungsgesuch

Rz. 261 Wenn der Betroffene z.B. die Widerspruchsfrist versäumt hat, ist ein Wiedereinsetzungsgesuch möglich. Voraussetzung für einen entsprechenden Wiedereinsetzungsantrag ist, dass der Betroffene ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten.[280] Ist ein Widerspruch verspätet eingelegt worden und ist dieser Widerspruch mit einem Wiedereinsetzungsgesuc...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Rechtsübergang – Gutglaubensschutz

Rz. 181 Durch die Abtretung geht auf den Erwerber (Kenntnis nicht erforderlich) der Anteil mit allen mitgliedschaftlichen Pflichten und Rechten über, u.a. das Gewinnstammrecht (der Gewinnanspruch für der Übertragung vorangegangene Geschäftsjahre steht dem Erwerber zu, wenn der Jahresabschluss erst nach der Übertragung festgestellt wird; der Veräußerer hat mangels abweichende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.2 Widerspruchsrecht (Nr. 2)

Rz. 15 Nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BetrVG darf eine Betriebsratssitzung weder vollständig noch als Hybridsitzung als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats binnen einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden Frist diesem gegenüber widerspricht. Soll die Sitzung ingesamt virtuell durchgeführt werden oder aber d...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XI. Muster: Anfechtungswiderspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 18 Muster 54.5: Anfechtungswiderspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Muster 54.5: Anfechtungswiderspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Landratsamt _____ Ihr Zeichen: _____ hier: Widerspruch gegen die Baugenehmigung vom _____ und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs Im Namen und mit hier beigefügter Vollmacht von ____...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Gem. § 688 ZPO ist für Ansprüche, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in EUR gehen, das Mahnverfahren zulässig, soweit nicht eine der Ausnahmen des § 688 Abs. 2 und 3 ZPO eingreift. Das Mahnverfahren empfiehlt sich für die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die voraussichtlich nicht bestritten werden. Der Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 2. Widerspruchsfrist

Rz. 3 Der Widerspruch ist innerhalb Monatsfrist nach Bekanntgabe des VA schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den VA erlassen hat. Die Widerspruchsfrist wird auch durch Einlegung bei der Widerspruchsbehörde gewahrt (§ 70 Abs. 1 S. 2 VwGO). Zum Teil kann es zweckmäßig sein, den Widerspruch sowohl bei der Ausgangsbehörde als auch nachrichtlich bei ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Unterrichtungspflicht

Rz. 569 Nach § 613a Abs. 5 BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Überganges, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Überganges für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehm...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 34 Muster 37.9: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Muster 37.9: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung An das Sozialgericht _____ Antrag gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG des A, _____ – Antragsteller – gegen Deutsche Rentenversicherung _____ – Antragsgegnerin – Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsmittel gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 259 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben. In der Praxis verbindet die Verwaltungsbehörde in der Regel jedoch eine Entziehungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO muss diese Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse od...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 1. Das Verfahren nach §§ 80, 80a VwGO

Rz. 52 Belastende VAe werden mit Bekanntgabe an den Adressaten wirksam und nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (§§ 58, 74 VwGO, 79 VwVfG) unanfechtbar, unabhängig davon, ob der VA rechtmäßig oder rechtswidrig ist (Ausnahme: nichtige VAe, §§ 43 Abs. 3 i.V.m. 44 VwVfG). § 80 Abs. 1 VwGO gibt dem Betroffenen jedoch die Möglichkeit, sich der Befolgungspflicht durch Erhebung von W...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Anfechtungsklage vor dem VG bei Anforderung einer theoretischen Befähigungsprüfung nach Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 276 Muster 51.25: Anfechtungsklage vor dem VG bei Anforderung einer theoretischen Befähigungsprüfung nach Entziehung der Fahrerlaubnis Muster 51.25: Anfechtungsklage vor dem VG bei Anforderung einer theoretischen Befähigungsprüfung nach Entziehung der Fahrerlaubnis Verwaltungsgericht _____ Klage des _____ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ – Beklagten – wegen: ...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 15 Wird der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt, kann Widerspruch eingelegt werden, sofern im jeweiligen Bundesland das Widerspruchsverfahren nicht gem. § 68 Abs. 1 S. 2 AufenthG ausgeschlossen ist. Ansonsten ist direkt der Klageweg beim zuständigen Verwaltungsgericht zu beschreiten. Rz. 16 Gem. § 84 Abs. 1 S. 1 AufenthG haben Widerspruch und Klage i...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 1. Anfechtungsklage ohne Vorverfahren

Rz. 77 Der Planfeststellungsbeschluss ist als Verwaltungsakt mit der Anfechtungsklage angreifbar (§ 42 Abs. 1 VwGO). Die für Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte geltende Grundregel, wonach die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts auf den Widerspruch Betroffener durch die Verwaltung in einem Vorverfahren zu prüfen ist (§ 68 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 VwGO), gilt für Planfeststell...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 38 Gegenstand des Prozesses vor dem Sozialgericht war die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beklagte hatte noch während eines Krankengeldbezugs des Mandanten im Rahmen von dessen Rentenantrag mit bestandskräftig gewordenem Bescheid festgestellt, er könne nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert werden. Nach Ende des Krankengeldbez...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / X. Anmerkungen zum Muster

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§ 37 Sozialrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 35 B ist schwerbehindert. Mit Bescheid vom 25.3.2020 hatte das Versorgungsamt verschiedene Behinderungen festgestellt, darunter eine schwere Arthrose beider Daumen. Der GdB wurde auf 70 festgesetzt. Auf einen Verschlimmerungsantrag des B wurde mit Bescheid vom 10.1.2021 als weitere Behinderung anerkannt: Gonarthrose beidseitig. Der Gesamt-GdB wurde jedoch nicht erhöht. D...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Ende des befristeten Arbeitsvertrages

Rz. 130 Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit (§ 15 Abs. 1 TzBfG). Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung. Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Kündigungswiderspruch

Rz. 20 Gem. §§ 574–574b BGB kann der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des V...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Gesellschafterliste beim Handelsregister

Rz. 172 An die Gesellschafterliste knüpfen insb. § 16 GmbHG (gegenüber der GmbH gilt nur als Gesellschafter, wer in der Liste eingetragen ist, vgl. Rdn 176 ff.) und der Gutglaubensschutz an (vgl. Rdn 181). Vgl. Rdn 360 zu Fragen in Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Gem. § 40 Abs. 1 GmbHG müssen die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in d...mehr