Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 2.4.2 Mehrhausanlagen

Die bloße Tatsache, dass es sich um eine Mehrhausanlage handelt, bedeutet nicht, dass automatisch für die einzelnen Gebäude jeweils getrennte Rücklagen zu bilden wären. Das Gesetz sieht in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG lediglich die Bildung einer Rücklage vor. Wie stets, kommt es also auf die Regelungen in der Gemeinschaftsordnung an. Von grundlegender Bedeutung ist zunächst, ob es ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 3.2.1 Überblick

Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 MessEG dürfen ausschließlich Messgeräte oder sonstige Messgeräte verwendet werden, die den Bestimmungen des MessEG und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen entsprechen. Nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 MessEG hat, wer ein Messgerät "verwendet", sicherzustellen, dass die wesentlichen Anforderungen an das Messgerät nach § 6 Abs. 2 MessEG – d. h. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 2.2.4 Problem

Zu berücksichtigen ist bei einer Bemessung der Erhaltungsrücklage unter Verwendung von Formeln stets, dass Formeln Besonderheiten der Wohnanlage nicht berücksichtigen können. Ausschlaggebend sind jedoch insbesondere der Zustand der Anlage sowie die jeweilige Ausstattung und Einrichtung. Verfügt die Wohnanlage etwa über einen Aufzug, über ein gemeinschaftliches Schwimmbad und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung der Jahresabrech... / 2.2.2.1 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Möglich ist auch, durch Vereinbarung eine weitgehende wirtschaftliche Trennung der Häuser mit eigenen Beschlusskompetenzen insbesondere im Hinblick auf die Finanzverfassung der einzelnen Häuser herbeizuführen. Sieht die Gemeinschaftsordnung z. B. eine wirtschaftliche Trennung derart vor, dass für die einzelnen Häuser eigene Wirtschaftspläne zu erstellen sind, auf Grundlage d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.6.1 Grundsätze

Die Voraussetzungen einer fiktiven Abnahme regelt § 640 Abs. 2 BGB. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Das Werk muss fertiggestellt sein Von einer Fertigstellung ist dann auszugehen, wenn das Werk nach der vertraglichen Vereinbarung der Parteien als "fertig" anzusehen ist.[1] Dies ist der Fall, wenn die im Vertrag genannten Leistungen abgearbeitet beziehungsweise er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 3.2.2 Generalklausel

Ist kein Regelbeispiel erfüllt, ist zu untersuchen, ob eine schwere Verletzung im Übrigen vorliegt. Der Wortlaut des § 17 Abs. 1 WEG lässt erkennen, dass nur besonders schwere Pflichtverstöße eine Eigentumsentziehung rechtfertigen können.[1] Schwere Pflichtverstöße Dazu gehören insbesondere die fortlaufend unpünktliche Erfüllung von Hausgeld- und/oder anderen Zahlungsansprüchen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 3.2 Berechnung

Das Wohnungseigentumsgesetz macht den Miteigentümern bzw. dem aufteilenden Eigentümer bewusst keine Vorgaben, wie sie/er die Größe der Miteigentumsanteile (= das Verhältnis der Miteigentumsanteile untereinander) bestimmen/bestimmt. Bei der Bestimmung sollten allerdings auch ohne besondere gesetzliche Anordnung vor allem der unterschiedliche Verkehrswert, die Wohnfläche und der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zitterbeschluss (WEMoG) / 1 Abweichungen vom Gesetz oder der Gemeinschaftsordnung

Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG von den Bestimmungen des WEG abweichende Vereinbarungen treffen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen bedürfen demnach der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Ergänzend sieht § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG vor, dass derartige abweichende Vereinbaru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausmeisterservice (WEMoG)

Begriff Statt eines festangestellten Hausmeisters kann sich die Wohnungseigentümergemeinschaft auch der Dienste eines so genannten Hausmeisterservice bedienen. Dabei handelt es sich um ein selbstständiges Unternehmen, welches letztlich alle Aufgaben, die auch ein Hausmeister auszuführen hätte, übernimmt. Im Unterschied zum Hausmeister gelten insoweit keine arbeitsrechtliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausmeister (WEMoG)

Begriff Dienstleistungskräfte wie Hausmeister sind – sofern nicht selbstständige Fachunternehmen – angestellte Mitarbeiter der Eigentümergemeinschaft. Zweckmäßigerweise sollte ein schriftlicher Anstellungsvertrag mit Leistungskatalog geschlossen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG Frankfurt a. M., Urteil v. 17.5.2018, 2-13 S 26/17: Alternativangebote für eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zitterbeschluss (WEMoG) / 2 Formelle und materielle Beschlussmängel

Klassische "Zitterbeschlüsse" stellen die nur anfechtbaren Beschlüsse dar, denen formelle oder materielle Mängel anhaften. Dabei handelt es sich um Beschlüsse, die gegen eine gesetzliche oder vereinbarte Regelung verstoßen, ohne diese Regelung selbst zu ändern. Praxis-Beispiel Ladungsmängel Formelle Beschlussmängel stellen zunächst insbesondere Ladungsmängel dar, wie das Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zitterbeschluss (WEMoG) / Zusammenfassung

Beschlüsse können an formellen oder materiellen Mängeln leiden und wären daher grundsätzlich anfechtbar. Mangels Erhebung einer Anfechtungsklage können sie aber bestandskräftig werden und binden dann sämtliche Wohnungseigentümer und deren Sondernachfolger. In derartigen Fällen heißt es dann einen Monat "zittern", denn so lange läuft nach § 45 Satz 1 WEG die Frist zur Erhebun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsrecht (WEMoG) / Zusammenfassung

Einfach ausgedrückt kann man das Vorkaufsrecht als eine Sicherung der Möglichkeit, etwas zu kaufen, bevor es an einen Dritten verkauft wird, bezeichnen. Zwar kennt das Wohnungseigentumsgesetz kein gesetzliches Vorkaufsrecht, ein solches kann jedoch rechtsgeschäftlich an einer Eigentumswohnung begründet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zähler (WEMoG) / 3.4 Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Kaltwasserzählereinbau?

Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung von Bestandsimmobilien mit Wasserzählern besteht – bis auf die erwähnten Ausnahmen in den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – wird ein einzelner Wohnungseigentümer gegen den Willen der Mehrheit einen Zählereinbau wohl kaum erfolgreich durchsetzen können. Zwar entspricht gerade der Einbau von Kalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zähler (WEMoG) / 1 Eigentumszuordnung

Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nach § 5 Abs. 2 WEG nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Die entscheidende Frage, ob eine Sache zum gemeinschaftlichen Gebrauch dient, ist dabei nach ihrer Art, Funktion und ihrer Bedeutung für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 4.1 Zeitliche Begrenzung

Der Vorrang der Wohnungseigentümer ist – wie eingangs erwähnt – zeitlich begrenzt auf die laufende sowie die 2 vorangegangenen Wirtschaftsperioden. Abgrenzung zwischen laufenden und rückständigen Beträgen Maßgeblich für die Abgrenzung von laufenden und rückständigen Beträgen ist gemäß § 13 ZVG der Zeitpunkt der Beschlagnahme. Laufende Beträge sind demnach der letzte vor der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 5 Fälligkeit der Forderungen

Die Ansprüche der Gemeinschaft gegen den Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren müssen fällig sein. Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass die Ansprüche auch tituliert sind, soweit die Gemeinschaft das Zwangsversteigerungsverfahren nicht selbst betreibt. Es muss also kein rechtskräftiges Urteil oder rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid über den Anspruch vorliegen. W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zähler (WEMoG) / 3.2 Beschluss oder Vereinbarung?

Soweit also überwiegend auch keine Pflicht dazu besteht, die sogenannten "Bestandsimmobilien" nachträglich mit Wasserzählern auszustatten, kann es im Interesse der Eigentümergemeinschaft sein, die Wohnanlage entsprechend nachzurüsten. Werden nämlich die Kaltwasserkosten verbrauchsunabhängig nach der Größe des jeweiligen Sondereigentums oder aber nach den Miteigentumsanteilen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 6.2.1 Anmeldung der Ansprüche

Betreibt ein außenstehender Dritter als Gläubiger das Zwangsversteigerungsverfahren gegen einen Wohnungseigentümer, müssen die Wohnungseigentümer ihre Ansprüche gegen diesen Miteigentümer anmelden, damit sie aus dem Versteigerungserlös befriedigt werden können. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, könn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 6.2.2 Glaubhaftmachung der Ansprüche

Die Hausgeldansprüche müssen gegenüber dem Zwangsversteigerungsgericht schon bei der Anmeldung glaubhaft gemacht werden.[1] Andere Rechte hingegen, die in aller Regel durch öffentliche Stellen angemeldet werden, sind erst auf Widerspruch glaubhaft zu machen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ein möglicher Missbrauch bei einer für die übrigen Beteiligten nicht nachvollzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zähler (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Häufiger Streitpunkt innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Eigentumszuordnung der Verbrauchszähler innerhalb der Wohnungseigentumsanlage. Im Schadensfall stellt sich nämlich regelmäßig die Frage, wer denn für die Erhaltungskosten aufzukommen hat. Im Hinblick auf eine gerechte – verbrausabhängige – Verteilung gerade der Kaltwasserkosten in den Bestand...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 2 System der Gläubigerbefriedigung in der Zwangsversteigerung

Ziel der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung ist in erster Linie die Gläubigerbefriedigung aus dem Zuschlagserlös. Die Rangfolge der Gläubiger ist in § 10 Abs. 1 ZVG geregelt, wobei nach § 109 ZVG dem Versteigerungserlös zunächst die Vollstreckungskosten zu entnehmen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Rangklasse 0, die die Gerichtsgebühren und z. B. die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 3 Ansprüche der Eigentümergemeinschaft

In die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG fallen zunächst die fälligen Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach den §§ 16 Abs. 2, 28 des Wohnungseigentumsgesetzes geschuldet werden einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen, also beschlossene Nachschüsse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungsversteigerung (WEMoG)

Zusammenfassung Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Hinblick auf die Inhaberschaft des gemeinschaftlichen Eigentums eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne der §§ 1008, 741 ff. BGB (zur Abgrenzung von der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft s. "Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft"). Sie kann allerdings nicht durch Teilungsversteigerung beendet werden. Eine Aufhebung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum (WEMoG) / 3 Voraussetzungen für Teileigentumsfähigkeit

Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind (§ 3 Abs. 2 WEG). Abgeschlossenheit liegt nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen der Baubehörde über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Einräumung von Sondereigentum (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG; § 3 Abs. 3 WEG) bei Wohnungen v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum (WEMoG) / 1 Allgemeines

Wohnungseigentum und Teileigentum kann nur in Verbindung von Bruchteilsmiteigentum an Grundstück und bestimmten Gebäudeteilen begründet werden, da auch nach dem Wohnungseigentumsrecht dem Wohnungseigentümer kein vom übrigen Eigentum losgelöstes Eigentumsrecht zusteht. Dementsprechend ist nach § 3 WEG Teileigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Während Wohnungseigentum typischerweise zu Wohnzwecken genutzt wird, dient das Teileigentum nicht zu Wohnzwecken. Nach § 1 Abs. 6 WEG gelten die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes entsprechend für das Teileigentum. Bezüglich der jeweiligen Nutzungsmöglichkeit der Teileigentumseinheiten kommt es maßgeblich auf deren Zweckbestimmung in der Teilungserklärung an....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum (WEMoG) / 4 Welche Gebäudeteile sind nicht teileigentumsfähig?

Teileigentum an Teilen des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie an Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, schließt § 5 Abs. 2 WEG aus. Stützmauern bzw. tragende Innen- und Außenwände, Dächer, Fundamente und Schornsteine sind damit nicht teileigentumsfähig. Praxis-Beispiel Waschküche, Z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3 Gefahrenquellen in einer WEG

3.1 Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung) Gemäß § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht grundsätzlich und für jeden die Verpflichtung, seine Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten. Mit anderen Worten: Jede Abwasserleitung muss absolut dicht sein. Dies gilt auch für Abwasserleitungen auf privaten ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 2.3 Verwalter

Da die Pflicht zur Verkehrssicherung gemäß § 9a Abs. 2 WEG von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen ist und der Verwalter als ihr (Ausführungs-)Organ fungiert, trifft ihn in erster Linie die Verpflichtung, Maßnahmen der Verkehrssicherung zu organisieren. Hierzu gehört, dass er Gefahrenquellen lokalisiert und Abhilfemaßnahmen entweder selbst in Angriff nimmt od...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 1.2 Befugnisse des Verwalters

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG hat der Verwalter eigenständig sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen (siehe hierzu Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters (ZertVerwV), Kap. 2). Inwieweit der Verwalter insoweit eigenständig Erhaltungsmaßnahm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 4.3 Erläuterung des Haftungssystems

Das System der Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist nicht unkompliziert, da in aller Regel mehrere Personen beteiligt sind. Zum Verständnis daher nachfolgende Fallbeispiele. Praxis-Beispiel Ausgangsfall: Besucher stürzt Aufgrund entsprechender Beschlussfassung hat der Verwalter mit einem Hausmeister namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 1.1.5 Erstmalige Herstellung entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorgaben

Auch Maßnahmen der erstmaligen Herstellung zur Anpassung an öffentlich-rechtliche Vorschriften werden unter den Begriff der "Erhaltung" subsumiert. Erstmalige Herstellung wegen öffentlich-rechtlicher Vorgaben Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis im Rahmen der erstmaligen Herstellung des Gemeinschaftseigentums ist Aufgabe aller Wohnu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 4.2.3 Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

Beschlussmuster: Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages durch die WEG[1] TOP XX Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags Die Mittel für _______ [Benennung der konkreten Maßnahme, am besten durch Verweisung auf einen anderen Beschluss] sollen neben einer Entnahme in Höhe von ________ EUR aus der Erhaltungsrücklage (alternativ/kumulativ: durch eine Sonderumlage in Hö...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.15 Treppenhaus

Absturzsicherung Geradezu selbstverständlich ist, dass an Treppen eine Absturzsicherung wie etwa ein Geländer bzw. Handlauf angebracht sein muss.[1] Handläufe dienen der Sturzvermeidung. Angesichts der erheblichen Körperschäden, die ein Treppensturz verursachen kann, ist die Anbringung von Handläufen dringend geboten. Hier ist auch Eile geboten. So Handläufe (noch) nicht ange...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.6 Elektrische Anlagen

Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft bezieht sich ausschließlich auf den Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums. Aber auch hier existieren elektrische Anlagen wie Lichtschalter, Steckdosen, ggf. elektronisch betriebene (Tief-)Garagen-Rolltore. Lose Kabel sind vom Elektriker zu sichern. Zu einer derartigen Maßnahme ist der Verwalter sowohl nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energetische Gebäudesanieru... / 4 Privilegierte bauliche Veränderungen

Mit der am 1.12.2020 in Kraft getretenen WEG-Reform wurden sog. privilegierte bauliche Veränderungen eingeführt. Der novellierte § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG verleiht jedem Wohnungseigentümer einen Individualanspruch auf Gestattung einer baulichen Veränderung, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchschutz oder dem Ans...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.5 Dach

Dachziegel/Dachrinne Insbesondere nach heftigen Regenfällen und Sturm kann alters- und zustandsabhängig eine Gefahr durch gelockerte Dachziegel bestehen. In derartigen Fällen sollte umgehend ein Fachunternehmen zwecks Kontrolle der Dachhaut beauftragt werden. Der Verwalter ist zur entsprechenden Beauftragung auf Grundlage seiner Verpflichtung zur Nachteilsabwendung gemäß § 27...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baustoffe und Baustofftechn... / 1 Technische Verwaltung

Neben rechtlichen und kaufmännischen Angelegenheiten müssen sich Hausverwaltungen in ihrer täglichen Praxis auch mit technischen Inhalten und Fragestellungen auseinandersetzen. Ein allgemein gültiger Aufgabenkatalog für die technische Verwaltung von Wohnungseigentum existiert nicht. Da das WEG seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 keinen Pflichtenkatalog des Verwalters m...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.17 Zaun

Zäune können dann ein Risiko bergen, wenn sie Ursache von Personenverletzungen sein können. Dies gilt insbesondere, wenn sie als Einfriedung von Spielplätzen oder Spielwiesen dienen. Es bedarf keiner Diskussion darüber, dass etwa ein Stacheldrahtzaun eine ungeeignete Einfriedung darstellt. Im Bereich von Spielplätzen sollten aber auch keine Zäune mit spitzen oberen Abschlüss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 1.1.4 Erstmalige Herstellung eines plangerechten Zustands

Maßnahmen zur Herstellung eines plangerechten Zustands des Gemeinschaftseigentums werden unter den Begriff der Erhaltung subsumiert. Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird. Vergleichsmaßstab für den planmäßigen Zustand sind die Teilungserklär...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Fördermitteleinsatz; Beantr... / 1 Fördermöglichkeiten

WEG-Verwalter und Fördermittelberatung Soweit ein WEG-Verwalter nicht über spezielle Kenntnisse der Fördermittelberatung verfügt, sollte er wegen der möglichen Haftungsrisiken davon absehen (siehe hierzu Rechtsdienstleistungsgesetz (ZertVerwV), Kap. 2.3). Im Rahmen seines Amtes ist der WEG-Verwalter aber durchaus zur Prüfung verpflichtet, ob für eine konkret durchzuführende M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.13 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestandsgebäuden mit Ausnahme von Sachsen. In Sachsen ist allerdings eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ab 2024 in Planung. Im Übrigen sind sämtliche Nachrüstpflichten zwischenzeitlich ausgelaufen. Vereinzelt kann es Fälle geben, in denen die Verpflichtung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.3 Brandschutz

Verschließen der Haustür Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Ret...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.8 Gasleitungen

Vor der ersten Inbetriebnahme von Gasleitungen hat eine Dichtigkeitsprüfung zu erfolgen. Ansonsten erfolgt keine Anschlussfreigabe seitens des Gasversorgers. Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) enthalten insoweit Regelungen bezüglich Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken, die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.9 Grundstück

Weist eine Hoffläche oder ein Gehweg unterschiedlich hohe Pflastersteine auf und besteht deshalb eine Stolper- bzw. Sturzgefahr, muss Abhilfe geschaffen werden.[1] Entsprechendes gilt, wenn gemeinschaftliche Wege von Dornenhecken begrenzt werden. Führen diese auch noch zum gemeinschaftlichen Kinderspielplatz und werden deshalb von Kindern frequentiert, sollte der Verwalter um...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.10 Kinderspielplatz

Gefährliche Einfriedung Allgemein sind an die Verkehrssicherungspflicht bei Kinderspielplätzen besonders hohe Anforderungen zu stellen.[1] Ist ein Spielplatz also etwa mit einem Stacheldraht oder mit einer Dornenhecke umzäunt, so hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass diese gefährliche Einfriedung beseitigt wird.[2] In derartigen Extremfällen ist der Verwalter verpflichtet, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 2.1.2 Planung und Beschlussfassung

Hat der Verwalter Mängel erkannt, ist das weitere Vorgehen nach Art und Schwere des konkreten Mangels zu beurteilen. Erinnere: Selbstständige Vornahme ohne Beschluss nur bei Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und die nicht z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dokumentation (ZertVerwV) / 2.2 Eigentümerstammdaten

WEG _______________________ Eigentümer: __________________mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.11 Öltankreinigung

Eine Verpflichtung zur Reinigung von Heizöltanks besteht nicht, allerdings sollte aber an eine Öltankreinigung gedacht werden. Insoweit wird bei Stahltanks ein Reinigungsintervall von 5 bis 7 Jahren[1] und bei Kunststofftanks etwa alle 7 bis 10 Jahre empfohlen.mehr