Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Natürliche Personen.

Rn 8 Jede natürliche Person kann Verbraucher sein, auch der Unternehmer, der lediglich zu privaten Zwecken handelt. Folglich kann der Verbraucher nicht durch ein Wissensdefizit definiert werden – maßgeblich ist lediglich der private Zweck des rechtsgeschäftlichen Handelns (Rn 9). Entgegen dem Wortlaut sind auch natürliche Personen, die keinerlei Tätigkeit nachgehen, mögliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebäude und Baumaterialien.

Rn 94 Mangel ja: Fehlen einer Fußbodenheizung im WC in einer als ›topsaniert‹ bezeichneten Wohnung, die in anderen Räumen eine Fußbodenheizung besitzt (Hamm BeckRS 22, 38380 Rz 7 ff); Lage eines Wohnhauses im Gewerbegebiet (Brandbg BeckRS 09, 12046); Fehlen (1) Baugenehmigung für Wohnungseigentum (BGH NJW 13, 2182; Frankf BeckRS 12, 16162; vgl zur Abgrenzung Kobl NJW-RR 09, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Form.

Rn 15 Die der Verfügung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte sind nicht nach I Satz formbedürftig, allerdings werden häufig die hierfür erforderlichen Formvorschriften, insb § 2371 zu beachten sein. Zu der nach hM formfreien Abschichtungsvereinbarung, durch die ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft ausscheidet, vgl § 2042 Rn 11. Dagegen bedarf das Verfügungsgeschäft nach § 203...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Einem Kreditinstitut ist das Wissen aller Mitarbeiter zuzurechnen, die es bei der Bearbeitung eines konkret in Rede stehenden Geschäfts vertreten oder daran bestimmungsgemäß mitgewirkt haben. Diese Voraussetzungen erfüllt insb der Kontobetreuer, der den Verdacht schöpft, dass der Kontoinhaber eingehende Gelder veruntreut (BGH NJW 08, 2245 Rz 18), der Kassenbeamte, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderregeln für Immobiliengeschäfte, III 3.

Rn 10 Anwendungsbereich des III 3 ist sachlich der finanzierte Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts. Das sind Wohnungseigentum (WEG § 4 III) und Miteigentumsanteile. Zeitlich ist von Bedeutung, dass III 3 aufgrund der Heininger-Entscheidung (EuGH 13.12.01, C-481/99 – Heininger, NJW 02, 281 [BVerfG 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02]) nachträglich eingefügt worden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtsfolgenseite.

Rn 36 Der Einwand ist im Prozess vAw zu berücksichtigen (BGHZ 3, 94, 103 f; BGHZ 37, 147, 152). Die unzulässige Rechtsausübung genießt keinen Rechtsschutz (Art 2 II SchwZGB). Gleichwohl ist es missverständlich, wenn es heißt, das Rechtsinstitut begründe lediglich ein Abwehrrecht (so NK/Krebs § 242 Rz 70): Da sich der Einwand unzulässiger Rechtsausübung auch gg Einwendungen z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 32 Ein Vertretergeschäft wird bejaht bei dem Abschluss von Bauverträgen durch den Baubetreuer (BGHZ 67, 334, 335 ff), der Vermietung (KG WM 84, 254; 255) und Vergabe von Bauleistungen (BGH NJW-RR 04, 1017) durch einen Hausverwalter, der Benennung beider Ehegatten im Rubrum des Mietvertrages (Ddorf ZMR 00, 210), der Beauftragung eines externen Laborarztes durch den behande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / h) Weitere Einzelfälle.

Rn 171 Baden und Duschen. Der Mieter darf idR baden und duschen. Balkon. Der Balkon oder eine Loggia dürfen nicht mit einem Baum bepflanzt werden (LG München NZM 17, 365 [LG München I 08.11.2016 - 31 S 12371/16]). Möglich ist der übliche, § 569 II beachtende Gebrauch. Inwieweit zB Blumengießen, Blumenkübel, Grillen, Möbel oder Wäscheständer gg § 569 II verstoßen, ist eine Fra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis des Gläubigers.

Rn 12 Bzgl der Kenntnis der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebenden Umstände kommt es grds auf die Person des Anspruchsinhabers selbst an (BGH NJW 13, 448 Rz 13). Bei gesetzlicher Vertretung muss sich der Vertretene das Wissen seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen (BGH NJW 14, 1294 Rz 15): Bei nicht Geschäftsfähigen kommt es auf das Wissen des gesetzlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitliche Reihenfolge der tatbestandlichen Voraussetzungen.

Rn 4 Ein die Sperrfrist auslösender Umwandlungsfall liegt immer dann vor, wenn die sog Umwandlung nach Abschluss des Mietvertrages und nach Überlassung der Wohnräume an den Mieter erfolgt (LG München I, 9.8.24 – 14 S 16755/23; AG Tempelhof-Kreuzberg GE 14, 876). Hierbei wird die Kündigungssperre stets und ausnahmslos ausgelöst, wenn von den drei Tatbestandselementen die Umwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arglistiges Verschweigen (Hs 2 Alt 1).

Rn 18 Die Rspr des V., VII. und VIII. ZS des BGH hat die Arglisthaftung erheblich ausgebaut. Danach ist arglistiges Verschweigen gegeben, ›wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Im Einzelnen haben bearbeitet

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Inhalt.

Rn 10 Die Auflassung ist ein dinglicher Vertrag, in dem Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang einig sein müssen. Auf diesen Vertrag sind die §§ 104 ff, 116 ff, 119 ff, 154 ff und die Grundsätze über die Auslegung (BayObLG DNotZ 95, 57f) und die falsa demonstratio non nocet (BGH RNotZ 08, 374; Bergermann RNotZ 02, 557; vgl Grüneberg/Herrler Rz 14) anwendbar. Wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht die Rechtsnachfolge vTw betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des Abs 2 zwölf Bereichsausnahmen, die mit Erbsachen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 11). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (NK/Looschelders Rz 15). Soweit nicht andere VO eingreifen, ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Auf die Masse der formlos wirksamen Willenserklärungen ist § 126b unanwendbar. Als gesetzliche Form ist die Textform nur zugelassen, wo sie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Entsprechendes gilt für das Erfordernis einer Speicherung auf einem zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Datenträger. Dies sind insb die §§ 32 III, 33 I 2, 312 f, 312h, 356, 357 VIII, 416 II 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilbare Leistung.

Rn 2 Eine Leistung ist teilbar, wenn ohne Wertminderung u Beeinträchtigung des Leistungszwecks Zerlegung in mehrere gleichartige Teile möglich ist. Im natürlichen Sinne teilbar sind va Geld u bestimmte Mengen vertretbarer Sachen. Gleichwohl kann die Leistung im Rechtsinne unteilbar sein, wenn eine gemeinschaftliche Empfangszuständigkeit besteht, so bei Mietzinszahlungen an M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner.

Rn 4 Der Anspruch steht dem Eigentümer des Grundstücks zu, welchem durch die Gefahr des Einsturzes oder der Ablösung von Teilen eine Beschädigung droht. Daneben sind alle dinglich Berechtigten anspruchsberechtigt, die Eigentumsansprüche in entspr Anwendung geltend machen können; das sind der Nießbraucher (§ 1065), der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit (§ 1027) und einer b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährungserleichterungen (I).

Rn 5 Für die individualvertragliche Vereinbarung einer Verjährungserleichterung besteht nach I (nur) die Einschränkung, dass die Haftung wegen Vorsatzes (§ 276 Rn 6) nicht im Voraus erleichtert werden kann (BGH NZM 20, 60 [BGH 19.07.2019 - V ZR 75/18] Rz 42; München NJW 07, 227, 229 [OLG München 08.11.2006 - 34 Wx 45/06]). Damit wird der Grds des § 276 III ergänzt, wonach di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Herausgabeansprüche und §§ 2018, 2130 und 2362 (I Nr 2).

Rn 3 Für Ansprüche aus einem eingetragenen dinglichen Recht bzw durch Widerspruch gesicherten Recht ist in § 902 I 1, II die Unverjährbarkeit angeordnet (§ 902 Rn 2). Im Übrigen gilt, dass, wenn auch erst in 30-jähriger Frist, doch selbst Herausgabeansprüche aus dinglichen Rechten als solchen, die als absolute Rechte an Sachen diese selbst ergreifen (zu § 1028 I 1 s BGH NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Europarechtliche Grundlage und Reform.

Rn 1 § 312j geht zurück auf die Art 8 II und III VRRL, s dazu Vor §§ 312 ff Rn 3. Art 8 II VRRL wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (BGBl I 1084), in Kraft getreten am 1.8.12 umgesetzt (sog ›B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 312 ff BGB

Rn 1 Der durch das SchRModG eingefügte Untertitel 2 enthielt zunächst va das alte G über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften v 16.1.86 (HWiG) in den §§ 312, 312a aF und das FernabsatzG v 27.6.00 in den §§ 312b bis 312d aF. Beide Vorschriftengruppen wie auch § 312i aF dienten der Umsetzung der HausTWRL und der FernabsRL. Durch das VerbrKrRL-UG wurden d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Einkünfte iSd § 21 I EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte iSd § 21 I EStG an andere zur Nutzung gg Entgelt überlässt. Einkünfte sind die Einnahmen abzgl der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für Nießbrauch und Wohnrecht sowie für andere ähnliche Nutzungsrechte...mehr

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Vorschuss: Wiederkehrende L... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es sich bei den nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschlossenen Vorschüssen um wiederkehrende Leistungen i. S. v. § 258 ZPO handelt. Wiederkehrende Leistungen Wiederkehrende Leistungen i. S. v. § 258 ZPO sind einseitige Verpflichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als Folge ein und desselben Rechtsverhältnisses ergeben, so dass eine ...mehr

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Verwaltung: Zustellvertrete... / 2 Normenkette

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Aufforderungsbeschluss: Str... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Nebenintervention i. S. v. § 44 Abs. 4 WEG "geboten" war. Gebotenheit Eine Nebenintervention auf Seiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist i. S. v. § 44 Abs. 4 WEG geboten, wenn die Rechtsverteidigung aus Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers ausnahmsweise nicht allein der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ...mehr

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Abmahnbeschluss: Kann Auffo... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Allerdings sei die Klage zulässig. Für einen Beschluss, der die Abmahnung eines Wohnungseigentümers zur Vorbereitung der späteren Entziehung des Wohnungseigentums zum Gegenstand gehabt habe, habe der BGH unter der Geltung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG a. F. entschieden, er sei anfechtbar. Nach fast einhelliger und zutreffender Auffassung könne ein solcher Abmahnbesc...mehr

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Vorschuss: Wiederkehrende L... / 3 Das Problem

Im Jahr 2021 fassen die Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG einen Nachschuss-Beschluss. Für das Wohnungseigentum Nr. 11, dessen Eigentümer Wohnungseigentümer B ist, ergibt sich ein Nachschuss von 2.084,23 EUR. Im Januar 2024 fassen die Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG erneut einen Nachschuss-Beschluss. Für das Wohnungseigentum Nr. 11, dessen Eigentüm...mehr

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Gebührenstreitwert: Beseiti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie der Gebührenstreitwert festzusetzen ist, wenn der Anschlussberufungskläger verlangt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Mauer beseitigt. Gebührenstreitwert in Verfahren nach § 44 Abs. 1 WEG Der Gebührenstreitwert in Verfahren nach § 44 Abs. 1 WEG (Beschlussklagen) ist gem. § 49 Satz 1 GKG auf das Interesse aller ...mehr

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Gemeinschaftsvermögen: Anlage / 6 Entscheidung

AG Böblingen, Urteil v. 28.1.2025, 23 C 866/24 WEGmehr

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Verwaltung: Verkehrssicheru... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Anspruch aus § 838 BGB richte sich gegen B, weil sie als Verwalterin für die Besitzer die Unterhaltung des Gebäudes übernommen habe. Das folge aus den in § 27 Abs. 1 WEG genannten Pflichten, die auch vertraglich vereinbart worden seien. Gegen B streite insoweit ein Anscheinsbeweis. Diesen habe B nicht erschüttern können. Als Verwalterin sei B verpflichtet ge...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Folge... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 18.12.2024, 1295 C 13559/24 WEGmehr

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Gebührenstreitwert: Beseiti... / 2 Normenkette

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Aufforderungsbeschluss: Str... / 2 Normenkette

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Weiterer Vorschuss (Sonderu... / 2 Normenkette

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Hausgeldprozess: Prozessvol... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob das Mandat eines Rechtsanwalts in einem Anwaltsprozess (= grundsätzlich das Verfahren vor dem LG, OLG oder BGH) ohne Weiteres beendet werden kann. Erlöschen der Vollmacht? Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Anwaltsvertrags gem. § 87 Abs. 1 ZPO in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines an...mehr

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Anspruch auf erstmalige Her... / 2 Normenkette

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Gebührenstreitwert: Angriff... / 2 Normenkette

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Beschwer: Umlagebeschluss / 2 Normenkette

§§ 16 Abs. 2 Satz 2, § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG; § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPOmehr

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Gebührenstreitwert: Grundla... / 6 Entscheidung

OLG München, Beschluss v. 30.5.2025, 32 W 201/25 WEG emehr

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Abmahnbeschluss: Kann Auffo... / 2 Normenkette

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Vorschuss-Beschluss: Bestim... / 2 Normenkette

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Vorschuss: Wiederkehrende L... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 13.2.2025, 1293 C 14085/24 WEGmehr

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Gebührenstreitwert: Beseiti... / 6 Entscheidung

OLG München, Beschluss v. 2.6.2025, 32 W 643/25 WEG emehr

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Verwaltung: Verkehrssicheru... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Fragen, ob die Verwaltung eine Verkehrssicherungspflicht trifft und wie weit diese geht. Verkehrssicherungspflicht in Wohnungseigentumsanlagen Die Verkehrssicherungspflicht in Wohnungseigentumsanlagen hat nach § 9a Abs. 2 WEG die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen. Die Verwaltung muss die Verkehrssicherungspflicht organisiere...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Folge... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Folgen es für einen Nachschuss-Beschluss hat, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Errechnung des Nachschusses falsche Umlageschlüssel eingesetzt hat. Nachschuss-Beschluss und Ordnungsmäßigkeit Ein Nachschuss-Beschluss widerspricht einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn für die Berechnung der Nachschüsse die ...mehr

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Aufforderungsbeschluss: Str... / 4 Die Entscheidung

Das OLG verneint die Frage! Geboten sei eine Streithilfe auf Beklagtenseite, wenn die Rechtsverteidigung aus Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers nicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer allein überlassen werden könne. Die Literatur sehe als mögliche Fälle Beschlussklagen an, die Beschlüsse beträfen, bei denen es um einen bestimmten Wohnungseigentümer gehe, beis...mehr

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Aufforderungsbeschluss: Str... / 6 Entscheidung

OLG München, Beschluss v. 13.2.2025, 32 W 102/25 WEG emehr