Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 2.4.1 Grundsätze

Da die Erhaltungsrücklage Bestandteil des Gemeinschaftsvermögens ist, hat der Verwalter sie gemäß § 9a Abs. 3 WEG nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu verwalten. Ihn treffen insoweit Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Er hat zu beachten, dass er auch die Gelder der Erhaltungsrücklage zwingend getrennt von seinem Vermögen und dem Vermögen...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.1.5 Erhaltungsmaßnahmen

Nach der gesetzlichen Grundregel des § 1020 BGB hat der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks zu schonen. Unterhält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert. Letztlich also trifft d...mehr

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Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 1.2.5 Mehrheitsbeschluss

Beschlüsse über die Erhebung von Sonderumlagen werden nach dem gesetzlichen oder hiervon abweichend vereinbarten Stimmprinzip gefasst. Liegt keine abweichende Vereinbarung vor, genügt nach § 25 Abs. 2 WEG die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.mehr

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Rechtsfähige Gemeinschaft d... / 6.3.3 Wohnungseigentümer

§ 9b Abs. 2 WEG gibt eine Beschlusskompetenz, für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Wohnungseigentümer als Vertreter gegenüber dem Verwalter zu bestimmen. Bestimmen die Wohnungseigentümer einen Dritten, z. B. einen Rechtsanwalt, ist der Beschluss nichtig.mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 5.2 Des Mieters

Der Mieter kann nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Ist die Mietsache Sondereigentum, muss der vermietende Wohnungseigentümer dieses Verlangen nach § 20 Abs. 1, Abs. 2...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 6.1.3.5 Erlöschen des Dauerwohnrechts

Das Dauerwohnrecht endet mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde. Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, erlischt nach § 37 Abs. 1 WEG das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt.mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 1.3.3 Beschluss entfällt

Wird ein Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 WEG rechtskräftig für ungültig erklärt, sollen die Zinsansprüche, die auf die entsprechende Forderung bis dahin angefallen sind (z. B. auf eine Sonderumlage), nicht nachträglich entfallen.[1]mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.10 Beschlussfassung über die Jahresabrechnung

Nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer die Festsetzung der Nachschüsse und Anpassungsbeträge und nicht die Jahresabrechnung als "Rechenwerk". Insoweit führt (entsprechend der Rechtslage beim Wirtschaftsplan) der pauschale Beschluss über die Jahresabrechnung zur Teilnichtigkeit (siehe Kap. 2.5).[1] Weiter führen auch formelle Mängel zur Anfechtbarkeit, ...mehr

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Heizkostenverordnung (ZertV... / 3.2.3 Anzeigepflichten

Neue und erneuerte Messgeräte, die dem MessEG unterfallen, sind nach § 32 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 MessEG grundsätzlich spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme der zuständigen Eichbehörde anzuzeigen. Die Anzeige schuldet, wer neue oder erneuerte Messgeräte i. S. v. § 3 Nr. 22 MessEG "verwendet"[1] oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchen Messgeräten "erfasst". Messg...mehr

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Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.5.3 Darstellung in der Jahresabrechnung: Umlage auf die jeweiligen Einheiten

Der Gebäudeeigentümer hat nach § 6 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 HeizkostenV auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Gesamtjahresabrechnung Die Kosten für Wärme und Warmwasser sind ohne Verteilung vollständig in die Gesamtjahresabrechnung nach dem Abflussprinzip ...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.5.2.2 Beschlussklagen

Bezüglich der Beschlussklagen muss mit Blick auf die Verfahrenskostenverteilung nach Altverfahren, die vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig wurden und solchen, die nach diesem Zeitpunkt anhängig wurden, differenziert werden. Altverfahren waren vom klagenden Wohnungseigentümer nämlich noch gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Seit Inkrafttreten des WEMoG sind si...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.8 Aussonderungs-/Absonderungsrechte

Ist über das Vermögen eines Hausgeldschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden, muss geprüft werden, ob Aussonderungs- und/oder Absonderungsrechte bestehen. Vor allem Absonderungsrechte spielen seit der WEG-Reform 2007 eine große Rolle. 8.8.1 Aussonderung Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Hausgeldschuldner im Einzelfall Aussonderungsrechte besit...mehr

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Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.1.2 Parteifähigkeit

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG vor Gericht klagen und verklagt werden. Denkbar ist jeder Rechtsstreit. Kläger kann ein Wohnungseigentümer, aber auch ein Dritter sein. Auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gegen jeden beliebigen Dritten oder einen Wohnungseigentümer eine Klage erheben.mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.4 Nachschüsse

Der Insolvenzverwalter schuldet den vollständigen Ausgleich des Nachschusses. Denn die Forderung auf Zahlung des Nachschusses entsteht erst mit dem Beschluss der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Erst durch diesen Beschluss wird eine eigene selbstständige Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer begründet. Ist der Nachschuss nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

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Allgemeine kaufmännische Gr... / 3.2 Die Unternehmensbuchhaltung

Die Unternehmensbuchhaltung wird betriebswirtschaftlich als externes Rechnungswesen bezeichnet und nimmt den bedeutendsten Anteil innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens (siehe Ausführungen unter Kap. 4) ein. Wie zuvor in Kap. 2.1 zur Buchführungspflicht erläutert, besteht für Firmen/Unternehmen, die handelsrechtlich als Kaufmann eingestuft werden und steuerrechtlich buc...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.3.5 Gemeinschaftliches Eigentum

Einen Mietvertrag über gemeinschaftliches Eigentum kann nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kündigen. Diese wird nach § 9b Abs. 1 WEG vertreten.mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 6.5 Zahlungen des Eigentümers

Im Fall einer Zwangsverwaltung haftet neben dem Zwangsverwalter weiterhin auch der Eigentümer der Wohnung auf Ausgleich fälliger Hausgelder als Gesamtschuldner. Der Zwangsverwalter ist wegen der Hausgelder nur neben dem Eigentümer entsprechend § 155 Abs. 1 ZVG, § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur Zahlung verpflichtet.mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.1.2 Grundsätze

Eine Grunddienstbarkeit steht nach § 1018 BGB dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu, bei Aufteilung dieses Grundstücks in Miteigentumsanteile nach §§ 3, 8 WEG also den Miteigentümern in Gemeinschaft und nicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähigem Verband.[1] 7.3.1.2.1 Nutzungsdienstbarkeit Wesen der Nutzungsdienstbarkeit ist die Nutzung ...mehr

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Teilungserklärung, Aufteilu... / 6.6 Unterteilung eines Wohnungseigentums

Bei größeren Wohnungen ergibt sich zuweilen der Wunsch, das Wohnungseigentumsrecht zu unterteilen und 2 rechtlich selbstständige Wohnungseigentumsrechte zu schaffen. Daneben kann vor allem bei unausgebauten Dachgeschossen eine spätere Unterteilung sogar planmäßig vorgesehen sein. Denn auf diese Weise kann der aufteilende Eigentümer einem Interessenten nicht nur die Gestaltun...mehr

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Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.4 Prozesserklärungen

Zur Frage, welche Prozesserklärungen der Verwaltung möglich sind, wird auf die Ausführungen in Kap. 1.3.3.4 verwiesen.mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.7.2 Option bezüglich einzelner Eigentümer

Da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer also zunächst weiterhin von der Umsatzsteuer befreit ist, kann die Umsatzsteuerbefreiung allerdings für einzelne Eigentümer von Nachteil sein, nämlich für diejenigen, die ihr Teileigentum zu unternehmerischen Zwecken nutzen oder zu solchen Zwecken weitervermieten. Diese unternehmerisch tätigen Eigentümer hätten beispielsweise aus Er...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.3.1 Bedeutung der Wohnfläche

Der Begriff der "Wohnfläche" hat keinen feststehenden Inhalt, aber eine große Bedeutung: Auf die Wohnfläche kommt es beispielsweise bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete an, da die Größe einer Wohnung nach § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Wohnwertmerkmal ist. Auf die Wohnfläche kommt es ferner an, wenn die Mietvertragsparteien den Anteil der Mietsache an der t...mehr

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Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 1.8.1 Grundsätze

Der Sonderumlagebeschluss ist wie jeder andere Beschluss anfechtbar, wenn er an formellen oder materiellen Mängeln leidet; mangels ausreichender Bestimmtheit kann er nichtig sein (siehe oben Kap. 1.2). Teilanfechtung des Sonderumlagebeschlusses Praxis-Beispiel Teilanfechtung der Höhe nach Die Wohnungseigentümer beschließen eine Erhaltungsmaßnahme sowie deren Finanzierung mittel...mehr

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Rechte und Pflichten der Wo... / 7.1 Betreten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. Diese Duldungspflicht soll der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. von ihr beauftragten Dritten, beispielsweise einem Handwerker, ermöglichen, das gemeinschaftliche Eigentum im Bereich des Sondereigentums, zu erhalten und/oder baulich zu verändern....mehr

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Rechtsverhältnis der Wohnun... / 1.4 Eintragung ins Grundbuch

Nach § 7 Abs. 3 Satz 2 WEG sind Veräußerungsbeschränkungen auf den Grundbuchblättern einzutragen.mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 1.5.1 Ansprüche

Wie ausgeführt, handelt es sich bei den nach GEG erforderlichen Maßnahmen um solche der ordnungsmäßigen Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung und somit auch auf Erfüllung der Maßgaben des GEG, weshalb der Verwalter entsprechenden ...mehr

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Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 3.3.2 Ermächtigungsbeschluss

Ordnungsmäßiger Verwaltung kann ein Mehrheitsbeschluss entsprechen, der kurzfristige Liquiditätsengpässe vermeiden soll.[1] Folgende Voraussetzungen sind zu beachten: Voraussetzungen für eine Darlehensaufnahme wegen Liquiditätsengpasses Der Kreditbetrag ist auf eine Summe beschränkt, die das 3-fache der monatlichen Hausgeldzahlungen der Gesamtgemeinschaft übersteigt.[2] Die Be...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 2.2.1 Kostenbefreiung

Haben die Wohnungseigentümer im Hinblick auf eine Maßnahme der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine Kostenbefreiung einzelner Wohnungseigentümer beschlossen, ist dies bei Erstellung des Wirtschaftsplans zu berücksichtigen. Die Kostenanteile der nicht befreiten Wohnungseigentümer erhöhen sich dann entsprechend. Praxis-Beispiel Erha...mehr

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Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.2.2 Passivprozesse

Die häufigsten gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erhobenen Klagen sind die Beschlussklagen der Wohnungseigentümer nach § 44 Abs. 1 WEG (dazu näher nachfolgendes Kap. 1.3). Daneben kommen Klagen der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Leistung in Betracht, z. B. auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen, auf Ladung zu einer Versa...mehr

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Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 1.2 Beschlussfassung

Wie ausgeführt, stellt die Sonderumlage ihrem Wesen nach eine Ergänzung des Wirtschaftsplans bzw. einen Nachtrag zu ihm dar. Die Existenz eines Wirtschaftsplans ist jedoch keine Voraussetzung für eine Sonderumlage.[1] Allerdings würde es ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, wenn keine laufenden Vorschüsse für die Bewirtschaftung und Verwaltung, sondern nur unregelmäßige...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.6.1 Ungeregelte Mehrhausanlagen

Die sog. "ungeregelten" Mehrhausanlagen sind stets unproblematisch. Das sind die Fälle, in denen die Wohnanlage zwar aus mehreren Häusern besteht, die Gemeinschaftsordnung aber keine Bestimmungen über eine Kostentrennung enthält. Aber auch geregelte Mehrhausanlagen, die eine Kostenregelung entweder aufgrund entsprechender Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung oder aufgrund ...mehr

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Makler- und Bauträgerverord... / 4.2 Erfüllungsgehilfe

Nach § 278 BGB hat der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Erfüllungsgehilfen sind in erster Linie die Mitarbeiter des Verwalters. Praxis-Beispiel Mitarbeiter des Verwalters Der für die Wohnungseigentümergemeinschaft X im I...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.1.1 Abgrenzung zu anderen Belastungen des Wohnungseigentums

Die Grunddienstbarkeit ist gekennzeichnet durch eine nachbarschaftliche Beziehung zwischen dem belasteten und dem begünstigten Grundstückseigentümer. Mit diesem nachbarrechtlichen Bezug unterscheidet sich die Grunddienstbarkeit von allen anderen Belastungen des Wohnungseigentums, etwa dem Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dem Nießbrauch nach den §§ 1030 ff. BGB (§ 1030 BGB), der...mehr

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Teilungserklärung, Aufteilu... / 5.3.2 Nachträgliche Zuweisung durch Miteigentümer

Ein anderer "Zuweisungsweg" besteht darin, dass die Wohnungseigentümer vereinbaren, dass ihr (Mit-)Gebrauchsrecht (erst) ausgeschlossen ist, wenn ein Zuweisungsberechtigter den Gegenstand einem Wohnungseigentümer zum Alleingebrauch "zuweist". Bis zum Bedingungseintritt sind dann alle Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch und auch zur anteiligen Fruchtziehung befugt. Die Wohnung...mehr

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Rechtsverhältnis der Wohnun... / 3.3 Verfahren

Steht ein Veräußerungsverlangen im Raum, sollte die Verwaltung den Wohnungseigentümer, der sich einer schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, mehrfach abmahnen. Bleiben die Mahnungen fruchtlos, ist das Veräußerungsverlangen zum Gegenstand einer Versammlung...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 5 Vermögensbericht

Nach § 28 Abs. 4 WEG hat der Verwalter nach Ablauf des Kalenderjahres den Vermögensbericht zu erstellen. Obgleich das Gesetz die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung an das Kalenderjahr knüpft und andererseits anerkannt ist, dass die Wohnungseigentümer durch Vereinbarung die Wirtschaftsperiode abweichend vom Kalenderjahr regeln können, ist der Vermögensbericht in eine...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 2.7 Besonderheiten des Wirtschaftsplans

Im Gegensatz zu sonstigen Beschlüssen der Wohnungseigentümer, die stets ein exaktes Maßnahmenprofil umschreiben und einen exakten Maßnahmenumfang zum Gegenstand haben müssen, weil ihnen sonst ein Anfechtungs-, wenn nicht sogar ein Nichtigkeitsmangel anhaften kann, stellt sich die Situation beim Wirtschaftsplan anders dar. Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit unter B...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 5.2 Verwalter

Im Fall von Hausgeldrückständen hat der Verwalter für eine effektive Durchsetzung der Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu sorgen. Ist er angesichts der Größe der Gemeinschaft nicht bereits nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ermächtigt, muss er für eine Entscheidung der Eigentümer über die gerichtliche Geltendmachung sorgen. In beiden Alternativen stellt sich unter d...mehr

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Teilungserklärung, Aufteilu... / 5.8 Änderung einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung

Die Wohnungseigentümer können den Inhalt einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung jederzeit durch eine andere Vereinbarung ändern.[1] Ein Beschluss mit diesem Ziel, auch wenn er auf einer allgemeinen Öffnungsklausel beruht, wäre hingegen nichtig. Ein einseitiger Verzicht[2] oder eine Verwirkung ist nicht möglich. Bei einem verdinglichten Sondernutzungsrecht muss die Inhaltsänd...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 2.2.4 Bestimmungen zur Verrechnung

Vorstellbar ist, dass eine Vereinbarung Bestimmungen zur Verrechnung trifft oder dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und ein Wohnungseigentümer einen Vertrag zur Verrechnung schließen.[1] Zum anderen besteht nach § 28 Abs. 3 WEG eine Beschlusskompetenz, für künftig eingehende Zahlungen die Tilgungsreihenfolge zu ändern.[2] Möglich ist es, zu vereinbaren oder zu besc...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2.1 Bedeutung

Nach § 535 Abs. 1 Satz 3 BGB hat der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Diese "Lasten" sind die Neben- bzw. Betriebskosten. Die Mietvertragsparteien eines Wohnraummietvertrags können nach § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Sehen sie davon ab, muss der Vermieter sie tragen. Eine Ausnahme gilt allerdings für di...mehr

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Rechtsfähige Gemeinschaft d... / 6.1.2 Grundstückskaufvertrag

§ 9b Abs. 1 WEG meint den Grundstückskaufvertrag. Darunter sind alle Verträge zu verstehen, die einem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstückseigentum gleichkommen, wie Erwerb oder Veräußerung von Wohn- und Teileigentum oder eines Erbbaurechts. Die Einschränkung gilt auch nur für den Vertragsabschluss, nicht für Erklärungen im Rahmen der Vertragsabwicklung; auch sonstige ...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 1.2 Berührungspunkte zum Wohnungseigentumsrecht

Betrachtet man die Berührungspunkte des Mietrechts zum Wohnungseigentumsrecht, sind in Theorie und Praxis das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum zu unterscheiden: Vermietetes Sondereigentum Über die Frage, ob und zu welchen Bedingungen das Sondereigentum vermietet oder ein Mietvertrag beendet wird, kann nur ein Wohnungs- oder Teileigentümer als Sondereigentümer ...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.2.3 Beschlussanfechtungsrecht

Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, anstelle des Eigentümers Beschlüsse anzufechten. Dies ergibt sich bereits direkt aus dem Gesetz, den nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG können ausschließlich Wohnungseigentümer eine Anfechtungsklage erheben. Selbstständiges Beweisverfahren Als nach § 1041 BGB "zur Erhaltung der Sache" Verpflichteter kann der Nießbraucher auch ein rechtliches In...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 1.8.3 Ausbau und Erweiterung

Eine praktische Bedeutung kommt dem Ausbau oder der Erweiterung eines Bestandsgebäudes im Bereich des Wohnungseigentums nur im Hinblick auf einen nachträglichen Dachgeschossausbau zu. Bekanntlich können entsprechende Ausbaubefugnisse bereits in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung gestattet werden, sie können aber auch durch Beschluss auf Grundlage von § 20 Abs. 1 ...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.7.1 Grundsätze

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist zwar Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG), weil sie Leistungen an die Wohnungseigentümer und Teileigentümer erbringt. Nach § 4 Nr. 13 UStG sind jedoch die Leistungen der Gemeinschaften an die Eigentümer von der Umsatzsteuer befreit. Einzige Ausnahme nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG stellen Einnahmen aus Stellplatzvermi...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.6.2 Aufklärungspflicht gegenüber Verbrauchern

Insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums ist die Regelung in § 640 Abs. 2 Satz 2 BGB von großer Bedeutung. Diese verpflichtet den Auftragnehmer nämlich zum ausdrücklichen Hinweis in Textform gegenüber Verbrauchern, dass eine fiktive Abnahme dann erfolgt, wenn sich der Besteller nicht innerhalb gesetzter Frist zur Abnahme erklärt oder diese ohne Angabe von Mängeln verwei...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 5.6 Weiter gebildete Rücklagen

Die Wohnungseigentümer haben nach §§ 28 Abs. 1 Nr. 1, 19 Abs. 1 WEG die Kompetenz zur Beschlussfassung über die Erhebung weiterer Rücklagen, etwa zur Liquiditätssicherung oder zur Finanzierung von Verfahrenskosten. Auch diese zusätzlich gebildeten Rücklagen sind jeweils mit dem tatsächlichen Ist-Bestand anzugeben, wobei sich auch hier zunächst weitere Angaben wie z. B. Beitr...mehr

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Erstellung der Jahresabrech... / 4.5 Verhältnis Gesamt- zu Einzelabrechnungen

Aus der Jahresgesamtabrechnung leitet sich als notwendiger Bestandteil die Einzelabrechnung ab, indem das Ergebnis auf die Wohnungseigentümer aufgeteilt wird. Die Einzelabrechnungen sind insoweit von maßgeblicher Bedeutung für die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch Beschluss festzusetzenden Nachschüsse bzw. Beitragsanpassungen. Allerdings lassen sich die Einzelabrechnungen ni...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.2 Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Insolvenzgesetz unterscheidet zwischen dem Regel- und dem Verbraucherinsolvenzverfahren. Verbraucherinsolvenzverfahren Für eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist vor allem von Bedeutung, dass sie bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren befragt wird, ob sie an einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigung teilnimmt (im Regelinsolvenzverfahren kann es...mehr