Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.3 Verantwortliche Finanzbehörde

Rz. 30 Bezogen auf die Finanzbehörden ist Verantwortlicher i. S. d. DSGVO [1] für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Regelfall die sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde (d. h. grds. das zuständige FA). Dieses tritt auch gegenüber dem Bürger auf. Es ist als "Verantwortlicher" nicht auf das Sachgebiet oder den konkreten Veranlagungsbezirk im FA abzustellen.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 16 Der Inhalt des Vermögensauskunft bzw. des Vermögensverzeichnisses nach dem alten Recht wird bestimmt durch den Wortlaut der Bestimmung sowie den Normzweck des § 284 AO, nämlich der Finanzbehörde einen Überblick über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners zu verschaffen, um auf diese Weise Möglichkeiten für eine weitere Vollstreckung prüfen zu können.[1] Aus diesem ...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / I. Zahlung an den Gläubiger

Rz. 13 Jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsversteigerung sein Recht am Grundstück zu verlieren, ist berechtigt, das Recht eines die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubigers abzulösen, § 268 Abs. 1 BGB. Ein Grundpfandrecht kann darüber hinaus bereits dann abgelöst werden, wenn der Grundpfandrechtsgläubiger Befriedigung aus dem Grundstück verlangt, also insbesondere di...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / 3. Pfändung

Rz. 27 Der Rückgewähranspruch kann auch gepfändet werden, §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO. Grundschuld und Grundstück müssen im Pfändungsbeschluss genau bezeichnet werden. Rz. 28 Der Grundschuldgläubiger wird durch die Pfändung des Rückgewähranspruchs beim Grundstückseigentümer nicht an der Verwertung der Grundschuld durch Abtretung gehindert.[33] Hat der Eigentümer den Rückgewähransp...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 3. Belastungen

Rz. 55 Auf einem Wohnungseigentum kann grundsätzlich keine Dienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingetragen werden, da nur das ganze Grundstück belastet werden kann, §§ 1018, 1090 BGB. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ausübung der Dienstbarkeit sich ausschließlich auf das belastete Sondereigentum beschränkt, z.B. ein Wohnungsrecht.[48] Rz. 56 Ist eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3 Schätzung gepfändeter Sachen (§ 813 Abs. 1–3 ZPO)

Rz. 24 § 813 Abs. 1–3 ZPO normieren Vorgaben für die Schätzung von gepfändeten Sachen.[1] Insbesondere bei Kostbarkeiten ist demnach ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Dies gilt auch bei der Vollstreckung im landwirtschaftlichen Bereich.[2] Ein Verstoß gegen § 813 ZPO berührt die Wirksamkeit der Pfändung nicht. Ausgelöst werden können allerdings Schadensersatzansprüche.[3] ...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / L. Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz

Rz. 34 Vermögenswerte, die den Maßnahmen i.S.d. § 1 VermG unterlagen und in Volkseigentum überführt oder an Dritte veräußert wurden, sind auf Antrag an die Berechtigten zurück zu übertragen, soweit dies nicht nach besonderen Vorschriften ausgeschlossen ist, § 3 Abs. 1 VermG. Beschlüsse, durch die die Zwangsversteigerung eines Grundstücks oder Gebäudes angeordnet wird, sowie ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.6 Bargeld (§ 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Rz. 11 Bargeld unterliegt dem Vollstreckungsschutz nach § 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, allerdings bestehen erhebliche Einschränkungen. Bargeld darf nämlich nur dann nicht gepfändet werden, bei einem Schuldner, der eine natürliche Person ist, in Höhe von 1/5 und für jede weitere mit dem Schuldner im Haushalt lebende Person 1/10 des Betrags, der der Pfändungsfreiheit nach § 850c ZPO ...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / B. Zwangssicherungshypothek

Rz. 2 Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ist für den Gläubiger in erster Linie nur eine Sicherung seines titulierten Anspruchs. Hierdurch kann der Gläubiger erstmals seine ungesicherte titulierte Forderung dinglich mit Rang vor späteren Rechten am Grundstück sichern und auch mit Rang vor einer späteren Beschlagnahme des Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.1 Vorlagepflicht

Rz. 15 Nach § 284 Abs. 1 S. 1 AO hat der Vollstreckungsschuldner Auskunft über sein Vermögen zu geben. Entgegen der alten Rechtslage ist hierbei nicht mehr erforderlich, dass zuvor eine Vollstreckung erfolglos geblieben ist.[1] Er muss also hierzu ein schriftliches Verzeichnis erstellen und dieses dem für die Entgegennahme der Vermögensauskunft zuständigen Amtsträger übergeb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.1 Entwicklung der Bestimmung

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 284 AO war zu Zeiten der Geltung der RAO § 325 bzw. später § 322 RAO. Die Regelung in der RAO wurde ebenso wie die Regelung in § 284 AO verschiedentlich geändert.[1] So wurde aus dem alten Offenbarungseid die Eidesstattliche Versicherung und jetzt die Abgabe der Vermögensauskunft. Eine umfassende Änderung hat die Bestimmung durch das Gesetz zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.3 Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)

Rz. 8 § 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO gewährt Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen. Diese Regelung ersetzt den bisherigen Schutz für künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind, in § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO a. F.[1] Damit wird man auch Rollst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Normadressaten

Rz. 8 Zur Abgabe der Vermögensauskunft ist nach § 284 Abs. 1 S. 1 AO der Vollstreckungsschuldner[1] verpflichtet, d. h. i. S. v. § 284 AO derjenige, gegen den die Finanzbehörde wegen einer Geldforderung[2] vollstreckt. Ist dies ein Duldungspflichtiger, braucht er in das Vermögensverzeichnis nur das Vermögen aufzunehmen, auf das sich die Duldungspflicht im jeweiligen Einzelfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.13 Eigentumsvorbehalt (§ 811 Abs. 2 ZPO)

Rz. 18 Aus § 811 Abs. 2 ZPO ergeben sich Sonderregelungen für den Fall eines Kaufs unter Eigentumsvorbehalt. Ist ein solcher vereinbart, kann eine nach § 811 Abs. 1 Nr. 1a und b, Nr. 2 ZPO oder auch bei einem Tier nach § 811 Abs. 8b ZPO grundsätzlich pfändungsfreie Sache ausnahmsweise doch gepfändet werden.[1] Der Sinn dieser Bestimmung ist darin zu sehen, dass die Vollstrec...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Grundbuchauswertung / II. Erbbaurecht

Rz. 60 Auf das Erbbaurecht finden die Vorschriften über Grundstücke entsprechende Anwendung, § 11 Abs. 1 ErbbauRG, somit unterliegt das Erbbaurecht auch der Zwangsversteigerung. Nahezu immer findet sich die Vereinbarung (abzulesen aus dem Bestandsverzeichnis des Erbbaugrundbuchs), dass die Belastung und auch die Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseige...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / G. Vermögensarrest

Rz. 25 Mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl I, 872) wurde in der Strafprozessordnung mit § 111h Abs. 2 S. 1 StPO ein Vollstreckungsverbot geregelt. Alle Arten nachrangiger Zwangsvollstreckungen in Gegenstände, die von der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Arrestvollziehung gepfändet worden sind, sind unzulässig. Unabhängig ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 9 Abweichungen zwischen alter und neuer Rechtslage

Rz. 98 Durch die seit dem 1.1.2013 geltende Rechtslage haben sich einige Änderungen ergeben, die sich nicht allein auf die neue Terminologie beschränken. An wesentlichen Unterschieden sind insbesondere zu nennen: Entgegen der bisherigen Rechtslage ist nunmehr kein Vollstreckungsversuch mehr erforderlich, damit die Verwaltung eine Vermögensauskunft in die Wege leiten kann; im ...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / 3. Nachweis einer Eigentümergrundschuld

Rz. 47 Weiterhin ist das Entstehen der Eigentümergrundschuld im Verteilungstermin nachzuweisen und der Eigentümer muss der Auszahlung des Betrags an den Löschungsberechtigten zustimmen oder er erkennt den Löschungsanspruch an. Die Geltendmachung des Löschungsanspruchs allein kann keinen Zahlungsanspruch begründen.[59] Rz. 48 Kann das Entstehen einer Eigentümergrundschuld nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.4 Ermessen

Rz. 33 Die Finanzbehörde hat zunächst von Amts wegen festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen.[1] Wenn dann die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen, liegt eine Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit gem. § 284 Abs. 3 S. 1 AO nicht mehr ...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / I. § 30a ZVG

Rz. 1 Auf Antrag des Schuldners kann das Zwangsversteigerungsverfahren einmal, und nach Fortsetzung ein weiteres Mal einstweilen auf die Dauer von jeweils höchstens sechs Monaten eingestellt werden, §§ 30a, 30c ZVG. Wegen des Prinzips der Einzelverfahren muss der Schuldner gegenüber jedem betreibenden Gläubiger einen Einstellungsantrag stellen. Rz. 2 Nur unter Zahlungsauflage...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 8 Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 91 Die Abgabe der Vermögensauskunft kann nach § 284 Abs. 9 AO in das zentrale Schuldnerverzeichnis[1] eingetragen werden.[2] Die Eintragungsanordnung ist kurz zu begründen, was sich allein schon aus der Tatsache erklärt, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt. Sie ist dem Vollstreckungsschuldner ferner zuzustellen. Hinsichtlich des Inhalts der Eintragungsanor...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / H. Räumungsvollstreckung

Rz. 76 Aus dem Zuschlagsbeschluss kann jederzeit die Räumungsvollstreckung gegen den Schuldner stattfinden. Für die Räumungsvollstreckung ist (aufgrund der Änderung ab 1.1.1999) keine besondere Durchsuchungsanordnung des Richters mehr erforderlich, § 758a Abs. 2 ZPO. Dies gilt auch dann, wenn der Zuschlagsbeschluss vom Rechtspfleger erlassen wurde.[92] Hat der Schuldner eine...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / J. Nacherbenvermerk

Rz. 28 Ist aus dem Grundbuch der Nacherbenvermerk ersichtlich, sind Zwangsvollstreckungen grundsätzlich insoweit unwirksam, als sie im Fall des Eintritts der Nacherbfolge das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden, § 2115 BGB. Eine Vollstreckung gegen den Vorerben ist daher nur möglich, sofern der Nacherbe der Zwangsvollstreckung zustimmt. Wird das Zwangsv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.3 Entsprechende Anwendung der AO

Rz. 22 Für andere durch Bundesgesetz geregelte öffentlich-rechtliche Abgaben, Prämien (z. B. Wohnungsbauprämie), Zulagen (z. B. Investitionszulage nach dem InvZulG) und auch Subventionen nach den EG/EU-Marktordnungen gilt die AO nur, soweit die Prämien- und Zulagengesetze oder die EG/EU-Marktordnungen sie für anwendbar erklären. Rz. 23 Bezogen auf die Datenschutzaufsicht sind...mehr

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Vorwort

In den Jahren 2006 bis Anfang 2010 bewegten sich die Zahlen der Zwangsversteigerungsverfahren auf noch hohem Niveau von über 50.000 pro Jahr. Ab 2010 sank die Anzahl der Verfahren kontinuierlich auf ca. 30.000 in 2014 und rund 15.000 in 2020. Die gute wirtschaftliche Konjunktur und das seit Jahren sehr niedrige Zinsniveau im Bereich von Immobiliendarlehen machen sich auch hi...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / F. Restrukturierungsverfahren

Rz. 24 Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vom 22.12.2020 wurde am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I, 3256). Das SanInsFog besteht aus 25 Artikeln. Das hier relevante Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmens...mehr

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FoVo 04/2022, Herausgabe ei... / II. Die Lösung

Einschlägig: Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff. ZPO Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie ihm nach § 883 Abs. 1 ZPO von dem Gerichtsvollzieher wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben. Die Voraussetzungen erschöpfen sich darin, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen und die ...mehr

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FoVo 04/2022, Zulässige Bel... / 3 Der Praxistipp

Pfändungsschutz nach § 803 Abs. 2 ZPO Die Entscheidung des AG ist im Ergebnis richtig. Nach § 803 Abs. 2 ZPO hat die Pfändung zu unterbleiben, wenn sich von der Verwertung der zu pfändenden Gegenstände ein Überschuss über die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erwarten lässt. Hierbei ist es von zentraler Bedeutung, den richtigen Vergleich anzustellen. Kosten prüfen Es ist als...mehr

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FF 04/2022, Internationaler... / II. Unterhalt grenzüberschreitend

Über den grenzüberschreitenden Unterhalt referierte Jörg-Michael Dimmler, Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. Der Abänderungsantrag, die Präklusion und die Vollstreckung gehören zu den besonderen Herausforderungen des Familienrechtspraktikers. Dimmler sprach von den "drei heißen Eisen" im ohnehin "undurchdringlichen Dschungel" des internationalen Familienrechts. Wenn sic...mehr

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FF 04/2022, Internationaler... / Einführung

Der Dritte Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht fand vom 11. bis 12.2.2022 statt und war mit fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gut besuchte und gelungene Veranstaltung. Die Vorträge der renommierten Referent(inn)en stießen auf großes Interesse und regten das Publikum zu Anmerkungen und Nachfragen an – allerdings nur im Chat. Denn...mehr

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FoVo 04/2022, Der Arbeitgeb... / I. Der Fall

Forderungseinziehung mit Titulierung und Vollstreckung Der Gläubiger hat den Rechtsdienstleister mit der Forderungsdurchsetzung beauftragt. Die Forderung wurde dann auch tituliert, nachdem der Schuldner nicht reagiert hat. Nachdem die Informationsbeschaffung den Arbeitgeber des Schuldners zutage gefördert hat, wurden für den Auftraggeber die Ansprüche des Schuldners auf Zahlu...mehr

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FF 04/2022, Rechtsprechung ... / Abstammung

BGH, Beschl. v. 19.1.2022 – XII ZB 183/21 a) Anspruchsgrundlage für das Auskunftsverlangen eines Kindes gegen seine leibliche, nicht rechtliche Mutter über die Person seines leiblichen Vaters ist – trotz des von § 1755 Abs. 1 S. 1 BGB angeordneten Erlöschens des rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses aufgrund Adoption – § 1618a BGB. b) Bei einem auf § 1618a BGB gestützten Ausku...mehr

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FoVo 04/2022, Entgeltumwand... / 1 Der Fall

Vollstreckung in Arbeitseinkommen Der Gläubiger und Kläger ist der geschiedene Ehemann der Streitverkündeten, der Schuldnerin. Die Beklagte ist deren Arbeitgeberin und damit Drittschuldnerin. Die monatliche Bruttovergütung der Schuldnerin bei der Beklagten belief sich im Jahr 2016 auf 3.020,00 EUR. Im Rahmen der Scheidung des Klägers und der Streitverkündeten war es zu einer V...mehr

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FF 04/2022, In Vielfalt geeint

Eva Becker lautet das Motto der Europäischen Union (EU) seit dem Jahr 2000. Dieses Motto passt zur rechtlichen Situation, die wir im Familienrecht in Europa vorfinden. Das hat der 3. Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft gezeigt, der im Februar 2022 mit fast 100 Teilnehmern virtuell stattfand. Mit den Rom III-, EU-Unterhalts- und Güterrechtsverordnungen und d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 5.2 Kein Regelbeispiel mehr

Das WEG kannte in Bezug auf Hausgeldrückstände in § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG a. F. ein "Regelbeispiel". Dieses lautete: "Die Voraussetzungen des Absatzes 1 liegen insbesondere vor, wenn der Wohnungseigentümer sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Lasten- und Kostentragung (§ 16 Abs. 2 WEG) in Höhe eines Betrages, der drei vom Hundert des Einheitswertes seines Wohnungse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 60 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 6.8.1998 (BGBl. I S. 2022) ist Abs. 1 modifiziert worden. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.5 Vollstreckung zur Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 7 Will die Behörde aus einer vertraglichen Verpflichtung, die auf die Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, gegen einen Bürger vollstrecken, so gelten gemäß Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 66 die §§ 6 ff. VwVG . Vollzugsbehörde i. S. v. § 7 VwVG ist die Behörde, die den durchzusetzenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen hat. Soweit eine p...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.4 Vollstreckung von Geldforderungen (Abs. 2 Satz 1, 2)

Rz. 6 Wollen Behörden oder Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 66 SGB X) wegen Geldforderungen vollstrecken, gelten die Verwaltungsvollstreckungsgesetze (VwVG) des Bundes bzw. der Länder. Der Vertrag ersetzt insoweit den Leistungsbescheid nach § 3 Abs. 2 Buchst. a VwVG. Fälligkeit und Mahnung gemäß dieser Vorschrift müssen vorliegen. Wollen pr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift, die nur für subordinationsrechtliche Verträge gilt, bestimmt die Voraussetzungen für die Vollstreckung aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag und regelt gleichzeitig das Vollstreckungsverfahren (durch Verweisung auf Normen des SGB X und der VwGO), denn öffentlich-rechtliche Verträge sind grundsätzlich (genau wie privatrechtliche Verträge) keine Vollst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.1 Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bedeutet das Einverständnis einer oder beider Vertragsparteien mit der unmittelbaren Vollstreckung ohne vorherige Klage auf einen Vollstreckungstitel. Das Einverständnis ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Auch wenn sie von einer Behörde abgegeben wird, ist sie kein Verwaltungsakt. Die Unterwerf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Pabst, Das Vierte Kapitel SGB V und sein Verhältnis zum Vertragsrecht nach SGB X, SGb 2002 S. 475. Rz. 9 Vertretung der Behörde: BVerwG, Urteil v. 3.3.1995, 8 C 32/93. Vollstreckung gegen Hoheitsträger: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.9.2013, 16 E 100/13.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.3 Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Abs. 1 Satz 3, 4 a. F.)

Rz. 5 Einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde bei einer Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung seitens der Behörde bedarf es nicht. Die Verpflichtung ist mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 21.8.2002 ab 1.2.2003 entfallen. Der Gesetzgeber hat die Sätze 3 und 4 von Abs. 1 ersatzlos gestrichen, da eine Kontrolle durch die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.2 Vertretung der Behörde (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 4 Wegen der weitreichenden Bedeutung der Unterwerfungsklausel muss die Behörde, soweit sie sich unterwirft, von dem Behördenleiter, seinem allgemeinen Vertreter oder einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, vertreten werden. Beim Behördenleiter und seinem allgemeinen Vertreter ist die Befähigung zum Richteramt allerdings nic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.8 Rechtsschutzinteresse

Voraussetzung einer jeden Sachentscheidung ist auch im Beschlussverfahren das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der begehrten Entscheidung.[1] Im Beschlussverfahren soll eine gerichtliche Entscheidung nur dann ergehen, wenn sie von praktischer Bedeutung für die Rechtsbeziehungen der in das Verfahren Einbezogenen ist. Durch das Erfordernis des Rechtsschutzinteresses ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.1 Geltendmachung von Insolvenzforderungen und Masseforderungen

Insolvenzforderungen können durch das Finanzamt nur geltend gemacht werden, in dem das Finanzamt (i. d. R. die Vollstreckungs- oder Erhebungsstelle) diese beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmeldet.[1] Insolvenzforderungen werden in der Praxis – wenn überhaupt – nur quotenmäßig befriedigt (Insolvenzquote), meist nur im einstelligen Prozentbereich. Praktiker führen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.4 Mitwirkung bei der Vollstreckung

2.4.1 Jugendstrafe/Arrest Rz. 34 Ist gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden auf eine Jugendstrafe ohne Strafaussetzung zur Bewährung erkannt worden, obliegt die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung alleine dem als Vollstreckungsleiter zuständigen Jugendrichter. Die Vollstreckung erfolgt ausschließlich in besonderen Jugendstrafanstalten. Für eine intensive Kont...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.4.1 Jugendstrafe/Arrest

Rz. 34 Ist gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden auf eine Jugendstrafe ohne Strafaussetzung zur Bewährung erkannt worden, obliegt die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung alleine dem als Vollstreckungsleiter zuständigen Jugendrichter. Die Vollstreckung erfolgt ausschließlich in besonderen Jugendstrafanstalten. Für eine intensive Kontakthaltung zwischen dem V...mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 3 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 12 GrStG bzw. die materielle Duldungspflicht vor (Rz. 11-13), nimmt die Gemeinde als Steuergläubiger den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer des Grundstücks, der die Vollstreckung dulden muss (Duldungspflichtiger), gem. § 77 Abs. 2 S. 1 AO i. V. m. § 191 Abs. 1 S. 1 AO durch Duld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Im Rahmen der dritten Stufe des grundsteuerrechtlichen Besteuerungsverfahrens (§ 25 GrStG Rz. 1) setzt die Gemeinde durch Anwendung des – von ihr bestimmten – Hebesatzes (§§ 25, 26 GrStG) auf den Grundsteuermessbetrag (§§ 13 ff. GrStG) oder den Zerlegungsanteil am Grundsteuermessbetrag (§§ 22 ff. GrStG) die Grundsteuer durch schriftlichen Grundsteuerbescheid fest. In §...mehr