Der Dritte Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht fand vom 11. bis 12.2.2022 statt und war mit fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gut besuchte und gelungene Veranstaltung. Die Vorträge der renommierten Referent(inn)en stießen auf großes Interesse und regten das Publikum zu Anmerkungen und Nachfragen an – allerdings nur im Chat. Denn die Tagung musste wegen der Corona-Pandemie online stattfinden.

Die neue Brüssel IIb-Verordnung tritt am 1.8.2022 in Kraft. Sie enthält die Vorschriften über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und Fragen der elterlichen Verantwortung und über Kindesentführung in der Europäischen Union. Die Verordnung gilt unmittelbar und ist höherrangiges Recht, wie die anderen Rechtsakte der Europäischen Union: die Rom III Verordnung, die EU Unterhaltsverordnung, das Haager Kinderschutzübereinkommen und das Haager Kindesentführungsübereinkommen.

Prof. Dr. Katharina Lugani von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf stellte in ihrem Strukturvergleich wenig radikale Änderungen, aber viele Änderungen kleinen und mittleren Ausmaßes fest, wenig Änderungen in Ehesachen, dagegen vieles in Kindschaftssachen. Das Kindeswohl, schon im Fokus der Vorgänger-Verordnung "Brüssel IIa", wird noch klarer betont. Außerdem seien im Vergleich die Verfahren vereinfacht und beschleunigt worden, gleichzeitig gebe es mehr Detailfreude für rechtssichere und transparente Verfahren, erklärte Prof. Lugani in ihrem lebendig vorgetragenen und gut strukturierten Vortrag. Auch der DAV habe sich an der Revision der für das Familienrecht so wichtigen Verordnung beteiligt, teilte Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, zu Beginn der Tagung mit. So sei die Berücksichtigung der Anhörungsrechte von Kindern im Verfahren in die Regelungen aufgenommen worden.

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