Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abhängigkeit der Handlung vom Schuldnerwillen.

Rn 18 Die Vollstreckung scheidet aus, wenn die Handlung – im Zeitpunkt des Beschl – nicht ausschl vom Schuldnerwillen abhängt. Der Grund liegt darin, dass Zwangsmittel den Schuldnerwillen brechen sollen. 1. Allgemeines. Rn 19 Die ausschl Abhängigkeit vom Schuldnerwillen ist gegeben, wenn die Handlung von ihm aus eigener Kraft und aus eigenem Willen (vgl Mot zu § 888 bei Hahn/M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Überwiegende Belange des Gläubigers.

Rn 30 Der pfändungsfreie Betrag darf nur erhöht werden, wenn sonst eine Unterdeckung für den Lebensunterhalt besteht oder besondere Bedürfnisse des Schuldners bzw besondere Unterhaltspflichten dies erfordern und dem keine überwiegenden Belange des Gläubigers entgegenstehen. Hierfür ist eine differenzierende Beurteilung erforderlich. Abzustellen ist einerseits darauf, welche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 § 955 ergänzt Art 38 EuKoPfVO. Nach Art 38 EuKoPfVO kann der Schuldner nach Leistung einer jeweils näher bestimmten Sicherheit entweder bei dem Gericht, das den Beschluss zur vorläufigen Pfändung erlassen hat, die Freigabe der vorläufig gepfändeten Gelder beantragen (Art 38 I a) EuKoPfVO) oder im Vollstreckungsmitgliedstaat die Beendigung der dortigen Vollstreckung (Art...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt.

Rn 10 Die stattgebende Entscheidung lautet auf Unbedingterklärung der vorläufigen Vollstreckung aus einem zu beziffernden Betrag (›Das Urt … wird in Höhe eines Betrags von … nebst Zinsen … für vorläufig vollstreckbar erklärt.‹; Zö/Gummer/Heßler Rz 17). Vollstreckungsschutzanordnungen (Abwendungsbefugnis, Sicherheitsleistung) sind nicht möglich (zu nachträglichen Schutzanordn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verweis (Abs 2).

Rn 12 § 93 II verweist auf §§ 775 Nr 1 u 2, 776 ZPO. Diese Vorschriften enthalten weitere Vorgaben, wie die betroffenen Vollstreckungsorgane (Gericht, Gerichtsvollzieher) bei einer Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Vollstreckung zu verfahren haben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. § 717 II.

Rn 5 Für die Verhinderung weiterer Vollstreckung gem § 775 Nr 2 bzw die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen gem § 776 gilt § 717 II nicht entspr (vgl § 769 Rn 19).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gebühren.

Rn 16 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 241 KV GVKostG iHv 100 EUR. Ansonsten fallen die gleichen Geb an wie bei der Zwangsvollstreckung nach § 885. Der RA erhält iRd Räumungsvollstreckung die allg 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 sowie ggf die Terminsgebühr nach Nr 3310 VV RVG (Zö/Seibel Rz 12).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Vollstreckungssicherheit.

Rn 4 §§ 709, 719 I 1, 732 II Hs 2, 769, 771 III. Hierdurch wird der Schuldner vor den Schäden infolge der Vollstreckung aus einem lediglich vorläufig vollstreckbaren Titel geschützt. aa) Vor Vollstreckung. Rn 5 Der Sicherungszweck entfällt bei Verzicht auf die vorläufige Vollstreckbarkeit (München WM 79, 29). Ferner bei einem bestätigenden Berufungsurteil, auch wenn dieses noc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensvergleich.

Rn 8 Für die Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Titel verweisen § 62 II 1, § 85 I 3 ArbGG auf § 805. § 293 AO, auf den auch § 5 I VwVG und § 169 I 1 VwGO verweisen, enthält eine § 805 I–III entsprechende Regelung. § 167 I 1 VwGO bestimmt die (subsidiäre) Anwendbarkeit von § 805.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag und Verfahren.

Rn 30 Da der Pfändungsfreibetrag nach Abs 1 S 2 aF bzw jetzt II erhöht wird, um den Unterhaltsbedarf von Angehörigen decken zu können, enthält Abs 6 eine Korrekturregel. Sachlich stimmt die neue Bestimmung vollständig mit der früheren Regelung aus Abs 4 überein. Lediglich die Stellung im Gesetz und die Verweisungen sind angepasst worden. Es gelten damit die bisherigen Ausfüh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. 2Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages angegeben wird. 3Handelt es sich um ein Urteil, das ein Versäumnisurteil aufrec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Klageerhebung gem. §§ 767, 768 hemmt die Vollstreckung nicht; gleiches gilt für die Fälle, in denen §§ 767, 768 durch Verweisung anzuwenden sind. Gemäß § 769 kann daher der Schuldner, der eine entspr Klage erhoben hat, die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung bzw die Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln im Weg der einstweiligen Anordnung erreichen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers (Abs 2).

Rn 6 Die Norm bezeichnet in Abs 2 S 1 die vollstreckungsrechtlichen Standardbefugnisse, die dem Gerichtsvollzieher bei der Geldvollstreckung aufgrund des Vollstreckungsauftrags des Gläubigers zustehen (Schilken Rpfleger 06, 629, 631). Zumeist werden die Maßnahmen in der Reihenfolge, in der die Norm sie aufzählt, beantragt und durchgeführt. Der Gläubiger kann aber auch nur ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Systematik.

Rn 37 Bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers den pfändbaren Betrag unabhängig von den Beschränkungen des § 850c bestimmen. Dem Schuldner ist jedoch der eigene und der zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten notwendige Unterhalt zu belassen. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einstweilige Anordnungen.

Rn 33 Die Erhebung der Vollstreckungsabwehrklage hemmt die begonnene Vollstreckung nicht. Gemäß § 769 kann das Prozessgericht, in dringenden Fällen das Vollstreckungsgericht, auf Antrag vorläufige Anordnungen zum Schutz des Schuldners erlassen. Gemäß § 770 können vorläufige Anordnungen im Urt erlassen werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zahlungsfiktion.

Rn 6 Es gilt Entsprechendes wie zu § 815 III (s § 815 Rn 6–7) mit der Maßgabe, dass die Empfangnahme des Erlöses durch den GV an die Stelle der Wegnahme des Bargelds tritt. Die Fiktion tritt nicht ein, wenn der Schuldner durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung die Vollstreckung abwenden darf (letzter Hs).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Titel gem § 794 I 6–9.

Rn 5 Bei Vollstreckung der in § 794 I 6–9 aufgeführten Titel gelten vorrangig die Vorschriften der EU-Verordnungen. Die ZPO-Vorschriften über die Zwangsvollstreckung gelten nur sekundär.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rückforderung von Unterhalt.

Rn 12 Die Grundlagen für Rückforderungen von zu Unrecht gezahltem Unterhalt können im Wesentlichen bestehen aus Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, Ansprüchen aus Vollstreckungsrecht sowie Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung. Hat der Berechtigte in einem Unterhaltsverfahren einen Betrug begangen, etwa durch vorsätzlich falsche Angaben über Einkünfte oder Verschwei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geltendmachung.

Rn 17 Der Vollstreckungsschuldner hat nach seiner Wahl mehrere Möglichkeiten, den Anspruch aus § 717 II geltend zu machen. Keine Besonderheiten ergeben sich, wenn er sich entscheidet, eine eigenständige Klage über den Schadensbetrag zu erheben. Geklagt werden kann am Wahlgerichtsstand oder dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 (BGH NJW 11, 2518 [BGH 05.05.2011...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 9 Die Drittwiderspruchsklage ist spätestens ab Beginn der Zwangsvollstreckung zulässig (BGH NJW-RR 04, 1220, 1221). Dies ist bereits dann der Fall, wenn eine Vorpfändung vorgenommen wird (St/J/Münzberg Rz 12). Das Rechtschutzbedürfnis besteht, solange die Zwangsvollstreckung andauert; es entfällt, wenn die Zwangsvollstreckung durch Verwertung des fraglichen Gegenstandes b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 15 Das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsgegenklage liegt vor, sobald eine Zwangsvollstreckung ernstlich droht; dies ist bereits dann der Fall, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden kann (BHGZ 120, 387, 391, 392). Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Vollstreckung aus dem Titel vollständig been...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1086 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Für Klagen nach § 767 ist das Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat, oder, wenn er im Inland keinen Wohnsitz hat, das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfinden soll oder stattgefunden hat. 2Der Sitz von Gesellschaften oder juristischen Personen steht dem Wohnsitz gleich. (2) § 767 Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen des Berichtigungsbeschlusses.

Rn 12 Mit Erlass des Beschlusses gilt das Urt als von Anfang an als in der geänderten Fassung maßgeblich, und zwar für grds alle Urteilswirkungen wie Zulässigkeit des Rechtsmittels, Rechtskraft und Vollstreckung (BGH NJW 85, 742 [BGH 12.01.1984 - III ZR 95/82]); zur unzulässigen Berichtigung der Entscheidung des FamG in eine des ordentlichen Gerichts wegen der damit verbunde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Räumung.

Rn 12 Eine sittenwidrige Härte kann dann vorliegen, wenn das Leben oder die Gesundheit des Schuldners oder naher Angehöriger durch die Vollstreckungsmaßnahme gefährdet werden. Insb bei der Vollstreckung von Räumungstiteln ist dem Bedeutungsgehalt des Grundrechts nach Art 2 II 1 GG angemessen Rechnung zu tragen. Es entspricht der Rspr des BVerfG und des BGH, dass die Vollstre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Vollstreckt der Gläubiger im Fall des § 751 Abs. 2 nur wegen eines Teilbetrages, so bemisst sich die Höhe der Sicherheitsleistung nach dem Verhältnis des Teilbetrages zum Gesamtbetrag. 2Darf der Schuldner in den Fällen des § 709 die Vollstreckung gemäß § 712 Abs. 1 Satz 1 abwenden, so gilt für ihn Satz 1 entsprechend.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Vollstreckungsbescheide gem § 699 bedürfen der Vollstreckungsklausel dann nicht, wenn die Zwangsvollstreckung nicht für oder gegen einen Rechtsnachfolger erfolgen soll, § 796 I. Sinn dieser Vorschrift ist es, die Vollstreckung zu erleichtern.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat.

Rn 4 Die Frage nach der Vollstreckbarkeit der Urkunde unterliegt dem Recht des Ursprungstaates. Dort muss ohne Weiteres Vollstreckung möglich sein. Dem genügt nach deutschem Recht der Anwaltsvergleich nicht, solange keine Vollstreckbarerklärung nach §§ 796a ff ZPO erfolgt ist (MüKoZPO/Gottwald Rz 11; Musielak/Lackmann Rz 1).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, KSÜ Vorbemerkung vor KSÜ

Rn 1 Das Haager Übereinkommen vom 19.10.96 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung u Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung u der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) (BGBl II 09, 603; dazu Ges vom 25.6.09, BGBl II 09, 602) gilt unter den Vertragsstaaten (Albanien, Armenien, Australien, Belgien, Bulgarien, Costa R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatbestand und Umfang des Bereicherungsanspruchs.

Rn 20 Abs 3 S 2, der über § 120 I FamFG auf Familienstreitsachen nach § 112 FamFG anwendbar ist (BGH NJW 13, 161, 165 [BGH 07.11.2012 - XII ZB 229/11]), setzt die Leistung des Schuldners zur Abwendung der Zwangsvollstreckung voraus oder die Aufhebung oder Abänderung eines Berufungsurteils nach § 708 Nr 10 in der Revisionsinstanz. Es muss sich dabei um eine vermögensrechtlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so findet die Überweisung gepfändeter Geldforderungen nur zur Einziehung und nur mit der Wirkung statt, dass der Drittschuldner den Schuldbetrag zu hinterlegen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so ist gepfändetes Geld oder der Erlös gepfändeter Gegenstände zu hinterlegen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Mit der Erinnerung nach § 766 kann der Schuldner bis zur Ablieferung (s § 817 Rn 11–12) geltend machen, dass die Vollstreckung nach § 818 einzustellen ist; der Gläubiger kann mit ihr gegen eine vorzeitige Einstellung vorgehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.20 (BGBl I, 2466) sind einige primär kosmetische Änderungen bei § 850f erfolgt. Die bisherigen § 850f I lit a–c werden zu § 850f I Nr 1–3. Ergänzend erfolgen in der Regelung übe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönliche Tatbestandsmerkmale.

Rn 9 Was die Aktiv- und Passivlegitimation anbelangt, bedarf § 717 II insoweit der inhaltlichen Präzisierung, als Gläubiger und Schuldner nur im Regelfall Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner sind. Die Person gegen die aus dem Urt vollstreckt wurde, ist Gläubiger des Anspruchs aus § 717 II. Bei ihr kann es sich sowohl um den Vollstreckungsschuldner als auch um dessen Rechtsn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht des Verfahrens (Abs 2).

Rn 2 Abs 2 klärt für das Versagungsverfahren im ersuchten Staat (Art 2 lit e) die Frage des anwendbaren Prozessrechts. Danach genießen alle verordnungsunmittelbaren Verfahrensvorgaben Vorrang. Im Übrigen ist das Recht des ersuchten Mitgliedstaates maßgeblich. Die Entscheidung ergeht in Deutschland gem § 1115 IV 1 ZPO in Form des Beschlusses. Zur Bindungswirkung tatsächlicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Freiwillige Zahlungen.

Rn 14 Auch wenn der Schuldner freiwillige Zahlungen an den GV leistet, wird dieser hoheitlich tätig (BGH NJW 09, 1085, 1086; MüKoZPO/Gruber Rz 19 mwN). Es entsteht jedoch keine Verstrickung und kein Pfändungspfandrecht und die Übereignung an den Gläubiger erfolgt nach §§ 929 ff BGB (MüKoZPO/Gruber Rz 19). Abs 3 ist zum Schutz des Schuldners entsprechend anzuwenden (BGH NJW 0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften dieses Buches sind anzuwenden, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 1043 Abs. 1 in Deutschland liegt. (2) Die Bestimmungen der §§ 1032, 1033 und 1050 sind auch dann anzuwenden, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Ausland liegt oder noch nicht bestimmt ist. (3) Solange der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Schuldnerschutzvorschrift macht Vorgaben zum rechtlichen Gehör vor Vollstreckungsmaßnahmen mit Ausnahme von bestimmten Sicherungsmaßnahmen (Abs 3). Abs 1 stellt sicher, dass der Schuldner die zu vollstreckende Entscheidung sowie die Bescheinigung nach Art 53 erhält. Dadurch wird insbesondere die prozessuale Möglichkeit eines Vollstreckungsversagungsverfahrens (Art 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Verfahrensrechtliche Voraussetzung des § 710 ist ein entsprechender Antrag, der vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung nach § 714 I gestellt und dessen materielle Voraussetzungen glaubhaft gemacht werden müssen. In subjektiver Hinsicht ist die Unbilligkeit einer Vollstreckungsvoraussetzung erforderlich, objektiv das Vorliegen eines Leistungshindernisses (München 9.9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 1 EuVTVO – Gegenstand.

Gesetzestext Mit dieser Verordnung wird ein Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen eingeführt, um durch die Festlegung von Mindestvorschriften den freien Verkehr von Entscheidungen, gerichtlichen Vergleichen und öffentlichen Urkunden in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ohne dass im Vollstreckungsmitgliedstaat ein Zwischenverfahren vor der Anerke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1106 ZPO – Bestätigung inländischer Titel.

Gesetzestext (1) Für die Ausstellung der Bestätigung nach Artikel 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist das Gericht zuständig, dem die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. (2) 1Vor Ausfertigung der Bestätigung ist der Schuldner anzuhören. 2Wird der Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung zurückgewiesen, so sind die Vorschriften über die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 61 Brüssel IIb-VO – Anfechtung oder Rechtsbehelf.

Gesetzestext (1) Jede Partei kann eine Entscheidung über den Antrag auf Ablehnung der Vollstreckung anfechten beziehungsweise einen Rechtsbehelf dagegen einlegen. (2) Die Anfechtung oder der Rechtsbehelf wird bei der Behörde oder dem Gericht geltend gemacht, die/das vom Vollstreckungsmitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 81 als die Behörde oder das Gericht mitgeteilt wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwertung.

Rn 20 Die Verwertung der Sicherungshypothek erfolgt durch Zwangsversteigerung. Der Gläubiger kann gem § 867 III aus der Sicherungshypothek die Zwangsversteigerung betreiben, es bedarf keines dinglichen Titels gegen den Eigentümer. Zur Antragstellung genügt die Vorlage des Vollstreckungstitels, auf welchem die Eintragung der Sicherungshypothek vermerkt ist. Eine erneute Zuste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 17 EuVTVO – Ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Verfahrensschritte zum Bestreiten der Forderung.

Gesetzestext In dem verfahrenseinleitenden Schriftstück, einem gleichwertigen Schriftstück oder einer Ladung zu einer Gerichtsverhandlung oder in einer zusammen mit diesem Schriftstück oder dieser Ladung zugestellten Belehrung muss deutlich auf Folgendes hingewiesen worden sein:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 774 setzt das Vorliegen einer Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff BGB voraus. Wenn ein nicht oder nicht allein verwaltender Ehegatte/Lebenspartner mit Zustimmung des anderen ein Erwerbsgeschäft betreibt, haftet für die Geschäftsverbindlichkeiten das Gesamtgut, §§ 1440 S 2, 1462 S 2 BGB. Gemäß § 741 genügt zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den das Erwerbsgesch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1082 ZPO – Vollstreckungstitel.

Gesetzestext Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Rn 1 Die Vorschrift regelt nur die Vollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln, die aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fallgestaltungen.

Rn 44 Pfändet zunächst ein einfacher Gläubiger und anschließend ein Unterhaltsgläubiger, erhält der gewöhnliche Gläubiger im allgemein pfändbaren Bereich den Vorrang. Um seine Forderung zu befriedigen, kann und muss der Unterhaltsgläubiger auf den Vorrechtsbereich zugreifen und dazu einen Antrag nach § 850d stellen. Dem Unterhaltsgläubiger steht insoweit der nach § 850f II p...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Einwand der unzulässigen Rechtsausübung.

Rn 39 Wendet sich der Antragsgegner mit auf Art V 1 UNÜ gestützten Gründen gegen die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs, so kann sich der Antragsteller hiergegen mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung verteidigen, wenn die strengen Voraussetzungen für einen Rechtsmissbrauch nach deutschem Recht erfüllt sind (BGH NJW-RR 08, 1083 [...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Einer vollstreckbaren Ausfertigung bedarf grds jeder Titel, also sowohl Urteile nach § 704 I als auch die weiteren Titel nach §§ 794 ff , mithin auch Vollstreckungsurteile nach § 722, Entscheidungen nach §§ 1060 ff und nach §§ 796a I, 796c (Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen und Anwaltsvergleichen, Köln NJW 97, 1450, 1451). § 724 kommt auch für Vollstreckbarerklä...mehr