Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.4 Haftung des Verleihers nach § 42d Abs. 7

Rz. 123 Soweit der Entleiher Arbeitgeber ist, haftet der Verleiher nach § 42d Abs. 7 EStG wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG. Der Entleiher ist ausnahmsweise dann Arbeitgeber, wenn er die Leiharbeitnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entlohnt (H 42d.2 "Steuerrechtlicher Arbeitgeber" LStH 2025). Aufgrund dessen wird der Entleiher einbehaltungs- und abführung... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 2.3 BREXIT, § 4 Nr. 6 GrEStG

Erwerbe, die allein auf dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union am 31.1.2020 beruhen, sind von der Besteuerung ausgenommen. Die Finanzverwaltung hat sich ausführlich zu den zivilrechtlichen Konsequenzen der Fortsetzung der britischen Ltd. mit inländischer Geschäftsleitung als Personengesellschaft oder als Einzelunterne... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung s... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bring Your Own Device / 3 Arbeitsschutz und Arbeitszeit

Die Kehrseite der eingangs genannten Steigerung bei Kosteneffizienz, Steigerung der Produktivität/Erreichbarkeit und Mitarbeiterzufriedenheit liegt in der potenziell ständigen Erreichbarkeit der Mitarbeiter ("always online"). Die Verwendung privater Geräte für berufliche Aufgaben erhöht die Gefahr, dass Arbeitnehmer auch während ihrer Ruhezeit, der Pausen oder des Urlaubs abs... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahrensrecht, Auslandsbezug, Vollstreckung.

I. Zuständigkeit. Rn 20 Gewinnzusagen werden ganz überwiegend aus dem Ausland versandt (Jauernig/Mansel Rz 2). Kommt es zum Abschluss des mit der Gewinnzusage angebahnten Verbrauchervertrages und hängt der Gewinn nach der Mitteilung von diesem ab, so kann der Verbraucher hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit wählen zwischen seinem Wohnsitzstaat und demjenigen des Unt... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erfolglose vorausgehende Vollstreckung.

Rn 6 Nachgewiesen wird die Erfolglosigkeit durch das entspr Pfändungsprotokoll des Gerichtsvollziehers. Die erfolglose Vollstreckung muss nur überhaupt stattgefunden haben, aber nicht gerade wegen der der Pfändung zugrunde liegenden Forderung dieses Privatgläubigers. Es muss sich um einen Vollstreckungsversuch ins bewegliche Vermögen gehandelt haben, sodass vorhandene andere... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung.

Rn 4 Die Anerkennung, Vollstreckbarkeit u Vollstreckung von Entscheidungen werden in Kap IV (Art 36–57) geregelt (deutsche Durchführungsbestimmungen in §§ 4–10, 15–26 IntGüRVG). Die in einem MS ergangenen Entscheidungen werden in den anderen MS anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf, also ipso iure (Art 36 I). Es gilt der Grundsatz der Wirkungsers... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung.

Rn 10 Die Anerkennung, Vollstreckbarkeit u Vollstreckung von Entscheidungen werden in Kap IV (Art 39–58) geregelt. Die Regelung entspricht weitgehend der der Brüssel I-VO. Die in einem MS ergangenen Entscheidungen werden in den anderen MS anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf, also ipso iure (Art 39 I). Es gilt der Grundsatz der Wirkungserstrecku... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Vollstreckung (§ 17 IV).

Rn 19 Aus dem Veräußerungsurteil – oder nach § 17 IV 2 aus einem Schuldtitel iSd § 794 ZPO, durch den sich der WEigtümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verpflichtet – ist die GdW nach § 17 IV 1 zur Zwangsvollstreckung entspr dem ZVG ›berechtigt‹. Aus dem Veräußerungsurteil kann 30 Jahre lang vollstreckt werden (§ 197 I Nr 3 BGB). Rn 20 Die Vollstreckung erfolgt im W... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vollstreckung mit Zahlungstitel.

Rn 4 Schließlich kann der Gläubiger aufgrund der gesicherten Forderung einen Zahlungstitel gg den Schuldner erwirken u in dessen Vermögen einschl der ihm gehörenden Pfandsache vollstrecken (§§ 803 ff, 809). Eine Klage aus § 771 ZPO des mit dem Schuldner nicht identischen Eigentümers verstößt wegen des Verwertungsrechts des Gläubigers aus § 1204 I gg § 242 (RGZ 143, 275, 277 ... mehr

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FF 09/2025, Umgangsrecht im... / 5. Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

In letzter Zeit hat die Praxis vermehrt die Frage beschäftigt, wie mit gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarungen i.S.v. § 86 Abs. 1 Nr. 1 FamFG als Vollstreckungstitel umzugehen ist, wenn sich die Umgangsvereinbarung lediglich zu einem persönlichen Umgang in Präsenz verhält und der umgangsberechtigte Elternteil außerhalb dieser Zeiten auf digitale Art und Weise Kontakt z... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anerkennung und Vollstreckung.

Rn 9 Aufgrund der VO wird die in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung (s Art 2 I Nr 1 EuUntVO) im Verhältnis zwischen den an das HaagUntProt gebundenen EU-Mitgliedstaaten (dazu näher Gruber IPRax 10, 135 ff; Rauscher/Andrae EG-UntVO Art 16 Rz 12) automatisch anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten wer... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß gg ordre public, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.

Rn 66 Ein Verstoß gg den ordre public (Art 6 EGBGB bzw. Art 21 ROM I) kann vorliegen, wenn im Einzelfall ein untragbares Ergebnis eintreten würde (BGHZ 104, 240, 243 ff für einen Fall, in dem die Durchsetzung eines Bürgschaftsanspruchs im Widerspruch zu Art 14 GG die Anerkennung einer entschädigungslosen Enteignung im Ausland bedeutet hätte; Reitmann/Martiny/Martiny Rz 1186)... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 772 BGB – Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers.

Gesetzestext (1) Besteht die Bürgschaft für eine Geldforderung, so muss die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und, wenn der Hauptschuldner an einem anderen Ort eine gewerbliche Niederlassung hat, auch an diesem Ort, in Ermangelung eines Wohnsitzes und einer gewerblichen Niederlassung an seinem Aufenthaltsort versucht werden.... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vollstreckungs- und Insolvenzrecht.

Rn 3 Maßgebend für die Pfändbarkeit ist zunächst das Vollstreckungsrecht. Die Pfändungsverbote und -schranken des Zwangsvollstreckungsrechts wirken nach § 394 grds auch als Aufrechnungsverbote, zB: § 850a Nr 3 ZPO (LAG Hamm ArbuR 06, 74); § 850b I ZPO (BGHZ 35, 317; 197, 326; NJW 97, 1441; NJW-RR 02, 1513); § 850c ZPO (BGHZ 197, 326; NJW-RR 07, 1553); auch § 1629 III mit § 8... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1147 BGB – Befriedigung durch Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung. Rn 1 Aus § 1147 ergibt sich, dass der Eigentümer keine Zahlung, sondern lediglich Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück schuldet (vgl weiter § 1113 Rn 1); der Gläubiger kann deshalb auch nicht gg eine ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 8 Auskunftsansprüche, die trotz Aufforderung außergerichtlich nicht erfüllt werden, können mit einem Antrag an das FamG gerichtlich verfolgt werden, der idR ein selbstständiges Verfahren iSd §§ 111 Nr. 7, 217 ff FamFG einleitet (vgl BGH FamRZ 81, 533; 82, 687). In Betracht kommt auch ein Stufenantrag entspr § 254 ZPO (Frankf FamRZ 00, 99; Celle FamRZ 15, 2057). Ist ein Sc... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen und Sonderfälle.

Rn 8 Bei einer Ausfallbürgschaft ist die Erhebung der Einrede der Vorausklage nicht notwendig (s § 765 Rn 72 ff). Dem Nachbürgen (s § 765 Rn 94 ff) steht hingegen eine Einrede der Vorausklage direkt aus § 771 (zum Verweis auf die vorgehende Vollstreckung gg den Vorbürgen) und indirekt über § 768 (zum Verweis auf die vorgehende Vollstreckung gg den Hauptschuldner) zu. Denn de... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Erwägungsgründe EuGüVO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–13) (nicht abgedruckt) (14) Diese Verordnung sollte gemäß Artikel 81 AEUV auf eheliche Güterstände mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden. (15) Damit für verheiratete Paare Rechtssicherheit in Bezug auf ihr Vermögen und ein gewisses Maß an Vorhersehbarkeit in Bezug auf das anzuwendende Recht gegeben ist, sollten alle Regelungen, wel... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mangelnde Erfolgsaussichten einer Zwangsvollstreckung gg den Hauptschuldner (Abs 1 Nr 4).

Rn 17 § 773 I Nr 4 ermöglicht dem Gläubiger den direkten Zugriff auf den Bürgen (vgl Rn 13) bei fehlender Aussicht, durch Vollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners eine vollständige Befriedigung seiner Forderung zu erlangen (Prognose voraussichtlicher Erfolglosigkeit). Die Norm will zwecklose Vollstreckungsversuche vermeiden (Mot II 671). Ist zu erwarten, dass der Gl... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vollstreckungshandlungen.

Rn 5 Unterbrechungswirkung hat ferner jeder Antrag auf Vornahme einer Vollstreckungshandlung sowie (nochmals) deren tatsächliche Vornahme (BGHZ 93, 287, 295). Die Unterbrechung hat keine Dauerwirkung. Sie ist auf den Zeitpunkt beschränkt, in dem der jew Unterbrechungstatbestand verwirklicht wird, unabhängig davon, ob die Zwangsvollstreckung noch andauert (BGH NJW 98, 1058, 1... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585a BGB – Sicherheitsleistung.

Gesetzestext (1) 1Der Verpflichtete hat auf Verlangen Sicherheit zu leisten. 2Die Verpflichtung, Sicherheit zu leisten, entfällt, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass die Unterhaltsleistung gefährdet ist oder wenn der Verpflichtete durch die Sicherheitsleistung unbillig belastet würde. 3Der Betrag, für den Sicherheit zu leisten ist, soll den einfachen Jahresbetrag d... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kein Prozessrecht.

Rn 3 (Zu diesem vgl neben den ZPO-Kommentierungen zB Geimer/Schütze Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 6 Ordner, Loseblatt 65. Aufl 22; Schack Internationales Zivilverfahrensrecht, 8. Aufl 21; Geimer/Schütze Europäisches Zivilverfahrensrecht, 4. Aufl 20; Rauscher (Hrsg) Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl 22 ff (5 Bde); nahezu voll... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Europäische Unterhaltsregelung.

Rn 1 Als europäische Regelung greift die VO (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (EuUntVO; ABl EU 09 L 7/1) ein. Rn 2 Die VO will die gemeinschaftsweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erleichtern (näher Hoff/Schmidt JAmt 11, 433). Sie ist eine ›gemis... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 18 Für Gewaltschutzsachen ist das Familiengericht zuständig (§§ 23a I 1 GVG, 111 Nr 6, 210 FamFG). Das Verfahren bestimmt sich einheitlich nach dem FamFG, insb §§ 210 ff FamFG, wobei Anträge nach § 1361b BGB und § 1 in einem Verfahren verhandelt und entschieden werden können (Nürnbg FamRZ 21, 1799) Vergleiche sollten wegen der sonst fehlenden Sanktionsmöglichkeit nach § 4... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Durchsetzung der Entscheidung.

Rn 28 Anders als bei rechtsgestaltenden Entscheidungen im Wertausgleich bei der Scheidung, die keiner Vollstreckung mehr bedürfen, wird die schuldrechtliche Ausgleichsrente als Geldforderung tituliert, die nach den dafür geltenden Vorschriften der §§ 802a ff ZPO zu vollstrecken ist (§ 95 I Nr 1 FamFG). Die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung obliegt dem Gläubiger, ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dinglicher Anspruch.

Rn 2 Der dingliche Anspruch (BGH Rpfleger 65, 223) ist kein Leistungsanspruch. Er ist auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichtet. Eine Unterwerfung gem § 800 ZPO ist nicht möglich (BayObLG NJW 59, 1876 [BGH 02.07.1959 - VIII ZR 194/58]; Staud/Reymann § 1107 Rz 18; aA MüKo/Mohr § 1107 Rz 13). Bei klageweiser Geltendmachung ist nicht die Leistung selbst, sondern Duldung der... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung lässt unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Artikel 351 AEUV die Anwendung bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung oder eines Beschlusses nach Artikel 331 Absatz 1 Unterabsatz 2 oder 3 AEUV angehören und die Bereiche betreffen, die in ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren und Durchsetzung des Anspruchs.

Rn 25 Der Antrag auf Auskunftserteilung sollte, um spätere Probleme iRd Vollstreckung zu vermeiden, möglichst präzise gefasst sein. Rechnet zum Endvermögen ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung, so ist schon im Antrag aufzunehmen, welche iE zu bezeichnende Belege – Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen – vorzulegen sind (Zweibr FamRZ 01, 763). Der Antrag, ›g... mehr

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Vorbemerkung vor KSÜ

Rn 1 Das Haager Übereinkommen vom 19.10.96 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung u Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung u der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) (BGBl II 09, 603; dazu Ges vom 25.6.09, BGBl II 09, 602) gilt unter den Vertragsstaaten (Albanien, Armenien, Australien, Belgien, Belize, Bulgarien,... mehr

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FoVo 09/2025, Zwangsvollstr... / 2 II. Aus der Entscheidung

Liegt eine vertretbare oder eine unvertretbare Handlung vor? Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO hat das LG dem Ergebnis nach zu Recht verneint. Nach § 887 Abs. 1 ZPO ist für den Fall, dass der Schuldner die Verpflichtung nicht erfüllt, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, der Gläubiger von dem P... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Inhalt.

Rn 4 Aufzunehmen ist die wirksame namentliche Ernennung des Betreffenden (KG NJW 64, 1905) zum Testamentsvollstrecker, der Name des Erblassers, nicht der der Erben (KG ZEV 03, 204, 205), sowie (nur) alle Abweichungen vom typischen Aufgabenbereich (zB Dauer-, Verwaltungs- oder reine Beaufsichtigungsvollstreckung nach § 2208 II; vgl BayObLG FamRZ 91, 612) einschl eines besonde... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die VO (EU) 2016/1104 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften (EuPartVO) vom 24.6.2016 (ABl. EU 16 L 183/1) ist am 29.7.16 in Kraft getreten (Art 70 I). Sie gilt ab 29.1.19 (Art 70 II... mehr

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FoVo 09/2025, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung werden zum 1.10.2025 verbindlich

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (BGBl I v. 21.6.2024, Nr. 203) wurden im Layout neue Formulare mit einer überschaubaren Zahl von inhaltlichen Änderungen eingeführt (nachfolgend 2. ÄndVO ZVFV). Diese Formulare durften ab dem 1.9.2024 eingesetzt werden. Nunmehr wird es aber ernst und ab dem 1.10.2025 müssen diese Formulare ge... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Auswirkungen auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Rn 13 Die von den Nachlassgläubigern eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen und Arreste in den Nachlass bleiben nach II auch nach der angeordneten Nachlassverwaltung wirksam und zulässig. Eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO ist, da die Zwangsvollstreckung fortgesetzt wird, nicht erforderlich (Erman/Horn § 1984 Rz 6). Ein dem Erblasser erteilter Titel ist aber vor Beginn der... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Dingliche Sicherung (Abs 1).

Rn 12 Vollstreckt ein Nachlassgläubiger in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen des Erben, kann sich dieser im Falle des I gem §§ 784, 785, 767 ZPO dagegen wehren. Betroffen sind die Nachlassgläubiger, die die angeführten Sicherungsrechte der §§ 804, 866, 885 ZPO nach dem Erbfall an den Nachlassgegenständen erworben haben. Liegen die Voraussetzungen vor, kann er nach §§... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Umfang der Verwalterbefugnisse.

Rn 1 Ist ein Ehegatte allein zur Verwaltung des Gesamtgutes befugt, kann er grds auch allein hierüber verfügen. Rechtsstreitigkeiten führt er als Prozessstandschafter im eigenen Namen (vgl auch BGH FamRZ 24, 1230 zu Vorfragen einer gesetzlichen Prozessstandschaft bei Auslandsberührung), kann allerdings nur das Gesamtgut, nicht auch den anderen Ehegatten persönlich verpflicht... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen (Abs 1).

Rn 4 Die Regelung in I verlangt einen einzigen (s § 771 Rn 5) Vollstreckungsversuch am Wohnsitz des Hauptschuldners in sein bewegliches Vermögen: (1.) Für die Bestimmung des Wohnsitzes gelten die allg Regeln (§§ 7–11 sowie – für juristische Personen – §§ 24, 80 und RGZ 137, 1, 12 f: den für den Gerichtsstand iSd § 17 ZPO maßgebliche Verwaltungssitz; für Gesellschaften aus an... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht (lit c).

Rn 14 Lit c behandelt Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht. Über das Vorliegen eines eheähnlichen Güterstandes entscheidet die lex fori (Erw 8 S 2). Schuldverhältnisse aus Erbrecht meint solche aus gesetzlicher Erbfolge im Gegensatz zur gewillkürten Rechtsnachfolge (Leible/Lehmann RIW 08, 528, 530). Auch diese Bereiche ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 274 BGB – Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts.

Gesetzestext (1) Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung, dass der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um Zug) zu verurteilen ist. (2) Auf Grund einer solchen Verurteilung kann der Gläubiger seinen Anspruch ohne Bewirkung der ihm obliegenden Leistung im Wege der Zwangsvo... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift in § 772 I, II ergänzt § 771 für Geldforderungen (RGRK/Mormann § 772 Rz 2; Staud/Stürner § 772 Rz 2; Soergel/Gröschler § 772 Rz 1). Sie bestimmt den Umfang der erforderlichen Zwangsvollstreckungspflichten (s § 771 Rn 5f). Sie ist nur von Bedeutung, wenn die Einrede der Vorausklage nicht abbedungen ist (s § 771 Rn 3). Rn 2 Den Umfang der Vollstreckungspflic... mehr

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FoVo 09/2025, Zwangsvollstr... / Leitsatz

1. Hängt die Zwangsvollstreckung von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten ab, gegen den sich der Leistungstitel nicht richtet, ist eine Vollstreckung nach § 887 ZPO nur möglich, wenn der Dritte sein Einverständnis mit der durchzuführenden Maßnahme erklärt oder der Vollstreckungsgläubiger einen eigenen Duldungstitel gegen den Dritten erwirkt. 2. Eine solche Fallgestalt... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die VO Nr 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung u die Vollstreckung von Entscheidungen u öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ( EuErbVO) vom 4.7.12 (ABl. EU 12 L 201/107; berichtigt L 344/3) ist am 16.8.12 in Kraft getreten (Art 84 I). Sie gilt ab 17.8.15 (Art 84 II) als unmittelb... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anerkennung.

Rn 8 Die Anerkennung u Vollstreckung ausl Titel in europäischen Gewaltschutzverfahren folgen Art 4 EuGewSchVO, §§ 2 ff sowie §§ 17 ff EuGewSchVG (dazu Dutta FamRZ 15, 85 ff; Kemper FuR 15, 218 ff; Schneider FamRB 15, 112 ff). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verwertung.

Rn 7 Der Gläubiger kann das Pfand nach seiner Wahl durch Verkauf nach §§ 1234–1240 (§ 1233 I), bei einem Duldungstitel auch durch gerichtlichen Pfandverkauf nach der ZPO (§ 1233 II), bei einem Zahlungstitel durch Vollstreckung in die Pfandsache nach der ZPO verwerten; eine Klage des Eigentümers der Pfandsache aus § 771 ZPO ist unbegründet (RGZ 143, 275, 277). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die VO (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts u der Anerkennung u Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (EuGüVO) vom 24.6.16 (ABl EU 16 L 183/1) ist am 29.7.16 in Kraft getreten (Art 70 I). Sie gilt ab 29.1.19 (Art 69) als unmittelbar anwendbares Recht (vgl Ar... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen des Abtretungsanspruchs (Abs 1).

Rn 1 Gem § 21 I kann ein geschiedener Ehegatte, der gg den anderen einen Anspruch auf Ausgleichsrente nach § 20 hat, von diesem hinsichtlich des schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts zusätzlich die Abtretung seiner Ansprüche gg seinen Versorgungsträger iHd laufenden Ausgleichsrente verlangen. Dieser ergänzende Anspruch setzt zwar, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte n... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderfragen.

Rn 16 Der Anspruch auf Familienunterhalt ist mit dem Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt nicht identisch. Dies bedingt, dass für die einzelnen Zeiträume Unterhaltsansprüche jeweils neu geltend gemacht und tituliert werden müssen (Hamm FamRZ 88, 1512). Es muss jeweils eine erneute Inverzugsetzung erfolgen (BGH FamRZ 92, 920). Die Vollstreckung aus ein... mehr