Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eintritt und Prüfung des Annahmeverzugs durch den GV.

Rn 5 Die Art und Weise, in der der GV dem Schuldner die Gegenleistung anbieten muss, um dessen Annahmeverzug zu begründen, richtet sich nach den §§ 293 ff BGB (dazu Geißler DGVZ 12, 1). Ob eine den Annahmeverzug ausschließende vorübergehende Annahmeverhinderung vorliegt, ergibt sich aus § 299 BGB. Der Schuldner kommt nicht in Annahmeverzug, wenn ihm die Gegenleistung des Glä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mischkonstellationen.

Rn 4 Treffen den Schuldner neben der Pflicht zur Herausgabe der Sache weitere sachbezogene Verpflichtungen (etwa Reparatur, Bearbeitung etc), entscheidet ihre Bedeutung im Vergleich zur Herausgabe über die Rechtsgrundlage der Vollstreckung (vgl Schuschke/Walker/Walker/Koranyi Rz 3; BGH NJW 16, 645 Rz 13). S als Bsp für Kombination aus Verpfl zur Erbringung von Werkleistungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Entscheidung, Kosten.

Rn 7 Liegen die Voraussetzungen (s.o. Rn 4 f) vor, ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ermessen besteht also nicht hinsichtlich des Ob, sondern nur in Bezug auf das Wie. Es kommt zB eine Einstellung gg Sicherheitsleistung oder auch eine Beschränkung der Höhe nach in Betracht (Keidel/Weber Rz 17). Entscheidungen nach II sind – entspr § 707 II 2 ZPO – nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 7 Der Tenor des stattgebenden Urteils kann wie folgt formuliert werden: ›Zur Vollstreckung ist dem Kl die Vollstreckungsklausel zu dem Urt des … (Gericht, Az) vom … (Datum) zu erteilen.‹ Unter Umständen sind aufgrund begründeter materieller Einwendungen des Beklagten (s Rn 6) Beschränkungen in die Entscheidungsformel aufzunehmen, etwa in Bezug auf die Höhe des zu vollstre...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Verteidiger

Für das Bußgeldverfahren gelten die Ausführungen zum Strafverfahren entsprechend (dazu I.). Denn nach Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV wird durch die in Teil 5 Abschnitt 1 VV geregelten Verteidigergebühren die Tätigkeit des Verteidigers im bußgeldrechtlichen Beschwerdeverfahren mit abgegolten.[36] Handelt es sich um eine Tätigkeit in der bußgeldrechtlichen Vollstreckung (vgl. §§ 89 ff. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 59 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 59 Brüssel Ia-VO0 Gerichtliche Vergleiche, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sind, werden in den anderen Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen wie öffentliche Urkunden vollstreckt. Rn 1 Die Norm erstreckt die Regeln für die Vollstreckung öffentlicher Urkunden (Art 58) auf gerichtliche Vergleiche (vgl die Legaldefinition in Art 2 lit b). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Rechtsbehelfe.

Rn 8 Liegen die Voraussetzungen des § 779 I vor, hat der Gläubiger die Wahl, ob er nach § 1961 BGB die Bestellung eines Nachlasspflegers oder aber die Bestellung eines einstweiligen besonderen Vertreters des Erben beantragt (Schuschke/Walker/Raebel Rz 2). Die Bestellung des besonderen Vertreters erfolgt durch Beschl des Vollstreckungsgerichts gem § 764 I; für die Bestellung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Da durch Eheverträge die Verpflichtungs- und Verfügungsbefugnisse der Ehegatten, ihre Haftung für Verbindlichkeiten und sogar die dingliche Zuordnung von Vermögensgegenständen berührt sein können, können sie Auswirkungen auch auf das Außenverhältnis zu Dritten haben, weshalb es des Schutzes dieser Dritten bedarf. Rn 2 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zur Abscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Forderungspfändung.

Rn 50 Im Unionsrecht gilt nach Art 41 I 1 EuGVVO für das Verfahren zur Vollstreckung der in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung das Recht des ersuchten Mitgliedstaats. Die Pfändungsfreigrenzen für die Vollstreckung aus einem deutschen Titel in ein in einem Mitgliedstaat erwirtschaftetes Einkommen sind insoweit nach dem Recht des Staats zu bestimmen, in dem de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 64 Brüssel IIa-VO – Übergangsvorschriften.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt nur für gerichtliche Verfahren, öffentliche Urkunden und Vereinbarungen zwischen den Parteien, die nach Beginn der Anwendung dieser Verordnung gem Artikel 72 eingeleitet, aufgenommen oder getroffen wurden. (2) Entscheidungen, die nach Beginn der Anwendung dieser Verordnung in Verfahren ergangen sind, die vor Beginn der Anwendung dieser ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 12 Verstöße gegen § 756 führen nicht zur Unwirksamkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der Vollstreckungsmaßnahme (Übersicht über die Rechtsbehelfe bei J. Kaiser NJW 10, 2330). Der Gläubiger kann gegen die Ablehnung der Vollstreckung auf Grundlage des § 756 mit der Erinnerung nach § 766 II vorgehen. Das Vollstreckungsgericht entscheidet dabei eigenständig über das Vorlieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Modifikationen des Namens.

Rn 9 Wurde der Name zwischenzeitlich geändert, kann in die Klausel ein entsprechender klarstellender Zusatz aufgenommen werden, der freilich das Vollstreckungsorgan nicht bindet (Schuschke/Walker/Walker § 750 Rz 15). Zum Nachweis der Namensänderung genügt die Auskunft aus dem Melderegister (LG Braunschweig Rpfleger 95, 306). Die Änderung der Firma schadet nicht, wenn die Ide...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio der Schuldnerschutzanordnungen.

Rn 1 Die Vorschrift schiebt etwaigen Versuchen des Schuldners einen Riegel vor, sich in den Genuss von Schutzanordnungen iSd §§ 711, 712 zu bringen, wenn sich eine Vollstreckung im Nachhinein nicht mehr als materiell unberechtigt herausstellen kann. Die Vorschrift hat dabei den Fall im Blick, in dem eine Entscheidung in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr aufgehoben oder abge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt des Urteils.

Rn 7 Die größte Bedeutung haben Leistungsurteile. Mit ihnen wird der Beklagte zu einem Tun oder Unterlassen verurteilt. Das kann zB die Zahlung eines Geldbetrags oder die Duldung der Zwangsvollstreckung sein. Die Leistungsurteile sind der Vollstreckung zugänglich. Rn 8 Feststellungsurteile sind im Hauptausspruch der Vollstreckung im eigentlichen Sinne nicht zugänglich. Sie be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 792 gibt dem Gläubiger das Recht, anstelle des Schuldners die Erteilung von Urkunden zu beantragen, deren er zum Zweck der Vollstreckung bedarf. Die Vorschrift ist großzügig auszulegen; umfasst sind sämtliche zur Vorbereitung der Vollstreckung dienende Akte (St/J/Münzberg Rz 2). Das Gebot einer gläubigerfreundlichen Auslegung ergibt sich aus dem Zweck der Norm; dem Gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Es gibt für den Gläubiger im Klauselverfahren keine besonderen Rechtsbehelfe, wohl aber die allgemeinen. Wurde die Erteilung der Klausel durch Beschl des Urkundsbeamten verweigert (s Rn 11), steht dem Gläubiger die befristete Erinnerung nach § 573 I zu. Hat der Rechtspfleger anstelle des Urkundsbeamten die vollstreckbare Ausfertigung nicht erteilt, ist dagegen unmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 15 Brüssel IIb-VO – Einstweilige Maßnahmen, einschließlich Schutzmaßnahmen, in dringenden Fällen.

Gesetzestext (1) Selbst wenn das Gericht eines anderen Mitgliedstaats für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist, sind in dringenden Fällen die Gerichte eines Mitgliedstaats für die einstweiligen Maßnahmen einschließlich Schutzmaßnahmen zuständig, die nach dem Recht dieses Mitgliedstaats vorgesehen sind fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 778 I.

Rn 6 Verstoßen die Vollstreckungsorgane gegen § 778 I kann der Erbe einer Vollstreckung wegen Nachlassschulden in sein eigenes Vermögen im Weg des § 771 begegnen, da er insofern Dritter ist (St/J/Münzberg Rz 3; so im Ergebnis auch MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann § 779 Rz 7). Er kann auch Erinnerung gem § 766 bzw sofortige Beschwerde nach § 793, ggf iVm § 11 I RPflG einlegen (St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 40 Brüssel IIa-VO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Dieser Abschnitt gilt für und (2) Der Träger der elterlichen Verantwortung kann ungeachtet der Bestimmungen dieses Abschnitts die Anerkennung und Vollstreckung nach Maßgabe der Abschnitte 1 und 2 dieses Kapitels beantragen. Rn 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Recht des Vollstreckungsverfahrens (Abs 1).

Rn 1 Abs 1 S 1 klärt für eine im ersuchten Staat (Art 2 lit e) nach Maßgabe des Art 39 vollstreckbare Entscheidung grundsätzlich die Frage des auf das Verfahren der Vollstreckung anwendbaren Rechts. Danach genießen alle verordnungsunmittelbaren Verfahrensvorgaben des 2. Abschnitts Anwendungsvorrang. Dysfunktional sind insoweit insbesondere die autonomen deutschen Vorgaben zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht (lit c).

Rn 14 Lit c behandelt Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht. Über das Vorliegen eines eheähnlichen Güterstandes entscheidet die lex fori (Erw 8 S 2). Schuldverhältnisse aus Erbrecht meint solche aus gesetzlicher Erbfolge im Gegensatz zur gewillkürten Rechtsnachfolge (Leible/Lehmann RIW 08, 528, 530). Auch diese Bereiche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einstellungssicherheit.

Rn 9 Hierzu zählen etwa §§ 707, 719, 732 II Hs 2, 769, 771 III. Sie dient ebenfalls dem Gläubigerschutz durch Verzögerung der Vollstreckung (etwa Illiquidität des Schuldners). Der Sicherungsanlass entfällt, wenn die Klage des Vollstreckungsgläubigers rechtskräftig abgewiesen wird. Im Falle einer Klage des Vollstreckungsschuldners, etwa § 767, im Falle rechtskräftiger Klageab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesetzliche Vertretung.

Rn 7 § 750 I 1 sieht nicht vor, dass der gesetzliche Vertreter einer Person im Titel namentlich zu bezeichnen ist. Denn dieser kann wechseln. Findet sich dennoch ein gesetzlicher Vertreter bezeichnet, bindet das weder das Vollstreckungsorgan, wenn die Vollstreckung gegen den gesetzlichen Vertreter gerichtet wird, noch macht es die Vollstreckung unzulässig, wenn etwa eine nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Nachrangigkeit der Fremdauskunft (Abs 1 S 2).

Rn 4 Die Fremdauskunft ist nur zulässig, wenn gem Nr 1 die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft an den Schuldner nicht zustellbar ist und einer der Fälle nach lit a–c vorliegt (Rn 4a), gem Nr 2 der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt (Rn 5) oder dieser Pflicht zwar nachkommt, aber gem Nr 3 eine Vollstreckung in die dort gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fehlende Vollstreckungsmöglichkeiten.

Rn 38 Die Frage, ob ein Schuldner Zahlungen leisten kann bzw die Vollstreckung gegen ihn erfolgreich sein wird, ist im Erkenntnisverfahren grds ohne Belang. Das mag es nicht ausschließen, in Einzelfällen fehlende Vollstreckungsmöglichkeiten zum Anlass zu nehmen, Mutwilligkeit zu bejahen, etwa bei Geltendmachung von Unterhaltsforderungen gegen einen Schuldner im Ausland (Kasa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und Folgen der formellen Rechtskraft.

Rn 1 Der Rechtskraft fähig sind Urteile der letzten Rechtsmittelinstanz (uU auch ein erstinstanzliches Scheidungsurteil: BGHZ 100, 205), Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde nach § 574, der sofortigen nach § 567 oder befristeten Beschwerde unterliegen sowie der Rechtskraft fähige Vollstreckungsbescheide (BGH NJW-RR 90, 434 [BGH 18.01.1990 - III ZR 26/89]). Rechtskraft iSv § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 778 II.

Rn 5 Gemäß § 778 II ist die Vollstreckung wegen Eigenverbindlichkeiten des Erben in den Nachlass vor Annahme der Erbschaft nicht statthaft; sie darf nur in das Eigenvermögen des Erben erfolgen; auch die Vollstreckung in Nachlass-Surrogate ist ausgeschlossen. Sind mehrere Erben vorhanden, bedarf es gem § 740 für die Zwangsvollstreckung in einen Nachlass bis zur Erteilung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Treuhandverhältnisse.

Rn 17 Der Sicherungsgeber kann bei Vollstreckung gegen den Sicherungsnehmer nach § 771 vorgehen, solange nicht die Verwertungsreife eingetreten ist (BGHZ 72, 141, 143 ff; 100, 95, 105, 106). Krit hierzu äußert sich MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann (Rz 28) mit der Erwägung, dass auch nach Verwertungsreife das Sicherungseigentum nur für die Befriedigung der Forderung des gesichert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften.

Rn 1 Die Vollstreckung einer EA richtet sich nach den allg Vorschriften. In fG-Familiensachen sind dies §§ 86 ff u in Familienstreitsachen über § 120 I weitgehend die §§ 705 ff ZPO (s § 113 Rn 3, § 120 Rn 1 f). Danach gilt auch in Familiensachen die Regel: Titel, Klausel (Ausn in fG-Familiensachen gem § 86 III), Zustellung. Da die Ordnungsmittelandrohung Teil der ZV ist, mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unersetzbarer Vollstreckungsnachteil.

Rn 3 Die Schutzbedürftigkeit des Schuldners muss sich aus dem Umstand ergeben, dass durch die Vollstreckung ein unersetzbarer Nachteil entsteht. Die Fälle kommen selten vor, weil der Ausgleich eines Vollstreckungsschadens idR monetär kompensiert werden kann und der Schuldner in diesem Fall durch § 717 schadlos gestellt ist. Zu unterscheiden ist der unersetzbare Vollstreckung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich (Abs 1 S 1).

Rn 3 Die Vorschrift ist in den vom Vorrang- und Beschleunigungsgebot erfassten Kindschaftssachen iSv § 155 I anzuwenden und betrifft demzufolge Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen und schließlich Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls. Das gilt auch, wenn die genannten Kindschaftssachen als Folgesachen im Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 50 Der Anspruch darf nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen. Dies entspricht der Regelung beim Anwaltsvergleich, § 796a II, sowie, beschränkt auf Mietverhältnisse über Wohnraum im Inland, derjenigen bei Schiedsvereinbarungen, § 1030 II. Rn 51 Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung können ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelf.

Rn 9 Erfolgt die Vollstreckung ohne vollstreckbare Ausfertigung, ist das ein so schwerwiegender Mangel, dass die Vollstreckungsmaßnahme in entsprechender Anwendung des § 44 VwVfG unwirksam ist (s vor §§ 704 ff Rn 14). Geltend gemacht werden kann das mit der Erinnerung nach § 766 . Sie ist auch der statthafte Rechtsbehelf, wenn der GV die vollstreckbare Ausfertigung dem Schuld...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Verpflichteten darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses durchsucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Erlass des Beschlusses den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 94 in Verbindung mit § 802g der Zivilprozessordnung ist Absatz 1 nicht anzuwenden. (3) Willigt der Verp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolge.

Rn 5 Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung sind Vollstreckungsmaßnahmen gestattet, die der Beschlagnahme dienen, aber nicht der Verwertung. Zulässig ist die Pfändung beweglichen Vermögens iSv Abs 2, dh von Sachen (§§ 808 ff), Forderungen und anderen vermögenswerten Gegenständen (§§ 828 ff). Eine Versteigerung oder Überweisung scheidet dagegen aus. Nach Abs 1 S 1a ist auch ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat.

Rn 4 Die Frage nach der Vollstreckbarkeit der Urkunde unterliegt dem Recht des Ursprungstaates. Dort muss ohne Weiteres Vollstreckung möglich sein. Dem genügt nach deutschem Recht der Anwaltsvergleich nicht, solange keine Vollstreckbarerklärung nach §§ 796a ff ZPO erfolgt ist (MüKoZPO/Gottwald Rz 11; Musielak/Lackmann Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Erweist sich die Anordnung eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, der im Inland vollzogen worden ist, als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist der Gläubiger verpflichtet, dem Schuldner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung des Beschlusses oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Freigabe der vorläufig gepfändeten Gelder oder die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, KSÜ Vorbemerkung vor KSÜ

Rn 1 Das Haager Übereinkommen vom 19.10.96 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung u Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung u der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) (BGBl II 09, 603; dazu Ges vom 25.6.09, BGBl II 09, 602) gilt unter den Vertragsstaaten (Albanien, Armenien, Australien, Belgien, Bulgarien, Costa R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zwangsgeld.

aa) Anordnung. Rn 42 Der Beschl auf Anordnung des Zwangsgeldes muss auf eine bestimmte Höhe lauten, die sich nach dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers bemisst (LAG Frankfurt DB 93, 1248; Karlsr NJW-RR 00, 1312; aA Hambg ZUM 05, 660, 661 sowie MüKoZPO/Gruber Rz 29: Fraglich sei allein, welcher Zwangsgeldbetrag den entgegenstehenden Willen des Schuldners überwinde, sich L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Gläubigerauftrag.

Rn 11 Neben der Erteilung des Gläubigerauftrags gem § 753 müssen sowohl die allg als auch die nach dem Titel zu beachtenden besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Zur zweifelsfreien Bezeichnung der zu räumenden Wohnung s LG Heidelberg DGVZ 20, 15. Dies setzt ua den Ablauf einer dem Schuldner gem §§ 721, 794a, 765a gewährten Räumungsfrist voraus, wobei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann das Gericht den übrigen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. In Antragsverfahren ist dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. (2) Die Bewi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Androhung.

Rn 38 Anders als § 890 sieht Abs 2 keine Androhung vor. Sie ist weder erforderlich noch zulässig (hM, vgl nur ArbG Hagen 3.4.20 – 5 BVGa 2/20 Rz 49, so aber bereits vor Einf von Abs 2, vgl Kobl NJW-RR 97, 1337, 1338; aA Köln NJW-RR 95, 1405, 1406). Eine aufschiebend befristete Zwangsmittelfestsetzung kommt dagegen in Betracht (vgl BTDrs 13/341, 41).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen.

Rn 3 Die Erinnerung nach § 766 wird auf die Verletzung vollstreckungsrechtlicher Verfahrensvorschriften gestützt. Die Widerspruchsklage dagegen betrifft die Geltendmachung materieller Rechte. Beide Rechtsbehelfe schließen einander nicht aus, wenn ein Dritter sowohl ein die Veräußerung hinderndes Recht als auch einen Verfahrensfehler bei der Zwangsvollstreckung geltend macht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1084 ZPO – Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004.

Gesetzestext (1) 1Für Anträge auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig. 2Die Vorschriften des Buches 8 über die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts sind entsprechend anzuwenden. 3Die Zuständigkeit nach den Sätzen 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht eines Mitgliedstaats, vor dem die Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung beantragt wird, kann das Verfahren aussetzen, wenn gegen die Entscheidung ein ordentlicher Rechtsbehelf eingelegt wurde. (2) Das Gericht eines Mitgliedstaats, bei dem die Anerkennung einer in Irland oder im Vereinigten Königreich ergangenen Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zum Vollstreckungsabwehrantrag (§ 120 I iVm § 767 ZPO).

Rn 7 Die Anwendungsbereiche von Abänderungsantrag und Vollstreckungsgegenantrag schließen sich aus. Der (nur vom Schuldner zu stellende) Vollstreckungsabwehrantrag nach § 120 I iVm § 767 ZPO dient der Durchsetzung rechtsvernichtender, -hemmender und -beschränkender Einwendungen. Es geht nur um die Frage, ob die Zwangsvollstreckung aus dem Titel aufgrund neu hinzugetretener m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die VO (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts u der Anerkennung u Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (EuGüVO) vom 24.6.16 (ABl EU 16 L 183/1) ist am 29.7.16 in Kraft getreten (Art 70 I). Sie gilt ab 29.1.19 (Art 69) als unmittelbar anwendbares Recht (vgl Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vorratspfändung (Abs 3).

Rn 38 Nach den allgemeinen Grundsätzen muss eine Zwangsvollstreckung wegen einer fälligen Titelforderung, § 751 I, in eine fällige Forderung erfolgen. In verschiedener Hinsicht erweist sich dieses Vollstreckungskorsett als zu eng. Deswegen erstrecken die §§ 832, 833 das Pfandrecht auf die nach der Pfändung fällig werdenden Bezüge. Bei der zu § 751 I entwickelten Dauerpfändun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 3 Die Beschränkung der Vollstreckung wird im Weg der Klage nach §§ 785, 767 geltend gemacht. Eines Vorbehalts im Titel, aus dem der Eigengläubiger vollstreckt, bedarf es nicht.mehr