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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Ar ... / 3. Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht (lit c).

Prof. Dr. Eckart Brödermann
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Rn 14

Lit c behandelt Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht. Über das Vorliegen eines eheähnlichen Güterstandes entscheidet die lex fori (Erw 8 S 2). Schuldverhältnisse aus Erbrecht meint solche aus gesetzlicher Erbfolge im Gegensatz zur gewillkürten Rechtsnachfolge (Leible/Lehmann RIW 08, 528, 530). Auch diese Bereiche wurden unionsrechtlich neu geregelt: S (1) die Verordnungen des Rates vom 24.6.16 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts EuGüVO(s IPR-Anh 5), und (2) über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften EuPartVO (s IPR-Anh 6; Art 17b EGBGB Rn 10f); (3) die EuErbVO; dort Art 20–38 zum IPR (s IPR-Anh 11); zur Abgrenzung und zu Qualifikationsproblemen Dörner ZEV 19, 309; zur Möglichkeit von Gerichtsstandvereinbarungen im Bereich des Erbrechts s Magnus IPRax 13, 393; zur Rechtswahl s Schoppe IPRax 14, 27; Döbereiner DNotZ 14, 323; Heinig RNotZ 14, 281; Pazdan, in FS Martiny [14], 489; Leitzen ZEV 13, 128; zu Erbverträgen s Nordmeier ZEV 13, 117; zur Geltung der bilateralen Staatsverträge im Internationalen Erbrecht s Mankowski ZEV 13, 529; zum Erbrecht für registrierte Lebenspartner s Coester ZEV 13, 115; zu gemeinschaftlichen Testamenten s Nordmeier ZEV 12, 513; Dörner ZEV 12, 505; zur Anwendbarkeit der EuErbVO in erbrechtlichen Schiedsverfahren s Mankowski ZEV 14, 395; zur Abgrenzung zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht s Leitzen ZEV 12, 520; Lehmann ZEV 12, 533;

Simon/Buschbaum NJW 12, 2393; Kunz GPR 12, 208 (Teil I) und GPR 12, 253 (Teil II); Lehmann DStR 12, 2085; Janzen DNotZ 12, 484. IÜ s beispielhaf...

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