Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bekanntgabe an Bevollmächtigte

Rz. 184 [Autor/Stand] Das FA kann den Einheitswertbescheid einem Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen bekannt geben.[2] Wird der Steuerpflichtige durch eine zur Steuerberatung befugte Person oder Vereinigung i.S. der §§ 3 und 4 Nr. 11 StBerG vertreten, so wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung unterstellt.[3] Liegt dem FA eine umfassende schriftliche Vollmacht vor, die a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigte

Rz. 189 [Autor/Stand] Haben mehrere Feststellungsbeteiligte einen Empfangsbevollmächtigten bestellt, ist der Bescheid diesem bekannt zu geben.[2] Das gilt auch bei einer vollbeendeten Gesellschaft.[3] Es gelten die Grundsätze wie bei einem Vertreter mit umfassender Vollmacht (siehe Anm. 184 ff.). Der Bescheid muss aber, um den Feststellungsbeteiligen gegenüber wirksam zu wer...mehr

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AGS 4/2017, Einigung über e... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind Eltern eines gemeinsamen Sohnes. Die elterliche Sorge steht beiden Beteiligten gemeinsam zu. Im vorliegenden Hauptsacheverfahren begehrte die Antragstellerin die Übertragung der Teilbereiche "Gesundheitsfürsorge" und "schulische Belange" auf sich allein. Gleichzeitig beantragte sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die ihr die alleinige Entscheidu...mehr

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AGS 4/2017, Familiengericht... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten Nr. 1) bis 3) ist gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt. Sie führt zu einer Herabsetzung des Verfahrenswerts. 1. Die Beschwerdeführer gehen zutreffend davon aus, dass sich der Verfahrenswert nur nach ihrem Anteil am Wohnungseigentum richtet. Zwar hat der Senat für die vorliegende Konstellation mehrfach ent...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Folgen fehlerhafter Bekanntgabe

Rz. 200 [Autor/Stand] Ohne Bekanntgabe wird der Einheitswertbescheid nicht wirksam.[2] Das Gleiche gilt, wenn das FA den Bescheid zwar bekannt gegeben hat, die Bekanntgabe jedoch fehlerhaft ist. Die Rechtswirkungen des Bescheides treten dann nicht ein. Der unwirksame Bescheid wahrt weder die Feststellungsfrist noch ist er geeignet, eine Ablaufhemmung herbeizuführen. Er kann ...mehr

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AGS 4/2017, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Die angefochtenen Bescheide des Beklagten sind rechtmäßig und verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten nach § 54 Abs. 2 SGG. Die Ablehnung der Erstattung der streitgegenständlichen Gebühr gem. Nr. 3106 VV i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV durch den Beklagten ist formell und materiell rechtmäßig. Eine Terminsgebühr in ihrer Ausprägung als "Be...mehr

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zerb 4/2017, § 2057a BGB – ... / (2) Rechtsprechung des OLG Frankfurt

In der Berechnung und Bestimmung des Ausgleichungsbetrags etwas anders vorgegangen ist das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 10.3.2013.[13] Auch hier war die tatsächliche Pflegebedürftigkeit der Erblasserin objektiviert durch unstreitige Eingruppierung in die Pflegestufen I bis III in einem Zeitraum von 2004 bis zum Tod 2008. Die Pflegeversicherung hatte nur das Pflegegeld f...mehr

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AGS 4/2017, Kostenerstattun... / 1 Aus den Gründen

Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auf dessen Antrag zu Recht auf 406,50 EUR festgesetzt. Diese geltend gemachten Gebühren und Auslagen der für den Antragsteller im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO tätigen Prozessbevollmächtigten sind erstattungsfähig. Dem Erstattungsanspruch des Antragstellers steht nich...mehr

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zfs 4/2017, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [13] II. … Ein Leistungsanspruch des Kl. ist derzeit jedenfalls noch nicht fällig, weil die Bekl. notwendige Erhebungen zur Prüfung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzungen des Kl. aufgrund dessen unzureichender Mitwirkung nicht hat abschließen können. [14] 1. Die Fälligkeit des Leistungsanspruchs hängt nach § 14 Abs. 1 VVG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.2 Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten

Rz. 4 § 80a Abs. 1 AO konstituiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten. Rz. 5 Unabdingbare Voraussetzung für eine freiwillige elektronische Übermittlung ist zunächst, dass die vom Vollmachtgeber an den Bevollmächtigten übermittelte Vollmacht entsprechend dem amtlichen Vollmachtsformular erteilt worden ist.[1] Die obersten Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.3 Gesetzliche Vollmachtsvermutung für Kammerangehörige

Rz. 11 § 80a Abs. 2 S. 1 AO enthält eine gesetzliche Vermutung zugunsten von Personen und Gesellschaften i. S. d. § 3 StBerG. Zu deren Gunsten wird eine Bevollmächtigung im Ausmaß des elektronisch übermittelten Datensatzes vermutet. Personen und Gesellschaften i. S. d. § 3 StBerG sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.1 Anwendungsbereich des § 80a AO

Rz. 3 Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann entweder schriftlich oder in elektronischer Form geführt werden. Die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten ergänzt daher die Möglichkeit der Übermittlung einer schriftlichen Vollmacht für den Bevollmächtigten. Die Landesfinanzbehörden sind nicht berechtigt, eine elektronische Übermittlung der Vollmachtsdaten zu fordern....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 80a AO schafft die rechtliche Grundlage für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden auf der Grundlage eines amtlich vorgeschriebenen Datensatzes. Eingeführt wurde die Regelung durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016 mit Wirkung zum 1.1.2017.[1] Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2.1 Bestimmung der Datensätze

Rz. 8 Die Finanzverwaltung hat in der Vergangenheit in einer Reihe von Fällen Vorgaben hinsichtlich der Bestimmung der zu übermittelnden Datensätze gemacht. So z. B.: Zulageverfahren für privat gedeckte Altersvorsorge nach § 99 EStG [1]; Amtliche Muster für Vollmachten nach § 80a AO [2]; Rentenbezugsmitteilungsverfahren nach § 22a EStG [3]; Bescheinigungsverfahren nach § 10 EStG [4]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.4 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 77 Da es sich bei den zusammengefassten Steuerbescheiden um zwei oder mehrere selbstständige Steuerfestsetzungen handelt, sind diese Festsetzungen unabhängig voneinander anfechtbar.[1] Jeder Gesamtschuldner kann danach selbstständig einen Rechtsbehelf einlegen. Im Rahmen dieser Anfechtung des gegen ihn gerichteten (zusammengefassten) Bescheids ist jeder Gesamtschuldner b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 enthält eine Ermächtigung für das BMF, durch Rechtsverordnung Regelungen über Kleinbeträge bei der Steuerfestsetzung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen zu treffen. Aus § 155 Abs. 3 AO ergibt sich, dass diese Ermächtigung auch für die Festsetzung von Steuervergütungen gilt. Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch die AO 1977 [1] eingeführt. Abs. 1 ist durch Gese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.1 Systematik und Zulässigkeit

Rz. 83 Abs. 4, eingefügt durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, enthält die Regelung für ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerfestsetzungen.[1] Die neue Vorschrift ist nach Art. 97 § 1 Abs. 11 EGAO auf alle bei Inkrafttreten des Gesetzes anhängigen Verfahren anzuwenden. Nach Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes tritt es am 1.1.2017 in Kraft. Das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Allgemeine Regelungen

Rz. 7 Von der Verordnungsermächtigung des § 156 Abs. 1 AO ist in der Kleinbetragsverordnung v. 19.12.2000[1] Gebrauch gemacht worden. Die Verordnung wurde durch Gesetz v. 18.7.2016[2] neu gefasst. Die Neuregelung der KleinbetragsVO ist nach Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO auf Steuern anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 entstehen. Für Steuern, die vor dem 1.1.2017 entstanden sind, g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.3 Geheim kraft anderen Gesetzes (§ 86 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 FGO n. F.)

Rz. 15 Ergibt sich die Geheimhaltungspflicht aus anderen Gesetzen als aus § 30 AO, so kann über die Verweigerung der Amtshilfe nur die oberste Aufsichtsbehörde der vom Gericht in Anspruch genommenen Behörde befinden. Bei Zweifeln ist die oberste Aufsichtsbehörde einzuschalten und das Vorliegen der gesetzlichen Geheimhaltungspflicht von dieser selbstständig zu prüfen. Rz. 16 N...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2 Pflicht zur Amtshilfe

Rz. 3 Neben der Anhörung und Befragung der Beteiligten stellt die Anforderung von Akten, Urkunden und Auskünften von Behörden das wichtigste Instrument des Gerichts zur Sachverhaltserforschung von Amts wegen[1] dar. Die Vorlagepflicht der Behörden dient auch dem verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG.[2] § 86 FGO konkretisiert die a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.28 Entgegennahme von Meldungen und Zahlungen von Zinsabschlag (Nr. 26)

Rz. 29 Zur Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie[1] hat die Bundesregierung gem. der Ermächtigung in § 45e EStG die Zinsinformationsverordnung v. 26.1.2004[2] erlassen, die am 1.1.2005 in Kraft getreten ist. Nach dieser Verordnung haben die inländischen Zahlstellen, die Zinszahlungen an wirtschaftliche Eigentümer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat dem BZSt mitzuteilen. Di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.1 Allgemeines

Rz. 37 Durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006, BGBl I 2006, 2098 wurde mit § 89 Abs. 2 AO m. W. v. 12.9.2006 eine Regelung über die Erteilung verbindlicher Auskünfte eingefügt. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878 wurden im Einleitungssatz die Wörter "Die Finanzbehörden" durch den Passus "Die FÄ und das Bundeszentralamt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die AO enthält in § 184 AO in einem eigenständigen Titel Bestimmungen über das Verfahren zur Festsetzung von Steuermessbeträgen. Abs. 1 verweist dabei für die Frage, in welchen Fällen Steuermessbeträge festzusetzen sind, auf die Einzelsteuergesetze; gegenwärtig sind Steuermessbeträge bei den Realsteuern (GrSt und GewSt) vorgesehen. Das Messbetragsverfahren ermöglicht e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.3 Ermächtigung für Verordnungen im Zollwesen (Abs. 5)

Rz. 88 Auf dem Gebiet des Zollwesens können gem. § 117 Abs. 5 AO völkerrechtliche Vereinbarungen über die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe durch Rechtsverordnung des BMF mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden. Die Regelung im Verordnungsweg muss hinsichtlich der in der Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen die Voraussetzungen erfüllen, die § 117 AO für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.2 Übersicht über die Systematik des § 117 AO

Rz. 5 § 117 AO enthält in Abs. 1 zunächst eine Regelung dazu, dass die deutschen Finanzbehörden nach Maßgabe des deutschen Rechts Amtshilfe in Anspruch nehmen können. Das kann nicht nur auf ihr Ersuchen, sondern auch durch spontane Auskünfte und Mitteilungen ausländischer Finanzbehörden geschehen.[1] Ob sie einen Anspruch auf diese Hilfe haben und bei einem Ersuchen die Hilf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 2.1 Personen ohne Versicherungsschutz am 1.1.1995 (Abs. 1)

Rz. 3 Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 regelt den berechtigten Personenkreis, der durch einen Antrag (schriftliche Beitrittserklärung) Zugang zur privaten oder sozialen Pflegeversicherung als freiwillig Pflegeversicherter erhält. Die Beitrittsberechtigung setzt zwingend voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dieses sind nur Personen, die bei Einführung der Pfle...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.5 Verfahrensrechtliches

Rz. 38 Die Vorschrift enthält keine verfahrensrechtlichen Bestimmungen darüber, wann, wie lange und mit welcher rechtlichen Wirkung die Entscheidung zur Auszahlung an Dritte (Auszahlungsanordnung) zu treffen ist. § 1262 Abs. 8 RVO, als eine der Vorläufervorschriften, sah für die Auszahlung von Kinderzuschüssen an Unterhalt gewährende Dritte die Zustimmung des Berechtigten od...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Benz, Der Übergang von Sozialleistungsansprüchen auf Dritte durch Rechtsgeschäft oder von Todes wegen, WzS 1993 S. 235, 272. Berchtold/Trésoret, Zu den Grenzen der gerichtskostenrechtlichen Privilegierung als Sonderrechtsnachfolger, NZS 2014 S. 241. Bigge/Merten, Ausgewählte Problemstellungen im Bereich der Sonderrechtsnachfolge und der Vererbung bei Sozialleistungen am...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zu den Vorschriften, die die Erfüllung der Sozialleistungsansprüche in Geld betreffen und bei denen abweichend von § 47 die Erfüllung auch durch Zahlung an Dritte eintritt. Die Regelung über die Auszahlung von Sozialleistungsansprüchen an Ehegatten und Kinder bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Abzweigung) soll nach der Gesetzesbegründung (BT-D...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / II. Auftrag

Rz. 167 Voraussetzung für die Geltendmachung der Hebegebühr ist, dass dem RA ein Auftrag zur Empfangnahme und Auszahlung oder Rückzahlung von Geldern erteilt wurde. In der anwaltlichen Praxis wird wohl wenig über den konkreten Auftrag zur Auszahlung von Geld gesprochen, so dass in den seltensten Fällen ein formulierter Auftrag für die Auszahlungs-, Ab- oder Rücklieferungstät...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / I. Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber

Rz. 6 Gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der RA für drei Tätigkeitsbereiche auf eine Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber hinwirken, sofern die Bestimmungen in Teil 2 Abschnitt 1 VV RVG nicht anwendbar sind:mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Gebühren im Verfahren nach § 887 ZPO

Rz. 74 Das Verfahren zur Vollstreckung einer vertretbaren Handlung stellt sich zweiaktig dar. Zum einen ist die Ermächtigung zur Beauftragung eines Dritten auf Kosten des Schuldners zu beantragen, zum anderen sollte regelmäßig ein Vorschussanspruch geltend gemacht werden. Aufgrund der Mehraktigkeit und unabhängig davon, ob nur einer oder beide Anträge oder die Anträge zeitli...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / IV. Gegenstandswert bei der Vollstreckung nach §§ 887 ff. ZPO

Rz. 140 Bei der Zwangsvollstreckung wegen der Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung nach §§ 887, 888 ZPO sowie der Vollstreckung einer Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung nach § 890 ZPO ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG auf den Wert der Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger zur Bestimmung des Gegenstandswertes abzustellen. Dieser Wert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.1 Rechtslage vor dem 1.7.1998

Rz. 13 Für die Zeit vor der Reform des Kindschaftsrechts zum 1.7.1998 galt Folgendes: Kinder kraft Verwandtschaft 1. Grades sind eheliche, nichteheliche und für ehelich erklärte Kinder. Ob ein Kind ehelich und welcher Ehe der Mutter es zuzurechnen ist, wenn die Mutter nacheinander mehrfach verheiratet war, wurde durch §§ 1591, 1600 BGB a. F. bestimmt. Bei Kindern, die nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.2 Begriff der Behinderung

Rz. 77 Behinderungen i. S. v. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG sind von der Norm abweichende körperliche oder seelische Zustände, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate) erstrecken und deren Ende nicht absehbar ist. Dazu können auch Suchtkrankheiten gehören. Keine Behinderung sind Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine...mehr

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Jung, AsylbLG § 10 Bestimmu... / 2.1 Ermächtigung der Landesregierungen (Satz 1)

Rz. 4 Zweck der Ermächtigung in Satz 1 ist es, den Ländern eine flexible Handhabung der Regelungen über die sachliche Zuständigkeit, die Kostenträgerschaft und das Verfahren zu ermöglichen, soweit Letzteres nicht bereits landesrechtlich geregelt ist (vgl. etwa die Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder). Rz. 5 Die Landesregierungen werden als Kollegialorga...mehr

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zfs 3/2017, Auskunftsanspru... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung ist nicht begründet." Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch aus §§ 675, 666, 412, 401 BGB auf Auskunft über den Sachstand in dem Rechtsstreit des Ehemannes der VN, der vor dem LG D geführt wurde, insb. darauf, welche Beitreibungsmaßnahmen zugunsten des Versicherten getroffen worden sind und welche Gelder erlangt werden konnten. 1. Zwischen der K...mehr

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AGS 3/2017, Vergütungsberec... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, mit dem die Vergütung des Erinnerungsgegners nach § 11 RVG festgesetzt worden ist, hat keinen Erfolg. Es kann offen bleiben, ob die Beschwerde innerhalb der Frist des § 147...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / III. Vergleich beider Rechtsverhältnisse

Auf Seiten des Schädigers ist dessen Interesse an einem möglichst geringen Kompensationsaufwand zu berücksichtigen. Dieses ist Ausdruck der dargestellten Risikoverteilung des Schadensrechts und findet seine Legitimation in der Schadensminderungspflicht des § 254 Abs. 2 S. 1 BGB. Mithin stehen sich zwei berechtigte Interessen aus zwei unterschiedlichen Schuldverhältnissen dia...mehr

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Jung, AsylbLG § 10 Bestimmu... / 2.2 Subdelegation (Satz 2)

Rz. 6 Satz 2 regelt, dass die durch die Rechtsverordnung in Satz 1 bestimmten Behörden und Kostenträger die Aufgaben und die Kostenträgerschaft an andere Behörden delegieren können. Die hier geregelte Subdelegation genügt nach allgemeiner Auffassung den Anforderungen des Art. 80 GG, weil sie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beachtet (vgl. nur Hohm, AsylbLG, ...mehr

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Jung, AsylbLG § 10 Bestimmu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Satz 1 enthält eine Ermächtigung der Regierungen der Bundesländer, Bestimmungen über die sachliche Zuständigkeit, die Kostenträgerschaft und das Verfahren durch Erlass einer Rechtsverordnung selbst zu schaffen oder die obersten Landesbehörden hiermit zu beauftragen. Die Frage der örtlichen Zuständigkeit sollte zunächst auch dem Landesrecht vorbehalten bleiben. Aufgrund...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Gegenüber dem Grundbuch, etc. (§ 23 Abs. 3)

Rn 26 Abs. 3 verweist für die Eintragung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister und Register über Pfandrechte an Luftfahrzeugen auf die entsprechende Anwendung der §§ 32 und 33 (zur Löschungspflicht s. u. Rn. 30). Das Insolvenzgericht treffen schon bei Anordnung der Sicherungsmaßnahmen dieselben Pflicht...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.6 Rückgewähr der Gegenleistung (§ 81 Abs. 1 Satz 3)

Rn 19 Über die unbeschränkte Verweisung in § 24 ist auch § 81 Abs. 1 Satz 3 anwendbar. Hat daher der Dritte in Unkenntnis der unwirksamen Verfügung des Schuldners die ihm obliegende Gegenleistung bereits erbracht, so ist sie ihm zurückzugewähren. Für den Zeitraum nach Eröffnung des Verfahrens stellt § 81 Abs. 1 Satz 3 eine Selbstverständlichkeit dar, welche sich bereits aus ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Begehrt ein Steuerpflichtiger, der an mehreren Personengesellschaften unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, einen Steuererlass aus Billigkeitsgründen, weil er übermäßig durch Einkommen- und Gewerbesteuer belastet sei, so ist bei der Entscheidung über den Erlassantrag die bei den Personengesellschaften entstandene Gewerbesteuer, die anteilig auf den Steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / aa) § 264a Abs. 1 Nr. 1 HGB

Tz. 100 Für die Nichtanwendung von § 264a HGB muss gem. § 264a Abs. 1 Nr. 1 HGB wenigstens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person sein. Nicht ausreichend ist die schuldrechtliche Übernahme von Pflichten durch eine natürliche Person.[174] Hingegen stellt das Gesetz keine weiteren Anforderungen an eine natürliche Person. Die interne Haftungsfreistellu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 1. Principles versus Rule Based Approach

Tz. 51 Weltweit lassen sich in den entwickelten Rechts- und Wirtschaftsordnungen zwei Traditionen der Regulierung von Rechnungslegung und Bilanzierung unterscheiden.[91] Auf der einen Seite stehen die Länder des common law , vor allem Großbritannien und die USA, in denen es für die Rechnungslegung (accounting) nur rudimentäre gesetzliche Vorschriften (principles) gibt. Die ei...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) Tauglicher Täter

Tz. 30 Taugliche Täter sind bei der AG die Mitglieder des Vorstands einschließlich der Stellvertreter (§§ 76, 94 AktG) und die des Aufsichtsrats (§ 95 AktG) ohne die noch nicht tätigen Ersatzmitglieder (§ 101 Abs. 3 AktG), bei der KGaA die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 283 AktG) und der Aufsichtsrat, bei der SE gem. § 53 Abs. 1 SEAG die Mitglieder des Leitungsorgans...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / II. §§ 335, 335a HGB (Ordnungsgeldvorschriften)

Tz. 206 § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld (1) Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die § 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung oder § 325a über die Pflicht zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlage...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / cc4) Spezielle Beziehungen

Tz. 67 In einigen Fällen können Anhaltspunkte vorliegen, dass das übergeordnete Unternehmen eine besondere, über ein passives Interesse hinausgehende Beziehung zur structured entity hat. IFRS 10.B19 enthält eine Auflistung von Indizien, die in Kombination mit anderen Rechten auf eine Bestimmungsmacht hinweisen können. Ähnlich wie bei der Würdigung der in IFRS 10.B18 enthalte...mehr