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Kapitel 1: Einführung in die Rechnungslegung und das Bil ... / 3.1.1 Principles versus Rule Based Approach

Prof. Dr. Hanno Merkt
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Rz. 59

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Weltweit lassen sich in den entwickelten Rechts- und Wirtschaftsordnungen zwei Traditionen der Regulierung von Rechnungslegung und Bilanzierung unterscheiden.[1] Auf der einen Seite stehen die Länder des common law, vor allem Großbritannien und die USA, in denen es für die Rechnungslegung (accounting) nur rudimentäre gesetzliche Vorschriften (principles) gibt. Die eigentlichen Rechnungslegungsnormen werden in diesen Ländern in Form von accounting standards oder generally accepted accounting principles (etwa die US-GAAP) im Wesentlichen von staatlich autorisierten, privatrechtlich organisierten Rechnungslegungsgremien herausgegeben. Solche Standards sind trotz ihres privaten Ursprungs aufgrund der staatlichen Autorisierung für die Rechnungsleger verbindlich, regeln allerdings meist nur einzelne Fragen oder Aspekte der Rechnungslegung und weisen einen vergleichsweise geringen Abstraktionsgrad auf.[2] Soweit es grundlegende Konzepte der Rechnungslegung gibt (vielfach als framework oder conceptual framework bezeichnet), haben sie nicht Vorrang vor den Standards, sondern treten hinter die Standards zurück.[3]

 

Rz. 60

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Dem gegenüber steht das kontinentaleuropäische System des code law, in dem die Rechnungslegung grundsätzlich in gesetzlichen Vorschriften geregelt ist. In diesen Ländern, namentlich in Deutschland, Österreich und Frankreich, aber auch in Japan, sollen die wesentlichen und grundsätzlichen Fragen der Rechnungslegung umfassend durch gesetzliche Vorschriften (rules) geregelt werden. Die gesetzlichen Vorschriften wollen durch einen hohen Abstraktionsgrad möglichst alle Probleme der Rechnungslegung abdecken. Soweit das Gesetz allgemeine Grundsätze vorgibt, geben diese Grundsätze Orientierung bei der Auslegung der...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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