Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 3 Hausratversicherung / b) In das Gebäude eingefügte Sachen

Rz. 35 In das Gebäude eingefügte Sachen sind in der Regel Gebäudebestandteile und wären deshalb an sich unversichert. Da ein Mieter aber keine Wohngebäudeversicherung abschließen kann, wird der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung durch A § 6 Ziff. 2 c aa VHB 2010 auf derartige in das Gebäude eingefügte Sachen unter der Voraussetzung erweitert, dassmehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / 4. Produkte im landwirtschaftlichen Einsatz, Ziff. 10.9 USV

Rz. 34 Versicherungsschutz besteht nicht für solche Schäden, die durch die Herstellung, Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln entstehen. Dies gilt nicht, wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Örtliche Geltung gem. § 6 ARB bzw. Nr. 5 ARB 2012

Rz. 385 Nach § 6 ARB besteht – über § 3 ARB 75 hinausgehend – Rechtsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt (der Versicherungsfall muss sich also nicht in diesen Gebieten ereignet haben). Weitere Voraussetzung ist, dass ein Gericht oder eine Behörde in diesem Be...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Eingefügte Sachen

Rz. 132 Ein Sonderproblem begründen so genannte eingefügte Sachen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um sanitäre Anlagen und Leitungswasser führende Installationen mit deren Zu- und Ableitungsrohren, die ein Mieter auf seine Kosten in die gemietete Sache einbringt oder einfügt und für die der Mieter die Gefahr trägt. Derartige Sachen fallen unter den Versicherungsschutz...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / j) Wettkämpfe

Rz. 848 Einige Versicherer schließen den Versicherungsschutz für Verletzungen aus, die durch die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden. Für wirksam hat das OLG Hamburg[558] insbesondere folgende Klausel erachtet: Zitat "Keine Leistungspflicht besteht … für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfäl...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VI. Versicherungsdauer, Befristung, §§ 195, 196 VVG

Rz. 112 Die substitutive Krankenversicherung, also diejenige Versicherung, die ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann, ist unbefristet, § 195 VVG (so auch bisher § 178 a Abs. 4 VVG a.F.). Ausnahmen bestehen für Ausbildungs-, Auslands-, Reise- und Restschuldkrankenversicherung, bei d...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Vorsorgeversicherung (Ziff. 1.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 161 Nimmt der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrags neue Tätigkeiten auf, und zählen diese neuen Tätigkeiten üblicherweise zum Verkehrsgewerbe, werden sie über die Vorsorgeversicherung nach Ziff. 1.2 DTV-VHV 2003/2011 zum Gegenstand des Versicherungsvertrags. Der Versicherungsschutz kann unter diesen Voraussetzungen über die in der Betriebsbeschrei...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Diebstahlsversuch

Rz. 19 Für die Verwirklichung der versicherten Gefahr in der Einbruchdiebstahlversicherung reicht es gem. § 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 2008/2010) aus, wenn das Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung der versicherten Sache durch eine versuchte Tatbegehung verursacht wurde. Hierfür muss der Täter angefangen haben, den Tatbestand eines erschwer...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Konzept der AHB

a) Schadenereignisbegriff Rz. 121 Die meisten Arzthaftpflichtversicherer treffen in ihren Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung Ärzte (BBR) keine eigenen Regelungen zur zeitlichen Bestimmung des Deckungsschutzes, sondern legen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zugrunde. Die AHB knüpfen die ...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 4. Subsidiaritätsklausel

Rz. 66 Ziff. 6.4 UHV enthält eine gesonderte Subsidiaritätsklausel insoweit, als Ansprüche wegen Schäden ausgeschlossen sind, für die nach Maßgabe früherer Versicherungsverträge Versicherungsschutz besteht oder hätte beantragt werden können. Nimmt man die Klausel wörtlich wie sie ist, besteht die Gefahr, dass Versicherungsnehmer, die vorher keinen Versicherungsschutz hatten,...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IV. Ausschlüsse, Punkt 3

Rz. 28 Punkt 3 AVB Reisegepäck 1992/2008 differenziert zwischen ausgeschlossenen Gefahren und nicht ersatzpflichtigen Schäden. Hinweis Hierbei handelt es sich jedoch insgesamt um Risikoausschlüsse, die vom Versicherer zu beweisen sind. Die AVBR 80 sahen noch als nicht ersatzpflichtigen Schaden an, wenn dieser auf mangelnder Verpackung oder mangelhaftem Verschluss von Gepäckstü...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / (1) Schadenermittlungskosten

Rz. 37 Schadenermittlungskosten sind nach § 7 AVB-VSV/K bzw. § 27 AVB-VSV/P Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Aufklärung des Schadenshergangs, zur Feststellung der Schadenhöhe oder zur Ermittlung des Schadenverursachers getätigt hat, wobei die Ersatzleistung des Versicherers nur erfolgt, sofern ein Schaden i.S.d. § 1 AVB-VSV i.V.m. § 8 AVB-VSV/K bzw. § 28 AVB-VSV...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Zeitpunkt des Versicherungsfalls

1. Spätschadenrisiko Rz. 118 Beim Schadensfall im Bereich der Arzthaftung kann zwischen dem (angeblichen) Behandlungsfehler und der Erkennbarkeit des Schadens bzw. der Geltendmachung von Ansprüchen ein jahrelanger Zeitraum liegen. Das zeitliche Auseinanderfallen von Behandlungsmaßnahme und Erkennbarkeit des Schadens bzw. Anspruchsanmeldung wird dann wichtig, wenn nicht für de...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Selbsttötung

Rz. 202 Nach § 161 VVG ist bei einer Versicherung für den Todesfall der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Der Versicherer hat in diesem Fall – soweit vorhanden – den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG z...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Spezifische Risikoausschlüsse (A § 4 Ziff. 3 VHB 2010)

Rz. 110 Die Risikoausschlüsse bestehen ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Sie beziehen sich wegen des eindeutigen Wortlauts der Klausel nur auf den Versicherungsfall Leitungswasser, nicht dagegen auf Rohrbrüche, sofern diese mitversichert sind (A § 4 Ziff. 1 VHB 2010).[131] Rz. 111 Ausgeschlossen sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser. Die Regelung ist einsch...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Normalbetriebsklausel

Rz. 60 Die UHV ist eng verbunden mit der haftungsrechtlichen Terminologie des Umweltrechts. Das Umweltrecht selbst geht im Bereich der Verantwortung des Betreibers von dem Konzept der Störung des Anlagenbetriebs und daraus folgenden Konsequenzen aus. Auch darauf fußt die UHV. Denn mit Ziff. 6.2 UHV werden solche Ansprüche wegen Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbar...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 3. Unmittelbare/mittelbare Schäden

a) Regel Rz. 27 Grundsätzlich besteht nach §§ 1 und 2 AVB-VSV nur für solche Schäden Versicherungsschutz, die einem versicherten Unternehmen unmittelbar zugefügt werden. Für mittelbare Schäden besteht nur Versicherungsschutz, soweit dies seinen Ausdruck in den AVB gefunden hat. Die Beschränkung spielt in der Schadenspraxis eine sehr große Rolle. Die Beschränkung auf den unmit...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Mitversicherte

Rz. 16 Die §§ 43 ff. VVG zur Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 1 Rdn 320 ff.) gelten auch in der Haftpflichtversicherung. A 1 Ziff. 2 AVB erstreckt den Versicherungsschutz auch auf Haftpflichtansprüche, die sich gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer richten. Die Mitversicherung unterscheidet sich naturgemäß in der Privathaftpflichtversicherung von der in d...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / X. Prämie, Vertragsdauer, Punkt 10 und 11

Rz. 64 Punkt 10.1 AVB Reisegepäck 1992/2008 hat allein klarstellenden Charakter, dass in der Prämie die Versicherungssteuer enthalten ist. Punkt 10.2 AVB Reisegepäck 1992/2008 regelt die Prämienzahlungspflicht, die im Wesentlichen den Regelungen des VVG entsprechen (hierzu Allgemeiner Teil vgl. § 1 Rdn 142, 148). In der Praxis wird es so gehandhabt, dass der Versicherer rege...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Zweck der Versicherung

Rz. 3 Ein Reiserücktritt liegt vor, wenn der Reisende vor Antritt der Reise den Reisevertrag gegenüber dem Reiseveranstalter kündigt. Dies ist unabhängig vom Versicherungsschutz jederzeit möglich. Nach § 651i Abs. 1 BGB hat der Pauschalreisende das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Reisende eine einzelne Le...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 4. Die zum Schadenersatz verpflichtende vorsätzliche unerlaubte Handlung

Rz. 45 Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Vertrauenspersonen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten. Der Begriff der unerlaubten Handlung umfasst nicht nur die Vorschriften innerhalb des 27. Titels des BGB (z.B. §§ 823, 824, 826, 831 BGB), der die Überschrift "unerlaubte Handlungen" trägt, ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Gefahren des täglichen Lebens

Rz. 141 Die Privathaftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 1 AVB-PHV (ähnlich, aber nicht wortgleich Ziff. 1. S. 1 BBR-PH[119]): Zitat "… die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes." Dieser Begriff der Gefahren des täglichen Lebens ist weit a...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Sozialgerichts-Rechtsschutz, § 2 f ARB bzw. Nr. 2.2.6 ARB 2012

Rz. 139 Nach § 2 f ARB wird Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten gewährt. Das sozialgerichtliche Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) fällt also nicht unter den Versicherungsschutz. Die Klausel ist so zu verstehen, dass auch erst nach Beginn des Versicherungsverhältnisses den Sozialgerichten zugewiesene Streitigkeiten grundsät...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Abgrenzungskriterien

Rz. 216 Entscheidendes Kriterium für die rechtliche Zuordnung einer Klausel als "verhüllte" Obliegenheit oder Risikoausschluss ist ihr materieller Inhalt, nicht ihre äußere Erscheinungsform oder Formulierung.[248] Es kommt darauf an, ob eine individualisierende Beschreibung des Wagnisses vorliegt oder ob ein bestimmtes Verhalten des VN verlangt wird, um den Versicherungsschu...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / H. Anhang

Rz. 202 Hinweis Die Anlagen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die auf der beiliegenden CD-ROM zu findenden Anlagen sollen einen Überblick über die am häufigsten verwendeten Allgemeinen Vertragsbestimmungen in der Arzthaftpflichtversicherung vermitteln. Dort sind beispielhaft und auszugsweise, soweit sie nämlich das spezielle Arzt- und Kranken...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 101 Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Bewusstseinsstörung oder der Anfall durch ein Unfaller­eignis nach Ziffer 1.3 verursacht wurde, für das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz ­besteht. Voraussetzung ist ein ununterbrochenes Bestehen des Versicherungsverhältnisses (Vertragsidentität), wobei Vertragsumstellungen (z.B. Tarifumstellungen) den Vertrag nicht unterbreche...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Anspruchserhebungsprinzip

Rz. 131 Ein anderes Konzept zur Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für den Versicherungsschutz verfolgt die Versicherung nach dem Anspruchserhebungsprinzip. In teilweiser Abänderung von Ziff. 1.1 AHB erstreckt sich der Versicherungsschutz danach nur auf Schadensersatzansprüche, die während der Laufzeit des Vertrages erhoben werden und auf Schadenereignissen beruhen, die...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / d) Haftung für Vertrauenspersonen bei Fremdschäden

Rz. 50 Die Erstattungsfähigkeit von Fremdschäden setzt gem. § 3 AVB-VSV zusätzlich zum Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung einer Vertrauensperson voraus, dass das versicherte Unternehmen dem geschädigten Dritten aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung hierfür Schadenersatz geleistet hat. Rz. 51 Als gesetzliche Verpflichtung des Versicherung...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Einleitung

Rz. 83 In den Ausschlüssen werden Risikobegrenzungen vorgenommen, bestimmte Risiken sind damit generell vom Versicherungsschutz nicht erfasst. Die sog. Wiedereinschlüsse stellen Ausnahmen von der Risikobegrenzung dar und sind, neu in den AUB 2014, auch als Ausnahme bezeichnet und besonders hervorgehoben. Ebenfalls neu ist die Verwendung von Beispielen bei einigen Ausschlusst...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungen

Rz. 37 A § 6 Ziff. 2 c hh VHB 2010 erweitert den Versicherungsschutz auf Arbeitsgeräte und Einrichtungen, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; bei gemischter Nutzung handelt es sich ohnehin um versicherten Hausrat (vgl. Rdn 22). Grund für die Deckungserweiterung ist, dass Mita...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Allgemeines

Rz. 54 Die Rohrbruchversicherung ist in den VGB 2010 in die Klauseln über Leitungswasserschäden integriert (A § 3 Ziff. 1 VGB 2010). In den VGB 88 wurden die Regelungen noch in getrennten Klauseln behandelt. Rz. 55 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Rohrbruch oder Frost an den in A § 3 Ziff. 1 VGB 2010 (§ 7 VGB 88) genannten Rohren und Einrichtungen. Dab...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungswert und Kosten

Rz. 49 Der Ersatz versicherter Kosten ergänzt und vervollständigt den bedarfsgerechten Versicherungsschutz des Hausrats. In der Hausratversicherung wird nicht die durch ein versichertes Ereignis zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene Sachsubstanz ersetzt, sondern deren Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer gleicht die Kosten aus, die am Vermögen des Versicherten du...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / d) Produktschutzversicherung

Rz. 21 Die Produktschutzversicherung, die besonders für Lebensmittel-, Pharma- und Kosmetik-Handel und -Industrie angeboten wird, knüpft – anders als die Rückrufkostendeckung – nicht an die "gesetzliche Haftpflicht" an. Im Bereich der Produktmanipulation bzw. im Bereich der Produktsabotage wird – um Abgrenzungsschwierigkeiten und Deckungsstreitigkeiten zu vermeiden – ein ges...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / d) Ausschlüsse bei Rohrbruch und Frost

Rz. 68 In der Rohrbruchversicherung werden gem. A § 3 Ziff. 4 b VGB 2010 (§ 9 Nr. 3a VGB 88) Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist. Dabei muss sich die Unbenutzbarkeit auf das gesamte versicherte Gebäude beziehen.[64] Einen weiteren Haftungsaussch...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 2. Gebäudeschäden, § 3 Nr. 3 c AERB 87, A §§ 5 Nr. 1 e und Nr. 6 AERB 2008, 2010

Rz. 116 Danach können die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die bei einem Versicherungsfall an Teilen des Gebäudes entstanden sind, unter Versicherungsschutz gestellt werden. Voraussetzung für die Deckung von Schäden ist, dass das Gebäude bzw. die Gebäudeteile zum Versicherungsort gehören. Darüber hinaus müssen die Schäden an folgenden Gebäudebestandteile eingetreten s...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten (Ziff. 8)

Rz. 193 Verletzt die Versicherungsnehmerin eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer nach Maßgabe der Ziff. 8.1 (vgl. § 28 Abs. 1 VVG) kündigen, es sei denn, die Versicherungsnehmerin weist nach, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. Bei vorsätz...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Unterversicherung/Überversicherung

Rz. 220 Als Sachversicherung basiert die Feuerversicherung auf dem so genannten Vollwertprinzip. Damit ist gemeint, dass alle zum versicherten Interesse gehörenden Sachen innerhalb des Versicherungsorts mit ihrem vollen Wert versichert werden. Um im Versicherungsfall vom Versicherer den vollen Schaden ersetzt zu erhalten, muss die Versicherungssumme dem Wert der versicherten...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / II. Gegenstand des Versicherungsvertrags

Rz. 23 Versichert ist nach Ziff. 1.1 der Modellbestimmungen des Produkthaftpflicht-Modells die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden. Der Versicherungsschutz ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Gewalt

Rz. 62 Gewalt im Sinne der Versicherungsbedingungen ist Anwendung körperlicher oder mechanischer Energie gegen geleisteten oder erwarteten Widerstand gegen eine Wegnahme gegenüber dem vorgenannten Personenkreis.[102] Da die Zielrichtung der Gewalt der Widerstand von Personen sein muss, reicht Gewalt gegen Sachen nicht aus.[103] Allerdings fällt es unter den Begriff des Raube...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / e) Parteivernehmung

Rz. 93 Stehen dem Versicherungsnehmer keine hinreichenden Möglichkeiten zur Verfügung, den ihm obliegenden Beweis für das Vorliegen des äußeren Anscheins einer unter Versicherungsschutz fallenden Entwendung zu beweisen, darf das erkennende Gericht als subsidiäres Beweismittel auf die schlüssigen Behauptungen des Versicherungsnehmers zurückgreifen. In diesen Fällen muss das G...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Hausrat (A § 6 Ziff. 2 VHB 2010)

Rz. 21 Definition Hausrat sind alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Privater Haushalt ist der private Lebensbereich.[33] Die Begriffsbestimmung ist umfassend. Hausrat sind deshalb nicht nur Sachen, die üblicherweise oder bestimmungsgemäß der privaten L...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Strahlungsrisiko

Rz. 87 Nach Ziff. 7.12 AHB sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen und Laserstrahlen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Im medizinischen Bereich wäre ein solcher Haftungsausschluss nicht praxisgerecht. Deshalb ist in der Arzthaftpflichtversicherung das Strahlungsrisiko in den BBR – gegen entsprechende ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Tätigkeitsänderungen

Rz. 94 Die ärztliche Tätigkeit kann sich während der Laufzeit des Versicherungsvertrages ändern. Möglich sind qualitative Änderungen (Erhöhungen), z.B. die Beförderung zum Oberarzt, und quantitative Änderungen (Erweiterungen), z.B. die Vergrößerung der Bettenzahl bei einem Belegarzt. Solche Erhöhungen und Erweiterungen gehören nach Ziff. 3.1 (2) AHB zum versicherten Risiko, ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / f) Lawinen

Rz. 103 Der Begriff "Lawinen" wird in A § 4 Ziff. 4 g VGB 2010 dahingehend definiert, dass es sich dabei um an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen handelt. Rz. 104 Anders als bei der versicherten Gefahr "Erdsenkung" (vgl. Rdn 95) soll es für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Lawine keine Rolle spielen, ob sie durch menschliches Eingreifen oder allein naturbedi...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 126 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO).[410] Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 127 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsam...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Antennenanlagen, Markisen

Rz. 33 Ob Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen, zu denen Parabolantennen [64] und sinngemäß auch die innerhalb des Gebäudes (vgl. A § 6 Nr. 3 VHB 2010) installierten Verteiler von Kabelanschlüssen gezählt werden müssen, zu dem versicherten Hausrat oder zu den nach A § 6 Nr. 4 a VHB 2010 unversicherten Gebäudebestandteilen gehören, kann zweifelhaft sein. § 1 Nr. 2 a VHB 92 hat ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / I. Versicherte Gefahren, § 1 AERB 87, A §§ 1 AERB 2008, 2010

Rz. 13 In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung werden die versicherten Gefahren in § 1 Nr. 1 a–d AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 a–d AERB 2008, 2010) zusammengefasst. Danach leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse abhandengekommen, zerstört oder beschädigt werden:mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen

Rz. 62 Die klassische Hausratversicherung beinhaltet – anders als etwa bestimmte Transportversicherungen – keine Allgefahrendeckung. Versicherte Schäden in der Hausratversicherung sind nur die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen durch eine der in den VHB aufgeführten Schadenursachen. Das ist jedoch nicht immer der Fall; seit dem Wegfall d...mehr