Fachbeiträge & Kommentare zu Vergleichsmiete

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Mieterhöhung mit Mietspiege... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG München entschiedenen Fall verlangte der Vermieter vom Mieter mit schriftlichem Mieterhöhungsverlangen vom 31.5.2023 die Zustimmung zur Erhöhung der Miete für die streitgegenständliche 3-Zimmer-Wohnung im Stadtteil Sendling-Westpark mit Küche, Bad/WC, Kelleranteil und Garagenstellplatz (Baujahrkategorie 1978–1988) von 990 EUR auf 1.094,80 EUR. Die Mieter stimmt...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Befugnisse der kommunalen Träger nach dem Mietspiegelreformgesetz (Abs. 11 und 12)

Rz. 405 Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Abs. 11 und 12 in § 22 durch das Mietspiegelreformgesetz stellt den Zusammenhang zu den Mietspiegeln her. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II auch Leistungen für die Unterkunft erbracht werden und bei der Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf diese auf ihr...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Bewertung der Wohnraumüberl... / 3.1.3 Vergleichsmieten

In den Fällen, in denen der Arbeitgeber vergleichbare Wohnungen in nicht unerheblichem Umfang an fremde Dritte zu einer niedrigeren als der üblichen Miete vermietet, kann die niedrigere Miete als ortsüblicher Mietpreis angesetzt werden. Persönliche Bedürfnisse des Arbeitnehmers (z. B. hinsichtlich der Größe der Wohnung) werden bei der Bewertung der Wohnung nicht berücksichti...mehr

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Bewertung der Wohnraumüberl... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete

Seit 1.1.2020 gilt ein neuer gesetzlicher Bewertungsabschlag bei Mitarbeiterwohnungen.[1] Das Anknüpfen an den laufend dynamisierten Mietspiegel führt insbesondere bei niedrigen Bestandsmieten durch die stetig wachsenden Mieten zu zusätzlichen Steuerbelastungen für den Arbeitnehmer. Um hier Abhilfe zu schaffen, führte der Gesetzgeber für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2020 ein...mehr

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Bewertung der Wohnraumüberl... / 3.3 Gesetzliche Mietpreisbeschränkungen

Bei der Ermittlung des steuerrechtlichen Mietwerts einer Wohnung sind gesetzliche Mietpreisbeschränkungen zu beachten. Ergibt sich dadurch ein Mietwert, der unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, entsteht kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitnehmer diese geringere Miete zahlt. Außerdem sind vom Arbeitgeber gewährte Mietvorteile steuerfrei, die...mehr

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Bewertung der Wohnraumüberl... / 3.1.2 Kein Mietspiegel

Ist für die betreffende Gemeinde ein Mietspiegel nicht aufgestellt worden, so kann die ortsübliche Miete anhand eines Mietspiegels einer vergleichbaren Gemeinde ermittelt werden.[1] Etwaige örtlich bedingte Abweichungen sind in Form von Zu- oder Abschlägen zu berücksichtigen. Vergleichbare Gemeinde ist nicht immer gleichzusetzen mit der Nachbargemeinde. Ebenso kann die Vergl...mehr

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Bewertung der Wohnraumüberl... / 3.1.1 Mietspiegel

Der ortsübliche Mietpreis ist die Miete, die für eine nach Baujahr, Lage, Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit vergleichbare Wohnung üblich ist (Vergleichsmiete). Dieser Mietwert kann für eine Wohnung im Regelfall anhand des örtlichen Mietspiegels ermittelt werden. Dabei kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil nach dem niedrigsten Wert des Mietpreisspiegels berechn...mehr

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Bewertung der Wohnraumüberl... / 1.4 Sonderregelung für Auslandswohnungen

Eine besondere Bewertungsregelung gilt für Wohnungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Anlass einer Auslandstätigkeit am ausländischen Beschäftigungsort zur Verfügung stellt. Die Verwaltung begrenzt hier den Ansatz der ortsüblichen Miete auf einen bestimmten Prozentsatz des Arbeitslohns. Der maximal ansetzbare Mietwert für die im Ausland gelegene Wohnung berechnet si...mehr

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§ 34 Erlass wegen wesentlic... / II. Rohertrag

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich in erster Linie auf bebaute Grundstücke, die entgeltlich überlassen sind. Das sind Grundstücke, die vermietet bzw. nicht gewerblich eigengenutzt sind. Einzubeziehen sind aber auch bebaute Grundstücke, die benutzbar wären, aber ungenutzt sind. § 34 GrStG macht an einer maßgeblichen Minderung des tatsächlichen Rohertrags f...mehr

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Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.3.2 Freie Wohnung

Der Sachbezug "Freie Wohnung" liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer eine vollständige Wohnung, d. h. eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, zur Verfügung gestellt wird, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. So stellt z. B. ein Ein-Zimmer-Appartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Kü...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 4 Ansatzpunkte für einen Einspruch wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuerwerte

Inzwischen gehen dem Vernehmen nach bei den Finanzämtern täglich "waschkörbeweise" Einsprüche gegen die Feststellungen der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 ein, mit denen insbesondere verfassungsrechtliche Zweifel an den neuen Regelungen geltend gemacht werden. Dabei gehen die einspruchsführenden Steuerpflichtigen hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der neuen Gr...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 6.4 Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung

Bei Vermietungen i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist im Falle einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass ein Einnahmenüberschuss durch den Steuerpflichtigen beabsichtigt ist. Dies gilt laut BFH selbst dann, wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben. Allerdings fehle es bei aufwendig gesta...mehr

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Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

Kommentar Die OFD Frankfurt hat sich zur Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften geäußert. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Bei einer langfristig angelegten Vermietung wird eine Einkunftserzielungsabsicht regelmäßig unterstellt, so dass auch Verluste vom Finanzamt anerkannt we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 33 Bebaute Grundstücke – als solche gelten nach § 146 Abs. 1 BewG die nicht unbebauten Grundstücke i. S. d. § 145 Abs. 1 BewG – sind gem. § 148 BewG nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten (vgl. R 164ff. ErbStR 2003). Als Wert eines solchen Grundstücks war bis zum 31.12.2006 das 12,5-Fache der für dieses im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt...mehr

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Kombination von Staffelmiet... / 3 Das Problem

Enthält ein Wohnungsvertrag keine Vereinbarungen über die künftige Entwicklung der Miete, kann der Vermieter vom Mieter eine Zustimmung zur Erhöhung der Miete nur verlangen, wenn die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, also i. d. R. unter der Mietspiegelmiete liegt. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete (§ 557a BGB) wird die ab bestimmten Zeitpunkten geltende Miete i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.4 Immobilienleasing

Rz. 48 Die Zurechnung von Gebäuden erfolgt beim steuerlichen Vollamortisationserlass für Immobilien entsprechend der Zurechnung beim oben dargestellten Vollamortisationserlass für Mobilien (Rz 41), da die geregelten Vertragsvarianten identisch sind. Der Grund und Boden wird, mit Ausnahme von Verträgen mit einer günstigen Kaufoption und beim Spezialleasing, dem Leasinggeber z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.2 Beschaffungsgeschäfte

Rz. 162 Eine Rückstellung für drohende Verluste kommt nur für den Teil eines Dauerschuldverhältnisses in Betracht, der am Abschlussstichtag noch nicht erfüllt ist.[1] Rz. 163 Eine Drohverlustrückstellung ist für den schwebenden Teil des Dauerbeschaffungsgeschäfts nur dann zu bilden, wenn ein Verlust droht. Eine Rückstellung wegen entgangener Gewinne kommt demgegenüber nicht i...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Zu den vorzutragenden Tatsachen gehören auch die negativen Tatsachen, die Voraussetzungen eines Anspruchs sind. Für den Vermieter, der Rechte aus dem Mietverhältnis h...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 4.1 Grundsätze

Rz. 597 Für vermögensrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche bis zu 750 EUR kann durch Landesgesetz bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst nach Durchführung eines Güteverfahrens zulässig ist (§ 15a Abs. 1 Nr. 1 EGZPO). Das Güteverfahren ist vorgeschrieben in den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen (vgl. zur Verfa...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – in der Regel mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, we...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.2 Klage auf künftige Leistung

Rz. 229 Die Klage auf künftige Mietzahlung ist nur dann zulässig, wenn die Besorgnis der Nichterfüllung besteht (§ 259 ZPO). Eingestellte Mietzahlungen rechtfertigen ohne weitere Begründung keine Klage auf zukünftige Leistung (AG Groß-Gerau, Urteil v. 18.7.2018, 63 C 15/17, ZMR 2018, 1006). Die Besorgnis der Nichterfüllung (§ 259 ZPO) besteht aber dann, wenn die Miete über M...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne ...mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 5 Verbilligte Vermietung nach § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG

Die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ist u. a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Eine verbilligte Miete ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rz. 672 Einkünfte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.[433] Die Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für den Nießbrauch und ...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 3.1 Vermietung zu Wohnzwecken

Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken gilt als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. In diesem Fall sind die Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2020 galt folgendes: Betrug das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 % der ortsübli...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.2 Angemessene Kosten der Unterkunft im Ausland

Für Zweitwohnungen im Ausland (grenzüberschreitende doppelte Haushaltsführung) findet die 1.000-EUR-Grenze keine Anwendung. Als notwendig beurteilt die Finanzverwaltung für die ausländische Zweitwohnung eine Wohnungsgröße von bis zu 60 qm.[1] Der BFH hat diese Auffassung bestätigt.[2] Danach sind die Unterkunftskosten am Beschäftigungsort insoweit der Höhe nach notwendig, al...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.3 Begünstigte Unterkunftskosten

Der Arbeitnehmer darf im Rahmen der Angemessenheitsgrenze nur die nachgewiesenen tatsächlichen Unterkunftskosten steuermindernd abziehen. Der für Übernachtungen im Inland verlangte Einzelnachweis ist auf Auslandsachverhalte ausgedehnt.[1] Der in Form pauschaler Auslandsübernachtungsgelder zulässige Abzug ist nicht zulässig. Lediglich der Arbeitgeber darf für die steuerfreie ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 9 Gesamtübersicht "Abziehbare Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung 2023"

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 558 Abs. 2 – ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 10 Im Gegensatz zum früheren § 2 MHG verwendet das Gesetz in § 558 Abs. 2 den Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es handelt sich um eine von der Literatur und Rechtsprechung entwickelte Begriffsschöpfung, die als schlagwortartige Umschreibung des Gesetzesvorhabens des ehemaligen § 2 MHG galt. Gemeint sind damit gem. § 558 Abs. 2 die üblichen Entgelte, die in der G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist eine wichtige Möglichkeit für Mieterhöhungen des Vermieters im Rahmen des Vergleichsmietensystems. Sie ist § 2 MHG a. F. nachgebildet, der allerdings "entzerrt" worden ist, so dass sich Teile der bisherigen Bestimmung in den §§ 558a–e wiederfinden. Das dient sicher der Übersichtlichkeit. § 2 MHG war bisher die wichtigste Regelung zur Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Einordnung der Wohnung im Vergleich

Rz. 27 Die konkrete Wohnung, für die die Miete festgestellt bzw. erhöht werden soll, ist in die entsprechende Kategorie der Vergleichswohnungen einzuordnen. Das Gesetz spricht von Vergleichbarkeit, nicht von Deckungsgleichheit, was praktisch angesichts der Vielfalt von Wohnungen auch nicht möglich wäre. Zur weiteren Herstellung der Vergleichbarkeit und vor allem zur Ausfüllu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558 Abs. 3 – Kappungsgrenze

Rz. 49 Die sog. Kappungsgrenze ist mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (BGBl. 1982, I 1912) eingeführt worden und dient als weiteres (Preisbindungs-)Instrument zur Regulierung der Mietentwicklung, vor allem zum Schutz vor abrupten Mietsteigerungen. Sie gibt neben der Beschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete eine zusätz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Mietenvergleichbarkeit

Rz. 40 Der Begriff von Zuschlägen ist in zweierlei Hinsicht relevant. Erhöhung der Vergleichsmiete Die konkrete Wohnung kann wegen nicht ortsüblicher Sonderleistungen des Vermieters bzw. Sondermerkmalen der Wohnung von dem üblichen vergleichbaren Wohnraum abweichen. Hierfür sind für die konkrete Wohnung bestimmte Zuschläge anzusetzen, die die konkrete Wohnungsmiete im Verhältn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 § 558

Rz. 68 Wer ist zur Drittmittelanrechnung verpflichtet? Bezieht sich die Anrechnungspflicht auch auf den Wohnungserwerber? Besteht die Anrechnungspflicht nur im laufenden Mietverhältnis oder gilt sie auch bei Vertragsschluss über eine schon modernisierte Wohnung? Sind die Drittmittel einmal, unbegrenzt bei jeder Mieterhöhung oder nur in dem durch den Fördervertrag vorgegebenen Z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Energetischer Zustand

Rz. 47 Nach der Regierungsbegründung werde in Zeiten steigenden Umweltbewusstseins auch der energetische Zustand einer Wohnung, insbesondere die Art der Energieversorgung und die Qualität der Wärmedämmung zunehmende Bedeutung erlangen. Über die Wohnwertmerkmale "Ausstattung" und "Beschaffenheit" könne er auch bei der Bildung der Vergleichsmiete berücksichtigt werden. Im Inte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.5 Vergleich Brutto-/Nettomiete – Äpfel-Birnen-Problematik

Rz. 42 Grundsätzlich können nur Netto- mit Nettomieten und Brutto- mit Bruttomieten verglichen werden. Eigentlich ist es allerdings systemwidrig, überhaupt Bruttomieten bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Denn bei den Betriebskosten, also dem Bruttoanteil der Miete, handelt es sich um tatsächliche Kosten, die vom Mieter verursacht bzw. auf ihn überbürdet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 66 Die bis zur Mietrechtsreform maßgeblichen Vorschriften der §§ 2 und 3 MHG sahen vor, dass bei Mieterhöhungen Kürzungsbeträge zu berücksichtigen seien. Gemeint waren damit dem Vermieter zugeflossene verbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, aber auch Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen oder von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistungen. Fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Ermittlung des allgemeinen Mietenniveaus – Durchschnittswert

Rz. 14 Zur Herstellung der Vergleichbarkeit stellt sich der Gesetzgeber einen anhand der Kriterien des § 558 Abs. 2 ermittelten Wohnungs-/Mietpreispools vor, an dem die konkrete Wohnung zu messen ist. Das wäre allerdings nur durch entsprechende Erhebungen in der Gemeinde feststellbar, so wie es für Mietspiegel durchgeführt wird. Wie jedoch § 558a Abs. 4 zeigt, kann die Vergl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist eine wichtige Möglichkeit für Mieterhöhungen des Vermieters im Rahmen des Vergleichsmietensystems. Sie ist § 2 MHG a. F. nachgebildet, der allerdings "entzerrt" worden ist, so dass sich Teile der bisherigen Bestimmung in den §§ 558a–e wiederfinden. Das dient sicher der Übersichtlichkeit. § 2 MHG war bisher die wichtigste Regelung zur Mieterhöhung. Da ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Lage

Rz. 38 Zur Herstellung der Vergleichbarkeit des allgemeinen Mietenniveaus im Verhältnis zur konkreten Wohnung haben subjektive Bewertungen der konkreten Wohnung außer Betracht zu bleiben und können nicht durch Zu- bzw. Abschläge berücksichtigt werden. Das gilt z. B. im negativen Bereich für Lagen mit hohem Fremdenanteil und sich dadurch häufig ergebenden Negativbewertungen u...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.1 Beschaffenheit

Rz. 35 Mängel der Mietsache nach § 536 beziehen sich jeweils auf die konkrete Wohnung. Daraus folgt, dass die zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit dem Mietniveau nach § 558b Abs. 2 nicht berücksichtigt werden können, mögliche Ansprüche des Mieters nur über §§ 536 ff. zu regulieren sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob nach BGB tatsächlich Mietminderung verlangt werden...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Mieterhöhungsverlangen

Rz. 3 Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des alternativen Begründungsmittels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt; liegt die verlangte Miete oberhalb der im alternativen Begründungsmittel ausgewiesenen Mietspanne...mehr