Fachbeiträge & Kommentare zu Vergleichsmiete

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.41.1.8 Kündigung nach Mieterhöhung

Nach der Bestimmung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB kann der Vermieter wegen Zahlungsverzugs nach einer Mieterhöhung erst 2 Monate nach rechtskräftiger Verurteilung des Mieters zur Zahlung der erhöhten Miete kündigen. Etwas anderes gilt freilich, wenn die Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung schon wegen der bisher geschuldeten Miete erfüllt sind. Gemäß § 5...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.1 Wirkung

Die Anfechtung führt zur rückwirkenden Nichtigkeit des Mietvertrags, die Kündigung beendet das Mietverhältnis für die Zukunft. Für den vor die Wahl gestellten Vermieter stellt sich hier natürlich die Frage, welche Rechtsausübung im Einzelfall vorteilhafter für ihn ist. Wie beim grundsätzlichen Recht zur Kündigung bzw. Anfechtung kommt es hier auch stets auf die Umstände des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.41.3.3 Zahlung/Zahlungsverpflichtung 2 Monate nach Räumungsklage

Von erheblicher Bedeutung ist bei Kündigungen wegen Mietzahlungsrückstands nach der Bestimmung des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB und bei Kündigungen wegen des Verzugs mit Kautionszahlungen nach § 569 Abs. 2a) BGB die Bestimmung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Hiernach wird die Kündigung dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von 2 Monaten nach Eintritt der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 6.5.2 Muster: Räumungsklage mit Zahlungsklage

Das folgende Muster kombiniert den Zahlungsanspruch hinsichtlich rückständiger Mieten mit dem Anspruch auf Räumung nach einem wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mietverhältnis. Des Weiteren beinhaltet es einen Antrag auf Leistung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung des Mietobjekts. Musterschreiben: Räumungsklage mit Zahlungsklage Amtsgericht Düsseldorf Werdener Stra...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Mietpreisbremse für möbliertes Wohnen: Das soll geregelt werden

Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen – doch Vermieter können sie umgehen. Das will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig jetzt stoppen. Die geltenden Regeln und was sich ändern soll. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Umgehung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen stoppen. Die geltenden Regeln hätten viele Schlupflöcher,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.4.1.1 Ermittlung des Reinertrags des Grundstücks

Rz. 535 Nach § 185 Abs. 1 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudeertragswerts von dem Reinertrag des Grundstücks auszugehen, der sich aus dem Rohertrag des Grundstücks[1] abzüglich der Bewirtschaftungskosten[2] ergibt. Rohertrag ist nach § 186 Abs. 1 BewG das Entgelt, das für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach den im Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen Vereinb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indexmiete – Als überrasche... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin zu entscheidenden Fall befand sich die Indexvereinbarung nicht – wie üblich – unter der Überschrift "Miete und Nebenkosten", sondern unter "Sonstige Vereinbarungen". Nach Auffassung des Gerichts ist die Klausel daher als überraschend anzusehen, da der Vertragspartner mit dieser Klausel an dieser Stelle nicht zu rechnen braucht. Gemäß § 305c Abs. 1 BGB we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen – ohne Ausweitung

Der Bundestag hat am 26.6.2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 beschlossen. Die zuvor diskutierte Ausweitung auf neuere Gebäude ist darin nicht enthalten. Die Regelung erlaubt es Ländern, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum – Verfahrensfragen bei ortsüblicher Vergleichsmiete

Zusammenfassung Überblick Bei einem berechtigten Mieterhöhungsverlangen besteht ein Anspruch auf Zustimmung durch den Mieter. 1 Zustimmung und Klage Zustimmungsfrist Mit dem Zugang eines wirksamen Erhöhungsverlangens beim Mieter beginnt der Lauf der Überlegungsfrist des § 558b Abs. 2 BGB. Innerhalb der Frist kann der Mieter entscheiden, ob er dem Erhöhungsverlangen ganz oder tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2 Gerichtliches Verfahren

Für das gerichtliche Verfahren gelten die allgemeinen Regeln der ZPO. Die Zustimmungsklage ist eine allgemeine Leistungsklage, die auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist. Wird der Mieter zur Abgabe der Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Zustimmung und Klage

Zustimmungsfrist Mit dem Zugang eines wirksamen Erhöhungsverlangens beim Mieter beginnt der Lauf der Überlegungsfrist des § 558b Abs. 2 BGB. Innerhalb der Frist kann der Mieter entscheiden, ob er dem Erhöhungsverlangen ganz oder teilweise zustimmt. Die Frist beginnt mit dem Zugang und endet mit dem Ablauf des 2. Kalendermonats, der auf den Zugang folgt. Zugegangen ist das Mie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentschädigung (Miete) / 4 Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete

Statt der Entschädigung in Höhe der bisher vereinbarten Miete kann der Vermieter eine solche Entschädigung verlangen, die der ortsüblichen Miete für vergleichbare Räume entspricht. Begriff "Marktmiete" Nach Ansicht des BGH ist bei einer Vorenthaltung der Mieträume die Marktmiete maßgeblich. Das ist diejenige Miete, die bei Neuvermietung erzielt werden kann.[1] Der BGH führt zur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Mieten in Berlin steigen um 12,5 Prozent, zu wenig Neubau

Die Mieten in der deutschen Hauptstadt steigen kräftig weiter – es werde zu wenig gebaut, teilt die Investitionsbank IBB mit. Besonders teuer ist die Innenstadt: Dort vertreiben immer mehr Neuberliner die Altberliner. Weil es zu wenig Wohnungen gebe, habe die mittlere Angebotsmiete im vergangenen Jahr um 1,75 EUR pro Quadratmeter auf 15,74 EUR zugelegt, heißt es im aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung muss gut lesba... / 3 Das Problem

Der Anspruch des Vermieters auf Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung setzt voraus, dass das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters begründet (z. B. mit dem örtlichen Mietspiegel oder Vergleichsmieten) und in Textform geltend gemacht wurde. Gemäß § 126b BGB muss die Erklärung so abgegeben werden, dass sie in Schriftzeichen lesbar, die Person des Erklärenden angegeben u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (a) Rohertrag

Rz. 58 Rohertrag ist gem. § 186 Abs. 1 S. 1 BewG das Entgelt, das für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach den am Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen ist. Etwaige Mietrückstände spielen dabei keine Rolle.[39] Gleiches gilt für Wertsicherungsklauseln und künftige Staffelmieterhöhungen. Mieteinnahmen für...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
So soll Schwarz-Rot Mieter und Vermieter beglücken

Überblick CDU, CSU und SPD sind in den Verhandlungen formell einen Schritt weiter: 16 Arbeitsgruppen haben Textvorschläge für einen Koalitionsvertrag eingereicht, auch zum Bauen und Wohnen – das ist von Mietpreisbremse bis Steuerbonus geplant. Die erste Phase der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD ist beendet. 16 Arbeitsgruppen mit insgesamt 256 Unterhändlern hab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten im Wohnungse... / 2.1 Potenzielle und tatsächliche Umlagefähigkeit

Die Vorgaben des § 2 der BetrKV stellen die maximal mögliche Belastung des Mieters mit Betriebskosten dar. Die tatsächliche Umlagefähigkeit im Einzelfall richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Mietvertrags. Insbesondere bei bereits länger bestehenden Mietverhältnissen wurden oft aufgrund der Verwendung veralteter Musterverträge bestimmte Kostenarten nicht als umla...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufwandsentschädigung des A... / 3 Vom Arbeitgeber gezahlte Aufwandsentschädigung für eine Mietwohnung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.11.2006[1] entschieden. Im entschiedenen Fall wurde eine Außendienstmitarbeiterin im öffentlichen Dienst in eine andere Stadt abgeordnet. Für die dort bezogene Mietwohnung gewährte ihr der Arbeitgeber eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Miete. Diese Entschädigung behandelte der Arbeitgeber gem. § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1.1 Normaler Rohertrag

Rz. 14 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt zunächst voraus, dass der normale Rohertrag des bebauten Grundstücks in einem bestimmten Ausmaß (s. Rz. 21) gemindert ist. Den Begriff des normalen Rohertrags hat der Gesetzgeber im Rahmen des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[1] unter Berücksichtigung des reformierten Bewertungsrechts fortentwickelt und d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.3 Erforderliches Ausmaß der Rohertragsminderung / Erlassumfang

Rz. 22 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 34 Abs. 1 GrStG vor, ist für die Grundsteuer gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG ein Teilerlass in folgenden 2 Billigkeitsstufen zu gewähren: Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken Diese Prozentsätze geben feste Grenzen vor. Ist der normale Rohertrag im Erlasszeitraum nur bis zu 50 % gemindert, kom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1.2 Ermittlung des Ausmaßes der Rohertragsminderung

Rz. 16 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt voraus, dass gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG der normale Rohertrag (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % gemindert ist. Nach dem Wortlaut des § 34 Abs. 1 GrStG bleibt offen, um welche Referenzgröße der normale Rohertrag zu mindern ist, um das Ausmaß der Minderung des Rohertrags zu ermitteln. Erst anhand de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermietetes Grundstück

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 13d Abs. 3 Nr. 1 ErbStG gilt die Begünstigung für Grundstücke und Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken "vermietet werden". Dieser Begriff umfasst nach langläufiger Auffassung sowohl Grundstücke, die im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bereits vermietet sind, als auch solche, die zur Vermietung bestimmt sind. Im Fall des Leersta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.2.2 Begriff der Nettokaltmiete

Rz. 15 Ausweislich des Glossars zur Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zum Zusatzprogramm des Mikrozensus 2018[1] wurde unter der Nettokaltmiete (häufig auch als Nettomiete oder Grundmiete bezeichnet) der monatliche Betrag verstanden, der mit dem Vermieter als Entgelt für die Überlassung der ganzen Wohnung zum Zeitpunkt der Zählung vereinbart war. Dabei war es gl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.1.3.1 Künftige Erträge – marktüblich erzielbare Erträge

Rz. 12 Eine Schwierigkeit der Ertragswertermittlung besteht allerdings darin, dass die künftigen jährlichen Reinerträge teilweise über einen langen Zeitraum sachgerecht prognostiziert werden müssen. Kernfrage des Ertragswertverfahrens Die auf der Grundlage des Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften zur Verkehrswertermittlung lösen dieses Problem, indem sie in den §§ 28, 29 Imm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bewertung der bebauten Grundstücke i. S. d. § 248 BewG erfolgt nach Maßgabe des § 250 BewG entweder im Ertragswertverfahren (§§ 252–257 BewG) oder im Sachwertverfahren (§§ 258–260 BewG). In den §§ 252–257 BewG wird das Ertragswertverfahren geregelt. Das Ertragswertverfahren gehört neben den Vergleichs- und Sachwertverfahren zu den klassischen Wertermittlungsverfahre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 4 Typisierungen im Ertragswertverfahren

Rz. 36 Das Ertragswertverfahren nach §§ 252ff. BewG wurde zwar in Anlehnung an das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 29 ImmoWertV [1] (Rz. 19ff.) geregelt, im Sinne einer praktikablen Anwendung in einem steuerlichen Massenverfahren kommt es ohne Typisierungen jedoch nicht aus. Gerade in Massenverfahren der vorliegenden Art verfügt der Gesetzgeber über einen – zugestand...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
NRW verlängert und erweitert die Mietpreisbremse & Co.

Nordrhein-Westfalen erweitert die Mieterschutzverordnung. Künftig gelten Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenze und eine längere Kündigungssperrfrist in 57 statt 18 Städten und Gemeinden. Eine Stadt fällt heraus. Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat eine neue Verordnung beschlossen, mit der sich die Zahl der Kommunen, für die ein angespannter Wohnungsmarkt festge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indexmieterhöhung – Einseit... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall enthielt der Mietvertrag eine Klausel, die durch die Formulierung: "Hieraus resultierende mögliche Mieterhöhungen kann der Vermieter schriftlich oder in Textform geltend machen" ausdrückliche Ausführungen ausschließlich zu den Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nicht aber zu den Möglichkeiten des Mieters enthielt, den Mietzins abzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuererlass bei wesen... / 2.2 Bebaute Grundstücke

Unter dem normalen Rohertrag eines bebauten Grundstücks, ist nach § 34 Abs. 1 Satz 3 GrStG die nach den Verhältnissen zu Beginn des Erlasszeitraums (Kalenderjahres) geschätzte übliche Jahresmiete zu verstehen. Die übliche Jahresmiete ist in Anlehnung an die Miete zu ermitteln, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. Betriebsko...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 4.3.1 Bedeutung der Wohnfläche

Der Begriff der "Wohnfläche" hat keinen feststehenden Inhalt, aber eine große Bedeutung: Auf die Wohnfläche kommt es bspw. bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete an, da die Größe einer Wohnung nach § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Wohnwertmerkmal ist. Auf die Wohnfläche kommt es ferner an, wenn die Mietvertragsparteien den Anteil der Mietsache an der tatsächlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückgabe der Mietsache / 6.2 Nutzungsentschädigung

Der Vermieter kann bei Vorenthaltung statt der Entschädigung in Höhe der bisherigen Miete eine solche in Höhe der Miete verlangen, die für vergleichbare Räume ortsüblich ist (§ 546a Abs. 1 BGB). Er kann also zwischen der bisher vereinbarten Miete und der ortsüblichen Miete wählen. Für diese Ersetzungsbefugnis sind die Regelungen über die Miethöhe gem. §§ 557 ff. BGB nicht anwen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2025, Mangelfolgesch... / d) Höhe des Schadens

Hinsichtlich der Schadenshöhe wurde klägerseits unter anderem Schadensersatz für den Nutzungsausfall des wegen des Wasserschadens nicht nutzbaren Teils der Wohnung (Wohnküche) geltend gemacht. Das Landgericht München I geht davon aus, dass insoweit dieselben Grundsätze wie bei Fahrzeugen gelten.[14] Eine weitere Wohnung stand der Klägerin nicht zur Verfügung.[15] Die Wohnküch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2025, Mangelfolgesch... / V. Ergebnis

Das LG München I zieht als Anspruchsgrundlage für "entfernte" Mangelfolgeschäden im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH die §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 Satz 1 BGB mit der Folge heran, dass dem Schädiger eine (konkludente) Nachfrist zur Beseitigung der Schäden zu setzen ist. Die wirkliche Bedeutung der Entscheidung liegt jedoch in der Bemessung der Schadenshöhe für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2025, Mangelfolgesch... / III. Sachverhalt

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin von der Beklagten eine Einbauküche gekauft, die diese geliefert und montiert hatte. Der Einbau erfolgte durch eine Subunternehmerin. Dem Rechtsstreit, der mit einem Mahnbescheid durch einen nicht anwaltlich zugelassenen Vertreter der Klägerin begann, war auf Seiten der Klägerin der Hersteller des "Aquastopps" beigetreten. Kurz nach Fert...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Bestellerprinzip / 9.1 Provisionsumlage auf Miete

Wie dargestellt, besteht die Gefahr, dass die Vermieter vereinzelt gezahlte Maklerprovisionen auf die Miete aufschlagen. Diese Möglichkeit besteht uneingeschränkt in den Gebieten, die nicht als "angespannte Wohnungsmärkte" gelten. Natürlich muss sich ein Mieter zu der dann erhöhten Miete finden. In den angespannten Wohnungsmärkten ist dies nur im Rahmen der 10 %-igen Erhöhun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Vermutungswirkung – Abs. 3

Rz. 3 Nach der Intention des Gesetzgebers ist die Vermutungswirkung des qualifizierten Mietspiegels ein ganz wesentliches Instrument, die Mietentwicklung transparent zu machen und das Mieterhöhungsverlangen in gewisser Weise zu kanalisieren. Welche Mietvertragspartei auch immer meint, die Werte des qualifizierten Mietspiegels sein für die betreffende Wohnung nicht aussagekrä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Definition – Abs. 1

Rz. 1 Auch ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel i. S. d. § 558c Abs. 1. Darüber hinaus muss er jedoch nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden sein. Das Gesetz definiert nicht, was unter anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu verstehen ist. In ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Fortschreibung – Abs. 2

Rz. 2 Es besteht die Pflicht, den qualifizierten Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Hinweis Maßgeblicher Zeitpunkt Nach § 558d Abs. 2 Satz 4 ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Anpassung und für die Neuerstellung der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden. Die Fortschreibungsmethoden sind vorgeschrieben, nämlich entwede...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vergleichsmiete

1. Ableitungsmöglichkeiten Rz. 82 [Autor/Stand] Die Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten ist insb. möglich, wenn sich die vermieteten Räumlichkeiten in einem Objekt befinden oder der Steuerpflichtige Eigentümer mehrerer Objekte ist, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem eigengenutzten Objekt belegen sind, oder dem Finanzamt geeignete Vergleichsmieten vorliegen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vermietete Räumlichkeiten in demselben Objekt

Rz. 87 [Autor/Stand] Die übliche Miete wird regelmäßig dann zu realistischen Ergebnissen führen, wenn Vergleichsmieten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter fremden Dritten vorliegen. Vermietet beispielsweise ein Eigentümer von insgesamt acht Wohnungen eines Mietwohngrundstücks sieben Wohnungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nutzt er eine Wohnung selbst, kann die übli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Unterlagen der Finanzverwaltung

Rz. 96 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige muss grds. auch damit rechnen, dass die Finanzverwaltung Vergleichsmieten zur Ermittlung der üblichen Miete heranzieht, wobei sich die Finanzverwaltung auf interne Unterlagen stützen kann. Dabei wird es sich in erster Linie um die ertragsteuerlichen Unterlagen handeln, aus denen sich tatsächliche Mietzahlungen ergeben. Rz. 97 [Autor/S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ableitungsmöglichkeiten

Rz. 82 [Autor/Stand] Die Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten ist insb. möglich, wenn sich die vermieteten Räumlichkeiten in einem Objekt befinden oder der Steuerpflichtige Eigentümer mehrerer Objekte ist, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem eigengenutzten Objekt belegen sind, oder dem Finanzamt geeignete Vergleichsmieten vorliegen. Rz. 83 [Autor/Stand] Bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Mietdatenbank nach § 558e BGB

Rz. 98 [Autor/Stand] Die Beschreibung einer Mietdatenbank erfolgt in R B 186.5 Abs. 5 ErbStR 2019[2] in enger Anlehnung an die gesetzliche Definition des BGB. Danach handelt es sich bei einer Mietdatenbank nach § 558e BGB um eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessensvertretern der V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Eigengenutzte Wohnung

Rz. 161 [Autor/Stand] H B 186.5 ErbStH 2019[2] enthält ein Beispiel zur Ermittlung der üblichen Miete für eine eigengenutzte Wohneinheit. Dennoch ergibt sich insoweit ein gewisser Widerspruch zu den Aussagen, die in R B 186.5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStR 2019[3] getroffen worden sind. Rz. 162 [Autor/Stand] Das Beispiel in H B 186.5 ErbStH 2019[5] hat folgenden Wortlaut: I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Räume in unmittelbarer Nachbarschaft

Rz. 94 [Autor/Stand] Sofern der Steuerpflichtige Eigentümer mehrerer Objekte ist, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft befinden, besteht die Möglichkeit, die übliche Miete für ein eigengenutztes Objekt aus den Mieten abzuleiten, die in der Nachbarschaft tatsächlich gezahlt werden. Auch hier ist vorauszusetzen, dass die vermieteten Wohnungen mit der Wohnung, für die die üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendungsbereich

Rz. 56 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Vorgaben des § 186 Abs. 2 BewG zum Anwendungsbereich des Ansatzes der üblichen Miete sind aus der Bedarfsbewertung des § 146 Abs. 3 BewG übernommen worden. Die für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2009 geltenden Regelungen des § 146 Abs. 3 BewG waren erst mit dem Jahressteuergesetz 2007[2] eingeführt worden. Danach war bereits für Bewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Mietgutachten

Rz. 104 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann die übliche Miete durch ein Mietgutachten nachweisen. Das Mietgutachten ist von einem Sachverständigen oder dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss zu erstellen. Das Mietgutachten ist – neben dem für die ganze wirtschaftliche Einheit möglichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG – die einzige von der Fina...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Stichtagsprinzip

Rz. 40 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz beruht auf dem statischen Prinzip. Dieser Grundsatz kommt im Gesetz dadurch zum Ausdruck, dass bei der Einheitsbewertung die Verhältnisse zum Beginn eines Kalenderjahrs zugrunde zu legen sind. Bei der Einheitsbewertung sind dies neben dem Hauptfeststellungszeitpunkt noch der Fortschreibungszeitpunkt (§ 22 Abs. 4 BewG), der Nachfestst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.2 Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung an Arbeitnehmer

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, z. B. einer Hausgehilfin, aufgrund einer im Arbeits- und Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben dem Barlohn eine Wohnung, liegt insoweit eine Vermietung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG [1] vor, wenn die Wohnung beim Eigentümer zu dessen Privatvermögen gehört. Als "Mietzins" für die Nutzungsüberlassung der Wohnung durch den Arbe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wirtschaftsweise schlagen Abschaffung der Mietpreisbremse vor

Im Jahresgutachten widmen die Wirtschaftsweisen dem Wohnungsmarkt ein eigenes Kapitel. Scharf ins Gericht geht der Sachverständigenrat mit der Mietpreisbremse und fordert im Kern mehr Anreize für den Wohnungsneubau. Die sog. Wirtschaftsweisen – ein beratendes Gremium aus 5 Volkswirtschaftsprofessoren – fordern im Jahresgutachten 2024/25 unter dem Titel "Versäumnisse angehen,...mehr