Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frotscher/Geurts, EStG § 8 Einnahmen / 15 ABC der Sachbezüge

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 250

Aktien, Vermögensbeteiligungen

Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Aktienoptionsrechte aufgrund des Dienstverhältnisses, ergibt sich die Frage, wann dieser Vorgang steuerlich relevant ist. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen handelbaren Aktienoptionsrechten, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, und anderen Aktienoptionsrechten. Bei beiden Formen führt erst die Umwandlung des Rechts in Aktien zum Zufluss eines geldwerten Vorteils. Das Optionsrecht selbst eröffnet dem Arbeitnehmer lediglich die Chance, am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens teilzunehmen. Erst durch die Umwandlung wird ein geldwerter Vorteil auch realisiert. Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für handelbare wie für nicht handelbare Optionsrechte.[1] Wird das Aktienoptionsrecht nicht ausgeübt, sondern anderweitig verwertet, fließt dem Arbeitnehmer in diesem Zeitpunkt Arbeitslohn in Höhe der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Erwerbsaufwendungen für das Optionsrecht zu.[2]

Eine Sonderregelung gilt daneben für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers. Diese ist nach § 3 Nr. 39 EStG steuerfrei, soweit der Vorteil insgesamt 1.440 EUR im Kj. nicht übersteigt.

Aufmerksamkeiten, Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke

Nach der Rspr. sind Aufmerksamkeiten als nicht steuerbarer Arbeitslohn begünstigt (§ 19 EStG Rz. 84). Darunter fallen Sachgeschenke (Blumen, Genussmittel, Buch, Tonträger) aus einem persönlichen Anlass, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden, bis zu 60 EUR (einschließlich USt;R 19.6 Abs. 1 LStR 2023). Dazu können auch im Betrieb abgegebene Getränke, Genussmittel und Speisen gehören (R 19.6 Abs. 2 LStR 2023). Aufmerksamkeiten fallen nach einer Ansicht nur dann unte...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    340
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    294
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    252
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    251
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    243
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    234
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    209
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    185
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    167
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    147
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    143
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    139
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    139
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    136
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    129
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    118
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    117
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    115
  • Stornokosten als steuerbare Leistung im Hotelgewerbe (zu § 1 UStG)
    113
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    111
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Wertschätzend kommunizieren: Absagen im Recruiting
Absagen im Recruiting
Bild: Haufe Shop

Unprofessionelle Absagen können die Arbeitgebermarke erheblich schädigen. Das Buch bietet praxisnahe Lösungen, Textbausteine und Checklisten, um Absagen förderlich zu formulieren und als strategisches Instrument zur Stärkung der Arbeitgebermarke zu nutzen.


Dienstwohnung
Dienstwohnung

Zusammenfassung Begriff Eine Dienstwohnung, auch Werkwohnung genannt, ist eine Wohnung, die nur an Mitarbeiter eines Arbeitgebers vermietet wird. Grundlage für den Abschluss des Mietvertrags ist das Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder ...

4 Wochen testen


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren