Fachbeiträge & Kommentare zu Vergleichsmiete

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Erhöhung der Miete wegen gestiegener Betriebskosten

Rz. 13 § 560 regelt zwei verschiedene Arten der Erhöhung der Miete wegen gestiegener Betriebskosten auf den Mieter. In § 560 Abs. 4 ist geregelt, dass Vorauszahlungen angemessen angepasst werden dürfen, wenn sich aus der jährlichen Abrechnung ergibt, dass die bisherigen Vorschüsse zur Deckung der Betriebskosten zu hoch waren oder nicht ausreichen. Die Erhöhung der Grundmiete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.1 Zukünftige Mieterhöhungen

Rz. 55 Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der (erhöhten) Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats (§ 560 Abs. 2 Satz 1). Es kommt nicht mehr darauf an, an welchem Tag eines Kalendermonats die Erhöhungserklärung des Vermieters dem Mieter zugeht. Auch dann, wenn sie dem Mieter erst nach dem Fünfzehnten eines Monats zugeht, so erhöht ...mehr

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Streit um Wohnfläche – Bewe... / 3 Das Problem

Ein selbstständiges Beweisverfahren, auch Beweissicherung genannt, ist die vorsorgliche Beweisaufnahme vor Beginn eines möglichen Prozesses und dient der Feststellung tatsächlicher Umstände (z. B. Zustand der Mietsache bei Rückgabe für Ersatzansprüche des Vermieters, Mängel von Handwerkerleistungen). Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Beweisverfahrens ist das Vorliegen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter

Rz. 26 Auf den Untermietvertrag zwischen dem Mieter und dem Untermieter finden alle Vorschriften über die Miete Anwendung (OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.7.2002, 24 U 200/01, ZMR 2003, 102 [103]), auch § 550 (BGH, Urteil v. 15.6.1981, VIII ZR 166/80, BGHZ 81, 46). Wird der Untermietvertrag auf längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen, bedarf er daher der Schriftform (BGH, VIII ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt auch für Wohnraummietverhältnisse, die nach dem WoFG v. 13.9.2001 (BGBl. I S. 2376) gefördert werden, soweit Wohnraummietverhältnisse nicht gemäß § 549 Abs. 2 und Abs. 3 vom Anwendungsbereich ausgenommen worden sind. Für die noch den Vorschriften des WoBindG unterliegenden früher preisgebundenen Wohnungen gilt weiterhin das Sonderkündigungsrecht gem...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gem. §§ 558–558e BGB

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unv...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, der verlan...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / g) Begründung mit Erhöhung durch Auskunft einer Mietdatenbank

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.20: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Erhöhung durch Auskunft einer Mietdatenbank) Zur Begründung verwies der Kläger auf die in der Anlage beigefügte Auskunft der Mietdatenbank _________________________ vom _________________________, die eine ortsübliche Vergleichsmiete von ___...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / f) Anmerkungen zum Muster

Rz. 80 Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammen. Soweit die geforderte Mieterhöhung mit einem Sachverständigengutachten begründet wird, muss dies dem Erhöhungsverlangen beigefügt werden (vgl. OLG Braunschweig WuM 1982, 272). Entgegen einer vielfach missverstandenen Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 91, 171) ist der Sachverstä...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Checkliste: Mieterhöhung

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _________________________ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblicherweise für vergleichbare Wohnungen eine höhe...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Zustimmungsverlangen des Vermieters

a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _________________________ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblic...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / h) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung

a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage in dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollm...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 87 In Gemeinden, in denen ein qualifizierter Mietspiegel besteht: Hinweis auf die dort nachgewiesenen Entgelte gem. § 558a Abs. 3 BGB.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / f) Anmerkungen zum Muster

Rz. 89 Seit dem MRRG muss das Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammen.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / e) Begründung durch Sachverständigengutachten

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.14: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Sachverständigengutachten) Zur Begründung beziehe ich mich auf das beigefügte schriftliche Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen _________________________.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / g) Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.15: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel) Der von der Stadt _________________________ herausgegebene qualifizierte Mietspiegel weist für Wohnungen mit _________________________ (Hinweis auf vergleichbare Lage, Art, Größe, Ausstattung, und Bes...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / i) Begründung durch Auskunft einer Mietdatenbank

Rz. 83 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.16: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Auskunft einer Mietdatenbank) Nach einer am _________________________ eingeholten Auskunft der Mietdatenbank beträgt der ortsübliche Vergleichsmietzins für Wohnungen mit _________________________ (Hinweis auf vergleichbare Lage, Art, G...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage in dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ______________________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / e) Begründung durch Sachverständigengutachten

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.19: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Sachverständigengutachten) Zur Begründung verwies der Kläger auf das beigefügte Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen _________________________.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / D. Mieterhöhungen und deren Durchsetzung

Rz. 69 Da bei Wohnraummietverhältnissen – anders als bei sonstigen Mietverhältnissen – die Kündigung eines Mietverhältnisses zum Zwecke der Mieterhöhung gem. § 573 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen ist, bietet das Gesetz verschiedene Möglichkeiten, nach denen der Vermieter eine angemessene Mieterhöhung auch gegen den Willen des Mieters bei Fortbestand des Mietverhältnisses durc...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 78 Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens durch die Benennung von Vergleichswohnungen müssen die Vergleichswohnungen insoweit beschrieben werden, dass dem Mieter eine Identifizierung zur Überprüfung der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens möglich ist. Hierzu genügt die Angabe des Namens des Wohnungsinhabers oder Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis, BGHZ 84...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / c) Begründung mit Vergleichswohnungen

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.13: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Ich halte eine Erhöhung des Mietzinses von _________________________ EUR auf _________________________ EUR für angemessen. Zur Begründung verweise ich auf die folgenden Vergleichswohnungen: 1) ________________________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Begründung mit Vergleichswohnungen

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.18: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Der vom Kläger verlangte Mietzins übersteigt nicht die üblichen Entgelte, die in _________________________ für Wohnungen in der vergleichbaren Art und Größe verlangt werden. Zur Ortsüblichkeit der begehrten Miete bezieh...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile hiervon, ...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 1 Einheitliches Wohnraummietverhältnis

Besteht auch ein Mietverhältnis über Wohnraum, gilt Folgendes: Wurde die Garage zusammen mit dem Wohnraum vermietet, z. B. dadurch, dass sie im Wohnraummietvertrag unter den vermieteten Räumlichkeiten angeführt ist oder ohne Erwähnung im Mietvertrag überlassen wurde, liegt nach der Rechtsprechung ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnraum und Garage vor mit der Folge, da...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 2 Selbstständiger Garagenmietvertrag

Die Parteien begründen ein vom Bestand des Wohnraummietvertrags unabhängiges und isoliert kündbares Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz bzw. eine Garage, wenn sie die Vermietung des Stellplatzes bzw. der Garage in einer gesonderten Mietvertragsurkunde regeln und der Mietvertrag über den Stellplatz an keiner Stelle auf den Wohnungsmietvertrag Bezug nimmt. Dies gilt auch ...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.4 Vorzeitige Kündigung des Mieters nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB)

Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach § 559 BGB wegen einer Modernisierung geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des 2. Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.[1] Damit ist der Ablauf des 2. Monats ab Ende der Frist, b...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 25 Die übliche Miete ist in Anlehnung an die Miete zu schätzen, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird (§ 186 Abs. 2 Satz 2 BewG). Der Begriff "Ausstattung" beinhaltet nicht den baulichen Zustand des Gebäudes bezogen auf Baumängel bzw. Bauschäden. Bei der für die übliche Miete maßgebenden Ausstattung handelt es sich um die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge unter Angehöri... / 5 Verbilligte Vermietung nach § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG

Die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ist u. a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Eine verbilligte Miete ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Umzugskostenvergütungen in ... / 4.6.2 Vergleichsmiete bei Aufgabe einer Eigentumswohnung

Die bisherige Wohnung im eigenen Haus oder die Eigentumswohnung steht der Mietwohnung gleich mit der Maßgabe, dass Mietentschädigung in Höhe des ortsüblichen Mietwerts für eine vergleichbare Mietwohnung längstens für ein Jahr gezahlt werden kann. Der ortsübliche Mietwert ist nach Vorlage eines Maklerexposés oder anderer geeigneter Unterlagen, z. B. Lageplan, Angaben zum Bauj...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreis und Belegungsbedingungen

Die Mietwohnraumförderung des Landes Bremen ist eng mit klar definierten Mietpreis- und Belegungsbindungen verknüpft. Damit wird gewährleistet, dass die bereitgestellten Wohnungen langfristig für die Zielgruppen mit geringem oder mittlerem Einkommen zur Verfügung stehen. Nettokaltmieten Die Mietpreisbindung legt fest, dass die Nettokaltmiete die von der Förderstelle vorgegeben...mehr

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Kein selbstständiges Beweisverfahren über ortsübliche Vergleichsmiete

Vermieter können nicht im Wege eines selbstständigen Beweisverfahrens die ortsübliche Vergleichsmiete oder einzelne Wohnwertmerkmale feststellen lassen. Dies liefe dem gesetzlich geregelten Mieterhöhungsverfahren zuwider. Hintergrund: Streit um Mieterhöhung Die Vermieter einer Wohnung in Berlin forderten vom Mieter eine Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete auf Basis der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.4 Immobilienleasing

Rz. 48 Die Zurechnung von Gebäuden erfolgt beim steuerlichen Vollamortisationserlass für Immobilien entsprechend der Zurechnung beim oben dargestellten Vollamortisationserlass für Mobilien (Rz 41), da die geregelten Vertragsvarianten identisch sind. Der Grund und Boden wird, mit Ausnahme von Verträgen mit einer günstigen Kaufoption und beim Spezialleasing, dem Leasinggeber z...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1 Grundsatz: maximale Miethöhe = 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d Abs. 1 BGB)

1.1 Geltungsbereich 1.1.1 Wohnraum Die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB gelten nur für die Wohnraummiete. Die Regelungen gelten gemäß § 549 BGB zudem nicht für Wohnraum, der zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wurde, möblierten Wohnraum, der Teil der Vermieterwohnung ist, Wohnraum, der an bestimmte Personen mit dringendem Wohnbedarf vermietet wurde sowie für Wohnraum in ein...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.1.2 Mischräume, insbesondere Wohnung mit Garage/Abstellplatz/Büro

Die sog. Mischräume gelten als Wohnraum, wenn der Wohnzweck überwiegt, etwa bei der Anmietung einer Wohnung mit Garage oder wenn nur ein geringer Teil der Wohnung zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken (etwa als Büro) vermietet wurde. Die Rede ist dann auch von einem "Mischmietverhältnis". Maßgeblich für die Zuordnung zur Wohnraummiete ist die vertraglich vereinbarte Zweck...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.1 Grundsatz

Ist die Miete, "die der vorherige Mieter zuletzt schuldete", höher als die nach § 556d Abs. 1 BGB zulässige Miete, darf beim Abschluss eines Mietvertrags mit dem Nachmieter eine Miete in Höhe der Vormiete vereinbart werden. Die Vorschrift enthält eine Art Bestandsschutz für Vermieter, die bereits bisher eine hohe Miete erwirtschaftet haben. Wichtig Wirksame Vereinbarung der V...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 3.2.5 Zuschlag für Möblierung

Für möblierte Wohnungen, die unter den Anwendungsbereich des § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB fallen, stellt sich die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe ein Zuschlag für die Möblierung anfallen kann. Vor allem in Ballungsräumen nimmt die Vermietung möblierten Wohnraums stark zu.[1] In der Wohnraumvermietung soll nach Auffassung der Literatur nur eine Vollmöblierung zum Anlass für die P...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 3.2 Zulässige Miethöhe

Nach § 556d Abs. 1 BGB darf die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Mit der Miete ist die Grundmiete (Nettokaltmiete) gemeint, also die Miete ohne Betriebskosten und ohne Zuschläge. 3.2.1 Inklusivmiete/Teilinklusivmiete Vereinbaren die Parteien eine Inklusivmiete, darf diese die ortsübliche Inklusivmiete höchstens um 10 % überschrei...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.1 Geltungsbereich

1.1.1 Wohnraum Die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB gelten nur für die Wohnraummiete. Die Regelungen gelten gemäß § 549 BGB zudem nicht für Wohnraum, der zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wurde, möblierten Wohnraum, der Teil der Vermieterwohnung ist, Wohnraum, der an bestimmte Personen mit dringendem Wohnbedarf vermietet wurde sowie für Wohnraum in einem Studentenwohnhei...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.2.1 Neuabschluss

Nach dem Wortlaut des § 556d Abs. 1 BGB setzt die Anwendung der Preisbegrenzung voraus, dass "ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen" wird. Danach gilt die Regelung zunächst für solche Mietverhältnisse, die nach einem Wohnungswechsel mit dem nachfolgenden Mieter begründet werden.mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschriften zur sog. Mietpreisbremse gemäß den §§ 556d – 556g BGB wurden durch das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten ..." (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.5.2015 erstmals in das BGB eingefügt und traten zum 1.6.2015 in Kraft. Sie treffen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Neuabschluss eines Wohnraummiet...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.2 Vertragsschluss

1.2.1 Neuabschluss Nach dem Wortlaut des § 556d Abs. 1 BGB setzt die Anwendung der Preisbegrenzung voraus, dass "ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen" wird. Danach gilt die Regelung zunächst für solche Mietverhältnisse, die nach einem Wohnungswechsel mit dem nachfolgenden Mieter begründet werden. 1.2.2 Parteiwechsel und Novation Die Vertragsparteien können vereinbaren, d...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 3.2.4 Gewerbezuschlag

Zunächst ist zu prüfen, ob die in der Wohnung erlaubte gewerbliche Nutzung nicht vom Begriff des "Wohnens" umfasst ist, wie es etwa bei Nutzung als Büro ohne wesentlichen Publikumsverkehr der Fall ist (vgl. hierzu die Ausführungen unter Abschn. 1.1.2.). Dann kommt nämlich ein Zuschlag nicht in Betracht. Ansonsten ist der "Zuschlag" für die gewerbliche Nutzung nach denselben G...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 3.2.7 Geldwerte Mieterleistungen

Hier ist zu unterscheiden: Ortsübliche Nebenpflichten, die üblicherweise den Mietern auferlegt werden, wie z. B. die turnusmäßige Reinigung der gemeinschaftlichen Hausteile oder der Winterdienst, bleiben bei der Bemessung des Entgelts unberücksichtigt. Dagegen müssen Leistungen, die üblicherweise nur gegen Entgelt erbracht werden, wie beispielsweise Hausmeisterdienste oder die...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.6 Vorvertragliche Informationsobliegenheiten

Um das für das Scheitern der "Mietpreisbremse" verantwortliche Informationsdefizit auszugleichen, muss der Vermieter bei Mietverträgen, die ab dem 1.1.2019 abgeschlossen werden,[1] den Mieter vor dessen Abgabe der Vertragserklärung über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes zu § 556d BGB in Textform informieren. Bei Vereinbarung der Vormiete ist der Vermieter verpflichtet,...mehr