Fachbeiträge & Kommentare zu Vergleichsmiete

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Staffel

Rz. 11 Die Staffelmietvereinbarung muss mindestens zwei verschiedene Mietstufen enthalten, wobei die zweite Stufe höher sein kann als die erste. Es genügt, wenn neben der Anfangsmiete nur eine weitere Mieterhöhung bei Vertragsschluss vereinbart wird (BGH, Urteil v. 16.11.2005, VIII ZR 218/04, WuM 2006,102; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 45). Jedoch können auch fal...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.1 Zukünftige Mieterhöhungen

Rz. 55 Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der (erhöhten) Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats (§ 560 Abs. 2 Satz 1). Es kommt nicht mehr darauf an, an welchem Tag eines Kalendermonats die Erhöhungserklärung des Vermieters dem Mieter zugeht. Auch dann, wenn sie dem Mieter erst nach dem Fünfzehnten eines Monats zugeht, so erhöht ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557a lehnt sich eng an den bis zum 1.9.2011 geltenden § 10 Abs. 2 MHG über die Staffelmiete an. Wie bis zum 1.9.2001 § 10 MHG gilt auch § 557a nur für Wohnraummietverhältnisse, und zwar gemäß § 28 Abs. 3 WoFG auch für ab 1.1.2002 geförderte Wohnungen, sodass auch für diese eine Staffelmiete vereinbart werden kann eine Staffelmiete, deren höchste Staffel die zum Zeitp...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Schriftform

Rz. 9 Die Staffelmiete muss – zwischen den Mietvertragsparteien – vereinbart werden; dies kann beim Mietvertragsabschluss als auch nachträglich während eines bereits bestehenden Mietvertrags geschehen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 30). Rz. 10 Die Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden (§ 557a Abs. 1 Satz 1). Schriftform (vgl. dazu näher § 550 Rn. 2) bedeu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Da § 558 Abs. 1 die Möglichkeit der Erhöhung der vereinbarten Miete für Wohnraum darauf beschränkt, dass sich die ortsübliche Vergleichsmiete gegenüber der vor einem Jahr zuletzt vereinbarten Miete erhöht, der zur Mieterhöhung nach § 558 Abs. 1 heranzuziehende Mietspiegel (§ 558a Abs. 2 Nr. 1) aber im Regelfall Betriebskostensteigerungen deshalb nicht beinhaltet, weil ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Erhöhung der Miete wegen gestiegener Betriebskosten

Rz. 13 § 560 regelt zwei verschiedene Arten der Erhöhung der Miete wegen gestiegener Betriebskosten auf den Mieter. In § 560 Abs. 4 ist geregelt, dass Vorauszahlungen angemessen angepasst werden dürfen, wenn sich aus der jährlichen Abrechnung ergibt, dass die bisherigen Vorschüsse zur Deckung der Betriebskosten zu hoch waren oder nicht ausreichen. Die Erhöhung der Grundmiete...mehr

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Streit um Wohnfläche – Bewe... / 3 Das Problem

Ein selbstständiges Beweisverfahren, auch Beweissicherung genannt, ist die vorsorgliche Beweisaufnahme vor Beginn eines möglichen Prozesses und dient der Feststellung tatsächlicher Umstände (z. B. Zustand der Mietsache bei Rückgabe für Ersatzansprüche des Vermieters, Mängel von Handwerkerleistungen). Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Beweisverfahrens ist das Vorliegen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter

Rz. 26 Auf den Untermietvertrag zwischen dem Mieter und dem Untermieter finden alle Vorschriften über die Miete Anwendung (OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.7.2002, 24 U 200/01, ZMR 2003, 102 [103]), auch § 550 (BGH, Urteil v. 15.6.1981, VIII ZR 166/80, BGHZ 81, 46). Wird der Untermietvertrag auf längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen, bedarf er daher der Schriftform (BGH, VIII ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Nutzungsentschädigung

Rz. 9 § 546a Abs. 1 gibt die Nutzungsentschädigung im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses in Höhe der vereinbarten Miete. Aus der Formulierung "vereinbarte" ergibt sich, dass die Nutzungsentschädigung der Höhe nach, aber auch den Modalitäten nach wie bisher zu zahlen ist (BGH, Urteil v. 23.1.1974, VIII ZR 219/72, NJW 1974, 556). Die Nutzungsentschädigung umfasst au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt auch für Wohnraummietverhältnisse, die nach dem WoFG v. 13.9.2001 (BGBl. I S. 2376) gefördert werden, soweit Wohnraummietverhältnisse nicht gemäß § 549 Abs. 2 und Abs. 3 vom Anwendungsbereich ausgenommen worden sind. Für die noch den Vorschriften des WoBindG unterliegenden früher preisgebundenen Wohnungen gilt weiterhin das Sonderkündigungsrecht gem...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Bewertung vermieteter Immobilien

Rz. 136 Da Renditeimmobilien grundsätzlich der Erzielung laufender Einkünfte dienen, ist für ihre Bewertung konsequenterweise das Ertragswertverfahren anzuwenden.[504] Denn für einen potenziellen Erwerber stellen die zukünftig erzielbaren Überschüsse den für die Wertbemessung entscheidenden Gesichtspunkt dar.[505] Ein Grundstück kann demnach nur so viel wert sein, wie sich d...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gem. §§ 558–558e BGB

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unv...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, der verlan...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / g) Begründung mit Erhöhung durch Auskunft einer Mietdatenbank

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.20: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Erhöhung durch Auskunft einer Mietdatenbank) Zur Begründung verwies der Kläger auf die in der Anlage beigefügte Auskunft der Mietdatenbank _________________________ vom _________________________, die eine ortsübliche Vergleichsmiete von ___...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / f) Anmerkungen zum Muster

Rz. 80 Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammen. Soweit die geforderte Mieterhöhung mit einem Sachverständigengutachten begründet wird, muss dies dem Erhöhungsverlangen beigefügt werden (vgl. OLG Braunschweig WuM 1982, 272). Entgegen einer vielfach missverstandenen Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 91, 171) ist der Sachverstä...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Checkliste: Mieterhöhung

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _________________________ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblicherweise für vergleichbare Wohnungen eine höhe...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung

a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage in dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollm...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage in dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ______________________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / e) Begründung durch Sachverständigengutachten

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.14: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Sachverständigengutachten) Zur Begründung beziehe ich mich auf das beigefügte schriftliche Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen _________________________.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / g) Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.15: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel) Der von der Stadt _________________________ herausgegebene qualifizierte Mietspiegel weist für Wohnungen mit _________________________ (Hinweis auf vergleichbare Lage, Art, Größe, Ausstattung, und Bes...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / h) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / i) Begründung durch Auskunft einer Mietdatenbank

Rz. 83 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.16: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Auskunft einer Mietdatenbank) Nach einer am _________________________ eingeholten Auskunft der Mietdatenbank beträgt der ortsübliche Vergleichsmietzins für Wohnungen mit _________________________ (Hinweis auf vergleichbare Lage, Art, G...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 87 In Gemeinden, in denen ein qualifizierter Mietspiegel besteht: Hinweis auf die dort nachgewiesenen Entgelte gem. § 558a Abs. 3 BGB.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / e) Begründung durch Sachverständigengutachten

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.19: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Sachverständigengutachten) Zur Begründung verwies der Kläger auf das beigefügte Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen _________________________.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / f) Anmerkungen zum Muster

Rz. 89 Seit dem MRRG muss das Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammen.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Zustimmungsverlangen des Vermieters

a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _________________________ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblic...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / D. Mieterhöhungen und deren Durchsetzung

Rz. 69 Da bei Wohnraummietverhältnissen – anders als bei sonstigen Mietverhältnissen – die Kündigung eines Mietverhältnisses zum Zwecke der Mieterhöhung gem. § 573 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen ist, bietet das Gesetz verschiedene Möglichkeiten, nach denen der Vermieter eine angemessene Mieterhöhung auch gegen den Willen des Mieters bei Fortbestand des Mietverhältnisses durc...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Begründung mit Vergleichswohnungen

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.13: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Ich halte eine Erhöhung des Mietzinses von _________________________ EUR auf _________________________ EUR für angemessen. Zur Begründung verweise ich auf die folgenden Vergleichswohnungen: 1) ________________________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / c) Begründung mit Vergleichswohnungen

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.18: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Der vom Kläger verlangte Mietzins übersteigt nicht die üblichen Entgelte, die in _________________________ für Wohnungen in der vergleichbaren Art und Größe verlangt werden. Zur Ortsüblichkeit der begehrten Miete bezieh...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 78 Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens durch die Benennung von Vergleichswohnungen müssen die Vergleichswohnungen insoweit beschrieben werden, dass dem Mieter eine Identifizierung zur Überprüfung der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens möglich ist. Hierzu genügt die Angabe des Namens des Wohnungsinhabers oder Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis, BGHZ 84...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile hiervon, ...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 1 Einheitliches Wohnraummietverhältnis

Besteht auch ein Mietverhältnis über Wohnraum, gilt Folgendes: Wurde die Garage zusammen mit dem Wohnraum vermietet, z. B. dadurch, dass sie im Wohnraummietvertrag unter den vermieteten Räumlichkeiten angeführt ist oder ohne Erwähnung im Mietvertrag überlassen wurde, liegt nach der Rechtsprechung ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnraum und Garage vor mit der Folge, da...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.4 Vorzeitige Kündigung des Mieters nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB)

Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach § 559 BGB wegen einer Modernisierung geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des 2. Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.[1] Damit ist der Ablauf des 2. Monats ab Ende der Frist, b...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 2 Selbstständiger Garagenmietvertrag

Die Parteien begründen ein vom Bestand des Wohnraummietvertrags unabhängiges und isoliert kündbares Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz bzw. eine Garage, wenn sie die Vermietung des Stellplatzes bzw. der Garage in einer gesonderten Mietvertragsurkunde regeln und der Mietvertrag über den Stellplatz an keiner Stelle auf den Wohnungsmietvertrag Bezug nimmt. Dies gilt auch ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 25 Die übliche Miete ist in Anlehnung an die Miete zu schätzen, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird (§ 186 Abs. 2 Satz 2 BewG). Der Begriff "Ausstattung" beinhaltet nicht den baulichen Zustand des Gebäudes bezogen auf Baumängel bzw. Bauschäden. Bei der für die übliche Miete maßgebenden Ausstattung handelt es sich um die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mietverträge unter Angehöri... / 5 Verbilligte Vermietung nach § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG

Die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ist u. a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Eine verbilligte Miete ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Umzugskostenvergütungen in ... / 4.6.2 Vergleichsmiete bei Aufgabe einer Eigentumswohnung

Die bisherige Wohnung im eigenen Haus oder die Eigentumswohnung steht der Mietwohnung gleich mit der Maßgabe, dass Mietentschädigung in Höhe des ortsüblichen Mietwerts für eine vergleichbare Mietwohnung längstens für ein Jahr gezahlt werden kann. Der ortsübliche Mietwert ist nach Vorlage eines Maklerexposés oder anderer geeigneter Unterlagen, z. B. Lageplan, Angaben zum Bauj...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreis und Belegungsbedingungen

Die Mietwohnraumförderung des Landes Bremen ist eng mit klar definierten Mietpreis- und Belegungsbindungen verknüpft. Damit wird gewährleistet, dass die bereitgestellten Wohnungen langfristig für die Zielgruppen mit geringem oder mittlerem Einkommen zur Verfügung stehen. Nettokaltmieten Die Mietpreisbindung legt fest, dass die Nettokaltmiete die von der Förderstelle vorgegeben...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kein selbstständiges Beweisverfahren über ortsübliche Vergleichsmiete

Vermieter können nicht im Wege eines selbstständigen Beweisverfahrens die ortsübliche Vergleichsmiete oder einzelne Wohnwertmerkmale feststellen lassen. Dies liefe dem gesetzlich geregelten Mieterhöhungsverfahren zuwider. Hintergrund: Streit um Mieterhöhung Die Vermieter einer Wohnung in Berlin forderten vom Mieter eine Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete auf Basis der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.4 Immobilienleasing

Rz. 48 Die Zurechnung von Gebäuden erfolgt beim steuerlichen Vollamortisationserlass für Immobilien entsprechend der Zurechnung beim oben dargestellten Vollamortisationserlass für Mobilien (Rz 41), da die geregelten Vertragsvarianten identisch sind. Der Grund und Boden wird, mit Ausnahme von Verträgen mit einer günstigen Kaufoption und beim Spezialleasing, dem Leasinggeber z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.2 Beschaffungsgeschäfte

Rz. 162 Eine Rückstellung für drohende Verluste kommt nur für den Teil eines Dauerschuldverhältnisses in Betracht, der am Abschlussstichtag noch nicht erfüllt ist.[1] Rz. 163 Eine Drohverlustrückstellung ist für den schwebenden Teil des Dauerbeschaffungsgeschäfts nur dann zu bilden, wenn ein Verlust droht. Eine Rückstellung wegen entgangener Gewinne kommt demgegenüber nicht i...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1 Grundsatz: maximale Miethöhe = 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d Abs. 1 BGB)

1.1 Geltungsbereich 1.1.1 Wohnraum Die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB gelten nur für die Wohnraummiete. Die Regelungen gelten gemäß § 549 BGB zudem nicht für Wohnraum, der zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wurde, möblierten Wohnraum, der Teil der Vermieterwohnung ist, Wohnraum, der an bestimmte Personen mit dringendem Wohnbedarf vermietet wurde sowie für Wohnraum in ein...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.1.2 Mischräume, insbesondere Wohnung mit Garage/Abstellplatz/Büro

Die sog. Mischräume gelten als Wohnraum, wenn der Wohnzweck überwiegt, etwa bei der Anmietung einer Wohnung mit Garage oder wenn nur ein geringer Teil der Wohnung zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken (etwa als Büro) vermietet wurde. Die Rede ist dann auch von einem "Mischmietverhältnis". Maßgeblich für die Zuordnung zur Wohnraummiete ist die vertraglich vereinbarte Zweck...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 3.2.5 Zuschlag für Möblierung

Für möblierte Wohnungen, die unter den Anwendungsbereich des § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB fallen, stellt sich die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe ein Zuschlag für die Möblierung anfallen kann. Vor allem in Ballungsräumen nimmt die Vermietung möblierten Wohnraums stark zu.[1] In der Wohnraumvermietung soll nach Auffassung der Literatur nur eine Vollmöblierung zum Anlass für die P...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.1 Grundsatz

Ist die Miete, "die der vorherige Mieter zuletzt schuldete", höher als die nach § 556d Abs. 1 BGB zulässige Miete, darf beim Abschluss eines Mietvertrags mit dem Nachmieter eine Miete in Höhe der Vormiete vereinbart werden. Die Vorschrift enthält eine Art Bestandsschutz für Vermieter, die bereits bisher eine hohe Miete erwirtschaftet haben. Wichtig Wirksame Vereinbarung der V...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.1 Geltungsbereich

1.1.1 Wohnraum Die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB gelten nur für die Wohnraummiete. Die Regelungen gelten gemäß § 549 BGB zudem nicht für Wohnraum, der zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wurde, möblierten Wohnraum, der Teil der Vermieterwohnung ist, Wohnraum, der an bestimmte Personen mit dringendem Wohnbedarf vermietet wurde sowie für Wohnraum in einem Studentenwohnhei...mehr