Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.6 Korrektur der Steuerbescheide bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

Rz. 1886 Bisher erfolgte die Besteuerung der Kapitalgesellschaft auch verfahrensrechtlich getrennt von der Besteuerung der Anteilseigner. Die Körperschaftsteuerbescheide stellten für die Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter keine Grundlagenbescheide i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO dar; eine verfahrensmäßige Verknüpfung i. S. d. § 174 Abs. 2 AO kam ebenfalls nicht in Be...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.1 Abziehbare Spenden

Rz. 1827 Korrespondierend zu § 10b EStG enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG eine Sonderregelung für den Abzug von Ausgaben für steuerbegünstigte Zuwendungen (Spenden und Beiträge). Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist für die GmbH wie eine Gewinnermittlungsvorschrift zu werten.[1] Steuerbegünstigte Zuwendungen einer GmbH mindern im Wirtschaftsjahr den handelsrechtlichen Ja...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.3 Nichtabziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG

Rz. 1778 In § 10 KStG sind bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abziehbar. Diese Vorschrift dient z. T. der steuerlichen Gleichstellung von Personenunternehmen mit Kapitalgesellschaften (vgl. § 10 Nr. 1 bis 3 KStG). In dieser Hinzurechnung unsystematisch ist die Hinzurechnung der Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen nach § 10 Nr. 4 KStG. Nach Ansicht...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.1 Das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage

Rz. 1764 Die Ermittlung des Einkommens bestimmt sich gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und den §§ 8ff. KStG. Wie im Einkommensteuerrecht bedient sich das KStG der Terminologie des § 2 EStG. Danach vollzieht sich die Einkommensermittlung über folgende Stufen: Einkünfte Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen. Rz. 1765 Di...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.1 Voraussetzungen der verdeckten Einlage

Rz. 1868 Eine verdeckte Einlage ist gegeben, wenn der Anteilseigner oder eine ihm nahe stehende Person außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen, der GmbH einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und die Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Dies ist dann der Fall, wenn ein Nicht-Gesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufma...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1702 Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH mit ihrem zu versteuernden Einkommen der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Sie ist als juristische Person eigenständiges Steuerrechtssubjekt. Bei der Besteuerung der GmbH werden nur die Besteuerungsmerkmale berücksichtigt, die durch die GmbH – nicht durch die Anteilseigner – verwirklicht worden sind. Die Gesellsc...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.1 Vergütungsanspruch und Höhe

Rz. 787 Sofern der Geschäftsführer nicht ausnahmsweise unentgeltlich tätig wird, hat er gem. § 612 Abs. 1 BGB einen Vergütungsanspruch.[1] Der Vergütungsanspruch und dessen Höhe werden im Anstellungsvertrag geregelt, die Kompetenz zur Festsetzung der Höhe liegt mithin bei dem zur Anstellung berufenen Organ. Rz. 788 Die Höhe der Vergütung kann grundsätzlich frei bestimmt werde...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.3 Rechtsfolgen überhöhter Bezüge

Rz. 794 Überhöhte Gesamtbezüge zugunsten von Geschäftsführern, die gleichzeitig Gesellschafter sind, bergen zwei weitere Risiken: Steuerlich können sie verdeckte Gewinnausschüttungen sein, sodass sie dem Einkommen der GmbH zuzurechnen sind und somit die Körperschaftsteuerbelastung erhöhen.[1] Für Tantiemen/Boni von Gesellschafter-Geschäftsführern gelten steuerlich strenge for...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4 Gesellschafterfremdfinanzierung/Zinsschranke

Rz. 1855 Durch das UntStRfG 2008[1] ist die steuerliche Behandlung der Fremdfinanzierung der Körperschaften grundlegend neu geregelt worden. An die Stelle der bisherigen Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG a. F.) tritt nunmehr die Zinsschranke gem. § 4h EStG i. V. m. § 8a KStG. Nach der Gesetzesbegründung soll die Zinsschranke die Eigenkapitalquote deutscher Unternehm...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.2 Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 1873 Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft weist die verdeckte Einlage in der Bilanz auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung einen zu hohen Gewinn aus. Entsprechend der Zielsetzung des § 4 Abs. 1 EStG ist eine Korrektur des Einkommens vorzunehmen, indem die verdeckte Einlage bei der Ermittlung des Einkommens außerhalb der Bilanz wieder abgezogen wird (vgl. § 8 Abs. 3 S...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.3.2 Rechtsfolgen von Gewinnausschüttungen ab 2007

Rz. 1898 Der Gesetzgeber hat durch die Jahressteuergesetze 2007 (§ 37 KStG) und 2008 (§ 38 KStG) den Übergangszeitraum im Hinblick auf die Besonderheiten bei der Einkommensverwendung faktisch beendet. Sowohl das Körperschaftsteuerguthaben als auch die latente Körperschaftsteuererhöhung werden nun ausschüttungsunabhängig realisiert. Der steuerlich einzig relevante Bestandteil...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.2 Dividenden

Rz. 1953 Für die gewerbesteuerliche Behandlung von Dividenden sind seit der Änderung des Körperschaftsteuersystems sowohl Hinzurechnungs- als auch Kürzungsvorschriften (§ 8 Nr. 5 bzw. § 9 Nr. 2a, 7, 8 GewStG) zu beachten. Die dahinter stehenden Zielsetzungen sind gegenläufig: Zum einen soll das Gewerbesteueraufkommen durch die neuen Steuerbefreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 40 E...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.1 Die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 KStG

Rz. 1772 Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den in § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Anteilen stehen, sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG). Hierunter fallen insbesondere Veräußerungsverluste, Gewinnminderungen aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts sowie aus der Herabsetzung des Nennkapitals der Körperschaft und Liquidationsv...mehr

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VI Das Kapital / 1.3 Insbesondere Cash Pooling

Rz. 1151 Innerhalb von Konzernen verfügen oft einige Gesellschaften über momentan nicht benötigte Liquidität, während andere (z. B. für Investitionen) Liquiditätsbedarf haben. Es ist naheliegend, dies konzernintern durch ein Cash Pooling-System zum Ausgleich zu bringen: Die überschüssige Liquidität aller beteiligten Konzerngesellschaften wird täglich an einen Cash Pool-Leade...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 6.3 Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 315 Verstößt die GmbH gegen das Gleichheitsgebot, so hängen die Rechtsfolgen davon ab, ob es sich um einen Beschluss der Gesellschafterversammlung oder um eine Maßnahme der Verwaltung handelt. Rz. 316 Ein Gesellschafterbeschluss ist wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes grundsätzlich anfechtbar.[1] Ergeht z. B. ein satzungsändernder Beschluss dahingehend, dass die...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.4 Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung

Rz. 795 Die "Mannesmann"-Entscheidung des BGH v. 21.12.2005[1] zu Aktiengesellschaften hat für die Praxis Klarheit darüber geschaffen, unter welchen Voraussetzungen bei der Aktiengesellschaf der Aufsichtsrat Vorstandsmitgliedern Anerkennungsprämien ("appreciation awards") gewähren darf – gleichzeitig aber auch neue Fragen aufgeworfen. Bei der Beantwortung der Frage, ob die G...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4.1 Zinsschranke (ab 2008)

Rz. 1857 Rechtsgrundlage für die Zinsschranke ist § 4h EStG, der aufgrund von § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt, erweitert um die Regelungen in § 8a KStG.[1] Rz. 1858 Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs in voller Höhe, darüber hinaus (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe von 30 % des sog. st...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.2.2 Haftung gegenüber Gesellschaftern

Rz. 1123 Gegenüber Gesellschaftern kommt eine unmittelbare Haftung der Organmitglieder nur in wenigen Fällen aufgrund spezieller gesellschaftsrechtlicher Regelungen in Betracht: Bei Erstattung verbotener Rückzahlungen sind die Geschäftsführer einer GmbH den Gesellschaftern gem. § 31 Abs. 6 GmbHG zum Ersatz verpflichtet, sofern ihnen ein Verschulden zur Last fällt; Gem. § 40 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen

Rz. 4 § 37b Abs. 1 S. 1 EStG ermöglicht es einem Stpfl., die ESt auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen, mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen. Betrieblich veranlasste Barzuwendu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.13 Anrechnung ausländischer Steuern bei nicht steuerfreien verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 26 Abs 1 S 2)

Tz. 137c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der mit dem JStG 2007 eingeführte § 26 Abs 1 S 2 (vor VZ 2014: Abs 6 S 1 2. HS) ist Folgeregelung zum gleichzeitig eingeführten § 8b Abs 1 S 2 . Nach Letzterem sind vGa nicht schachtelprivilegiert, wenn und soweit sie bei der (hier: ausl) ausschüttenden Kö zu einer Einkommensminderung führen. Anrechnung bzw Abzug ausl St ist in diesen Fällen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs. 3 AO)

Tz. 3 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) nicht mehr entspricht, so gilt sie nach § 61 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von Anfang an als steuerlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für Steuern, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Änd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die ab 2002 geltende Vorschrift stellt die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen/-anwartschaften auf einen Pensionsfonds in Fällen der Direktzusage oder Unterstützungskasse steuerfrei. Zum Begriff "Pensionsfonds" s. § 4e EStG. Im Ergebnis kommt es nicht zu einer endgültigen Steuerbefreiung, sondern wegen der späteren Besteuerung nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG nur zu ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Zinsaufwendungen u Zinserträge

Rn. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auf- u Abzinsung von unverzinslichen o niedrig verzinslichen Verbindlichkeiten o Forderungen führt zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen, die für Zwecke der Zinsschranke zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht der FinVerw sind jedoch solche Erträge für Zwecke der Zinsschranke unbeachtlich, sofern diese aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 32 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Eine spezielle Ergänzung für die Anwendung der Zinsschranke bei Körperschaften stellt § 8a KStG dar. Abweichungen gehen den allg Zinsschrankenvorschriften in § 4h EStG vor. Die für Körperschaften geltenden Sondervorschriften zur Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a KStG können nach § 4h Abs 2 EStG allerdings auch für PersGes zur Anwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Maßgeblicher Gewinn/Einkommen

Rn. 130 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Bestimmung des Zinsabzugs ist das verrechenbare EBITDA zu ermitteln. Als Ausgangsgröße wird hierzu der in § 4h Abs 3 S 1 EStG definierte maßgebliche Gewinn herangezogen. Es gelten zunächst die Vorgaben des EStG, also die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 S 1 EStG o durch EÜR nach § 4 Abs 3 EStG. Rn. 131 Stand: EL 139...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.3 Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 231 Für den GmbH-Geschäftsführer ist ein Wettbewerbsverbot zwar gesetzlich nicht geregelt. Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch aus seiner Treuepflicht, dass er im Geschäftszweig seiner Gesellschaft für eigene Rechnung keine Geschäfte tätigen darf.[1] Daraus ergibt sich mittelbar auch ein Wettbewerbsverbot gegenüber der KG. Denn in einer typischen GmbH & Co. KG ist...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 3 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Mehrpersonen-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteili...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 5 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Einmann-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligu...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 1 Gesellschaftsvertrag einer personen- und beteiligungsgleichen Mehrpersonen-GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist … (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 14 Private Nutzung des Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Nutzt der GmbH-Gesellschafter den Firmenwagen seiner GmbH für private Fahrten und erfolgt die private Nutzung nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und auch nicht im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags, dann ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, die der Gesellschafter als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern hat. Die verdeckte Gewinnaus...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 3.1 Wann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt

Die Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nur dann betrieblich veranlasst, wenn eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung getroffen worden ist.[1] Liegt keine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung vor oder geht die private Nutzung darüber hinaus oder erfolgt die Privatnutzung, obwohl sie vertraglich ausdr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 3 Private Nutzung eines betrieblichen Kfz durch den Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH: Arbeitslohn, Miete, verdeckte Gewinnausschüttung

3.1 Wann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt Die Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nur dann betrieblich veranlasst, wenn eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung getroffen worden ist.[1] Liegt keine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung vor oder geht die private Nutzung darüber hinaus oder erfo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 3.2 3 Varianten bei der privaten Nutzung

Kauft die GmbH einen Pkw, handelt es sich immer um einen Firmenwagen, der im Betriebsvermögen der GmbH auszuweisen ist. Zu der Frage, wie die Abgrenzung bei der privaten Pkw-Nutzung durch die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH vorzunehmen ist, hat das BMF in seinem Schreiben vom 3.4.2012[1] Stellung genommen. Bei der privaten Nutzung kommt es auf die betriebsinterne Ve...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / Wo die Probleme sind

Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Entgeltlicher Überlassungsvertrag Verdeckte Gewinnausschüttungmehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 13 Nutzungsentgelt: 1-%-Methode als Bemessungsgrundlage

Einfacher ist es, wenn GmbH und GmbH-Gesellschafter im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags das Nutzungsentgelt nach der 1-%-Methode festlegen. Wenn die Finanzverwaltung zulässt, dass bei einer verdeckten Gewinnausschüttung aus Vereinfachungsgründen der Wert nach der 1-%-Methode ermittelt wird, kann dieser Wert auch als Entgelt für die private Nutzung gewählt werd...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 4 Der Gesellschafter-Geschäftsführer nutzt den Firmenwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses

Die GmbH zieht die Aufwendungen für ein Firmenfahrzeug insgesamt als Betriebsausgaben ab. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Firmenwagen genutzt wird. Überlässt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 15 Der Gesellschafter-Geschäftsführer kauft einen Pkw, den er an seine GmbH vermietet

Denkbar ist auch, dass der Gesellschafter einen Pkw erwirbt und an die GmbH vermietet. Die Miete, die die GmbH an den Gesellschafter zahlt, muss marktüblich sein. Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Überlassung an die GmbH ist der Gesellschafter umsatzsteuerlicher Unternehmer. Der Gesellschafter kann aus der Anschaffung den Vorsteuerabzug beanspruchen. Die GmbH kann den Vorste...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 12.1 Aus Vereinfachungsgründen kann die 1-%-Methode angewendet werden

Höhe der Kfz-Miete: Im Schreiben vom 3.4.2012 (Az.: IV C 2 – S 2742/08/10001) führt das BMF aus, dass als Bemessungsgrundlage für eine verdeckte Gewinnausschüttung das Nutzungsentgelt anzusetzen ist, das bei einer Vermietung üblicherweise erzielbar ist. Aus Vereinfachungsgründen kann die private Nutzung auch mithilfe der 1-%-Methode ermittelt werden. Wenn dieser Wert für ein...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 157 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 20–25] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 241 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken zwischengeschalteten gGmbH

Leitsatz Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt. Normenkette § 55, § 52 AO, § 58 Nr. 11 Buchst. b AO a.F., § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 Abs. 1 und 3 KStG,...mehr

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Steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten-Modellen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen sowie zu deren lohn- bzw. einkommensteuerlichen Behandlung Stellung bezogen. Die geänderten Ausführungen sind in der Praxis insbesondere für GmbH-Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder einer AG von Interesse. Gutschrift auf einem Wertguthaben Der BFH hat ents...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 621 Für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen gewinnt die Abgrenzung von betrieblich und privat veranlassten Verbindlichkeiten (vgl. Rz. 235) dadurch besondere Bedeutung, dass Zinsen auf betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten zu Betriebsausgaben (bzw. Werbungskosten) führen, Zinsen auf privat veranlasste Verbindlichkeiten dagegen seit der mit Wirkung ab Vz ...mehr

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Pensionszahlung trotz laufender Geschäftsführervergütung

Leitsatz Erhält ein beherrschender GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer neben seinem laufenden Gehalt auch die ihm zugesagten Pensionszahlungen, muss dies nicht zwingend zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Sachverhalt Dem Gesellschafter-Geschäftsführer A wurde von seiner GmbH eine Altersversorgung zugesagt. Als A im Jahr 2010 das vereinbarte 65. Lebensjahr erreicht ...mehr

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Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren – "Netto‐/ Bruttofeststellung" – Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung

Leitsatz 1. Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden, so dass die Einkünfte nach Anwendung dieser Vorschriften grundsätzlich "netto" festzustellen sind. Zulässig ist aber auch, die § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG unterliegenden laufenden Einkünfte oder V...mehr

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Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot (1)

Leitsatz Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des sog. Eindeutigkeitsgebots (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG) anhand der allgemein geltenden Auslegungsegeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Lässt sich eine Abfindungsklausel dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel trotz fehlender ausdrücklic...mehr

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Verlustbringende Flugzeug-Vercharterung führt zu verdeckter Gewinnausschüttung

Leitsatz Betreibt eine GmbH einen Flugzeug-Vercharterungsbetrieb im Interesse der Gesellschafter, führt der dadurch erlittene Verlust zum Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Sachverhalt Der Unternehmensgegenstand einer GmbH ist die Vercharterung von Flugzeugen. Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH sind A und B zu jeweils 50 %. Beide verfügen über Flugerfa...mehr