Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.4.4 Problemfelder

Tz. 177 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Internationalisierung der aus dem Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung stammenden Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wird zwar als Hilfsmaßstab für die Ermittlung von Verrechnungspreisen allgemein begrüßt (s Schaumburg, 2. Aufl, Rn 18.109), es wird aber zutr darauf hingewiesen, dass das Prinzip seine Gr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.4 Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung – Korrekturen nach §§ 7ff AStG

Tz. 69 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Eine vGA, verdeckte Einlage oder eine Korrektur nach § 1 AStG kann grds auch einschlägig sein für die gesellschaftsrechtlichen oder Geschäftsbeziehungen eines Stpfl zu einer ihm nahe stehenden Zwischengesellschaft. Diese sind am Maßstab der allgemeinen Korrekturen zu messen, und zwar vor Anwendung der Vorschriften über die Hinzurechnungsbeste...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.12.2.1 Überblick

Tz. 617 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Für inl Vertriebsgesellschaften prüfte man bei einer Änderung der Funktion bereits vor Inkrafttreten der ges Neuregelung vorrangig, ob vGA wegen nicht geltend gemachter Ausgleichsansprüche bestehen. Entspr gilt im Hinblick auf § 9 FVerlV auch ab VZ 2008. Eine vGA-Korrektur nach § 1 AStG kommt regelmäßig in Betracht, wenn die Vertriebsgesells...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.4.3.1.1 Steuerberatung

Tz. 465 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die Frage des Vorliegens von vGA durch unangemessen niedrige Entgelte bei Dienstleistungen im Konzern (hier: St-Beratung im Konzern) hatte der BFH (s Urt des BFH v 23.06.1993, BStBl II, 801) zu entscheiden. Die X-GmbH (Klägerin) betrieb die St-Beratung für alle zu einem Konzern gehörenden Gesellschaften. Alleinige Gesellschafterin der X-GmbH ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 516 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Soweit es sich bei der verlagernden und/oder aufnehmenden Gesellschaft um eine Kap-Ges handelt, stellt sich die Frage der Abgrenzung zur vGA oder verdeckten Einlage. Denn wie bei der Geschäftschancenlehre im Rahmen der Rspr zur vGA sieht der Gesetzgeber in der Funktionsverlagerung einen Transfer eines Gewinnpotenzials/einer Geschäftschance, ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3.2 Das modifizierte CV-Modell (Vorschaltung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft)

Tz. 55 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Das sog CV-Modell wurde urspr entwickelt, um im Halbeink-Verfahren stpfl Dividenden von Vertriebs- und Produktionsgesellschaften einer inl mittelständischen Pers-Ges in stfrei BetrSt-Eink umzuwandeln. Desweiteren wird es auch genutzt um die 5 % Besteuerung nach § 8b Abs 5 KStG zu vermeiden. Es wird aber auch zur KapSt-Verhinderung bei Verrech...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 1.3.1 Die Bedeutung der Prüfungsstufen

Tz. 7 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Auswirkungen der Prüfungsstufen sind vielfältig. Zu nennen sind ua folgende Gesichtspunkte:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.12.2.2.1 Stufe 1: Behandlung einer Gesamt-Verlagerung (Übertragung der Vertriebsfunktion auf eine andere Einheit)

Tz. 619 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 a) Inl Vertriebsgesellschaften Für inl Vertriebsgesellschaften gilt Folgendes: Eine vGA kommt regelmäßig in Betracht, wenn die Vertriebsgesellschaft in die vorzeitige unentgeltliche Auflösung eines seit Jahren bestehenden Vertragsverhältnisses einwilligt. Hierbei ist insbes zu prüfen, obmehr

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Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literatur zum Themenkomplex "Allgemeine Gewinnabgrenzung":

Zu dem Unterthema Verrechnungspreismethoden vgl. auch den Teil "Dokumentation". Becker, Zum Entw des OECD-Verrechnungspreisberichts, IWB Int Gr 2, 1033; IWB 2000 F 8 USA Gr 2, 1021; Sieker, Die Verrechnungspreismethoden der neuen US-Richtlinien im Überblick, IWB 1999 F 8 USA, Gr 2, 711; Borstell/Brüninghaus/Dworaczek, Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Verrechnungspreiskorrektur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Intention des Gesetzgebers

Rz. 177 [Autor/Stand] Gesetzgeberisches Problembewusstsein. Zu seiner Intention im Hinblick auf § 50d Abs. 1 Sätze 9 und 10 (Sätze 7 und 8 a.F.) hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass Satz 10 (Satz 8 a.F.) trotz grundsätzlich vierjähriger Antragsfrist sicherstellt, dass die Frist nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer abläuft. Damit kö...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.4.2 Veranlagungszeiträume ab 2008

Tz. 29 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die ges Neuregelung des § 1 Abs 1 AStG durch das URefG 2008 ist auf den ersten Blick widersprüchlich. § 1 Abs 1 AStG stellt in S 1 – entspr der unter Tz 24 genannten Verw-Auff – klar, dass eine Einkommens-Korrektur nach § 1 AStG gegenüber anderen stlichen Korrekturvorschriften nachrangig ist, bzw dass anderen Korrekturvorschriften, wie zB § 8...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.2 Begriff und Abgrenzung

Tz. 991 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der Begriff der Kostenumlagen wird in der Praxis häufig undifferenziert gehandhabt. Grds voneinander abzugrenzen sindmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 32a Abs 2 KStG

Tz. 45 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderbarkeit des Bescheids der Kö ergibt sich, soweit Wie § 32a Abs 1 KStG für die vGA knüpft auch Abs 2 an die tats Berücksichtigung einer verdeckten Einlage in einem St-...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.4.1 Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2007

Tz. 23 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Das in Tz 21 aufgezeigte Rechtsverhältnis der einzelnen Vorschriften wird von der hM in der Lit (s ua Menck, in Blümich, § 1 AStG Rz 14; Debatin, DB 1974, Beilage 15, 4; Raupach, JbFStR 1977/1978, 424, 430; Manke, JbFStR 1977/1978, 460, 464) überwiegend dahingehend ausgelegt, dass § 1 AStG zumindest dann nicht zur Anwendung kommen soll, wenn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Verhältnis zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer verdeckten Einlage

Tz. 51 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Anwendung von § 32a Abs 2 KStG setzt voraus, dass es bei der Kö auch tats zu einer Vermögensmehrung durch eine verdeckte Einlage gekommen ist. Allein die Versagung des BA- oder WK-Abzugs auf Ebene des AE rechtfertigt es noch nicht, automatisch eine Änderung des KSt-Bescheids der Kö vorzunehmen. Es muss eigenständig geprüft werden, ob auf ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3.3 "Anhängen" an eine originär gewerblich tätige Betriebsstätte

Tz. 57 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Es verbleibt damit als Gestaltungsmöglichkeit ausschl, dass die Beteiligung zur Kap-Verstärkung in eine bereits originär tätige Pers-Ges eingebracht wird. Auch für diesen Fall ist, da abkommensrechtlich nicht auf Eigentumsverhältnisse, sondern auf die funktionale Betrachtung abzustellen ist, vorab zu prüfen, ob die Beteiligung funktionell der ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 0 Redaktionelle Vorbemerkung

Tz. 0 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Dieser Abschnitt rundet den Themenbereich des Kommentars ab, indem er die Gewinnabgrenzung bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erläutert. Die in dieser Kommentierung behandelten Themenschwerpunkte sind:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.6 Verfahrensrechtliche Risiken

Tz. 50 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Infolge der zunehmenden nationalen Regelungen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen können sich finanzielle Belastungen für die betroffenen Unternehmen neben den vorgenannten St-Belastungen und den entspr (Voll)Verzinsungen zunehmend auch aus "formellen" Fehlern ergeben. Ausführlich hierzu s Tz 1800ff. Verfahrensrechtliche Probleme bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12 § 32a Abs 1 KStG im System der Abgeltungsteuer

4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009 Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsfolgen aus der Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11 Zeitliche Zusammenhänge bei Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftm...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.2.3.2 Sicherheiten

Tz. 773 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Darlehen im Konzernverbund ist eine Sicherheitengestellung dann nicht notwendig, wenn die Darlehensgewährung von "oben nach unten", also von der MG an die TG erfolgt (s Urt des BFH v 21.12.1994, DB 1995, 1312). Ungeachtet dessen sind nach diesem Urt die Zinssätze für gesicherte Darlehen maßgebend. Insbes bei Darlehen an SchwGes sollte je...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 1.3.4 Die Prüfungsstufen bei Liefer- und Leistungsbeziehungen zu einer verbundenen Kapitalgesellschaft

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 798 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Als Reaktion auf das oben (s Tz 788) genannte Urt wurde mit Wirkung ab 01.01.2003 § 1 Abs 4 AStG (ab 01.01.2013 § 1 Abs 5 AStG) klarstellend geändert, indem ebenfalls auf die schuldrechtliche Vereinbarung abgestellt wird. Die ges Neuregelung enthält allerdings die Ausnahmebestimmung, dass dies nicht gilt, wenn es sich um eine gesellschaftsre...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.1 Das Ausgangsproblem

Tz. 12 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Bei grenzüberschreitenden gesellschaftsrechtlichen und schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Kap-Ges können hinsichtlich der Überprüfung angemessener Gewinnabgrenzungen uU vd Korrekturnormen tatbestandlich erfüllt sein. Grundbeispiel (nach F/W/B, § 1 AStG Rn 814): Die M-AG mit Sitz und Geschäftsleitung in D hält alle Anteile an der T, einer T...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Veräußerungsgewinne (Buchst. b)

a) Steuerfreiheit von Gewinnen aus Veräußerung, Auflösung oder Kapitalherabsetzung Rz. 81 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. b EStG befreit Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl. KapGes. sowie aus deren Auflösung oder Herabsetzung ihres Kapitals, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegang...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.2.2.3 Die Entwicklung in der Rechtsprechung

Tz. 757 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für die Auff der Fin-Verw spricht die ältere Rspr des BFH (s Urt des BFH v 25.11.1964, BStBl II 1965, 176). Der Gesellschafter einer Kap-Ges soll sich nicht darauf berufen können, dass er einen vergleichbaren oder den gleichen Kredit bei einer ausl Bank zu einem niedrigeren Zinssatz erhalten hätte können. Das FG Sa hat hingegen – allerdings b...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.5 Grenzen der Korrektur nach der 3. Stufe – Vereinbarkeit des § 1 AStG mit dem EG-Vertrag

Tz. 188 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Da § 1 AStG nur einkommenserhöhend in grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen wirkt, nicht jedoch Inl-Fällen, stellt sich die Frage der europarechtlichen Zulässigkeit. Hinzu kommt noch die Problematik der unterschiedlichen Wertansätze bei vd Korrekturnormen. Wegen eines Bsp s Tz 25. Tz. 189 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Aus dieser Beurteilung w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Keine Einschränkung durch Verjährung

Tz. 55 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Verweisung in § 32a Abs 2 S 2 KStG auf § 32a Abs 1 S 2 KStG stellt sicher, dass die Änderung des Bescheids der Kö auch dann noch möglich ist, wenn eigentlich bereits Verjährung eingetreten ist (Ablaufhemmung bis zum Ablauf eines Jahres nach Unanfechtbarkeit des Steuer- oder Feststellungsbescheids des Gesellschafters). Es kommt also im Erg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Fälle mit Auslandsberührung

Tz. 57 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 2 S 1 KStG kann für eine inl Kö auch dann eingreifen, wenn der Gesellschafter nicht im Inl der Besteuerung unterliegt (also St-Ausländer ist). Wie bei den vGA (dazu s Tz 34) ist die Frage, ob eine verdeckte Einlage vorliegt, allerdings allein nach inl Recht zu beurteilen.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.6.1 Allgemeines

Tz. 142 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Oberster Grundsatz ist sowohl unter Beachtung der nationalen als auch DBA-Verrechnungspreis-Grundsätze der Gedanke des Fremdvergleichs. Tz. 143 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Der "Fremdvergleich" besagt, dass auch im Geschäftsverkehr zwischen verbundenen Unternehmen der Preis dem Wert der Lieferung oder Leistung angemessen sein muss. Die Geschäfts...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.3.3 Angemessenheit der Konditionen

Tz. 780 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Andererseits wird man aus dem oben (s Tz 779) genannten Urt nicht ableiten können, dass ein Zinszuschlag für eine risikobehaftete Fremd-Kap-Gewährung durch einen Gesellschafter generell nicht in Betracht kommt. Kann die Gesellschaft von einem fremden Dritten ein "normales" besichertes Darlehen nicht erhalten, weil ihr keine Sicherheiten zur ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.2 Schranken des Internationalen Steuerrechts gegenüber den nationalen Korrekturvorschriften (Sperrwirkung der DBA)

Tz. 80 Stand: EL 91 – ET: 10/2013 Noch nicht für alle Fälle abschließend geklärt ist die Frage, ob bei grenzüberschreitenden vGA oder Einkommenskorrekturen nach § 1 AStG oder der Korrektur verdeckter Einlagen oder nicht abzb BA nach § 8b KStG eine sog Sperrwirkung des Art 9 OECD-MA zu beachten ist. Die stliche Beurteilung grenzüberschreitender Sachverhalte ist vereinfachend da...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.3 Das Konkurrenzverhältnis der Höhe nach

Tz. 19 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Korrekturnormen unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Tatbestandsvoraussetzungen bzw ihres Anwendungsbereichs sondern auch hinsichtlich der Rechtsfolgen. Während § 1 AStG wie auch die vGA nach § 8 Abs 3 KStG auf den Fremdvergleichspreis abstellen, ist bei einer Entnahme der Tw bzw bei § 12 KStG der gW anzuwenden. Das Konkurrenzve...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.1 Kombination Warenlizenz und Werbeaufwendungen

Tz. 971 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Vertriebsfirmen stellt sich die Frage, ob neben dem reinen Wareneinsatz (Ankauf fertiger Produkte von der ausl MG) und entstandener eigener Werbeaufwendungen auch noch eine Lizenzzahlung zur Benützung des Warenzeichens der ausl MG stlich anzuerkennen ist. Die Fin-Verw lehnt die Anerkennung dieses Zusatzaufwands grds ab (s Rn 3.1.2.3 der V...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.7 Steuerliche Folgen einer unzutreffende Einkunftsabgrenzung

Tz. 924 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Sind die Aufwendungen einer Arbeitnehmerentsendung den beteiligten Unternehmen nicht sachgerecht, dh nicht der jeweiligen betrieblichen Interessenlage folgend zugeordnet worden, sind die Einkünfte des belasteten Unternehmens zu berichtigen. Bei inl Unternehmen sind die Korrekturen nach den Grundsatzen der vGA (s § 8 Abs 3 S 2 KStG) bzw nach §...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.8.1 Prüfung des Know-how-Transfers

Tz. 926 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch die Tätigkeit des entsandten Arbeitnehmers werden der aufnehmenden Gesellschaft regelmäßig auch dessen Kenntnisse und Erfahrungen übermittelt. Dies ist Bestandteil und Grund für eine Entsendung und wird üblicherweise nicht gesondert vergütet. Beispiel: Die inl A-GmbH ist durch den Erwerb im Jahr 05 eine 100%ige TG der B-AG in der Schwei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.6.3.2.2 Tätigkeit im Interesse der entsendenden Konzernobergesellschaft

Tz. 914 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei der von dem entsandten Arbeitnehmer ausgeübten Funktion ist zwischen einer gesellschaftsrechtlich bedingten Tätigkeit (‹Shareholder activity‹) und einer Unterstützungsleistung im betrieblichen Interesse der TG (‹Stewardship activity‹) zu differenzieren. Zu den Tätigkeiten, die im Interesse des Gesellschafters liegen, zählen ua (s Tz 919,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Grundlagen und Zielsetzung der Regelung

Tz. 44 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 32a Abs 2 KStG gilt für verdeckte Einlagen eine entspr Verknüpfung wie für vGA. Die Vorschrift stellt verfahrensrechtlich sicher, dass die StBefreiung einer verdeckten Einlage (= außerbilanzielle Korrektur) bei der Kö auch dann erfolgen kann, wenn ihr Bescheid bereits bestandskräftig bzw verjährt ist, soweit beim AE nachträglich der Ta...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Vergütungen i.S.v. § 50a EStG und Kapitalerträge i.S.v. § 43b EStG

Rz. 243 [Autor/Stand] Vergütungen i.S.v. § 50a EStG und Kapitalerträge als Gegenstand des Freistellungsverfahrens. Hiernach ist das Freistellungsverfahren anwendbar auf Vergütungen i.S.v. § 50a Abs. 1 EStG, Kapitalerträge (offene und verdeckte Gewinnausschüttungen) i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und § 43 Abs. 1 Nr. 6 EStG an Muttergesellschaften im EU-Ausland, wenn die Voraussetzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Unerheblichkeit einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung

Rz. 173 [Autor/Stand] Unerheblichkeit einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung. Dabei kommt es nicht auf eine bestandskräftige Steuerfestsetzung an.[2] Dies entspricht dem klaren Wortlaut der Regelung sowie dem Willen des Gesetzgebers. Nach der Gesetzesbegründung zur Einführung von § 50d Abs. 1 Satz 8 a.F. (jetzt: Satz 10) hat der Gesetzgeber das Problem erkannt, dass Steue...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsätze

Rz. 152 [Autor/Stand] Grundsätzlich: vierjährige Antragsfrist ab Vergütungsbezug. Gemäß § 50d Abs. 1 Satz 9 setzt die die Kapitalertragsteuererstattung nach § 50d Abs. 1 u.a. voraus, dass der Antrag auf Erstattung innerhalb einer Frist von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Kapitalerträge oder Vergütungen bezogen worden sind, gestellt wird. Diese Frist end...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.2.3 Sperrwirkung der DBA bei Einkommenskorrekturen nach § 8b KStG

Tz. 88g Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Im Hinblick auf die ab VZ in § 8b Abs 3 S 4ff KStG erfolgte ges Normierung der grds nabzb Tw-Abschr auf kap-ersetzende Darlehen wurde in der Lit die Auff vertreten, dass die Sperrwirkung der DBA auch hinsichtlich der Einkommenskorrektur nach § 8b Abs 3 S 4ff KStG greift. Hierzu liegt eine erste FG Entsch vor. Das FG Münster (s Urt des FG Müns...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.4.1 Grundsätze

Tz. 166 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die ges Fiktion der vollständigen Informations- und Markttransparenz nach § 1 Abs 1 S 2 AStG spiegelt die besonderen Umstände von Geschäftsbeziehungen zwischen nahe stehenden Unternehmen wider und fördert das Zustandekommen marktkonformer Verrechnungspreise. Diese Transparenzklausel ist insbes für den hypothetischen Fremdvergleich nach § 1 Ab...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.5.5 Die Möglichkeit des punktuellen Gegenbeweises – Die Kostenteilung

Tz. 899 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Umstritten ist in der Praxis vor allem, ob bereits einzelne, wenn auch gewichtige Entsendungsinteressen die ausschl Zuordnung ermöglichen. So wird seit Jahrzehnten in der Lit zB erörtert, ob bereits das Sammeln von Ausl- Erfahrungen iR einer konzerninternen Ausbildung die Zuordnung zu einem Unternehmen ermöglicht. Dahnke (IStR 1992, 99) geht...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.2 Berichtigung nach Art 11 und 12 OECD-MA

Tz. 76 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Auch in den Zuweisungsnormen für Zinsen und Lizenzen des OECD-MA und der dt Länder-DBA sind Korrekturregeln für unangemessene Vergütungen enthalten. Die Regelungen lauten regelmäßig: Art 11 Zinsen (4) Bestehen zwischen Schuldner und Gläubiger oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die gezah...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.6 Anwendung der sog Geschäftschancenlehre

Tz. 671 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In der Praxis besonders umstritten ist die Übertragung oder Überlassung von sog Geschäftschancen. Eine Geschäftschance ist die konkrete Möglichkeit, aus einem noch abzuschließenden Geschäft einen Gewinn (Vorteil) zu erzielen, soweit sich dieser nicht bereits aus anderen WG oder schwebenden Geschäften ergibt (zB die konkrete Möglichkeit, ein W...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1.1 Vorbemerkung

Tz. 1050 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Kö (und auch andere Stpfl) können – sei es als St-Inländer oder St-Ausländer – auf zwei vd Arten unternehmerisch außerhalb ihres Sitzstaates (Wohnsitzstaates) unternehmerisch tätig sein. Soweit als erste Möglichkeit die Gründung einer Tochter-Kap-Ges gewählt wird, so ist diese als eigenständiger Rechtsträger unmittelbar der Besteuerung im an...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Außerdem muss es sich um Geschäftsbeziehungen zum Ausl handeln; bei rein inl Geschäftsbeziehungen ist § 1 Abs 1 AStG nicht anwendbar. Zur daraus sich ergebenen europarechtlichen Problematik s Tz 188ff. Im Gegensatz zur anderen Vorschriften des AStG (insbes §§ 2, 7) wird unabhängig vom ausl St-Niveau jede Einkunftsverlagerung in das Ausl erfa...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.1.3.2 Die Rechtsfrage und Lösungsansätze in der Literatur und im ausländischen Steuerrecht

Tz. 362 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Für die Beurteilung der Berücksichtigung eines Standortvorteils bei der Ermittlung des zwischenstaatlich akzeptablen Verrechnungspreises ist im Rahmen der Prüfung der vGA/§ 1 AStG das internationale Regime des Fremdvergleichsgrundsatzes (Dealing at Arm’s Length-Principle) zu beachten. Dieses besagt, dass Konzerne ihre Verrechnungspreise so g...mehr