Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenberechnung: Betreuung einer Betriebsprüfung abrechnen

Grundsätzlich ergeben sich die Abrechnungsmodalitäten für die Betreuung einer beim Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung aus § 29 StBVV. Dieser findet Anwendung bei "normalen" Außenprüfungen i. S. v. § 193 AO. Er findet zudem Anwendung im Rahmen sog. Zollprüfungen. Daneben findet § 29 StBVV auch Anwendung auf alle Tätigkeiten des Steuerberaters, die in den §§ 208 –217 AO ...mehr

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Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft

Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist bei Regiebetrieben einer Verbandskörperschaft unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Regiebetrieben einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapit...mehr

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Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft

Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft wer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.2 Zulässigkeit der tatsächlichen Verständigung

Rz. 164 Die tatsächliche Verständigung bezieht sich grundsätzlich auf einen in der Vergangenheit abgeschlossenen und jetzt der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalt. Im Gegensatz zu der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung, § 204 AO, ist die tatsächliche Verständigung nicht zukunftsorientiert. Vielmehr erfolgt die Verständigung über die steuerliche ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / ff) Kapitalgesellschaften

Rz. 88 Grundsätzlich unterliegen Anteile an Kapitalgesellschaften keiner Sondererbfolge. Diese Anteile fallen zunächst ohne Besonderheiten nach §§ 1922 ff. BGB in den Nachlass. Sie sind damit bereits für den ordentlichen Pflichtteil zu berücksichtigen. Selbst wenn in der Satzung der Kapitalgesellschaft eine qualifizierte Nachfolgeklausel, kombiniert mit einem Einziehungs- od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.34 Verdeckte Gewinnausschüttung

Tz. 379 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Anteilen, die der Veräußerer im Wege der vGA von einer anderen Kap-Ges erhalten hat, bemessen sich deren AK nach dem Wert der vGA (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Rapp, in L/B/P, § 17 EStG Rn 223 und s Weber-Grellet in Schmidt, 35. Aufl, § 17 EStG Rn 179), obwohl es sich dem Grunde nach um einen unentgeltlichen Vorgang ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.23 Rückgewähr einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise Schnorr, Die Rückabwicklung vGA nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens, GmbHR 2003, 861; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 149. Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Schnorr, Die Rückabwicklung vGA nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens, GmbHR 2003, 861; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 149. Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt beim rückzahlungsverpflichte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt beim rückzahlungsverpflichteten AE zu nachträglichen AK auf die Beteiligung (s Urt des BFH v 29.08.2000, BStBl II 2001, 173). Das gilt auch für die Rückzahlung einer überhöhten Vorabausschüttung (s Urt des BFH v 05.09.2001, BFH/NV 2002, 222 und s GmbH-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Ist der Erwerb eigener Anteile durch die Kapitalgesellschaft aus der Sicht des Anteilseigners eine Veräußerung iSd § 17 EStG?

Tz. 148 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Vor Inkrafttreten des BilMoG sieht die Fin-Verw mit der hM im Schrifttum – uE zutr – in dem Entgelt, das die Kap-Ges (oder eine von ihr beauftragte Stelle) an die AE für die Hingabe der Anteile zahlt, nicht eine sonstige Leistung, die der AE als halb stpfl (ab VZ 2009: zu 60 % stpfl bzw der AbgeltungSt unterliegenden) Kap-Ertrag besteuern mü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 377 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und nach dem Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305) führt der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht auf eine Pensionszusage – abw vom Urt des BFH v 19.05.1993 (BStBl II 1993, 804) – iHd Tw der Pensionsanwartschaft bzw des Pensionsanspruchs zu einer Einlage bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Ein beschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 126 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für unbeschr Stpfl ebenso wie für beschr Stpfl. Bei beschr stpfl Veräußerern sind VG nur dann nach § 17 EStG (über § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) stpfl, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Der Veräußerungspreis

Tz. 238 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 13.12.1961, BStBl III 1962, 85; v 17.10.1974, BStBl II 1975, 58 und v 07.03.1995, BStBl II 1995, 693) ist Veräußerungspreis iSd § 17 EStG alles, was der Veräußerer aus dem Anteilskauf als Gegenleistung erlangt; maßgeblich ist der Wert der Gegenleistung am maßgeblichen Stichtag (Barwert bzw bei Sachle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Haßelberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Hoffmann, Nochmals: Pensionsverzicht des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 2211; Daragan, Abfindung der Versorgungszusage des Ges-GF einer GmbH d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Döllerer, vGA, verdeckte Einlagen – Neue Rspr neue Fragen, DStR 1989, 331; Schoor, Einlage einer wes Beteiligung in eine Kap-Ges, StSem 8/1989, 204; Widmann, Die wes Beteiligung iSd § 17 EStG im Wechsel zwischen Erwerb, Veräußerung und Gewinnausschüttung, JbFStR 1990/91, 387; Dötsch/Binger, Schwerpunkte des StÄndG 1992 aus der Sicht der GmbH, GmbHR 1992, 588 (593); Topp, Einlage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Loos, Die Bewertung eigener Anteile von Kap-Ges, DB 1964, 310; Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1981, 420; Bischoff, Zur pfändungs- und konkursbedingten Einziehung von Geschäftsanteilen, GmbHR 1984,61; Aha, Verbot des Erwerbs eigener Aktien nach den §§ 71ff AktG, AG 1992, 218; Thiel, WG ohne Wert: Die eigenen Anteile der Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 2 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 8 Abs 8 KStG ist in Zusammenhang mit der Vorschrift des § 4 Abs 6 KStG zu sehen, in der geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen die Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitlichen BgA zulässig ist. Hierzu s § 4 KStG Tz 110ff. § 8 Abs 8 KStG ergänzt diese Vorschrift, indem er regelt, in welchem Umfang im Falle einer solchen Zus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 260 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zur Ermittlung des VG gem § 17 Abs 2 EStG sind dem Veräußerungserlös die AK der Anteile gegenüberzustellen. Es spielt dabei grds keine Rolle, ob im Zeitpunkt des jeweiligen Anteilserwerbs bereits eine Beteiligung iSd § 17 EStG bestand (s Tz 250 ff). Zu den AK zählt alles, was der Erwerber aufwenden muss, um das WG zu erlangen (s Urt des BFH v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Börnstein, Zur Besteuerung von Kap-Ausschüttungen nach Herabsetzung des Stamm-Kap einer Gesellschaft, DB 1960, 960; Reither, Zum Problem der Kap-Herabsetzung bei den St vom Ertrag, BB 1966, 817; Thiel, Die Herabsetzung des Nenn-Kap von Kap-Ges im Lichte des ESt-Rechts, DB 1967, 309; Ranft, Kap-Herabsetzung und vGA, FR 1968, 274; Gross, Zum Verlustabzug für Liquidationsverluste a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Liebhaberei

Tz. 51 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit Urt v 04.12.1996 (DB 1997, 707), v 08.07.1998 (DB 1998, 2399) und v 22.08.2007 (BStBl II 2007, 961) hat der BFH entschieden, dass auf eine inl Kap-Ges, da diese eine nichtunternehmerische Sphäre nicht haben kann (ebenfalls hierzu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff), das von der Rspr zur ESt entwickelte Rechtsinstitut der Liebhaberei nicht übertragb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 223 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 1 S 4 EStG (vor Inkrafttreten des StSenkG: § 17 Abs 1 S 5 EStG), schreibt die entspr Anwendung des S 1, also die Besteuerung nach § 17 EStG, für den Fall vor, dass der Anteilsveräußerer die veräußerte Beteiligung unentgeltlich erworben hat und selbst nicht iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG beteiligt ist. In diesem Fall kommt es zur Besteuerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.15 Haftung für Steuerschulden der Gesellschaft

Tz. 352 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zahlungen aufgrund eines Haftungsbescheids (s §§ 34, 69 AO ), durch den ein Ges-GF für St-Schulden der Kap-Ges in Anspruch genommen wird, führen uE nicht zu nachträglichen AK. Der Ges-GF wird in seiner Eigenschaft als GF der Kap-Ges in Anspruch genommen. Die Zahlung ist daher nicht durch das Gesellschaftsverhältnis, sondern durch das Fehlverh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 310 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der ständigen Rspr des BFH kommen als nachträgliche AK iSd § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kap-Ges als Nachschüsse oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, wenn diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Dabei sind Fina...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erwerbe inländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b)

Rz. 153 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit alle inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen als Erwerber persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie (Satz 1) satzungsgemäß und tatsächlich sowie ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen, d.h. steuerbegünstigten,[2] Zwecken dienen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Wortlautkommentierung

a) Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 129 [Autor/Stand] Ausländische Betriebsstätteneinkünfte. § 20 Abs. 2 ist nur auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte anwendbar. Insoweit kommt es auf den Betriebsstättenbegriff des § 12 AO an. Der Betriebsstättenbegriff der DBA ist nur insoweit von Bedeutung, als sich die Steuerbefreiung aus einem DBA ergeben muss. Insoweit stellt sich die ...mehr

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Bilanzierung von Versorgungsleistungen und vererblichen Versorgungsanwartschaften

Kommentar Das BMF hat sich zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von vererblichen Versorgungsanwartschaften und Versorgungsleistungen geäußert, deren Gewährung nicht vom Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis abhängt. Die Aussagen im Überblick. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können Versorgungszusagen ihren Charakter als betriebliche Altersversorgung bewahren, selb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Orden

Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Kirchliche Orden, Genossenschaften und Kongregationen sowie andere (vergleichbare) Gemeinschaften verfolgen in der Regel sowohl religiöse, kirchliche, mildtätige als auch andere gemeinnützige Zwecke i. S. v. §§ 51–68 AO (Anhang 1b). Sie sind häufig in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Es gibt jedoch auch alte katholische Orden, d...mehr

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Schenkungsteuer bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person (1)

Leitsatz Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkungsteuer bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an ­eine dem Gesellschafter nahestehende Person (3)

Leitsatz 1. Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkungsteuer bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person (2)

Leitsatz 1. Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Sonstiges

Rz. 33 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Bei einem > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können privat/beruflich gemischte Aufwendungen teils BA, teils vGA sein (BFH 119, 434 = BStBl 1976 II, 753).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das Einkommen der Eltern steuerwirksa...mehr

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Rückwirkende Kürzung einer Tantieme wegen Verlusten der GmbH im Folgejahr

Leitsatz Sieht der Vertrag zwar vor, dass der Gewinn der GmbH für die Berechnung der Tantieme um Verlustvorträge zu mindern ist, werden Verlustrückträge jedoch nicht angesprochen, bleiben diese für die Frage der als zugeflossen geltenden Tantieme unberücksichtigt, zumindest wenn die GmbH den Verlustrücktrag nicht in Anspruch nimmt. Sachverhalt Nach dem Anstellungsvertrag stan...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / IV. Insider-Regelung (Ziff. 5.6) sowie Spekulationsgeschäfte (Ziff. 5.14)

Rz. 164 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (nach Ziff. 5.6 der Modelle) ferner Haftpflichtansprüche wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. Insider-Regeln, womit u.a. auf die im Jahre 1998 neu gefassten Insider-Regelungen Bezug genommen wird und den daraus resultierenden Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz (vgl. etwa §§ 12 ff., §§ 37b und c WpHG). Die B...mehr

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Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung

Leitsatz Wird eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft infolge einer verzögerten Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erst in dem auf das Jahr der Handelsregisteranmeldung folgenden Jahr steuerlich wirksam, liegt darin keine sachliche Unbilligkeit. Das gilt auch, wenn die verzögerte Eintragung auf einem Fehlverhalten einer anderen Behörde – hie...mehr

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Teilzeitbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Pension

Leitsatz Arbeitet ein Gesellschaftergeschäftsführer nach seinem 65. Lebensjahr und trotz Zahlung einer Pension in Teilzeit weiter, führt dies nur teilweise zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sachverhalt Eine GmbH hatte ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage erteilt. Nach einer Betriebsprüfung waren die Höhe und Fälligkeit des Versorgun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 17 [Autor/Stand] Zur Erläuterung des § 202 BewG bildet R B 202 ErbStR 2011 [2] eine weitere Rechtsgrundlage, der folgenden Wortlaut hat: Rz. 18 [Autor/Stand] (1) [1]Die einzelnen Betriebsergebnisse sind gesondert zu berechnen; Ausgangswert ist sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Kapitalgesellschaften der Gewinn im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 EStG und nicht das zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gesetzesbegründung

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 202 BewG hat folgenden Wortlaut: [2] Rz. 8 [Autor/Stand] Zu § 202 Abs. 1 – neu – Rz. 9 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Betriebsergebnisse orientiert sich an dem Gewinn nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, das ist der Wert des Betriebsvermögens am Ende des Wirtschaftsjahres abzüglich des Werts des Betriebsvermögens ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Angemessener Unternehmerlohn

Rz. 55 [Autor/Stand] Die nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. d BewG erforderliche Korrektur des Ausgangswerts um einen angemessenen Unternehmerlohn, soweit in der zu Grunde liegenden Ergebnisrechnung kein solcher berücksichtigt wurde, dürfte in der Praxis bezüglich der Ermittlung der betragsmäßigen Angemessenheit zu Schwierigkeiten führen. Gerade über die Höhe des angemes...mehr

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Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Kommentar Das BMF hat ein neues Grundsatzschreiben für alle jPöR veröffentlicht, die an einer Mitunternehmerschaft beteiligt sind. Hintergrund ist ein Urteil des BFH vom 25.3.2015, wonach eine solche Beteiligung bei der jPöR zu einem Betrieb gewerblicher Art führt. Fälle bis VZ 2008: Unmittelbar nach Veröffentlichung des BFH-Urteils (BFH, Urteil v. 25.3.2016, I R 52/13) hatte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Besonderheiten

Rz. 54 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Überlässt der ArbG dem ArbN lebenslänglich die unentgeltliche Nutzung eines Einfamilienhauses und vereinbaren sie später die Übertragung dieses Grundstücks an den ArbN zu einem wegen des Wohnrechts geminderten Kaufpreis, so gilt: Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Kapitalwert des obligatorischen (schuldrechtlichen) Wohnrechts fließt dem ArbN...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Überlässt ein ArbG einem ArbN im Rahmen des Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, so liegt darin ein geldwerter Vorteil (§ 8 Abs 1, § 19 Abs 1 EStG; BFH 152, 461 = BStBl 1988 II, 525; > Sachbezüge). Dieser Vorteil gehört bei ArbN zum Arbeitslohn, der als Sachbezug dem LSt-Abzug unterliegt. Bei einem Geschäftsführer, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Fehlende bzw. unbestimmbare Gegenleistung

Rn. 62 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Mangelt es wie beim Spendenaufkommen spendensammelnder Organisationen an einer Gegenleistung für die von einem UN erbrachte Leistung, können – wie auch bisher – keine "UE" ausgewiesen werden; vielmehr ist für die erhaltenen Spenden ein Sonderausweis vor den "UE" vorgesehen (vgl. IDW RS HFA 21, Rn. 13). Auch bei dem spendenden UN kommt ein Aus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz Geht das Vermögen eines Organträgers innerhalb der ersten fünf Jahre eines Ergebnisabführungsvertrags auf ein anderes Rechtssubjekt über, steht dies bei ununterbrochener Durchführung des Vertrags der steuerrechtlichen Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft ab diesem Zeitpunkt auch dann nicht entgegen, wenn die Organschaft in den Vorjahren wegen fehlend...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft

Leitsatz 1. Die Organgesellschaft ist auch unter Geltung einer umwandlungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfikti­on nicht "vom Beginn ihres Wirtschaftsjahrs an ununterbrochen" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG) in den Organträger finanziell eingegliedert, wenn die Anteile an der Organgesellschaft im Rückwirkungszeitraum (unterjährig) von einem Dritten auf den Organträger üb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 3 Körperschaftsteuerminderung bei Ausschüttung (Abs. 2, 2a)

Rz. 10 Bis zur Einführung des § 37 Abs. 4 KStG minderte sich die KSt-Schuld um jeweils 1/6 einer offenen Gewinnausschüttung. Gleichzeitig verminderte sich das KSt-Guthaben um den gleichen Betrag. Abs. 2a schränkte gegenüber der allgemeinen Regel des Abs. 2 die Realisierung des KSt-Guthabens ein.[1] Rz. 11 Zur Realisierung des KSt-Guthabens führte eine Gewinnausschüttung, die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.3.1 Verminderung um vorgenommene Ausschüttungen (S. 1)

Rz. 25 Der Endbestand des verwendbaren Eigenkapitals, der Ausgangspunkt für die Ermittlung und Feststellung der Endbestände ist, war um die Auswirkungen derjenigen Gewinnausschüttungen zu korrigieren, die noch nach den Regeln des Anrechnungsverfahrens abgewickelt wurden. Rz. 26 Nach Abs. 2 S. 1 konnten sowohl den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Ausschüttungen al...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Ergänzende Anmerkungen

Rz. 660 [Autor/Stand] Fünf Beispielsfälle. Abschließend soll die Wirkungsweise des 8 Abs. 2 aF noch einmal anhand von fünf Beispielen aufgezeigt werden: Beispiel 1 Der Steuerinländer A ist zu 100 vH an der ausländischen X-GmbH beteiligt, die ihrerseits zu 100 vH an der ausländischen Y-GmbH beteiligt ist. Die Y-GmbH bezog in den Wirtschaftsjahren 01 und 02 folgende gemischte E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

Literatur GOCKE, Der Begriff "Bruttoerträge" im Außensteuerrecht, BB 1973, 887; MEILICKE, Der Begriff der Bruttoerträge im Außensteuerrecht, FR 1985, 318. ... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs...mehr