Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung des Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art bei Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz Werden einzelne dauerdefizitäre Tätigkeitsfelder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, an der eine Trägerkörperschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist, sowohl im Rahmen der Einkünfteermittlung der Mitunternehmerschaft als auch für Zwecke der Körperschaftsteuer als eigenständige Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) behandelt, kann zur Ermittlung des G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im Prinzip wird die von jedem der Ehegatten – entsprechendes gilt für > Lebenspartner – während der Ehezeit erworbene Versorgungsanwartschaft einschließlich bestehender Anrechte hälftig geteilt; entsprechendes geschieht bei mehreren Anwartschaften/Anrechten. Dem bisher versorgungsberechtigten Ehegatten verbleibt ein entsprechend gemindertes ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft im E... / 5 Kapitalgesellschaft als Unternehmer

Eine Kapitalgesellschaft ist nicht nur zivil-, sondern auch steuerrechtlich nach § 1 Abs. 1 KStG ein selbstständiges Steuersubjekt. Ihre Tätigkeit gilt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Der Anteilseigner hat unmittelbar keinen Gewinn aus der Tätigkeit der Kapitalgesellschaft gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu versteuern, sondern ...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 Klassische Prüfungstechniken

Hier geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüffelder Buchführungmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Verhältnis zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 22 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Alle in § 32a Abs 1 KStG genannten Fälle setzen voraus, dass es beim AE auch tats zum Zufluss einer vGA gekommen ist. Allein die (außerbilanzielle) Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG auf der Ebene der Kö rechtfertigt nach wie vor nicht, auch automatisch einen Zufluss einer vGA beim AE anzunehmen. § 32a Abs 1 KStG führt uE nämlich nicht daz...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.2 Auswirkung des Abgangs einer verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 41 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Während in D eine Verrechnungspreiskorrektur infolge der Qualifizierung als vGA nicht zu einer KSt-Änderung führt, kann bei einer ausl Korrektur in einem "Vollanrechnungsstaat" (in Europa zB Malta und Norwegen) uU sich eine Reduktion auf eine Ausschüttungs-St-Belastung ergeben.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Auswirkungen bei verdeckten Gewinnausschüttungen an nahe stehende Personen

Tz. 31 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht nach seinem Wortlaut auch die Änderung eines (bestandskräftigen) St-Bescheids einer zum AE nahe stehenden Person. Zwar verwendet das Gesetz eine "Oder"-Verknüpfung, wenn es von einem St-Bescheid gegenüber dem Gesellschafter oder einer ihm nahe stehenden Person spricht. IdR werden sich bei einer vGA, die einer nahe ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (hh) Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen in Fällen der Kapitalertragsteuer

Rz. 288 [Autor/Stand] Zeitpunkt des Entstehens der KapESt. Dabei ist zu beachten, dass die Kapitalertragsteuer grundsätzlich in dem Zeitpunkt entsteht, in dem die Kapitalerträge dem Vergütungsgläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 EStG fließen Dividenden, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wurden, dem Vergütungsgläubiger an...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen über die Grenze

2.2.1.1 Fallgruppen Tz. 35 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Eine vGA muss sich nicht ausschl auf Sachverhalte beziehen, die sich im Inl ereignet haben. Es können ebenfalls grenzüberschreitende vGA auftreten Die vGA entspr auch im Fall...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.2.1 Sperrwirkung der DBA bei verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen

Tz. 80a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 So regeln die KStR in R 36 Abs 2, dass in einem solchen Verhältnis vGA auch dann anzunehmen sind, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, eindeutigen und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist, oder wenn nicht einer klaren Vereinb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verfahrensrechtliche Korrespondenz für verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 32a Abs 1 KStG)

4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG Tz. 13 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids gegenüber der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

Ausgewählte Literaturhinweise: a) Zur Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG Bippus, Neuer Ärger mit vGA – Störfall Verfahrensrecht?, GmbHR 2002, 953; Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA, DStR 2005, 999; Hagen, Änderung formell und materiell bestandskräftiger KSt-Bescheide bei Umqualifizierung von Vergütungen eines Gesellschafters als vGA, Steuerwarte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids gegenüber der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 3. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.2 Zeitliche Abfolge bei Anwendung des § 32a Abs 1 KStG

Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der ges Grundfall geht davon aus, dass zunächst die vGA bei der Kö zu einem Erlass oder zu einer Änderung des St-Bescheids führt und anschließend dann die Änderung des Bescheids des AE erfolgt. Tz. 43 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist, ob eine Änderung des St-Bescheids des AE auch dann erfolgen kann, wenn die vGA bei der Kö im Zeitpunkt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009

Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde das bis zum Jahr 2008 geltende Halb-Eink-Verfahren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang der Änderungsmöglichkeit

Tz. 28a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderung des Bescheids des AE ist der Höhe nach nicht an die Änderung auf der Ebene der Kö gebunden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass materiell-rechtlich eine Abweichung zwischen dem nach § 8 Abs 3 S 2 KStG bei der Kö hinzuzurechnenden und dem zugeflossenen Betrag der vGA vorliegen kann (dazu s Tz 22). Diese Abweichungen sollen und ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Zur Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG Bippus, Neuer Ärger mit vGA – Störfall Verfahrensrecht?, GmbHR 2002, 953; Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA, DStR 2005, 999; Hagen, Änderung formell und materiell bestandskräftiger KSt-Bescheide bei Umqualifizierung von Vergütungen eines Gesellschafters als vGA, Steuerwarte 2006, 203; Jacobsen, Der Anspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Fälle mit Auslandsberührung

Tz. 33 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 S 1 KStG kann auch dann eingreifen, wenn die (verdeckt ausschüttende) Kö weder unbeschr noch beschr kstpfl ist und somit im Inl nicht der Besteuerung unterliegt. Tz. 34 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist allerdings, ob die vGA dabei nach inl Recht oder nach dem Recht des Ansässigkeitsstaates der ausl Kö zu beurteilen ist. Da – ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.1 Fallgruppen

Tz. 35 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Eine vGA muss sich nicht ausschl auf Sachverhalte beziehen, die sich im Inl ereignet haben. Es können ebenfalls grenzüberschreitende vGA auftreten Die vGA entspr auch im Falle der Überprüfung v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.3 Steuerbelastung des Anteilseigners im Quellenstaat

Tz. 42 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die auf die vGA bei einer Verrechnungspreiskorrektur in D entfallende St wird, unabhängig von der stlichen Bewertung dieses Vorgangs im Ausl, durch einen KapSt-Abzug gem § 43 Abs 1 Nr 1 EStG erhoben, wobei die inl TG gem § 44 Abs 1 S 3, Abs 5 EStG für die Einbehaltung und Abführung der KapSt haftet. Hierbei ist zu beachten, dass auch für den ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.1 Gewinnkorrektur im Quellenstaat

Tz. 40 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In den Fällen der Gruppe 1 (s Tz 37) liegen jeweils vGA einer inl TG an ihre ausl MG vor. Dies hat für die TG zur Folge, dass bei ihr das Einkommen um den mit Hilfe des Fremdvergleichs zu ermittelnden Minderungsbetrag wieder erhöht wird. Für die ausl MG ergibt sich als Rechtsfolge im Inl, dass sie mit der vGA als St-Ausländer beschr stpfl ist....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8 Auswirkungen auf andere Steuerarten

Tz. 35 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 UE bietet § 32a Abs 1 KStG auch eine Korrekturmöglichkeit für einen GewSt-Messbescheid, wenn eine vGA bei einem AE zu einem geänderten gew Gewinn führt. Der GewSt-Messbescheid ist zwar selbst kein St-Bescheid im eigentlichen Sinn. Nach § 184 Abs 1 S 3 AO sind die Vorschriften über die Besteuerung für St-Messbeträge sinngemäß anzuwenden. Somit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 "Kann-Vorschrift"

Tz. 25 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 32a Abs 1 S 1 KStG kann ein St-Bescheid oder Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter … erlassen, aufgehoben oder geändert werden. Anders als andere Korrekturvorschriften (zB s § 173 Abs 1 AO: "Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern …") ist § 32a KStG nach seinem Wortlaut eine Kann-Vorschrift. Ob es sich dabei um eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.3 Keine Auswertungsfrist für die Änderung beim Anteilseigner

Tz. 43b Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG schreibt nicht vor, innerhalb welcher Frist der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung des St- oder Feststellungs-Bescheids des AE zu erfolgen hat. Es kann also auch ein längerer Zeitraum zwischen der Aufdeckung der vGA bei der Kö und der Bescheidänderung beim AE liegen. Begrenzt wird die Auswertungsmöglichkeit allerdings du...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.2 Das Konkurrenzverhältnis dem Grunde nach

Tz. 14 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Damit können sowohl hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale als auch der Rechtsfolgen die folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis stehen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.10 Anwendung auch in Fällen des § 20 Abs 1 Nr 9 und 10 Buchst a EStG

Tz. 38 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 20 Abs 1 Nr 9 und 10 EStG übertragen die Besteuerungsregeln des Halb- bzw Teil-Eink-Verfahrens auch auf das Verhältnis von Kö iSv § 1 Abs. 1 Nr 3 bis 5 KStG (Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen usw) zu ihren Mitgliedern, Stiftern usw sowie auf das Verhältnis von BgA zu ihren Träger-Kö (im Einzelnen zu § 20 Abs 1 Nr 10 EStG s § 4 KStG Tz 249 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.3 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG im Teileinkünfteverfahren

Tz. 43e Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unterliegt ein AE dem Teil-Eink-Verfahren, ergeben sich hinsichtlich der Anwendung von § 32a Abs 1 KStG ggü der bis 2008 geltenden Rechtslage (Halb-Eink-Verfahren) kein systematischen Änderungen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im BV befinden oder ob es sich – über die Option nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG – um Anteile im PV hand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner

Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftmals viele Jahre vor dem Zufluss der vGA beim AE erfolgt. Diese Zeitdifferenzen schließen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Keine Einschränkung durch Verjährung

Tz. 28 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 S 2 KStG enthält eine eigenständige Ablaufhemmung (außerhalb des § 171 AO) für die Verjährung. Der Bescheid des AE kann danach selbst dann geändert werden, wenn für ihn zwischenzeitlich Verjährung eingetreten sein sollte. Die Festsetzungsfrist endet nämlich insoweit (also hinsichtlich der stlichen Folgen der vGA auf AE-Ebene) nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Änderung beim Anteilseigner, wenn Bescheide bei der Körperschaft nicht mehr änderbar sind

Tz. 37 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind die Bescheide bei der Kö hinsichtlich der vGA nicht mehr änderbar, bietet § 32a Abs 1 KStG keine Änderungsmöglichkeit beim AE. Solche Änderungen sind dann allenfalls nach den Korrekturvorschriften der AO möglich (zB nach § 164 Abs 2 AO). Hierbei sind allerdings die materiell-rechtlichen Einschränkungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2f EStG...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2 Rechtsfolgen

Tz. 39 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Hieraus ergeben sich folgende Auswirkungen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Kapitalertragsteuerbelastung

Tz. 52 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Dadurch, dass die eigentliche Auswirkung der vGA über die Grenze, die Umqualifizierung von zB bisherigen Liefer- oder Leistungsgewinnen durch eine Gegenberichtigung nach Art 9 Abs 2 OECD-MA "kompensiert" werden kann, nicht hingegen aber die Auswirkung der KapSt, wird in vielen Fällen versucht, diese Belastungswirkung schon damit zu vermeiden,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG

Tz. 3 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Weder im EStG noch im KStG waren vor Einfügung des § 32a KStG eigenständige verfahrensrechtliche Änderungsvorschriften für den Fall der nachträglichen Aufdeckung einer vGA enthalten. Es konnten deshalb lediglich die Änderungs- und Berichtigungsvorschriften der AO zur Beurteilung herangezogen werden, ob ein Steuer- oder Feststellungsbescheid ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zusammenhang mit den Anwendungsregelungen für § 3 Nr 40 S 2f EStG und § 8b Abs 1 S 2ff KStG

Tz. 64 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einschränkungen der StBefreiungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2ff EStG und § 8b Abs 1 S 2ff KStG gelten erstmals für Bezüge, die nach dem 18.12.2006 zugeflossen sind (s § 52 Abs 4b S 2 EStG und § 34 Abs 7 S 11 KStG; jeweils vor Kroatien-StAnpG). Hier ergibt sich also – anders als bei § 32a KStG – keine Rückwirkung in zurückliegende Jahre....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.3 Prüfungsschritt 3: Anwendung des § 1 AStG auf die Teilwertabschreibung

Tz. 838 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden Eink eines Stpfl aus Geschäftsbeziehungen mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er iR solcher Geschäftsbeziehungen zum Ausl Bedingungen vereinbart, die von denen abweichen, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart hätten, so sind seine Eink unbeschadet anderer Vors...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung und Entwicklung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bereits kurz nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens durch das StSenkG (ab 2001/2002; s BStBl I 2000, 1428) traten in der Fach-Lit Bedenken hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Änderbarkeit von St-Bescheiden auf Gesellschafter-Ebene auf, wenn nachträglich eine vGA aufgedeckt wird und der Bescheid des Gesellschafters bereits bestandskräftig ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.4 DBA-Entlastungsansprüche

Tz. 43 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Im Einzelnen ist hinsichtlich der "Quellen-St-Belastung" von vGA über die Grenze Folgendes zu beachten: Die meisten der von D abgeschlossenen DBA sehen für abfließende Schachteldividenden eine KapSt von nur 5 % (s Art 10 Abs 2 OECD-MA) bzw 10 % oder 15 % bei einer mind 25 %-Beteiligung der ausl Kap-Ges an der inl Gesellschaft vor. Die Formulie...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.5 Steuerbelastung des Anteilseigners durch die Verrechnungspreiskorrektur im Wohnsitzstaat

Tz. 48 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Wird die Verrechnungspreiskorrektur im nationalen Recht durch die Annahme einer vGA "umgesetzt" gelten die allgemeinen Dividendenbesteuerungsregeln, dh die Dividende ist nach § 8b Abs 1, 5 KStG nur zu 5 % der Einnahmen wirtsch betrachtet stpfl. Da es sich rechtlich infolge der Annahme nabzb inl BA um keine Dividendenbesteuerung handelt, ist d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3.1 Holding-Vorschaltmodelle unter Ausnutzung der DBA-Möglichkeiten

Tz. 54 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Durch die Zwischenschaltung einer Holding in einem EU-Staat könnte versucht werden, die KapSt-Belastung zu vermindern, soweit das DBA des anderen EU-Staates mit dem Staat der MG eine Durchleitung ohne St-Belastung ermöglicht. Beispiel: Die USMG X-Corp hält 70 % der Anteile an der dt Y-GmbH. Für oGA als auch vGA ergibt sich eine KapSt-Belastung...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.1 Anerkennung dem Grunde nach

Tz. 746 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Finanzierungsleistungen unter nahe Stehenden wird von der Fin-Verw zuerst geprüft, ob eine ernst gemeinte Darlehensgewährung oder eine vGA bzw verdeckte Einlage (verdecktes Kap) gegeben ist. Nur bei einer ernst gemeinten Darlehensgewährung kommt stlich die Verrechnung von Zinsen in Betracht. Eine vGA bzw eine verdeckte Einlage (verdecktes...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.1.1 Rechtslage nach Art 7 OECD-MA aF

Tz. 115 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zur zeitlichen Anwendung s Tz 102, 1206 ff. Als Tatbestandsmerkmal werden zunächst Geschäftsbeziehungen verlangt. Dieses Merkmal wird in § 1 Abs 5 AStG definiert. Aus dem Merkmal "Geschäftsbeziehungen" ergibt sich, dass § 1 Abs 1 AStG nur dann als Einkunftskorrekturvorschrift anwendbar ist, wenn schuldrechtliche Verträge vorliegen. Im Gegens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zu versteuerndes Einkommen (§ 7 Abs 2 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift definiert den Begriff des zvE. Der Begriff ist ab 1977 aus dem ESt-Recht in das KStG übernommen worden und an die Stelle des bisher verwendeten Begriffs "Einkommen" getreten. Wegen der Begriffsunterschiede s R 2 EStR 2012 und s § 8 Abs 1 KStG Tz 5 ff. Das zvE ist nach den Vorschriften des EStG sowie nach den ergänzenden Vorschrif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Systematische Stellung des § 32a KStG/Verhältnis zu den Änderungsvorschriften der AO

Tz. 8 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a KStG ist eine verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift in einem materiellen St-Gesetz (ebenso wie zB § 10d EStG für den Verlustabzug oder § 35b GewStG für die Änderung eines GewSt-Messbescheids). Die Regelung stellt ein (verfahrensrechtliches) Korrespondenzprinzip hinsichtlich des Ansatzes einer vGA bei der Kö und beim AE her. Sie gewähr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 34 Abs 13b KStG idF vor dem Kroatien-StAnpG ist § 32a KStG idF des JStG 2007 erstmals anzuwenden, wenn nach dem 18.12.2006 ein St-Bescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Bei Aufhebung oder Änderung gilt dies auch dann, wenn der aufzuhebende oder zu ändernde St-Bescheid vor dem 18.12.2006 erlassen worden ist. Die Anwendungsreg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.4.4 Problemfelder

Tz. 177 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Internationalisierung der aus dem Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung stammenden Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wird zwar als Hilfsmaßstab für die Ermittlung von Verrechnungspreisen allgemein begrüßt (s Schaumburg, 2. Aufl, Rn 18.109), es wird aber zutr darauf hingewiesen, dass das Prinzip seine Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.2.4 Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung – Korrekturen nach §§ 7ff AStG

Tz. 69 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Eine vGA, verdeckte Einlage oder eine Korrektur nach § 1 AStG kann grds auch einschlägig sein für die gesellschaftsrechtlichen oder Geschäftsbeziehungen eines Stpfl zu einer ihm nahe stehenden Zwischengesellschaft. Diese sind am Maßstab der allgemeinen Korrekturen zu messen, und zwar vor Anwendung der Vorschriften über die Hinzurechnungsbeste...mehr