Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.1 Entnahmen

Rz. 110 Wird der Gewinn durch eine doppelte Buchführung ermittelt, wirken sich Entnahmen im Jahresabschluss nicht aus, da das Konto Privatentnahme direkt auf das Kapital abgeschlossen wird. Erfolgt die Gewinnermittlung außerhalb der doppelten Buchführung durch Betriebsvermögensvergleich, ist der Vermögensunterschied um Einlagen und Entnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1, 2 i. V. m. § ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.6 Behandlung in der Buchführung

Rz. 49 Wie sich bereits aus dem Ausdruck der außerbilanziellen Korrektur ergibt, erfolgt ihre Berücksichtigung außerhalb der doppelten Buchführung. Es stellt sich also die Frage, wie das Rechnungswesen sicherstellen kann, dass das für die Erstellung der Steuererklärung erforderliche Datenmaterial zur Verfügung steht. Dies kann grundsätzlich über 2 Techniken erreicht werden. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.2 Umsatzsteuer

Rz. 148 Die Umsatzsteuer auf Entnahmen bzw. die Vorsteuer für bestimmte nicht abziehbare Betriebsausgaben sind nicht abziehbar. Zunächst ist festzuhalten, dass die Umsatzsteuer auf eine Entnahme (§ 3 Abs. 1b und Abs. 9a i. V. m. § 3f. und § 10 Abs. 4 UStG) bzw. der Ausschluss der Vorsteuer für bestimmte nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG) zu einem Auf...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3 Außerbilanzielle Korrekturen beim Gesellschafter

3.1.3.3.1 Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung für den Gesellschafter Rz. 122 Die vGA führt beim Gesellschafter i. d. R. zu einer Entlastung. Die vGA unterliegt der Abgeltungsteuer, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person gehören. Sind die Anteile Betriebsvermögen, ist die vGA bei einer natürlichen Person nach den Regeln des...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2 Korrekturen auf verschiedenen Ebenen

Rz. 6 Es lassen sich 4 unterschiedliche Ebenen unterscheiden, auf denen außerbilanzielle Korrekturen greifen. Elementar ist die Unterscheidung zwischen außerbilanziellen Korrekturen, die den Gewinn betreffen, und Korrekturen, die das Einkommen betreffen. Da § 7 Satz 1 GewStG an den nach einkommen- und/oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften ermittelten Gewinn anknüpft, wi...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.2 Organträger

Rz. 256 Um die Zurechnung des Einkommens nach §§ 14ff. KStG richtig zu erfassen, ist in mehreren Schritten vorzugehen. Da die gesellschaftsrechtliche Gewinnabführung und die steuerliche Zurechnung auseinander fallen, ist in einem 1. Schritt eine außerbilanzielle Kürzung i. H. d. in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Gewinnabführung (§ 277 Abs. 3 Satz 2 HGB) vorz...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1 Korrektur von Gewinnverwendung und Entnahmen

Rz. 109 Die Verwendung des Gewinnes darf den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern. Dieser Grundsatz wird vom Gesetz an verschiedenen Stellen aufgenommen. Es spannt sich ein Bogen von der Entnahme und offenen Gewinnausschüttung über die vGA zu einigen nicht abziehbaren Betriebsausgaben, die der privaten Lebensführung zugeordnet werden. 3.1.1 Entnahmen Rz. 110 Wird der Gewinn ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG, § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.9 Zusammenfassung

Rz. 234 Die sich aus der Anwendung des (Teil-)Freistellungsverfahrens ergebenden außerbilanziellen Korrekturen werden in Abb. 6 zusammengefasst:mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.3 Abgrenzung zu außerbilanziellen steuerlichen Merkposten

Rz. 26 Es gibt steuerliche Merkposten der Gewinnermittlung, die außerbilanziell zu führen sind und steuerlich nicht gesondert festgestellt werden. Diese außerbilanziellen Merkposten wirken sich, soweit ein weiterer Umstand eintritt, auf das zu versteuernde Einkommen aus. Im Gegensatz zu den außerbilanziellen Korrekturen wirken sich die außerbilanziellen Merkposten nicht im J...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.1 Liebhaberei

Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sich die Frage, ob der Steuerpflichtige mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Fehlt es an dieser, liegt eine steuerlich irrelevante Betätigung im privaten Bereich vor. Wird z. B. eine unternehmerische Betätigung (z. B. Mitunternehmer einer Verlustzuweisungsgesellschaft) als Liebhaberei qualifiziert, fallen die Verluste im...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.2 Verrechnungspreise

Rz. 168 In einem international tätigen Konzern stellt sich die Problematik der Einkünfteabgrenzung zwischen der Muttergesellschaft und den einzelnen Tochtergesellschaften in verschieden Ländern. Ungefähr 90 % dieser Sachverhalte werden über die Figur der verdeckten Gewinnausschüttung und 7 % über die verdeckte Einlage korrigiert.[1] In den verbleibenden Fällen der Nutzungsei...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.8.1 Keine Steuerabgrenzung für außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 45 Für die Abgrenzung von latenten Steuern nach § 274 HGB ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Unterschied zwischen dem handelsrechtlichen Bilanzansatz und dem steuerlichen auf einer zeitlichen, quasi-permanenten oder permanenten Differenz beruht. Zeitliche und quasi-permanente Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und Steuerbilanz gleichen sich in der Totalperi...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.2.1 Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 76 Die verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG) ist in Anlehnung an die vGA in R 40 Abs. 1 KStR 2004 wie folgt definiert: "Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlage einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwend...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.8 GKKB und außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 61 Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie für eine "Gemeinsame konsolidierte körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage" vorgelegt (GKKB RLE).[1] Die Realisierung dieses Großprojekts wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Rz. 62 Die Richtlinie löst sich vom deutschen Konzept des Bestandsvergleichs und knüpft an die GuV an. Bei einer formalen Betrachtung...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.5 Steuerfreie Ausschüttungen (§ 3 Nr. 41 Buchstabe a EStG)

18.1.5.1 Gewinnausschüttungen sind steuerfrei, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorausgegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge der Einkommensteuer unterlegen haben, § 11 Abs. 1 und 2 AStG aF nicht anzuwenden war und der Ste...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.2 Inhalt der gesonderten Feststellung

18.1.2.1 Es sind alle Steuerbemessungsgrundlagen festzustellen, die für das Besteuerungsverfahren des Inlandsbeteiligten selbständig von Bedeutung sein können. Eine besondere Feststellung für die Gewerbesteuer ist nicht erforderlich, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen für diese Steuer aus festgestellten Beträgen ergeben. 18.1.2.2 Im Bescheid über die gesonderte Feststellu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.2 Inhalt der gesonderten Feststellung

18.1.2.1 Es sind alle Steuerbemessungsgrundlagen festzustellen, die für das Besteuerungsverfahren des Inlandsbeteiligten selbständig von Bedeutung sein können. Eine besondere Feststellung für die Gewerbesteuer ist nicht erforderlich, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen für diese Steuer aus festgestellten Beträgen ergeben. 18.1.2.2 Im Bescheid über die gesonderte Feststellu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einheitliche Feststellung gegenüber den unbeschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 200 [Autor/Stand] Inhaltsadressat des einheitlichen Feststellungsbescheides. Im Gegensatz zu § 18 Abs. 1 Satz 1 regelt Satz 2 ausdrücklich, wem gegenüber der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid ergehen muss. Der Feststellungsbescheid ist an die unbeschränkt Stpfl. zu richten, die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr

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Doppelstöckige Personengesellschaft – Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II eines im Ausland ansässigen Gesellschafters

Leitsatz 1. Die Gleichstellung des mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligten Gesellschafters mit dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bezieht sich nicht nur auf Sondervergütungen und das Sonderbetriebsvermögen I, sondern auch auf das Sonderbetriebsvermögen II. 2. Negative Einkünfte des Organträgers i.S...mehr

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Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte GmbH kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert. 2. Die materiell-rechtlichen Anforderungen an den Veranlassungszusammenhang zwischen Vorteil und Dienstverhältn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (2) Erklärungspflicht bei Anteilsbewertung

Rz. 75 [Autor/Stand] Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG zu bewerten. Seit dem Jahreswechsel 1997/1998 mussten sich die Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzämter hierbei in hohem Maße auf die Amtshilfe der Körperschaftsteuerstellen[2] und die Mitwirkung der Steuerpflichtigen verlassen, die ihrerseits von der Auskunftsfreud...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Auflösung von Rückstellungen

Tz. 29 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 § 6 Abs 1 UmwStG regelt den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und der übernehmenden Pers-Ges Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen und diese sich infolge der Verschmelzung vereinigen. § 6 Abs 2 UmwStG (§ 6 Abs 3 UmwStG aF) betrifft den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und einem Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges...mehr

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Teilabzugsverbot bei verdeckter Gewinnausschüttung

Leitsatz Das FG Köln entschied, dass ein Anteilseigner die Anwendung des Teilabzugsverbots für Veräußerungsverluste nicht abwenden kann, wenn das Finanzamt zuvor bei ihm eine dem Teileinkünfteverfahren unterliegende verdeckte Gewinnausschüttung bestandskräftig festgestellt hat. Sachverhalt Eine im Immobiliensektor tätige GmbH & Co. KG (KG) errichtete eine Immobilie, die sie a...mehr

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VGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer (1)

Leitsatz 1. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken – also im privaten Interesse – eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in vol...mehr

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VGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer (2)

Leitsatz 1. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken – also im privaten Interesse – eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in vol...mehr

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Zur Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

Leitsatz 1. Der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Altersversorgung regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt, gilt auch ...mehr

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Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 4 Beratungshinweise

Den Unternehmen steht in vielen Fällen die Möglichkeit offen, durch eine entsprechende Vertragsgestaltung zwischen Arbeitnehmer-Entsendung und Werkvertrag zu wählen. Die Arbeitnehmer-Entsendung wird zu Kosten abgerechnet, der Werkvertrag zu Marktbedingungen, also regelmäßig zuzüglich eines Gewinnaufschlags. Von dieser Wahl hängt auch ab, welches Unternehmen die Pflichten des...mehr

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Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 2 Inhalt

Arbeitnehmerentsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit seinem bisherigen Arbeitgeber (entsendendes Unternehmen) für eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen (aufnehmendes Unternehmen) tätig werden soll.[1] Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des aufnehmenden Unternehmens eingegliedert ist und seine Arbeitsleis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen (S. 2)

Rz. 116 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG bestimmt, dass zu den sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch verdeckte Gewinnausschüttungen gehören. Die Regelung soll sicherstellen, dass offene und verdeckte Gewinnausschüttungen gleich behandelt werden. Rz. 117 Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG liegt vor, wenn eine Körperschaft ih...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.2 Zweifelhafte Einzelfälle steuerpflichtiger Bezüge

Rz. 111 Als Vorabausschüttungen werden Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den erwarteten, aber noch nicht endgültig festgestellten Gewinn eines Wirtschaftsjahrs bezeichnet. Bei der AG sind Vorabausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr grundsätzlich unzulässig und als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln.[1] Dagegen werden bei der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.2.2 Rückzahlung von in Nennkapital umgewandelten Gewinnrücklagen (S. 2)

Rz. 132 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder nach der Auflösung [1] einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG anfallen und die als Gewinnausschüttungen i. S. d. § 28 Abs. 2 S. 2 und 4 KStG gelten. Nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.9.1 Überblick

Rz. 201 § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG enthält zwei Tatbestände: Buchst. a erfasst Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit. Buchst. b besteuert Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 7.2 Definition des Anteilseigners im Steuerrecht (S. 2)

Rz. 348 § 20 Abs. 5 S. 1 EStG bestimmt, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG der Anteilseigner erzielt. Anteilseigner ist nach § 20 Abs. 5 S. 2 EStG derjenige, dem die Anteile nach § 39 AO im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. § 39 Abs. 1 AO rechnet Wirtschaftsgüter für steuerliche Zwecke grundsätzlich dem zivilre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.1 Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstige Bezüge

Rz. 106 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder bergbautreibenden Vereinigung erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Rz. 107 Zu den Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8 Einnahmen aus Leistungen von Körperschaften (Nr. 9)

Rz. 197 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG, die Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind, soweit sie nicht bereits zu den Einnahmen i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.9.3 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Buchst. b)

Rz. 204 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen die nicht den Rücklagen zugeführten Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Auch die Gewinne, die eine juristische Person des öffentlichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.9.2 Betriebe gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (Buchst. a)

Rz. 202 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu mit Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbaren Einnahmen führen. Zu d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.6.2 Veranlagungsverfahren

Rz. 92 In Ausnahmefällen erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG aber auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer im Veranlagungsverfahren. Sofern die Kreditinstitute in diesen Fällen KapESt einbehalten und an das FA abgeführt haben, stellt die KapESt wie bisher eine Vorauszahlung auf die ESt dar, die im Veranlagungsverfahren auf die ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Verschmelzung auf gesellschafteridentische GmbH nach Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Leitsatz Haben Gesellschafter gegenüber einer GmbH einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein erklärt und wird die ansonsten vermögenslose Gesellschaft auf eine gewinnträchtige Schwestergesellschaft verschmolzen, stellt das Wiederaufleben des Gesellschafterdarlehens bei der aufnehmenden GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH, a...mehr

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Antrag auf Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren

Leitsatz Der Antrag auf Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren ist auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung zulässig, wenn im Rahmen einer Außenprüfung erstmalig eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt wird. Sachverhalt Der Kläger war im Streitjahr selbstständig als Rechtsanwalt sowie als Geschäftsführer einer GmbH tätig. Für seine Tätigkeit als Geschäfts...mehr

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Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei einer verdeckten Gewinnausschüttung

Leitsatz Bei einer nachträglich festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung kann eine Einlagenrückgewähr nicht nachträglich bescheinigt werden. Sachverhalt Bei einer Betriebsprüfung in 2013 wurde für die Jahre 2009 und 2010 eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt. Diese ist grundsätzlich unstrittig. Die GmbH wollte jedoch für die Ausschüttung das steuerliche Einlageko...mehr

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Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F.

Leitsatz Eine vGA i.S.d. § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F. (sog. Korb II‐Gesetz) ist nicht erst auf der Stufe der Mitunternehmerkapitalgesellschaft, sondern als Teil des gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns einer Personengesellschaft und damit auch bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags zu erfassen. Normenkette § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F., § 7 GewStG 2002 Sachverhalt Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Definition als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 264 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die von § 8a KStG erfassten Zinsen werden in eine vGA umqualifiziert. § 8a KStG aF enthielt für die von § 8a KStG erfassten Vergütungen lediglich eine vGA-Fiktion. Hierzu s Tz 263. § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes enthält nunmehr die Formulierung, dass die oa Vergütungen vGA "sind". Damit soll sichergestellt werden, dass die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Zeitbezug für die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 120 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 1 S 1 KStG ist es für die Umqualifizierung bestimmter FK-Vergütungen in vGA ausreichend, dass der AE "zu einem Zeitpunkt im Wj" wes am Nenn-Kap der Kap-Ges beteiligt war. Hierzu s Tz 153 ff. Wenn der AE nicht während der Gesamtdauer des Wj Gesellschafter der Kap-Ges war, ist ihm nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Fiktion einer verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG)

Tz. 262 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Soweit FK-Vergütungen nach § 8a KStG aF als vGA gelten , dürfen diese das Einkommen der unbeschr stpfl Kap-Ges nicht verringern. § 8a Abs 1 S 1 KStG aF schafft damit einen eigenständigen vGA-Tatbestand kraft gesetzlicher Fiktion (s Frotscher, IStR 1994, 202). Nach der zutr hM (inbes s Frotscher, IStR 1994, 202) enthält § 8a KStG aF nicht einen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Umqualifizierung von Fremdkapitalvergütungen in verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8a Abs 1 KStG)

3.1 Allgemeines Tz. 87 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 KStG ist die Kernvorschrift der ges Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Sein S 1 regelt die stliche Umqualifizierung der dort genannten FK-Vergütungen in Fällen, in denen der Kap-Ges FK durch ihre AE zur Verfügung gestellt wird. Eine Umqualifizierung des FK erfolgt nicht. Der S 2 des § 8a Abs 1 KStG idF ...mehr