Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Feststellung von Steuerpflicht, Steuerbefreiung, Steuervergünstigung u. Ä.

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Feststellung ist auch zu entscheiden über die Steuerpflicht oder Steuerbefreiung der Einkünfte sowie über Steuervergünstigungen, die ihren Grund in dem Betrieb der Mitunternehmerschaft haben; über die Höhe der Vergünstigung ist im Feststellungsverfahren nur zu entscheiden, wenn sie sich ausschließlich aus Faktoren ergibt, die auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.7 Übernahme der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen

Rz. 27 Übernimmt der Schuldner die KapESt auf steuerabzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff.), dann darf der übernommene Betrag das Einkommen der Körperschaft nicht mindern[1]. Lässt sich z. B. eine GmbH den Betrag an KapESt, für den sie wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung nach § 44 Abs. 5 EStG als Haftungsschuldnerin in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Im Regelfall trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, denn er ist Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG) und hat den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG). Rz. 7 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, ändert sich dadurch nichts am Steuerschuldverhältnis. Der Gläubiger der Kapitalert...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.2 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b, 7c

Rz. 10 In den Fällen des § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b EStG wird die KapESt zum ermäßigten Steuersatz von 15 % erhoben, weil die betroffenen Leistungsempfänger als juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. als steuerbefreite Körperschaften ohnehin einen Anspruch auf Erstattung von 2/5 der einbehaltenen und abgeführten KapESt hätten (§ 44a A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.8 Übernahme des Solidaritätszuschlags zur Kapitalertragsteuer

Rz. 28 Übernimmt der Schuldner bei Kapitalerträgen, die der allgemeinen KapESt gem. § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterliegen, nicht nur die KapESt, sondern auch den SolZ zur KapESt von 5,5 %, dann ist in die Bemessungsgrundlage für den Abzug der KapESt auch der übernommene SolZ zur KapESt einzubeziehen. In diesem Fall beträgt der für die Übernahme der Abzugsteuer erhöhte Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfragen zur ArbN-Eigenschaft (ABC)

Rn. 19 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Abschlagszahlung s Rn 44 "Vorauszahlung" sowie s Rn 56 ArbG-Vorstandsmitglied Er ist idR ArbN (BFH BStBl II 1970, 824). S § 19 Rn 119 (Barein). ArbN-Ehegatte Ist das Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen (Fremdvergleich usw, dazu Barein, s § 19 Rn 56ff), so kann auch der ArbN-Ehegatte in den Genuss des § 3b EStG kommen (Giloy, NWB F...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaftliche Gewinnabführung bei bestehender atypisch stiller Beteiligung

Leitsatz Eine Kapitalgesellschaft, an der eine stille Beteiligung besteht und die deshalb einen Teil des Gewinns an den stillen Gesellschafter abführen muss, kann nicht ihren ganzen Gewinn an einen Organträger abführen. Eine körperschaftsteuerliche Organschaft ist nicht anzuerkennen. Sachverhalt Alleinige Gesellschafterin einer GmbH war eine AG. Zugleich hatte sich die AG als...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung von mit Nießbrauch belasteten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die mit einem Nießbrauch belastet sind, in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht, wird dadurch eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung bewirkt. Sachverhalt Mit dem Finanzamt kam es zum Streit darüber, ob durch die Einbringung nießbrauchbelasteter Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cash Pooling / 3.1 Vorteile und Risiken des physischen Cash Poolings

Liquiditätsplanungseffekt Als Erstes führt die Zusammenführung der Unterkonten auf einem einzigen Zielkonto zu einem vereinfachten Cash-Management des Konzerns über Ländergrenzen und Konzerneinheiten hinweg. Für die Konzernmutter vereinfacht sich die Planung, Sicherung und Kontrolle der liquiden Mittel, da diese vollständig auf dem Master Account konsolidiert werden. Diese Li...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte (§ 10 Abs. 3 Satz 1 AStG) sind im Falle von Geschäftsbeziehungen zwischen (Kapital‐)Gesellschaft und Gesellschafter zu nicht fremdüblichen – d.h. durch das Gesellschaftsverhältnis bestimmten – Bedingungen die hierdurch veranlassten Einkünfteminderungen und verhinderten Einkünfteerhöhunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gewinne aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft

Rz. 26 [Autor/Stand] Anteilsveräußerung. § 11 spricht insgesamt drei Vorgänge an, die ihrerseits eine vollständige oder teilweise Realisierung stiller Reserven innerhalb einer Beteiligung auslösen können. Die Anteilsveräußerung ist der erste der angesprochenen Vorgänge. Es handelt sich um einen Begriff des dt. Steuerrechts, der deshalb nach den Grundsätzen des dt. Steuerrech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinne aus der Herabsetzung des Kapitals einer anderen ausländischen Gesellschaft

Rz. 42 [Autor/Stand] Gesellschaftsrechtliche Herabsetzung des gezeichneten Kapitals. Gewinne, die eine ausl. Obergesellschaft aus der gesellschaftsrechtlichen Herabsetzung des gezeichneten Kapitals einer anderen ausl. Gesellschaft (Untergesellschaft) erzielt, sind der dritte Vorgang (vgl. Anm. 29), der die Rechtsfolge des § 11 auszulösen geeignet ist. Ein entsprechender Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Mitteilungspflichten der Finanzbeamt(inn)en

Rz. 17 [Autor/Stand] Trotz bestehender Anzeigepflichten der Steuerpflichtigen, der Gerichte, der Notare und der von § 33 ErbStG betroffenen Institute werden die Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen nie über alle steuerbaren Vorgänge informiert. Zur Vermeidung von Steuerausfällen und zwecks Beschleunigung des Besteuerungsverfahrens sind deshalb auch die Veranlagungsstellen u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Beiträge (S. 1)

Rz. 3 Begünstigt sind nur Beiträge des Arbeitgebers; d. h. für Personen, die Arbeitnehmer i. S. d. ESt-Rechts sind. Kommanditisten, die zugleich Arbeitnehmer der KG sind, sind daher aufgrund von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nicht erfasst. Auf die Rentenversicherungspflicht kommt es nicht an; z. B. sind daher auch beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO

Rz. 82 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ergehen Steuerbescheide auf Grund einer Ap oder werden sie auf Grund einer Ap geändert, bewirkt die Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO eine erhöhte Bestandskraft (vgl auch Buse, DB 2016, 1712 [1717]; für Haftungsbescheide gilt § 173 Abs 2 AO nicht (vgl Einleitung des § 173 Abs 1 AO). Deshalb darf ein Steuerbescheid, dem das Ergebnis einer A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geburtstagsfeier

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Übernimmt der ArbG die Bewirtungskosten und andere Sachzuwendungen, wenn ein ArbN seinen Geburtstag mit Angehörigen und Kollegen feiert, führt dies grundsätzlich zum stpfl Arbeitslohn. Anders kann es sein, wenn der ArbG der Bewirtende ist, weil die Veranstaltung insgesamt den Charakter einer betrieblichen Veranstaltung hat, zu Einzelheiten > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Flugzeug

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Soweit der ArbN ein vom ArbG gestelltes Flugzeug privat nutzt, gehört der geldwerte Vorteil zum Arbeitslohn. Die Bewertung des Vorteils folgt § 8 Abs 2 Satz 1 EStG); zum "üblichen Endpreis" am Abgabeort > Sachbezüge Rz 38ff. Hat der ArbG das Flugzeug gechartert, sind uE die (anteiligen) Selbstkosten (Charterkosten) des ArbG einschließlich der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Sachlicher Prüfungsgegenstand

Rz. 6 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Gegenstand der LStAp ist die "Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der Lohnsteuer" (§ 42f Abs 1 EStG; zudem > R 42f Abs 3 Satz 1 und 2 LStR). ▸ Zur ordnungsgemäßen Einbehaltung oder Übernahme der LSt gehört ua, dassmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jagd

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Aufwendungen für eine Jagd gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (Böhme, DStZ 1985, 612; zur Jägerprüfung vgl BFH/NV 2012, 783). Unterhält ein Unternehmer die Jagd, sind die Aufwendungen ausdrücklich vom Abzug als BA ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 EStG; vgl Korten, DB 1989, 1309). Zum Nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2018, Kein Schadenser... / 2 Aus den Gründen:

[17] "… 3. Eine Berufungsbegründung bedarf jedoch – hinsichtlich jedes einzelnen von teilbaren Streitgegenständen (§ 260 ZPO) – einer aus sich heraus verständlichen, auf den konkreten Streitfall zugeschnittenen Angabe, welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe der Berufungsführer den entscheidungserheblichen Punkten entgegen setzen will (BGH NJW-RR 2015, 511 = VersR 2015,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gründungsaufwand kann frühestens nach 10 Jahren aus Satzung gestrichen werden

Zusammenfassung Satzungsregelungen über die Tragung des Gründungsaufwands durch die GmbH dürfen jedenfalls vor Ablauf von zehn Jahren nach erstmaliger Eintragung der Gesellschaft nicht gestrichen werden. Hintergrund Die klagende GmbH hatte beim zuständigen Amtsgericht die Eintragung der Neufassung ihrer Satzung beantragt. In der Neufassung war u.a. die bisher in der Satzung en...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.3 Problem der verdeckten Gewinnausschüttung

Vor allem bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern wird die Gehaltsvereinbarung von den Finanzämtern eingehend geprüft. Dabei aufgedeckte Unklarheiten oder Abweichungen vom Anstellungsvertrag werden häufig zu ihren Lasten ausgelegt, sodass der Betriebsausgabenabzug bei der GmbH rückgängig gemacht und die Zahlung des Gehalts in eine verdeckte Gewinnausschüttung umqu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge

Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsführerbezüge angemessen sind, beurteilt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.3 Angemessenheitsprüfung

In die Angemessenheitsprüfung fließen die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers ein, soweit ihnen die Anerkennung nicht aus anderen Gründen, z. B. wegen Verstößen gegen die formalen Anforderungen, zu versagen ist. Die Prüfung erstreckt sich somit auf das Festgehalt, die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile sowie die Zusatzleistungen. Dabei ist allerdings zu berüc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / Zusammenfassung

Überblick Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch nehmen Gesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 3 Formale Voraussetzungen für die Anerkennung der Gehälter

Um zu verhindern, dass das Finanzamt das Gehalt aus formalen Gründen nicht anerkennt, sollten Geschäftsführer darauf achten, dass sie vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit sind. Besteht ein Selbstkontrahierungsverbot, so dürfen Gesellschafter-Geschäftsführer kein Rechtsgeschäft im Namen der GmbH mit sich selbst, also auch keinen Anstellungsvertrag, abschließen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.2 Ermittlung der Angemessenheitsgrenze

Die Angemessenheit der Gesamtausstattung richtet sich laut Finanzverwaltung[1] nach folgenden Kriterien: Art und Umfang der Geschäftsführertätigkeit, künftige Ertragsaussichten der GmbH, Verhältnis von Geschäftsführergehalt zu Gesamtgewinn und verbleibender Eigenkapitalverzinsung, Vergütungen, die in derselben oder in vergleichbaren GmbH an Geschäftsführer für entsprechende Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betrieblicher PC und Telekomm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine Rückwirkung von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG

Leitsatz 1. Der Gegenstand einer Sachausschüttung einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Auf den Wertansatz im Gewinnverwendungsbeschluss kommt es nicht an. 2. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 8b Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 4 KStG,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Altersvorsorge für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer: Zur "Erdienbarkeit" bei Barlohnumwandlung

Leitsatz 1. Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit. 2. Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt (w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2018, Anfall von Sch... / Sachverhalt

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Ehefrau bzw. Mutter der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer A und B der S-GmbH. Sie vermietet an die S-GmbH ein bebautes Grundstück. A hatte bei der Unterzeichnung des Mietvertrags mitgewirkt. Im Rahmen einer bei der S-GmbH durchgeführten Außenprüfung für die Jahre 2007 bis 2010 kam der Prüfer zu dem Ergebnis, dass der M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2018, Anfall von Sch... / Anmerkung

Na endlich! Nachdem der BFH mit seiner Entscheidung vom 7.11.2007 (II R 28/06, BStBl II 2008, 486 ff) und der darin dargelegten Ansicht, verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), die zu unmittelbaren Vermögensvorteilen bei einem Gesellschafter nahestehenden Personen führten, seien als schenkungsteuerbare Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an den Empfänger anzusehen, die Praxis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2018, Anfall von Sch... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass die Zahlung des überhöhten Mietzinses der S-GmbH an die Klägerin nicht als gemischte freigebige Zuwendung der S-GmbH der Schenkungsteuer unterliegt. 1. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, sowe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede

Leitsatz 1. Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederaufleben" der Forderungen verschmolzen, so kann die beim übernehmend...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Daytrading-Geschäfte als Termingeschäfte

Leitsatz Verluste aus sog. echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften (hier: mit Devisen) mindern nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage nicht. Normenkette § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, unterhielt ein Konto bei der A-Bank, um sog. Daytrading-Geschäfte mit Devisen ausz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionszahlung bei Weiterbeschäftigung von GmbH-Geschäftsführern

Zusammenfassung Überblick Vielfach besteht bei den Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) der Wunsch – oder auch die Notwendigkeit – auch nach dem Erreichen der für die betriebliche Altersversorgung vereinbarten Altersgrenze im Unternehmen weiterzuarbeiten . Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen auf die nachfolgende Generation weitergegeben wird. Diese Ausgangssitua...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.1 Aufgeschobener Pensionseintritt

Der BFH[1] vertritt die Rechtsauffassung, dass es unter dem Gesichtspunkt einer möglichen gesellschaftsrechtlichen Veranlassung unproblematisch ist, wenn der vereinbarte Eintritt der Versorgungsfälligkeit ggf. unter Vereinbarung eines nach versicherungsmathematischen Maßstäben berechneten Barwertausgleichs aufgeschoben wird, bis der GGF endgültig seine Geschäftsführerfunktio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2 Versorgung nur mit Erreichen einer Altersgrenze

Aus steuerrechtlicher Sicht wird es nicht beanstandet, wenn die Pension nach den Regeln der Pensionszusage nicht vom Ausscheiden des GGF aus dem Betrieb oder der Beendigung des Dienstverhältnisses abhängig ist. Hierdurch verliert die Versorgung nicht den Charakter einer betrieblichen Altersversorgung. Auch ist die Versorgungszusage nicht von vornherein als unüblich anzusehen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach besteht bei den Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) der Wunsch – oder auch die Notwendigkeit – auch nach dem Erreichen der für die betriebliche Altersversorgung vereinbarten Altersgrenze im Unternehmen weiterzuarbeiten . Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen auf die nachfolgende Generation weitergegeben wird. Diese Ausgangssituation löst regel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1 Versorgung mit Erreichen Altersgrenze und Ausscheiden aus dem Dienst

Ist in der Pensionszusage vereinbart, dass der Versorgungsfall erst mit dem Erreichen einer Altersgrenze und dem Ausscheiden des Berechtigten aus dem Dienst der Gesellschaft eintritt, besteht zivilrechtlich kein Anspruch auf eine Pensionszahlung so lange der GGF nicht aus dem Dienst der Gesellschaft ausgeschieden ist. Soweit die Pension geleistet wird, ohne dass der Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Gestaltungsoptionen

3.1 Aufgeschobener Pensionseintritt Der BFH[1] vertritt die Rechtsauffassung, dass es unter dem Gesichtspunkt einer möglichen gesellschaftsrechtlichen Veranlassung unproblematisch ist, wenn der vereinbarte Eintritt der Versorgungsfälligkeit ggf. unter Vereinbarung eines nach versicherungsmathematischen Maßstäben berechneten Barwertausgleichs aufgeschoben wird, bis der GGF end...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.2 Unentgeltliche Fortführung der Organstellung

Wird die Organstellung des GGF unentgeltlich fortgeführt, ist das im Hinblick auf eine mögliche gesellschaftsrechtliche Veranlassung m. E. unproblematisch. Zu einer Anrechnung der Rentenzahlung auf das Aktivgehalt kann es auch schon gedanklich wegen der fehlenden Aktivbezüge nicht mehr kommen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.3 Teilzeitbeschäftigung als GGF

Eine Teilzeitbeschäftigung die in Wirklichkeit eine Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit und des Aktivgehalts des GGF bedeutet, ändert nichts an dem Umstand, dass auch in diesem Fall der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter verhindern würde, dass der GGF die GmbH als beliebige Quelle sowohl einer Altersversorgung als auch einer laufenden Tätigkeit gebraucht.[1] Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenberechnung: Betreuung einer Betriebsprüfung abrechnen

Grundsätzlich ergeben sich die Abrechnungsmodalitäten für die Betreuung einer beim Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung aus § 29 StBVV. Dieser findet Anwendung bei "normalen" Außenprüfungen i. S. v. § 193 AO. Er findet zudem Anwendung im Rahmen sog. Zollprüfungen. Daneben findet § 29 StBVV auch Anwendung auf alle Tätigkeiten des Steuerberaters, die in den §§ 208 –217 AO ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft

Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist bei Regiebetrieben einer Verbandskörperschaft unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Regiebetrieben einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft

Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft wer...mehr