Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Veräußerungsgewinn

Rz. 297 [Autor/Stand] Einkünfte. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auf bestimmte "Einkünfte" Anwendung (vgl. Anm. 298 ff.). Unter den Einkünften ist ein Nettobetrag zu verstehen, weshalb den aufgezählten Erlösen die durch sie veranlassten Betriebsausgaben zuzuordnen sind. Für diese Zuordnung gilt nach § 10 Abs. 3 Satz 1 das allgemeine Veranlassungsprinzip des § 4 Abs. 4 EStG. Entsprec...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes (§ 1 AStG)

... und dies nur insoweit, als der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1) beachtet worden ist. Rz. 571 [Autor/Stand] Gesetzesbegründung. Selbst wenn nach den vorangestellten Ausführungen die betreffenden Einkünfte durch eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit erzielt werden, soll deren Zuordnung zu dieser Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbs. 2 gleichwohl nur insoweit möglich s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 11. Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften – Abs. 1 Nr. 8 (Einkünfte ausschließlich aus aktivem Erwerb)

Rz. 281 [Autor/Stand] Neuregelung durch UntStFG. § 8 Abs. 1 Nr. 8 ist durch das UntStFG[2] neu eingefügt worden. Die Vorschrift ist erstmals auf Beteiligungserträge anzuwenden, die eine ausländische Zwischengesellschaft in einem Wirtschaftsjahr erzielt, das nach dem 31.12.2000 begonnen hat (§ 21 Abs. 7 Satz 4). Für Beteiligungserträge, die in einem früheren Wirtschaftsjahr e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. In die Belastungsberechnung einzubeziehende Ansprüche (Satz 2)

Rz. 749 [Autor/Stand] Regelungszweck. § 8 Abs. 3 Satz 2 wurde durch das JStG 2010[2] eingeführt und findet gemäß § 21 Abs. 19 auf Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft Anwendung, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Ausgangspunkt der Neuregelung ist das sog. Malta-Modell.[3] In Malta ansässige Kapitalgesellschaften versteuern ihre Gewinne im Regelfall mit einer Körperschaft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn gemeinsam mit Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Literaturverzeichnis Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 11 [Autor/Stand] Einkünfte der ausländischen Gesellschaft. Während § 7 den Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung einerseits und die an die Steuerinländer als Steuersubjekt anknüpfenden persönlichen Tatbestandsvoraussetzungen andererseits umschreibt, stehen die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft und ihre Besteuerung im ausländischen Sitzstaat als Besteuerung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten – Abs. 1 Nr. 5 (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen)

Rz. 171 [Autor/Stand] Allgemeines. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten sind grundsätzlich unschädlich i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung. Wie schon zuvor in Nr. 4 erfährt dieser Grundsatz durch eine komplizierte Ausnahmeregelung wesentliche Durchbrechungen. Der Begriff der Dienstleistung ist als solcher dem System des deutschen Einkommensteuerrechts unbekannt. Dienstlei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Kapitalherabsetzung

Rz. 314 [Autor/Stand] (Einkünfte) aus der Herabsetzung des Kapitals einer anderen Gesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 9 erfasst schließlich auch die Auskehrung eines Teils des Gesellschaftsvermögens nach einer gesellschaftsrechtlich zulässigen Herabsetzung des Stamm- oder Nennkapitals (gezeichnetes Kapital). Insoweit gilt das zu Anm. 311 ff. Gesagte sinnentsprechend. Der Auskehrung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

Rz. 241 [Autor/Stand] Finanzierungstätigkeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen. § 8 Abs. 1 Nr. 7 ist funktional als Ausschnitt aus den Einkünften aus Kapitalvermögen zu verstehen, woraus im Umkehrschluss gefolgert werden kann, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft aus Kapitalvermögen generell passiv i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung sind, soweit die Einkünfte nich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausländische Gesellschaft keine Zwischengesellschaft

(2) Eine ausländische Gesellschaft ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft , ... Rz. 605 [Autor/Stand] Ober- und Untergesellschaft. Die in § 8 Abs. 2 aF zunächst angesprochene ausländische Gesellschaft war die die Beteiligungserträge empfangende, dh. die Obergesellschaft. Sie musste eine solche iS von § 7 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Abs. 1 Nr. 1 (ausnahmslos Einkünfte aus aktivem Erwerb)

Rz. 52 [Autor/Stand] Das Stammen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Welche Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft stammen, ergibt sich auch für § 8 Abs. 1 Nr. 1 uneingeschränkt aus §§ 13, 14 EStG.[2] Es bestehen keinerlei Bedenken, in Zweifelfragen die bisherige Rspr. zu diesen Bestimmungen zur Auslegung auch des AStG heranzuziehen. Rz. 53 [Autor/Stand] Der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.3.1 Ermessensentscheidung

Rz. 54 Die Finanzbehörde entscheidet grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen ("kann"), ob sie eine verbindliche Auskunft erteilt. § 89 Abs. 2 S. 1 AO enthält explizit eine Kannvorschrift.[1] Im Regelfall dürfte aber das finanzbehördliche Ermessen auf Null reduziert und ein Anspruch des Antragstellers auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft bestehen, wenn die tatbestand...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2 Abfindung

In der Praxis wird die Möglichkeit der Abfindung einer Versorgungsanwartschaft bzw. Versorgungsverpflichtung z. B. gegen Übertragung der Rückdeckungsversicherung im Zusammenhang mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft immer wieder kontrovers diskutiert. Es stellt sich hier die Frage, ob die Abfindung ein alltagstaugliches Mittel der Auslagerung sein ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach haben Unternehmungen den Wunsch, sich der bilanziellen Lasten aus den Versorgungszusagen durch deren Auslagerung aus dem Unternehmen zu entledigen. Hierbei soll jedoch das arbeitgebende Unternehmen rechtlich enthaftet werden. Nachfolgend werden in diesem Zusammenhang der Verzicht, die Abfindung und die Übertragung der Zusage im Liquidationsfall in die Betr...mehr

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Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich – bejahend oder verneinend – im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden. 2. Die Zulassung einer "Querorganschaft", die eine Ergebn...mehr

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VP-Dokumentation / 1.1 Dokumentationsvorschriften, Sanktionen

Ob und inwieweit ist die Erstellung einer VP-Dokumentation für ein deutsches Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben? Seit dem 1. Januar 2003 verpflichtet der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. Geregelt ist dies in § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Die generelle Aufzeichnungspflicht fordert bei Geschäftsbeziehungen mit auslän...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / cc) Verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 192 Besondere Vorsicht ist bei verdeckten Vermögensverlagerungen geboten. Im GmbH-Recht können sie nicht nur gegen das Prinzip der Kapitalerhaltung,[297] sondern (insbesondere in der mehrgliedrigen GmbH) auch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, der Treuepflicht oder der innergesellschaftlichen Kompetenzverteilung verstoßen.[298] Rückzahlungsansprüche können sich da...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / b) Das Gesamtkostenverfahren

Tz. 292 Im Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert, während im Umsatzkostenverfahren nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert wird.[579] Der Posten Umsatzerlöse (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher dort erörtert (vgl. Tz...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / aa) Höhe der Anschaffungskosten, Äquivalenzprinzip

Tz. 666 Ob die Höhe des gezahlten Entgelts für den Erwerb angemessen ist, spielt für die Zugangsbewertung grds. keine Rolle. Vielmehr geht das Gesetz vom Äquivalenzprinzip aus.[756] Maßgeblich für den Ansatz in der Bilanz ist danach die Gegenleistung.[757] Sie definiert die Höhe der Anschaffungskosten und die Wertobergrenze für die Bewertung des anzusetzenden Vermögensgegens...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd) Zuzahlungen der Gesellschafter gegen Vorzugsgewährung (§ 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Tz. 59 Unter § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB fallen Bar- oder Sachleistung des Gesellschafters für mitgliedschaftliche Vorzugsrechte, z. B. Sonderrecht auf Geschäftsführung in der GmbH oder Gewinnvorzug (§ 11 Satz 1 AktG).[184] Vorzugsrechte sollen in der Satzung verankert sein.[185] Nicht unter § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB fällt der Verlustausgleich gem. § 302 AktG. Die Zahlung könnte zwa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / b) Größenmerkmale

Tz. 220 Eine Kleinstkapitalgesellschaft liegt nur vor, wenn zwei der drei Merkmale nicht überschritten sind: Bilanzsumme von 350.000 EUR Umsatzerlöse von 700.000 EUR Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl von 10 Tz. 221 Zu Zweifelsfragen bei der Ermittlung von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Arbeitnehmerzahl kann auf die Kommentierung von § 267 HGB verwiesen werden...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ff) Wahlrecht hinsichtlich Ertragswirksamkeit

Tz. 62 Nach h. M. kann der Gesellschafter entscheiden, ob seine Leistung in das Kapital oder als Ertrag gebucht werden soll.[193] Ein freiwilliger Verlustausgleich, ein Sanierungszuschuss oder ein Forderungsverzicht sind typische Fälle. Im Zweifel soll aber eine Kapitalrücklage gewollt sein. Diese Sichtweise wird insbesondere von Hüttemann/Meyer und Schulze-Osterloh mit ganz...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / e) Umsatzerlöse

Tz. 194 Der Begriff der Umsatzerlöse folgt der Definition gem. § 277 Abs. 1 HGB. Daher sind Entgelte für betriebstypische Leistungen anzusetzen, d. h. Kaufpreise, Vermietungs- und Verpachtungserlöse oder Dienstleistungsentgelte. Diese sind um die Erlösschmälerungen und Umsatzsteuern zu kürzen. Es kommt daher auf die gewöhnliche Geschäftstätigkeit an. Es muss ein Außenumsatz ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / aa3) Die rechtspolitische Würdigung der Regelungen zu den Anteilen an ­beherrschenden Gesellschaften

Tz. 92 Die aktienrechtliche Regelung ist merkwürdig, weil aus ihr hervorgeht, dass gem. § 71d Satz 4 i. V. m. § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG die herrschende AG im Zeitpunkt des Erwerbs ihrer Aktien durch ihr abhängiges Unternehmen eine Rücklage in Höhe des Erwerbspreises bilden müsste. Die Aufstellung einer derartigen Rücklage wird – wie vor dem BilMoG – gem. § 272 Abs. 4 Satz 3 HG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Körperschaften

Tz. 37 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei vGA zwischen Kö hat sich durch die UntStReform die Brisanz der vGA deutlich entschärft (s Schiffers, GmbHR 2001, 885). Folgende vGA zwischen Kö können vorliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen an natürliche Personen

Tz. 36 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Auf der Ebene der ausschüttenden Kö führt im neuen Recht die Gewinnerhöhung aus dem Aufdecken einer vGA iHv 100 zunächst einmal zu einem St-Mehr von 38,65 (KSt-GewSt bei 400 % Hebesatz und SolZ). Auf der Ebene einer natürlichen Person als AE führt die vGA (bei einem ESt-Satz von 48,5 % zuz SolZ) zu einer St-Erstattung von 25,58, falls der Vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Belastungswirkungen bei verdeckten Gewinnausschüttungen während der 18-jährigen Übergangszeit

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; GmbH-Beraterhinweise, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 346; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung nach der Unternehmens-StRef, Sonderheft EStB/GmbH-StB 2000; Schiffers, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 242; Binz/Sorg, Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Höhere Belastungen in der 18-jährigen Übergangszeit möglich

Tz. 38 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei Vollfinanzierung einer vGA aus dem EK 02 tritt zu den genannten (s Tz 36) St-Belastungen eine KSt-Erhöhung (einschl SolZ) von 45,22 hinzu. Bei Mitberücksichtigung der KiSt kann mithin das Aufdecken einer vGA von 100 zu einer periodischen Gesamt-St-Belastung bis zu 109,46führen (ebenso hierzu s Ley/Strahl, DStR 2001, 1997, 2001, die unter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; GmbH-Beraterhinweise, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 346; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung nach der Unternehmens-StRef, Sonderheft EStB/GmbH-StB 2000; Schiffers, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 242; Binz/Sorg, Die vGA nach der Unternehmens-St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Allgemeines

Tz. 35 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wer die Frage nach der St-Belastung der vGA im System des Halbeinkünfteverfahrens beantworten will, muss zwischen der St-Belastung unterscheiden, die eintrittmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.2 Summe der Leistungen

Tz. 22 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wie schon erläutert (s Tz 14), können nicht nur oGA für ein abgelaufenes Wj und Vorabausschüttungen für das lfde Wj zur KSt-Erhöhung nach § 38 KStG führen, sondern auch andere Ausschüttungen (insbes vGA) und auch sonstige Leistungen. Nach § 38 Abs 1 S 4 KStG ist wegen der Verringerung des EK 02 und uE auch für die KSt-Erhöhung auf die im Wj er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Belastungswirkungen ab 2008/2009

Tz. 40a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Völlig anders stellt sich wegen der Absenkung des KSt-Satzes auf 15 % und die Umstellung der bisherigen ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung auf eine ratierliche Fälligstellung des KSt-Erhöhungsbetrags die Belastungsituation für VZ ab 2008 dar. Ab dann setzt sich die St-Belastung einer vGA auf der Ebene der Kö aus der 15%igen KSt zuz GewSt u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 1 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die festzusetzende KSt nur bei GA, die "in den folgenden Wj erfolgen und die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruhen". Anders als im früheren Recht ist es nicht mehr ges Voraussetzung dass die GA "für ein abgelaufenes Wj" erfolgen mus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Nebeneinander von Minderung und Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 29 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Durch den Ausschluss der anderen Ausschüttungen (vGA) und sonstigen Leistungen von der KSt-Minderung wirkt § 37 Abs 2 KStG im Ergebnis wie eine Reihenfolgevorschrift für die Verwendung (s Tz 14). Sie verdrängt die Finanzierung dieser Auskehrungen auf die anderen "Finanzierungstöpfe", nämlich (in dieser Reihenfolge) auf das neutrale Vermögen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Voraussetzungen

Tz. 27 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Voraussetzung für die Anwendung des § 32d Abs 2 Nr 4 HS 1 EStG ist, dass das Einkommen der leistenden Kö durch die Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 9 EStG (bis zum VZ 2013: durch die vGA) gemindert worden ist. Das Einkommen der leistenden Kö ist dann gemindert, wenn der Bezug dem Unterschiedsbetrag nach § 4 Abs 1 EStG nicht hinzugerechnet worde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.6 Maßgeblichkeit der Bestände zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (§ 38 Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 27 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 1 S 5 KStG sind (für die Anwendung des S 4) die Bestände zum Schluss des vorangegangenen Wj maßgeblich. Dh bei allen für die sog Differenzrechnung bedeutsamen Rechengrößen ist auf deren Bestand zum Schluss des Wj abzustellen, das dem Abfluss der Leistung (s Tz 22) vorangeht. Es handelt sich um die Rechengrößenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 26 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 32d Abs 2 Nr 4 HS 1 EStG, der durch das JStG 2010 in den § 32d eingefügt worden ist, gilt der gesonderte St-Tarif nach § 32d Abs 1 EStG nicht für vGA, soweit diese das Einkommen der leistenden Kö gemindert haben. IRd AmtshilfeRLUmsG ist die bereits iRd JStG 2013 geplante Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips auf alle Einnahme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Erstmalige Anwendung

Tz. 30 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 52 Abs 15 S 2 EStG idF des JStG 2010 ist die Neuregelung erstmals ab dem VZ 2011, dh für nach dem 31.12.2010 zufließende vGA anzuwenden. MaW: Für die in den VZ 2009 und 2010 zugeflossenen vGA bleibt es auch dann bei der Anwendung des gesonderten St-Tarifs, wenn die vGA das Einkommen der leistenden Kö gemindert hat. Ebenfalls hierzu s K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.8 Fehlendes "verwendbares Eigenkapital"

Tz. 32 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Obwohl § 35 KStG 1999 nicht in die nF des KStG übernommen worden ist, kann das dort angesprochene Phänomen des "fehlenden VEK" auch nach dem Systemwechsel vorkommen. Das Problem tritt immer dann auf, wenn die H-Bil mehr ausschüttbares Vermögen ausweist als die St-Bil (s § 35 KStG 1999 Tz 5). Es kann weiter auftreten, wenn insbes mit einer vGA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hahne, Auswirkungen der Abgeltung-St auf die Besteuerung von Gesellschaftern insbes mittelständischer Kap-Ges, Stbg 2008, 477; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Kollruss, Abgeltung-St auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Sti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei im PV gehaltenen Kap-Beteiligungen unterliegen Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG, die nach dem 31.12.2008 zufließen, grds nicht dem sog Teil-Eink-Verfahren (St-Pflicht von 60% der Einnahmen, Abziehbarkeit von 60% der tats Ausgaben), sondern der sog Abgeltung-St. Wegen Einzelheiten s § 3 Nr 40 EStG Tz 1 und s § 3 Nr 40 EStG Tz 94 f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Nebeneinander von Minderung und Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 41 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wie im Einzelnen bei § 37 KStG ausgeführt,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Leistungen

Tz. 14 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Während § 38 Abs 1 S 4 und 5 KStG idF des StSenkG noch völlig systemlos nebeneinander die Begriffe "Ausschüttungen", "Leistungen" und "Gewinnausschüttung" verwendete, spricht § 38 Abs 1 KStG idF des UntStFG in seinen S 3 und 4 nunmehr einheitlich von "Leistungen". Leistungen sind insbesmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Voraussetzung "den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl" ist eine stliche Voraussetzung, deren Erfüllungmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.7 Anwendung der Differenzrechnung, wenn der ausschüttbare Gewinn negativ ist oder wenn er niedriger als der Bestand des EK 02 ist

Tz. 30 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wenn die erste in § 38 Abs 1 S 4 KStG genannte Vergleichsgröße (ausschüttbarer Gewinn) wegen nach dem Systemwechsel eingetretener Verluste niedriger ist als der im EK 02 ausgewiesene Bestand, ergibt sich eine Negativdifferenz. UE ist in diesem Fall nach dem Sinn und Zweck der Regelung der Differenzbetrag mit null anzusetzen mit dem Ergebnis, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Allgemeines

Tz. 85 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 4 KStG hat die leistende Kö der Empfängerin die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen: Die St-Besch iSd § 37 Abs 3 S 4 KStG ist meist kein eigenständiges Papier. Sie wird in der Prax...mehr