Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rechnungsabgrenzung unwesentlicher Beträge

Rn. 204 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Wesentlichkeitsgrundsatz als nicht-kodifizierter GoB (vgl. z. B. Scheffler, in: FS Baetge (2007), S. 505 (519)) gestattet es grds., unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis zu vernachlässigen, zu verkürzen oder zu verdichten, soweit zeit- und kostenintensive Arbeiten unverhältnismäßig wären, da die resultierend...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Latente Steuern des übertragenden Rechtsträgers

Rn. 482 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags endet die steuerliche Existenz des übertragenden Rechtsträgers. Obwohl nach diesem Zeitpunkt keine Steuerbe- oder -entlastungen mehr eintreten können, erfordert die anzuwendende Annahme der Unternehmensfortführung (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 2) den Ansatz von latenten Steuern in der handelsrechtli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Pensionsrückstellungen

Rn. 141 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gelten handelsrechtlich die allg. Grundsätze. Zu berücksichtigende künftige Preis- und Kostensteigerungen umfassen insbesondere künftige Lohn-, Gehalts- und Rententrends. Auch Pensionsrückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 grds. einzeln mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gliederung der Bilanz

Rn. 8 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG gelten für die Gliederung der Bilanz die §§ 266 und 268 bis 274, dazu die allg. Grundsätze gemäß § 265. Diese Vorschriften sind nicht unmittelbar, sondern "sinngemäß" anzuwenden. Die Verweisung in § 5 Abs. 1 PublG auf die sinngemäße Anwendung von § 266 erlaubt keine eindeutige Aussage, ob das Gliederungsschema für ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Unbeschränkte Haftung als Gesellschafter (§ 285 Nr. 11a)

Rn. 524 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11a sind anzugeben: "Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist" (bezüglich der vormaligen Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 (a. F.) i. d. F. vor BilRUG sei auf BT-Drs. 18/4050, S. 68, verwiesen). Rn. 525 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Von der Vorschrift erfasst...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Fehlbetrag nach Art. 28 EGHGB

Rn. 1061 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für Altersversorgungsverpflichtungen sind grds. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1). Art. 28 Abs. 1 EGHGB eröffnet indes für Altzusagen (= unmittelbare Zusage, bei der der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Re...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anlage zur Bilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG

Rn. 29 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 PersG und Einzelkaufleute haben die Wahl, neben der Bilanz entweder die vollständige GuV oder eine Anlage zur Bilanz mit den folgenden Angaben zu veröffentlichen (vgl. § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG): UE i. S. d. § 277 Abs. 1, Erträge aus Beteiligungen, Löhne, Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, Bewertung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Offenlegung von Angaben aufgrund der Auskunftspflicht gegenüber der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 913 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach [...] § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne diese Erleichterungen hätte" (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Diese Bestimmung bewirkt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7)

Rn. 81 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 268 Abs. 7 sind für die „in § 251 bezeichneten Haftungsverhältnisse [...] die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen im Anhang zu machen, dabei die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben und dabei Verpflicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Steuerumlageverträge

Rn. 340 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aus Gründen der Vergleichbarkeit mit JA von Gesellschaften außerhalb der Organschaft kann es sinnvoll sein, vom Organträger geschuldete und gezahlte Ertragsteuern auf die rechtlich selbständigen Gesellschaften des Organkreises verursachungsgerecht zu allozieren. Die Umlage von laufender GewSt ist üblich, aber auch für die laufende KSt zuläss...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verbundene Unternehmen im HGB

Rn. 5 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dem sog. Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hat der deutsche Gesetzgeber die "Einheitlichkeit" des Begriffs "verbundene UN" bewusst aufgegeben (vgl. WP-HB (2021), Rn. C 310). So wurde neben der Vorschrift des § 15 AktG eine weitere Begriffsbestimmung verbundener UN in das HGB (vgl. § 271 Abs. 2) au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Rückstellungen in der Steuerbilanz

Rn. 635 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Werden Rückstellungen für passive latente Steuern in der HB nach Maßgabe des § 249 gebildet, handelt es sich um eine Bilanzierung unter Berücksichtigung der GoB. Damit werden sie vom Maßgeblichkeitsprinzip des § 4 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG erfasst und sind somit grds. auch für die StB relevant (vgl. BStBK, DStR 2012, S. 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ausweis von Ergebnisanteilen an Personenhandelsgesellschaften

Rn. 278 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Beim Ausweis von stehen gelassenen Gewinnanteilen an PersG wird entsprechend der steuerrechtlichen Verfahrensweise in der Praxis (vgl. dazu Dietel, DStR 2002, S. 2140 (2141)) sowohl der zeitkongruente Ausweis als Zugänge als auch der Ausweis als Zuschreibung gewählt (befürwortend noch HFA 3/1976, WPg 1976, S. 591ff. (aufgehoben); ADS (1997),...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Passivierung bei Verpflichtungsübernahme

Rn. 161 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Vom Handelsbilanzrecht abweichende steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte für die Passivseite verlagern – unter Durchbrechung des Imparitäts- und Periodisierungsprinzips (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4f.) – die Aufwandswirksamkeit einer am BilSt bestehenden Verpflichtung steuerlich in spätere Perioden und bewirken steuerliche stille bilanziel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorgehensweise

Rn. 130 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Steuerabgrenzungskonzeption des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Wesentliches Merkmal dieses Ansatzes ist die Antizipation von künftigen Steuerbe- und -entlastungen, die sich aus abweichenden Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der steuerlichen Gewi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Besonderheiten betreffend das immaterielle Anlagevermögen

Rn. 228 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die begriffliche Abgrenzung für Zugänge als "mengenmäßige Ausweitung" und Abgänge als "mengenmäßige Verminderung" reicht für immaterielle VG nicht aus. Von einer körperlichen Zunahme oder Abnahme kann bei diesen VG, zu denen gemäß § 266 Abs. 2 "selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausblick

Rn. 1082 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die IFRS und mit ihnen die Anhangangaben sind einem stetigen Wandel ausgesetzt. Als Reaktion auf Initiativen und Projekten von nationalen Standardsetzern und Interessengruppen zum Thema Anhang hat das IASB die sog. Angabeninitiative ("Disclosure Initiative") als Gesamtprojekt aufgesetzt, das aus folgenden Einzelthemen besteht:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz (§ 265 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 38 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Fällt ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz, so ist die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten bei dem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt ist, zu vermerken oder im Anhang anzugeben, wenn dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist" (§ 265 Abs. 3 Satz 1). Die Angab...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Bedeutung latenter Steuern in der Bilanzierungspraxis

Rn. 750 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerlatenzen nach § 274 wurden während des Gesetzgebungsprozesses und nach Inkrafttreten des BilMoG kontrovers diskutiert. Denn die HGB-Bilanzierungspraxis im JA, in welcher latente Steuern vormals kaum eine Rolle gespielt hatten (vgl. Herzig/Vossel, BB 2009, S. 1174), sah sich einer Vorschrift gegenüber, die durch Anwendung des Temporary-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXI. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Die Angabepflicht besteht für gro...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG sind die Ergebnisse in der handelsrechtlichen RL zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Die Vorschrift statuiert insoweit keine Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB, sondern konkreter Ergebnisse der handelsrechtlichen RL...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 (a. F.) bzw. Nr. 2 (n. F.))

Rn. 106 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; deren Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen" (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 (a. F.) bzw. (n. F.)). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 301 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); Lüdenbach/Fre...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausweis in der Bilanz

Rn. 211 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit der Einstufung latenter Steuern als "Sonderposten eigener Art" (BT-Drs. 16/10067, S. 67f.) bestand die Notwendigkeit, ihrem besonderen Charakter auch durch einen gesonderten Gliederungspunkt in der Bilanz Ausdruck zu verleihen. Dementsprechend wurde das Gliederungsschema des § 266 (Abs. 2f.) auf der Aktivseite um die Position "D. Aktive ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten (§ 285 Nr. 15a)

Rn. 556 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 15a sind im Anhang das "Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen", anzugeben. Die durch das BilRUG neu eingefügte Nr. 15a setzt Art. 17 Abs. 1 li...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nichtvergleichbarkeit und Anpassung der Vorjahresbeträge (§ 265 Abs. 2 Satz 2f.)

Rn. 32 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahrs anzugeben. Sind die Beträge nicht vergleichbar, so ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies im Anhang anzugeben und zu erläutern" (§ 265 Abs. 2). Sinn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auswirkung der Optionsausübung auf latente Steuern

Rn. 420 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Option zur Besteuerung wie eine KapG nach § 1a KStG ist ein rein steuerlicher Vorgang. Handelsrechtlich ergeben sich aus der Option zunächst keine Änderungen (weiterhin liegt hier unverändert eine PersG vor). Aus diesem Grund sind die Auswirkungen der Optionsausübung auf latente Steuern als laufender Geschäftsvorfall zu erfassen. Dies be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Überblick über die Norm

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 274 definiert zwei Sachverhaltsgruppen, welche den Ansatz latenter Steuern auslösen können:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anhang und Lagebericht

Rn. 26 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Ein Anhang wird ebenso wie ein Lagebericht von PersG und Einzelkaufleuten grds. nicht gefordert (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 PublG). Eine Ausnahme gilt für kap.-marktorientierte Unternehmen i. S. d. 264d (vgl. § 5 Abs. 2a PublG). Für den Inhalt des Anhangs gilt § 5 Abs. 2 Satz 2 PublG (vgl. HdR-E, PublG § 5, Rn. 13). Für Angaben, die wahlweise in ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. v. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Die materielle Bedeutung des Anhangs ergibt sich daraus, dass der JA "klar und übersichtlich sein" (§ 243 Abs. 2) und unter Beachtung der GoB ein den "tatsächlichen Verhältnis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.1 Zu beachtende Positionen

Rz. 98 Gem. § 303 Abs. 1 HGB bzw. auch nach IFRS 10.B86 sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten durch eine Schuldenkonsolidierung aus dem Konzernabschluss zu beseitigen. Die Auslegung der Begriffe Forderungen und Verbindlichkeite...mehr

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Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS

1 Grundsachverhalte Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führt. Dabei g...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.3 Weitere anteilsmäßige Konsolidierungsnotwendigkeiten

Rz. 126 Weitere innerkonzernliche Beziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen sind im Rahmen der Quotenkonsolidierung ebenfalls anteilig zu eliminieren. Generelles Ziel ist es, dass im Konzernabschluss nur noch die Forderungen und Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwendungen und Erträge erscheinen, die dem Anteil der anderen Gesellschafter am Gemeinschaftsunternehmen entspre...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.2 Unechte (stichtagsbezogene) Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 101 Die unechten oder stichtagsbedingten Differenzen beruhen auf Buchungsfehlern oder zeitlichen Verbuchungsunterschieden. Sie entstehen als Folge des Realisationsprinzips, wenn zwischen dem Entstehungszeitpunkt der Forderung und dem Entstehungszeitpunkt der Verbindlichkeit ein Bilanzstichtag liegt. Stichtagsbedingte Differenzen liegen vor, wenn sich innerkonzernliche Fo...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.3 Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 102 Echte Aufrechnungsdifferenzen sind das Ergebnis unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsgrundsätze für Aktiva und Passiva. So ist z. B. bei einer innerkonzernlichen Forderung aufgrund des für die Aktivseite gültigen Niederstwertprinzips beim Vorhandensein entsprechender Gründe eine Abschreibung vorzunehmen, während das für die Passiva gültige Höchstwertprinzip dazu f...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – und nach IFRS ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsmethode. Mit dieser wi...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.5 Übergangs- und Endkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochterunternehmen sind für den Fall, dass alle Gesellschafte...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.2 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (GoF)

Rz. 52 Erst mithilfe der Folgekonsolidierungen wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der Beispielfirmen M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen und die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem Tochterunternehmen zu 25 % beteiligt sind. Fol...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.2 Folgekonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 123 Für die Folgekonsolidierung wird auf die in Rz. 49 ff. getroffenen Prämissen zurückgegriffen. Zunächst sind die Buchungssätze der Erstkonsolidierung mit den damaligen Wertansätzen zu wiederholen, wobei das einbehaltene Jahresergebnis nun aber in den Rücklagen enthalten ist. Im nächsten Schritt sind einerseits die in der Folgeperiode entstandenen neuen Werte in Form v...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.6 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100 %igen Tochter

Rz. 28 Mit den Beispielfirmen "M-GmbH" und "T-GmbH" soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung von 100 %igen Tochterunternehmen dargestellt werden. Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende 00 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Die komprimierten Jahresbilanzen der beiden Unternehmen zum 31.12.00 haben fo...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 11 Im nächsten Schritt werden nach § 301 Abs. 1 HGB analog zu IFRS 3.33 die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im Eigenkapital und nach § 306 HGB/IAS 12 auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden pa...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.9 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (Passivischer Unterschiedsbetrag)

Rz. 42 In einer zweiten Abwandlung des Ausgangsbeispiels soll die Entstehung eines passivischen Unterschiedsbetrags verdeutlicht werden. Dazu werden die Bilanzen wie folgt verändert: Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende des Jahres 00 75 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von lediglich 2,5 Mio. EUR, da bei diesem Szenario schlechte Zukunftsaussichten bei der Toch...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.3 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (Pass. Unterschiedsbetrag)

Rz. 63 Die Folgekonsolidierung im Jahr 01 soll auch am Beispiel der Abwandlung 2 verdeutlicht werden, bei der die Muttergesellschaft, bedingt durch schlechte Zukunftsaussichten bei der Tochter lediglich 2,5 Mio. EUR für den Kapitalanteil von 75 % gezahlt hat: Rz. 64 Da die übrigen Prämissen ebenso gelten wie im Ausgangsbeispiel, hat die Bilanz des Mutterunternehmens zum 31.12...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.4 Anwendungsbeispiel

Rz. 105 Die Schuldenkonsolidierung bei Vorhandensein echter Aufrechnungsdifferenzen soll anhand eines Beispiels gezeigt werden. Dabei wird das Beispiel aus Tab. 6 fortgeführt. Rz. 106 Mitarbeiter des Mutterunternehmens M-GmbH haben bei der Lieferung von Waren an das Tochterunternehmen T-GmbH, an dem 75 % der Anteile gehalten werden, einen Schaden an den Produktionsanlagen ver...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2 Schuldenkonsolidierung

2.2.1 Zu beachtende Positionen Rz. 98 Gem. § 303 Abs. 1 HGB bzw. auch nach IFRS 10.B86 sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten durch eine Schuldenkonsolidierung aus dem Konzernabschluss zu beseitigen. Die Auslegung der Begriffe Fo...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 4 Weiterführende Literatur

Chrismann/Peffekoven, IFRS: Konzernbilanzierung, IBP 10, 2012.mehr