Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 193 Abs. 1 AO – Zulässigkeit einer dritten Betriebsprüfung

Der BFH hat bestätigt, dass nach § 193 Abs. 1 AO Außenprüfungen u.a. bei Steuerpflichtigen, die – wie im Streitfall der Kläger- freiberuflich tätig sind, zulässig seien. Es sei auch geklärt, dass die Vorschrift keine weiteren Anforderungen enthalte. Sie stelle insoweit eine tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung dar. Im Rahmen des § 193 Abs. 1 AO seien daher ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 1. Wegfall der sog. Aufwandsersparnis

Neben der bedeutsamen Streichung des Vortatenkataloges und der Neufassung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen für die Begehung einer Geldwäsche hat der Gesetzgeber durch das am 18.3.193021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche noch zusätzliche Änderungen vorgenommen, die für die Beratung im Zusammenhang mit steuerliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / IV. Einziehungsmöglichkeiten

Die rechtlich anspruchsvolle und umfangreiche Rechtsmaterie zur Einziehung kann hier nicht ansatzweise erörtert werden, weshalb nur kurz auf einzelne Aspekte hingewiesen wird. Seit Änderung der Vermögensabschöpfung durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl. I 2017, 872) zeigt sich auch im Steuerstrafrecht eine Zunahme von Maßna...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 14 Steuerm... / 2 Steuermesszahl für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 10 Nach der Vorschrift beträgt die Steuermesszahl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 0,55 Promille. Die Steuermesszahl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird gem. § 13 S. 2 GrStG als Berechnungsfaktor zur Ermittlung des Steuermessbetrages für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Steuergegenstand nach § 2 Nr. 1 GrStG) benötigt. Nach § 13 Abs. 1 S. 2 GrSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 3 Zerlegungsmaßstab bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 2)

Rz. 13 In § 22 Abs. 2 GrStG wird der Zerlegungsmaßstab für gemeindeübergreifende Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bestimmt. Zerlegungsmaßstab ist in diesen Fällen der nach § 239 Abs. 2 BewG ermittelte Gemeindeanteil am Grundsteuerwert des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft. Als Zerlegungsmaßstab für gemeindeübergreifende Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Nr. 1)

Rz. 15 Nach § 2 Nr. 1 GrStG gehören die – inländischen – Betriebe der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. §§ 232 bis 234, 240 BewG einschließlich der ihnen gem. § 218 S. 2 i. V. m. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG gleichgestellten Betriebsgrundstücke zum Gegenstand der Grundsteuer. Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist gem. § 232 Abs. 2 S. 1 BewG die wirtschaftliche Einheit des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.4 Betriebe gewerblicher Art (Abs. 3)

Rz. 46 Nach § 3 Abs. 3 GrStG kann bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Rz. 24ff.) i. S. d. KStG ein "Öffentlicher Dienst oder Gebrauch" (Rz. 36ff.) nicht angenommen werden. Die hierzu bei der Körperschaftsteuer getroffene Entscheidung ist für die Grundsteuer grundsätzlich zu übernehmen. Die Entscheidung über die Annahme eines Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1.2 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 23 Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Rz. 17ff.) ist gem. § 232 Abs. 2 S. 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich grundsätzlich nach den Eigentumsverhältnissen beim Grund und Boden am Bewertungsstichtag. Es genügt das wirtsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 2 Wesentliche Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 33 Abs. 1 GrStG besteht ein Rechtsanspruch auf teilweisen Erlass von der Grundsteuer, wenn bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (siehe § 2 GrStG, Rz.) der tatsächliche Reinertrag (siehe Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % gemindert ist (siehe Rz. 11, 19) und der Steuerschuldner diese Minderung nicht zu vertreten hat (siehe Rz. 17). Die Einziehung der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

1 Allgemeines Rz. 1 Im Rahmen der Grundsteuerreform 2019 wurde die Regelungsmatierie des bisherigen § 33 GrStG zum Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung aufgespalten in die Normen: § 33 GrStG: Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie § 34 GrStG: Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Norm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 14 Steuermesszahl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

1 Allgemeines Rz. 1 Mit den Steuermesszahlen kann der Gesetzgeber insbesondere auf die Belastungsverteilung und das Steuermessbetragsvolumen bei der Grundsteuer Einfluss nehmen (§ 13 GrStG Rz. 2). Insbesondere nach grundlegenden Reformen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind die Steuermesszahlen ein wichtiges Instrument, um das gesamtstaatliche oder landesbezogene Steuerm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 14 Steuerm... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt die Steuermesszahl, die bei der Ermittlung des Grundsteuermessbetrages gem. § 13 GrStG (§ 13 GrStG Rz. 10 ff.) für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Steuergegenstand nach § 2 Nr. 1 GrStG Rz. 15 ff.) heranzuziehen ist. Die Steuermesszahl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt nach der Vorschrift 0,55 Promille. Damit wird die in §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 14 Steuerm... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Die Steuermesszahl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird gem. § 13 S. 2 GrStG als Berechnungsfaktor zur Ermittlung des Steuermessbetrages für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Steuergegenstand nach § 2 Nr. 1 GrStG) benötigt. Die Steuermesszahlen für Grundstücke werden in § 15 GrStG bestimmt. Die Steuermesszahl nach § 14 GrStG ist gem. § 13 Satz 2 GrStG i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 14 Steuerm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit den Steuermesszahlen kann der Gesetzgeber insbesondere auf die Belastungsverteilung und das Steuermessbetragsvolumen bei der Grundsteuer Einfluss nehmen (§ 13 GrStG Rz. 2). Insbesondere nach grundlegenden Reformen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind die Steuermesszahlen ein wichtiges Instrument, um das gesamtstaatliche oder landesbezogene Steuermessbetragsvol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 14 Steuerm... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes v. 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) v. 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft war insoweit § 28 GrStDV einschlägig. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973 [3] wurde die Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / Zusammenfassung

Begriff Der Einsatz von Computern ist mittlerweile in nahezu allen Unternehmen und Lebensbereichen selbstverständlich. Wer sich für den Kauf eines neuen Computers entscheidet, stellt sich oft die Frage: Wie lässt sich der PC absetzen? Aufwendungen für die Anschaffung und den Betrieb eines Computers können bei allen Einkunftsarten steuermindernd zu berücksichtigen sein. Nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Betroffene Leistungen

Rz. 6 Folgende Leistungen des im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmers fallen unter diese Vorschrift: Alle sonstigen Leistungen im Gemeinschaftsgebiet, die in einem beliebigen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind und an in § 3a Abs. 5 S. 1 UStG genannte Empfänger erbringt (B2C-Umsätze[1]) und für die der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer Steuerschuldner und zur Abgabe ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 17 Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird in § 232 BewG definiert. Unter Land- und Forstwirtschaft ist gem. § 232 Abs. 1 S. 1 BewG die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse (land- und forstwirtschaftliche Urproduktion) zu verstehen. U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 3 Unbilligkeit der Einziehung der Grundsteuer (Abs. 2)

Rz. 21 Nach § 33 Abs. 2 GrStG setzt ein Teilerlass der Grundsteuer nach § 33 Abs. 1 GrStG des Weiteren voraus, dass die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre. Der Begriff "unbillig" in § 33 Abs. 2 GrStG ist – anders als die entsprechenden Begriffe in den allgemeinen Billigkeitsregelungen der §§ 163, 227 AO – als unbestim...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2 Inländischer Grundbesitz als Steuergegenstand

Rz. 10 § 2 GrStG bestimmt den inländischen Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes zum Steuergegenstand der Grundsteuer. Unter den Oberbegriff Grundbesitz subsumiert die Vorschrift die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 bis 234, 240 BewG) sowie die Grundstücke als wirtschaftliche Einh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.5 Öffentlich private Partnerschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG setzt i. S. d. Grundsatzes der Rechtsträgeridentität zwischen dem begünstigten Rechtsträger und dem Nutzer des Grundstücks voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich derjenigen juristischen Person des öffentlichen Rechts als begünstigtem Rechtsträger zuzurechnen ist, die ihn für einen öffentlichen Dienst ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 2.1.2 Ermittlung des Ausmaßes der Reinertragsminderung

Rz. 15 Erlass wegen Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Aufgrund des Gesetzesfolgenverweises in § 33 Abs. 1 S. 3 GrStG auf § 236 Abs. 3 S. 1 und 2 BewG setzt der Gesetzgeber für den Erlass nach § 33 GrStG voraus, dass die in den Anlagen 27 bis 32 zum BewG normierten – standardisierten – Reinerträge anhand der tatsächlichen Umstände vermindert sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3.2 Minderung der Ausnutzung

Rz. 29 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken gem. § 34 Abs. 2 S. 1 GrStG anstelle der Minderung des normalen Rohertrags die Minderung der Ausnutzung des Grundstücks voraus. Es ist gesetzlich nicht bestimmt, wie die Minderung der Ausnutzung zu bestimmen ist. Nach der Verwaltungsauffassung entspricht die Min...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3.4 Unbilligkeit der Einziehung der Grundsteuer

Rz. 33 Nach § 34 Abs. 2 S. 2 GrStG setzt ein Teilerlass der Grundsteuer für eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke des Weiteren voraus, dass die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre. Der Begriff "unbillig" in § 34 Abs. 2 GrStG ist – anders als die entsprechenden Begriffe in den allgemeinen Billigkeitsregelungen de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.1.1 Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 26 Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die im Gegensatz zu den Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mitgliedschaftlich organisiert ist. D.h., sie baut im wesentlich auf der Mitgliedschaft der ihnen zugehörigen Personen auf. Hauptarten der Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die Gebiets-, Perso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Kommentar , ... / 2 Steuerausgleich

Rz. 10 § 24 S. 1 GrStG ermächtigt die Landesregierungen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, aus Vereinfachungsgründen an Stelle der Zerlegung i. S. d. § 22 Abs. 1 und 2 GrStG (§ 22 GrStG Rz. 10 f., 13) ein Steuerausgleich stattfindet. Diese Ermächtigungsgrundlage gilt ausschließlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 2.1 Wesentliche Minderung des tatsächlichen Reinertrags

Rz. 11 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 33 GrStG setzt zunächst voraus, dass der tatsächliche Reinertrag des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft um mehr als 50 % oder 100 % gemindert ist. Unter Berücksichtigung des reformierten Bewertungsrechts, das bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft von den Reinerträgen der jewei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1.1.1 Abgrenzung zum Grundvermögen

Rz. 19 Für Zwecke der Grundsteuer ist insbesondere die bewertungsrechtliche Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen hinsichtlich des Grund und Bodens sowie der Wohn- und Wirtschaftsgebäude relevant (Rz. 11). Die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen ergeben sich aus § 232 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Computer / 3.7.3 Nur ausnahmsweise Werbungskostenabzug für Computerzeitschriften

Aufwendungen für Computerzeitschriften sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige ausreichend darlegt, dass er die konkreten Zeitschriften weitaus überwiegend beruflich nutzt.[1] Im Urteilsfall war der Steuerpflichtige als Netzwerkoperator in einem weltweit operierenden Unternehmen tätig. Er machte die Kosten für diverse Computerzeitschriften als Fachliteratur g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 Das Besteuerungsverfahren des § 18i UStG ersetzt für sonstige Leistungen seit dem 1.7.2021 das in § 18 Abs. 4c und 4d UStG geregelte Verfahren.[1] Das BZSt bezeichnet dieses Verfahren bislang als "Vat on e-Service" oder "eCommerce".[2] Da sich sämtliche Verlautbarungen des BZSt zur Zeit auf das bis zum 30.6.2021 geltende Verfahren beziehen, ist zur Zeit unklar, ob die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.2.1 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 66 I. S. d. § 52 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine Tätigkeit gemeinnützig, wenn sie darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos (§ 55 AO) zu fördern. Der Begriff "Förderung der Allgemeinheit" in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO wird wesentlich geprägt durch die objektive Wertordnung, wie sie insbesondere im Grundrechtskatalog der Art....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.2 (Nicht-)Vertretenmüssen der wesentlichen Ertragsminderung

Rz. 18 Ein Erlass der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt des Weiteren gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Rohertrags (s. Rz. 11ff.) nicht zu vertreten hat. Hierin liegt häufig die Krux der Erlassregelung, denn in Fällen wird sich die Ertragsminderung letztlich auf ein Verhalten des Steuerschuldners (Grundstückseige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1.3 Betriebsgrundstücke nach § 218 S. 2 BewG

Rz. 27 Betriebsgrundstücke stellen keine besondere Gruppe von Steuergegenständen bei der Grundsteuer dar. Sie werden gem. § 2 GrStG i. V. m. § 218 S. 2 und 3 BewG und § 99 Abs. 1 BewG von Anfang an entweder dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem Grundvermögen zugeordnet und entsprechend bewertet. Nach § 2 Nr. 1 GrStG stehen die in § 218 S. 2 des Bewertungsgeset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3.1 Hoheitliche Tätigkeit

Rz. 39 Jede hoheitliche Tätigkeit stellt einen "Öffentlichen Dienst oder Gebrauch" i. S. d. § 3 Abs. 2 GrStG dar. Eine hoheitliche Tätigkeit liegt vor, wenn Hoheitsaufgaben erfüllt werden. Es muss sich insoweit um Aufgaben handeln, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und ihr vorbehalten sind.[1] Eine Tätigkeit ist der juristischen Person des öffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 2.1.1 Tatsächlicher Reinertrag

Rz. 13 Der Begriff des tatsächlichen Reinertrags eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wird in § 33 Abs. 1 Satz 3 GrStG unter Hinweis auf die bewertungsrechtlichen Grundsätze nach § 236 Abs. 3 Satz 1 und 2 BewG konkretisiert. § 236 Abs. 3 BewG normiert die Bewertungsgrundsätze zur Ermittlung der durchschnittlichen Reinerträge, wie sie sich aus den Anlagen 27 bis 32 zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 2.2 (Nicht-)Vertretenmüssen der wesentlichen Reinertragsminderung

Rz. 17 Ein Erlass der Grundsteuer nach § 33 GrStG setzt des Weiteren voraus, dass der Steuerschuldner gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 und 2 GrStG die Minderung des tatsächlichen Reinertrags (siehe Rz. 11) nicht zu vertreten hat. Ein Steuerschuldner hat eine Ertragsminderung nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d. h. wenn er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 2 Steuerschuldner (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, dem der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. Die Zurechnung des Steuergegenstandes bei der Feststellung von Grundsteuerwerten i. S. d. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG richtet sich nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Wirtschaftsgüter sind gem. § 39 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 2 Zerlegung – Zerlegungsvoraussetzungen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nach § 22 Abs. 1 GrStG ist grundsätzlich eine Zerlegung des Steuermessbetrags in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile(Zerlegungsanteile) durchzuführen, wenn sich der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) über mehrere Gemeinden erstreckt. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann anstelle der Zerlegung ein Steuerausgleich im Sinne des § 24 GrStG stattfind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3 Öffentlicher Dienst oder Gebrauch (Abs. 2)

Rz. 36 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird, ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit. Der Begriff "Öffentlicher Dienst oder Gebrauch" wird in § 3 Abs. 2 GrStG näher bestimmt (Rz. 37). Bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des ö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.2.1 Berufsvertretungen und Berufsverbände

Rz. 30 Berufsvertretungen und Berufsverbände sind nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GrStG ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Mithin liegen bei ihnen die subjektiven Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG nicht vor (Rz. 20). Die Befreiungsvorschrift soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch dann nicht für Berufsvertretunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Rahmen der Grundsteuerreform 2019 wurde die Regelungsmatierie des bisherigen § 33 GrStG zum Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung aufgespalten in die Normen: § 33 GrStG: Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie § 34 GrStG: Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Normadressaten di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1.1.2 Abgrenzung zum Betriebsvermögen (Gewerbebetrieb)

Rz. 21 Die bewertungsrechtliche Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen erstreckt sich im Gegensatz zur Abgrenzung vom Grundvermögen (Rz. 19) nicht nur auf den Grund und Boden und die Gebäude, sondern auf alle Wirtschaftsgüter. Ob und inwieweit eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine gewerbliche Betätigung vorliegt, ist n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3 Erlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken (Abs. 2)

Rz. 25 § 34 Abs. 2 GrStG enthält besondere Tatbestandsvoraussetzungen für einen Teilerlass von der Grundsteuer i. S. d. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken (s. Rz. 26). Einerseits gilt bei diesen Grundstücken als Minderung des Rohertrages die Minderung der Ausnutzung des Grundstücks (s. Rz. 28) und anderseits muss in diesen Fällen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschriften über die Zerlegung gehen auf §§ 17 und 19 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1], §§ 35 und 36 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] sowie §§ 77 bis 86 der Durchführungsverordnung zum Bewertungsgesetz v. 2.2.1935[3] zurück. Während bis 1973 der Einheitswert des Grundbesitzes zerlegt wurde, wird nach § 22 GrStG in der Neufa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt den inländischen Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes zum Steuergegenstand der Grundsteuer. Durch das Abstellen auf den inländischen Grundbesitz wird – der sich bereits aus § 1 des Grundsteuergesetzes ergebenden räumliche Anwendungsbereich (Geltungsbereich) des Grundsteuergesetzes – nochmals dokumentiert (Rz. 4). Mit der Bestimmung des Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Die Vorschrift hat eine zentrale Stellung im Grundsteuerrecht und besitzt eine Doppelfunktion. Einerseits bestimmt sie den inländischen Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes, und zwar die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 bis 234, 240 BewG) sowie die Grundstücke als wirtschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Die Vorschrift begründet einen Rechtsanspruch auf teilweisen Erlass von der Grundsteuer, wenn bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft der tatsächliche Reinertrag um mehr als 50 % gemindert ist und der Steuerschuldner diese Minderung nicht zu vertreten hat. Die Einziehung der Grundsteuer muss außerdem nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 In § 22 Abs. 1 GrStG wird für Steuergegenstände, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, vorbehaltlich eines Steuerausgleichs nach § 24 GrStG die Zerlegung des Steuermessbetrags in auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) angeordnet. Hierdurch werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein Zerlegungsverfahren bestimmt. In Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Einordnung des § 18i UStG in das System der USt

Rz. 1 § 18i UStG ist eine mWv 1.4.2021[1] neu in das UStG eingefügte Regelung. Sie ersetzt für seit dem 1.7.2021 ausgeführten sonstige Leistungen den § 18 Abs. 4c und 4d UStG. Nach diesen Vorschriften konnten im Drittland ansässige Unternehmer lediglich bestimmte im Gemeinschaftsgebiet erbrachte steuerpflichtige sonstige Leistungen in einer Sammelanmeldung zentral in einem E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 6 ... / 3.2 Grundbesitz, der als militärischer Übungs- oder Flugplatz benutzt wird (Nr. 2)

Rz. 17 Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz, der nach § 3 oder § 4 GrStG begünstigt ist, bleibt nach § 6 Nr. 2 GrStG ausnahmsweise steuerbefreit, wenn er von der Bundeswehr, den ausländischen Streitkräften, den internationalen militärischen Hauptquartieren oder den in § 5 Abs. 1 Nr. 1 GrStG bezeichneten Schutzdiensten als Übungsplatz oder Flugplatz benutzt wir...mehr