Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerrecht

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Tax Solutions für mehr Effi... / 3 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k... mehr

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Negative Kaufpreise bei Unternehmensverkäufen im Umsatzsteuerrecht – ein Diskussionsbeitrag (USTB 2026, Heft 9, S. 289)

StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Bei Unternehmensverkäufen kommt es vor, dass der Verkäufer sich verpflichtet, Geldzahlungen an den Käufer zu leisten. Regelmäßig wird dies mit einem sehr geringen Kaufpreis (mitunter sogar von nur 1 EUR) verbunden. Es ergibt sich dann im Saldo ein negativer Kaufpreis. Der folgende Beitrag stellt die Problematik dar und diskutiert ... mehr

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Negative Kaufpreise bei Unt... / aa) Denkbare Umkehrung der Leistungsrichtung bzw. Leistung des Erwerbers an den Veräußerer

Mögliche GiG: Grundsätzlich ist der Verkauf eines Geschäftsbereichs ein entgeltlicher Vorgang, der eine Kombination aus Lieferungen[1] und sonstigen Leistungen[2] darstellt. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, d.h. Übergang eines gesondert geführten Betriebes[3] bzw. eines Teilvermögens[4] zur Fortführung durch einen Erwerber, der selbst als Unternehmer handelt... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.2 Natürliche Personen

Rz. 36 Die Rechtsfähigkeit des Menschen wird durch § 1 BGB für den gesamten Rechtsbereich festgestellt. Dadurch wird sie dem Menschen aber nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern ist dem Gesetz vorgegeben.[1] Natürliche Personen sind insoweit vollrechtsfähig. Die Vollrechtsfähigkeit bedeutet, dass sie Träger aller denkbaren Rechte sein können. Sie müssen es aber nicht sein,... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Systematik und Standort der Vorschrift

Rz. 19 Bereits die in den letzten Absätzen geschilderte Entstehungsgeschichte des § 26a UStG zeigt anschaulich die fortdauernde Erweiterung des deutschen Umsatzsteuerrechts, mit dem zunehmend komplizierte Einzelfallfragen sowie Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten geregelt werden. Leider koppelt sich dabei die Rechtswirklichkeit immer weiter vom Inhalt und Wortlaut der Vor... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Hintergrund der Regelung des § 26a Abs. 1 UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 43 Zum besseren Verständnis des Tatbestandes des § 26a Abs. 1 UStG bedarf es eines Blicks auf die Hintergründe der Schaffung dieses Ordnungswidrigkeitentatbestandes. Die zum 30.6.2021 aufgehobene Vorgängerregelung des § 26a Abs. 1 UStG in § 26b UStG erforderte als weiteres Tatbestandsmerkmal der "in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer". Der Hintergrund dieses Tatbe... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift des § 26a UStG wurde in seiner ersten Fassung durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Bereits vorher existierte ein § 26a im UStG, diese Regelung hatte aber Sondervorschriften im Verhältnis zur ehemaligen DDR zum Inhalt, die im Zusammenhang mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunio... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Rechtssystematik des § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 95 Die Regelung des § 26a Abs. 2 UStG enthält besondere Bußgeldvorschriften des Umsatzsteuerrechts mit (seit dem 1.1.2024) insgesamt 10 Tatbeständen. In diesen werden bestimmte Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Pflichten zur Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen und gegen einige andere Aufzeichnungs-, Melde- und Mitwirkungspflichten als sanktionswürdiges Unrecht ... mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / b) Voraussetzung für die Anwendung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts nach dem Unionsrecht

Ein weiterer zu beachtender Aspekt ist der Rahmen, den die Mehrwertsteuersystemrichtlinie vorgibt. Dieser spricht jedoch gegen die Anwendung der Vereinfachung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, wenn der erste Abnehmer die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer anwendet. Nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie setzt die mehrwertsteuerliche Entlastung des innergemeins... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2021 Geschäftsveräußerung im Ganzen / Übertragung von Grundbesitz / BMF v. 16.11.2020, BStBl I 2020, 1267 / § 1 Abs. 1a UStG Die Übertragung eines ungenutzten Grundstücks führt nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen. Gleiches gilt bei der Übertragung eines vermieteten Grundstücks, sofern kein Eintritt in die Mietverträge erfolgt. Anders ist dies, wenn Mietverträge ne... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.4 § 3a UStG (Ort der sonstigen Leistung)

• 2021 Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung / § 3a Abs. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 20.1.2021 - C-288/19 entschieden, dass die Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung, sofern keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, einen unentgeltlichen Vorgang darstellt. Es dürfte weitgehend unzweifelhaft sein, dass in diesen F... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.2 § 2 UStG (Unternehmer, Unternehmen)

• 2021 Bruchteilsgemeinschaft / Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung / § 2 UStG Bei der Bruchteilsgemeinschaft handelt es sich ertragsteuerlich um eine andere Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Ertragsteuerlich wird eine Erbengemeinschaft bei der Erzielung von Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft angesehen und bei der Erzielung von Gewinne... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 3 Finanzgerichtsordnung

• 2021 Vorläufiger einstweiliger Rechtsschutz / § 69 FGO In den Fällen der AdV ist der Finanzrechtsweg nur zulässig, wenn die Finanzbehörde einen Antrag auf AdV ganz oder teilweise abgelehnt hat (§ 69 Abs. 4 FGO). In diesen Fällen stellt sich die Frage des vorläufigen einstweiligen Rechtsschutzes für den Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz b... mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.3.2 Funktionsweise des OSS

Mit dem OSS wird ein weiterer Schritt in Richtung der europaweiten Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts gegangen. In jedem EU-Mitgliedstaat gibt es nun eine zentrale Registrierungsstelle für Unternehmer, die Leistungen im Gemeinschaftsgebiet erbringen. Nachdem die Unternehmen sich bei einem Mitgliedstaat ihrer Wahl gemeldet haben, können sie alle ihre Umsätze, die unter die... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aue, Mündliche Selbstanzeige beim Zoll, PStR 2010, 53; Bader, § 266a Abs. 1 und 2 StGB: Verjährung im Beitragsstrafrecht, PStR 2011, 239; Bernhard, Neue Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflichten im Umsatzsteuerrecht, NWB 2004, 2433; Berwanger, Private Putzhilfen und Schwarzarbeit, BB-Special 2/2004, 10; Bode, Lässt sich Steuerkriminalität wirksam bekämpfen? Ein kurso... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR 2009, 580; ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 2019, 241; Ba... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung stellt sich im Regelfall als sehr problematisch dar. Nach dem Bewertungsrecht vor dem BewG 1965 waren Bestimmungen über die Futterbedarfsdeckung aus eigener Erzeugung und aus Zukauf im Gesetz nicht getroffen. Dies bereitete für die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierhaltung von... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1394 [Autor/Stand] Die Öffnung der Grenzen in Europa hat nicht nur Erleichterungen im Reiseverkehr gebracht, sondern auch zu neuen Betrugsmöglichkeiten geführt. Umsatzsteuerhinterziehungen im EU-Binnenmarkt führen zu enormen Steuerausfällen. Die Täter nutzen im Wege sog. Umsatzsteuerkarusselle die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 6a UStG) aus, ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung auf Automobilen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Werbung auf Vereinsfahrzeugen wie folgt Stellung genommen, s. OFD Frankfurt/Main hat in der Vfg. vom 07.07.1999, DB 1999, 1780, OFD Frankfurt/Main Vfg. vom 18.03.2009, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 2009, 212: Überlässt die Werbefirma das Fahrzeug zunächst für die Zeit der Werbung dem Verei... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Umsatzsteuersatz

Tz. 47 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a (Anhang 5) regelt, dass Leistungen von steuerbegünstigten Körperschaften dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Gesetzliche Einschränkungen ergeben sich für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und für Zweckbetriebe, die in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen. Eine Ein... mehr

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Smart Contracts, stumpfes Umsatzsteuerrecht? – Kryptowerte als Herausforderung für das MwSt-System (USTB 2026, Heft 7, S. 226)

Prof. Dr. Stefan Eymann[*] Der Beitrag untersucht die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowerten im Spannungsfeld zwischen einem auf identifizierbare Parteien zugeschnittenen Regelwerk und einer auf Pseudonymität, Dezentralität und Automatisierung basierenden Technologie. Ausgehend von der Leitentscheidung des EuGH in der Rechtssache Hedqvist (C-264/14) werden die Steuerb... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / III. NFTs, Krypto-Dienstleister und Gutscheinregelung – Besondere Problemfelder

1. Non Fungible Token (NFT) – umsatzsteuerliche Einordnung a) Lieferung oder sonstige Leistung? Non Fungible Token (NFTs) dokumentieren mittels Blockchain-Technologie die virtuelle Einzigartigkeit einer digitalen Datei und ermöglichen deren entgeltliche Übertragung.[49] Im Unterschied zu Currency Token sind NFTs nicht austauschbar und stellen Unikate dar. Ihr Anwendungsbereich... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / II. Steuerbarkeit und Steuerbefreiung von Krypto-Transaktionen – Systematischer Überblick

1. Currency Token Steuerbefreite sonstige Leistung gem. § 4 Nr. 8 b) UStG: Ausgangspunkt der umsatzsteuerlichen Einordnung von Kryptowerten ist die Leitentscheidung des EuGH in der Rechtssache Hedqvist.[13] Danach stellt der Umtausch von Bitcoin in Fiatwährungen und umgekehrt eine steuerbare sonstige Leistung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 24 MwStSystRL dar, die nach... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 1. Non Fungible Token (NFT) – umsatzsteuerliche Einordnung

a) Lieferung oder sonstige Leistung? Non Fungible Token (NFTs) dokumentieren mittels Blockchain-Technologie die virtuelle Einzigartigkeit einer digitalen Datei und ermöglichen deren entgeltliche Übertragung.[49] Im Unterschied zu Currency Token sind NFTs nicht austauschbar und stellen Unikate dar. Ihr Anwendungsbereich reicht von digitaler Kunst über Collectibles bis zur Toke... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / IV. Leistungsort, Vorsteuerabzug und Verfahrensfragen

1. Leistungsort bei Krypto-Transaktionen Die Bestimmung des Leistungsorts ist bei Krypto-Transaktionen von zentraler praktischer Bedeutung, da die Beteiligten typischerweise grenzüberschreitend und pseudonym agieren.[84] Da die meisten steuerbaren Krypto-Transaktionen als sonstige Leistungen zu qualifizieren sind, gelten die allgemeinen Regeln der §§ 3a ff. UStG: Im B2B-Bereic... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / I. Einleitung und Grundlagen

Die Blockchain-Technologie hat in den letzten Jahren eine disruptive Dynamik entfaltet, die weit über ihren ursprünglichen Anwendungsbereich – den dezentralen Zahlungsverkehr mit Bitcoin – hinausreicht.[1] Längst existiert ein vielfältiges Ökosystem aus Currency Token, Security Token, Utility Token, Non Fungible Token (NFTs) und komplexen DeFi-Protokollen, das neue Formen de... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 1. Leistungsort bei Krypto-Transaktionen

Die Bestimmung des Leistungsorts ist bei Krypto-Transaktionen von zentraler praktischer Bedeutung, da die Beteiligten typischerweise grenzüberschreitend und pseudonym agieren.[84] Da die meisten steuerbaren Krypto-Transaktionen als sonstige Leistungen zu qualifizieren sind, gelten die allgemeinen Regeln der §§ 3a ff. UStG: Im B2B-Bereich bestimmt sich der Leistungsort nach § ... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 3. Utility Token und die Gutscheinregelung

Mehrzweck-Gutschein: Utility Token gewähren dem Inhaber Zugang zu einer Dienstleistung oder einem Produkt des Emittenten.[33] Funktional handelt es sich um digitale Gutscheine, so dass §§ 3 Abs. 13–15 UStG heranzuziehen sind.[34] Da bei der Emission regelmäßig weder inhaltlich noch zeitlich feststeht, welche spezifische Leistung der Token gewähren wird, sind Utility Token ga... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / c) Steuersatz bei "Kryptokunst"

Ist die Steuerbarkeit bejaht und eine Steuerbefreiung verneint, stellt sich die Frage des anwendbaren Steuersatzes. Bei der entgeltlichen Übertragung eines NFT wird nicht die Datei selbst, sondern die dokumentierte Inhaberschaft an dem Werk übertragen.[63] Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG scheidet mangels einer Lieferung i.S.v. § 3 Abs. 1 UStG aus. In Be... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 3. Rechnungsstellung und Aufzeichnungspflichten

Problematische Pseudonymität: Die Rechnungsanforderungen der §§ 14, 14a UStG gelten für Krypto-Transaktionen uneingeschränkt. In der Praxis scheitert eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung jedoch häufig an der Pseudonymität der Transaktionspartner: Name, Anschrift und Steuernummer des Leistungsempfängers – Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG – sind bei Wallet-zu-Wallet-Trans... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 6. Lending

Kreditähnliche Leistung? Beim Lending werden aus ertragsteuerlicher und verwaltungsseitiger Sichtweise Kryptowerte gegen Vergütung zeitweise überlassen.[46] Umsatzsteuerrechtlich liegt eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG vor. Ob beim Lending die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 lit. a UStG greift, ist ungeklärt. Für eine Einordnung als kreditähnliche Leistung spricht d... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 4. Initial Coin Offerings (ICO)

Bei der Emission von Security Token im Rahmen eines ICO liegt nach ständiger EuGH-Rechtsprechung keine steuerbare Leistung vor, da die Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt.[37] Der spätere Handel ist sodann nach § 4 Nr. 8 lit. e, f oder c UStG umsatzsteuerbefreit (s. oben II.2). Werden Utility Token emittiert, greifen die Guts... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Stefan Eymann[*] Der Beitrag untersucht die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowerten im Spannungsfeld zwischen einem auf identifizierbare Parteien zugeschnittenen Regelwerk und einer auf Pseudonymität, Dezentralität und Automatisierung basierenden Technologie. Ausgehend von der Leitentscheidung des EuGH in der Rechtssache Hedqvist (C-264/14) werden die Steuerba... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 3. Utility Token und die Gutscheinregelung – Vertiefung

Die in Abschnitt II.3 dargestellte Einordnung von Utility Token als Mehrzweck-Gutscheine hat weitreichende Konsequenzen: Die zeitliche Verschiebung des Besteuerungszeitpunkts – von der Emission bis zur Einlösung – kann bei langfristigen Projekten dazu führen, dass zwischen Tokenemission und Umsatzbesteuerung erhebliche Zeiträume liegen, was die Finanzverwaltung vor Nachweiss... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 2. Vorsteuerabzug

Unternehmer, die umsatzsteuerbefreite Krypto-Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG ausführen, sind grundsätzlich nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Miner, die in Hardware und Strom investieren, aber umsatzsteuerbefreite (oder nicht steuerbare) Ausgangsumsätze erzielen. Zwei Korrektive sind in der Praxis relevant: Erstens besteht di... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / a) Lieferung oder sonstige Leistung?

Non Fungible Token (NFTs) dokumentieren mittels Blockchain-Technologie die virtuelle Einzigartigkeit einer digitalen Datei und ermöglichen deren entgeltliche Übertragung.[49] Im Unterschied zu Currency Token sind NFTs nicht austauschbar und stellen Unikate dar. Ihr Anwendungsbereich reicht von digitaler Kunst über Collectibles bis zur Tokenisierung physischer Gegenstände, wo... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 2. Krypto-Exchanges und Handelsplattformen

Kryptobörsen nehmen im Ökosystem eine Schlüsselrolle ein. Stellt der Betreiber den Marktteilnehmern seine Plattform als technischen Marktplatz zur Verfügung, kann für die erhobenen Gebühren die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 lit. b UStG in Betracht kommen, wenn der Betreiber entweder selbst als Vertragspartei eingreift oder die Order in einer Vermittlerrolle zusammenführt.[7... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 2. Security Token, Asset Token und hybride Token

Gleichsetzung mit konventionellen Wertpapierformen: Security Token weisen aktien- oder schuldverschreibungsähnliche Merkmale auf. Ihre steuerbare Übertragung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist nach § 4 Nr. 8 lit. e oder f UStG umsatzsteuerbefreit, da sie den konventionellen Wertpapierformen – in Anlehnung an die Hedqvist-Grundsätze – gleichzusetzen sind.[23] Für ... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / b) Minting und Verkauf über Plattformen

(Noch) kein steuerbarer Umsatz: Das Erstellen von NFTs (sog. Minting) – also die Erzeugung des Tokens, dessen Speicherung auf der Blockchain und die Zuordnung über die Wallet – begründet regelmäßig noch keinen steuerbaren Umsatz. Die mit dem Minting verbundenen Gas Fees begründen regelmäßig kein eindeutig zurechenbares Leistungsaustauschverhältnis zwischen dem Ersteller und ... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / d) Bemessungsgrundlage und Folgerechtsvergütungen

Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 UStG (Entgelt i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2 UStG).[66] NFTs werden ganz überwiegend mittels Kryptowährung – insbesondere Ethereum – erworben.[67] Ein Tauschgeschäft wird dabei verneint, so dass die Hingabe der Kryptowährung der Verwendung konventioneller Zahlungsmittel gleichgestellt ist.[68] Da sich der Wert von Kryptowährungen stet... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / V. Fazit, Handlungsempfehlungen und Ausblick

Die vorstehende Untersuchung zeigt ein ernüchterndes Bild: Nahezu zehn Jahre nach der Hedqvist-Entscheidung des EuGH befindet sich die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowerten noch immer in einem Zustand erheblicher Rechtsunsicherheit. Die einzige höchstrichterlich geklärte Frage – die Steuerbefreiung des Umtauschs von Bitcoin in Fiatwährungen – betrifft den simpelsten ... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 1. Currency Token

Steuerbefreite sonstige Leistung gem. § 4 Nr. 8 b) UStG: Ausgangspunkt der umsatzsteuerlichen Einordnung von Kryptowerten ist die Leitentscheidung des EuGH in der Rechtssache Hedqvist.[13] Danach stellt der Umtausch von Bitcoin in Fiatwährungen und umgekehrt eine steuerbare sonstige Leistung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 24 MwStSystRL dar, die nach Art. 135 Abs. 1 ... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 5. Mining, Staking und Forging

Die Finanzverwaltung nimmt an, dass die Leistungen der Miner nicht in einem Leistungsaustauschverhältnis erbracht werden.[39] Begründet wird dies damit, dass die Transaktionsgebühren freiwillig gezahlt werden und der Block Reward durch das System selbst – nicht durch einen identifizierbaren Leistungsempfänger – gewährt wird.[40] In der Literatur wird diese Auffassung differe... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / [Ohne Titel]

StB Alexander Thoma / RAin Juliane Hille-Kaatz[*] Der vorliegende Beitrag befasst sich im Kern mit den Änderungen des Art. 194 MwStSystRL im Rahmen des ViDA-Pakets. Diese unionsrechtlichen Vorgaben zwingen auch den deutschen Gesetzgeber zumindest in Teilen dazu, das nationale Umsatzsteuerrecht – insbesondere § 13b UStG – mit Wirkung zum 1.7.2028 anzupassen. Anhand praxisnaher... mehr