Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerrecht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / III. Pflicht zur Wahl eines elektronischen Übermittlungswegs

Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung: Die erforderliche elektronische Übermittlung einer E-Rechnung kann beispielsweise per E-Mail, elektronischer Schnittstelle, gemeinsamem Zugriff auf einen zentralen Speicherort innerhalb eines Konzernverbundes oder per Download über ein Internetportal erfolgen. Externe Dienstleister dürfen genutzt werden, wenn die formalen Anforderung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / [Ohne Titel]

Dr. Rainer Spatscheck, München / Prof. Dr. Bettina Spilker, München/Münster[*] Die Einführung der Neuregelungen zur elektronischen Rechnung ("E-Rechnung") im B2B-Bereich hat, neben der Pflicht für die Unternehmer, bei Umsätzen an inländische Unternehmer E-Rechnungen auszustellen, auch neue Pflichten und Risiken für die Rechnungsempfänger mit sich gebracht. Sogar strafrechtlic...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Bußgeldrisiko als Folge von Pflichtverstößen?

Für den leistenden Unternehmer ist die Nichtausstellung einer Rechnung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Es kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 EUR erhoben werden, wenn nicht rechtzeitig eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird. Bußgeld auch bei Ausstellung als sonstige Rechnung? Es ist jedoch noch nicht geklärt, ob eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldfolge auch da...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Sicherstellung Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen

Neue Verpflichtungen für Rechnungsempfänger: Auch den Rechnungsempfänger treffen nach den Neuregelungen für E-Rechnungen neue Pflichten und Risiken. Seit 1.1.2025 müssen inländische Unternehmen technisch sicherstellen, E-Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können.[37] Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt auch für Kleinunternehmer und ist unab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Strafrechtliche Risiken

Mögliche Steuerhinterziehung? In der Praxis stellt sich die Frage, ob sich aus den neuen Regelungen zu E-Rechnungen – neben Risiken für den Vorsteuerabzug – auch steuerstrafrechtliche Risiken für den Rechnungsempfänger ergeben könnten. Denkbar wäre hier allenfalls die Konstellation, dass der Rechnungsempfänger wissentlich einen Vorsteuerabzug geltend macht, obwohl er keine o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / IV. Aufbewahrungspflicht

Der strukturierte Teil der E-Rechnung muss unverändert in seiner ursprünglichen Form gem. § 14b UStG acht Jahre lang aufbewahrt werden und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit erfüllen. Falls zusätzliche Dokumente, wie Buchungsvermerke, die für die Besteuerung relevant sind, mit der E-Rechnung übersandt wurden, müssen auch diese unverändert und in ihrer ursprünglichen F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / VI. Haftungsrisiko

Kein Bußgeld, aber zivilrechtliche Haftung: Wenn auch ein Bußgeld aktuell bei falschem Rechnungsformat noch nicht zu befürchten ist, besteht ein zivilrechtliches Haftungsrisiko. Wird dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug aufgrund einer formal unrichtigen Rechnung versagt, kann dieser den Rechnungsersteller zur Verantwortung ziehen.[35] Allein aus diesem Grunde sollte der...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / D. Ausblick

Die umsatzsteuerlichen Anforderungen an Rechnungen sind in einer Umbruchphase, ausgelöst durch das EU-Maßnahmenpaket ("VAT in the Digital Age" – ViDA). Noch sind wohl weder ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen noch steuerstrafrechtliche Risiken bei fehlerhaftem Rechnungsformat von den Umsatzbeteiligten zu befürchten. Langfristig könnte sich das jedoch ändern, d.h. die Pflic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Pflicht zur Prüfung der empfängerbezogenen Voraussetzungen

Allgemein und seit langem gilt, dass Unternehmer verpflichtet sind, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, wenn die der Rechnung zugrunde liegende Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird und nicht steuerfrei ist (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UStG [9]). Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / A. Einführung

Implementierung eines E-Rechnungssystems für inländische B2B-Umsätze: Auf EU-Ebene ist ein Maßnahmenpaket vorgesehen ("VAT in the Digital Age" – ViDA), das u.a. zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug für grenzüberschreitende Transaktionen die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung in Verbindung mit einem Meldesystem enthält.[1] Schon im Vorgriff auf die geplanten ViDA-Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / II. Pflicht zur Beachtung der formellen Anforderungen an eine E-Rechnung

Übermittlung & Empfang in strukturiertem elektronischen Format: Eine E-Rechnung i.S.d. § 14 Abs. 1 UStG muss – entweder in Form einer "Rechnung" des Leistungserbringers oder als "Gutschrift" des Leistungsempfängers[18] (vgl. § 14 Abs. 2 S. 5 UStG) – nicht nur die in §§ 14 Abs. 4, 14a UStG genannten Voraussetzungen (Pflichtangaben) erfüllen, sondern darüber hinaus in einem st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / IV. Risiko für den Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug möglich? Nicht abschließend geklärt ist, ob der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wenn der Leistungsempfänger – statt der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Halbs. 2 UStG vorgeschriebenen E-Rechnung – eine "sonstige Rechnung" erhält. Wenn eine E-Rechnung verpflichtend vorgeschrieben ist, dürfte grundsätzlich nur diese zum Vorsteuerabzug berechtigen.[45] S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / II. Kontrollpflicht und Beanstandung fehlerhafter Rechnungen

Fehlerhafte Rechnung beanstanden: Der Rechnungsempfänger hat die Pflicht zu prüfen, ob die erhaltene Rechnung die formellen Anforderungen erfüllt. Sofern die Rechnung erkennbar fehlerhaft ist, z.B. weil das richtige Format (vgl. § 14 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 UStG) nicht eingehalten wurde, sollte dies beanstandet und eine Rechnungskorrektur verlangt werden.[38] Zurückbehaltungsrecht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BFH konkretisiert (endlich)... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Thomas Küffner[*] Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verwaltungsleistungen bei unselbständigen Stiftungen hat lange auf höchstrichterliche Klärung gewartet. Zweifelhaft war vor allem, ob die Treuhänder solcher Stiftungen mit ihren Leistungen steuerbare Umsätze erbringen und ob dabei das Sondervermögen eine Rolle spielt. Nun hat der BFH in seinem Urteil V R 13/22 d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / Zusammenfassung

Grenzüberschreitend ausgeführte Leistungen stellen an den leistenden Unternehmer aber auch an den Leistungsempfänger im Umsatzsteuerrecht besondere Anforderungen. Die falsche Bestimmung des Orts der Leistung und die unzutreffende Bestimmung des Steuerschuldners können für beide Vertragsparteien zu nachteiligen Steuerfolgen führen. Die zutreffende Feststellung der umsatzsteue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 1 Problematik

Personenzusammenschlüsse jeglicher Art – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bis zur Personenhandelsgesellschaft – sind unternehmerisch tätig, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen des § 2 UStG erfüllen. Nach einer zum 1.1.2023 vorgenommenen Gesetzesergänzung ist die Rechtsfähigkeit keine Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft. Wichtig Rechtsfähigkeit keine Vora...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 46 Zum Erhalt einer USt-IdNr. sind gem. § 27a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst die Unternehmer i. S. d. § 2 UStG berechtigt. In § 27a Abs. 1 S. 2 und 3 UStG finden sich dann Sonderregeln für einige wenige andere Rechtssubjekte, welche eine USt-IdNr. nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Diese Regelung ist mWv 1.1.2010 durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] dahingehend geänder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält schon seit dem UStG 1967 Sonderregelungen für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, die sog. Kleinunternehmerregelung. § 19 UStG 1980 in der vor dem 1.1.2025 geltenden Fassung sah vor, dass Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen wurden, als sie für ihre steuerpflichtigen Umsätze keine USt abführen mussten, aber a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Geräteüberlassung an ArbN und Verbindungsentgelt

Rz. 4/4 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Steuerfreiheit des § 3 Nr 45 EStG ist nicht auf die USt übertragbar. Da die USt als allgemeine Verbrauchsabgabe den gesamten privaten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen belasten soll, unterliegt die private Internet- und Telefonnutzung betrieblicher Geräte durch den ArbN ebenso den Vorschriften des USt-Rechts, wie zB die unentgelt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konsequenzen einer mangels ... / bb) Drohende Doppelbelastung

Des Weiteren hatte der EuGH in der Rs. B. gegen Dyrektor Izby Skarbowej w W.[23] klargestellt, dass eine Versagung des Vorsteuerabzugs aus einer innergemeinschaftlichen Lieferung und eine Strafbesteuerung nach Art. 41 MwStSystRL nicht gleichzeitig vorgesehen sind. Nach Auffassung des EuGH ist es nicht mit dem EU-Recht vereinbar, eine Strafbesteuerung eines innergemeinschaftli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bedeutung der Anlage 2 des UStG für andere umsatzsteuerliche Vorschriften

Rz. 148 Die Anlage 2 des UStG hat bei bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen Bedeutung für die Höhe der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze nach § 24 UStG. Der Durchschnittssatz der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Sägewerkserzeugnisse (z. B. Schnittholzabfälle, Hobel-, Hack- und Sägespäne) entspricht dem Durchschnittssatz für die meisten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des grafischen Gewerbes

Rz. 35 Für den gesamten Bereich der kulturellen Leistungen (einschließlich Unterhaltungsleistungen) hatte der Regierungsentwurf des UStG 1967 Steuervergünstigungen nicht vorgesehen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags war jedoch der Auffassung, dass die Anwendung des Normalsteuersatzes im Kulturbereich, der bis dahin weitgehend steuerlich präferiert war (z. B. durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif

Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spalte der "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 562 Die vorstehende Fassung der Nr. 37 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 32 der Anlage des UStG. G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 382 Die vorstehende Fassung der Nr. 19 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Die nach Nr. 19 der Anlage 2 des UStG begünstigten Waren fielen bis zum 31.12.1987 unter Nr. 18 Buchst. b de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Rollstühle für Kranke oder Behinderte sowie orthopädische Hilfsmittel

Rz. 40 Anders als im bis 31.12.1967 geltenden Umsatzsteuerrecht sieht das ab 1.1.1968 geltende UStG eine Befreiung der Umsätze an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung nicht mehr vor, weil eine solche Maßnahme Subventionscharakter hätte.[1] Um die dadurch eintretenden Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger auf ein politisch vertretbares Maß zu reduzieren, hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 232 Die vorstehende Fassung der Nr. 7 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 7 der Anlage des UStG. Grundsä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 253 Die vorstehende Fassung der Nr. 8 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 8 der Anlage des UStG. Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 260 Die vorstehende Fassung der Nr. 9 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 9 der Anlage des UStG. Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 632a Die vorstehende Fassung der Nr. 48 der Anlage 2 des UStG beruht auf dem Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024.[1] Sie ist am Tag nach der Verkündung des JStG 2024, also am 6.12.2024 in Kraft getreten.[2] Durch das JStG 2024 wurden in Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 des UStG in die Warenbezeichnung und damit in die Begünstigung auch Plättchen und Schnitzel (aus Holz) aufge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 412 Die vorstehende Fassung der Nr. 23 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. a des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[2] wurde die Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Auswirkungen von Zolltarifänderungen auf die Anlage 2 des UStG

Rz. 85 Bei der Anknüpfung an den Zolltarif in der Anlage 2 des UStG handelt es sich um eine sog. gleitende (oder dynamische) Verweisung, d. h., maßgebend ist nicht der Zolltarif in der bei Einführung der MwSt geltenden Fassung, sondern die jeweils geltende Fassung des Zolltarifs. Das bedeutet, dass Änderungen des Zolltarifs automatisch den Umfang der Steuerermäßigung beeinfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 227 Die vorstehende Fassung der Nr. 6 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 6 der Anlage des UStG. Neu au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Grundsätze zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 111 Nach dem Unionsrecht wäre es zwar möglich, auf eine einheitliche Leistung (also auch auf Lieferungen) verschiedene Steuersätze anzuwenden.[1] Von dieser Möglichkeit hat aber die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch gemacht. Andererseits sind aber die EU-Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, auf die gesamte Lieferung den Normalsatz (allgemeinen Steuersat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 152 Die vorstehende Fassung der Nr. 1 der Anlage 2 des UStG beruht auf Gesetz v. 8.5.2012[1] und gilt mWv 1.7.2012.[2] Hierdurch wurde der Buchst. a aufgehoben, wonach bis 30.6.2012 der ermäßigte Steuersatz auf Pferde anzuwenden war (Rz. 157). Bis 30.6.2012 beruhte Nr. 1 der Anlage 2 des UStG auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Anlage 2 des UStG

Rz. 8 Die mit der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 eingeführte "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände" war dem UStG zunächst als Anlage 1 angefügt (Rz. 2), ab 1.1.1980 dann als Anlage des UStG (Rz. 2) und ab 1.1.2004 als Anlage 2 des UStG (Rz. 7). Diese Liste (Anlage 1, Anlage bzw. Anlage 2 des UStG) ist im Laufe der Zeit in zahlreiche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Inländische land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 19 Die Anlage 2 des UStG umfasst grundsätzlich alle inländischen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse. Die Steuerermäßigung hängt insoweit mit der Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen[1] zusammen. Nach § 24 UStG a. F. waren Steuer und Vorsteuer für die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ursprünglich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Futtermittel

Rz. 28 Futtermittel sind aus agrarpolitischen Gründen in die Liste der ermäßigt besteuerten Waren aufgenommen worden. Die Aufnahme hängt ebenfalls mit der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) zusammen. Unterläge die Land- und Forstwirtschaft der Regelbesteuerung, hätte es wegen des möglichen Vorsteuerabzugs keiner Steuerermäßigung fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 615 Die vorstehende Fassung der Nr. 45 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunäc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Warenzusammenstellungen

Rz. 128 Es kommt oft vor, dass verschiedene Waren zu einem einheitlichen Gesamtpreis geliefert werden, ohne dass nach außen kenntlich gemacht wird, wie sich das Entgelt auf die einzelnen Gegenstände verteilt, z. B. Warenlager, Präsentkörbe, Spielzeug mit Süßwaren, Schokolade mit Kriminalromanen, Tee mit Teetasse im Geschenkbeutel, Süßwaren in Porzellangegenständen, Kakao in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Zolltarifauskünfte

Rz. 95 Zuständig für die Abgrenzung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Waren von den Waren, auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, sind die Finanz- oder Steuerbehörden, nicht etwa die Zollbehörden. Allerdings haben sowohl betroffene Unternehmer (z. B. Lieferer) als auch die Finanzbehörden (insbesondere die Finanzämter) die Möglichkeit, bei den Zollbehörd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 1 Problematik

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken können fast alle Probleme des Umsatzsteuerrechts auftreten, besonders relevant sind allerdings die folgenden Fragestellungen: Wo befindet sich der Ort der Leistung? Unterliegt die Leistung einer Steuerbefreiung? Wer wird der Steuerschuldner für die Leistung? In welchem Umfang kann Vorsteuer abgezogen werden? Muss eine Vorsteuerberic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / Zusammenfassung

Steuerfallen ergeben sich im Umsatzsteuerrecht nicht nur bei Ausgangsleistungen. Auch wenn ein Unternehmer Leistungen von anderen Unternehmern in Anspruch nimmt, muss er auf eine zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung achten. In vielen Fällen ist Steuerschuldner für eine in Deutschland ausgeführte steuerpflichtige Leistung nicht der leistende Unternehmer, sondern der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirte / 13 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Normalerweise ist im Umsatzsteuerrecht immer der Leistende der Umsatzsteuerschuldner im Verhältnis zum Finanzamt. Nach § 13 b Abs. 4 UStG wird jedoch der Leistungsempfänger (statt des Leistenden) u. a. zum Steuerschuldner, wenn er von einem im Ausland ansässigen Unternehmer eine in Deutschland steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung empfängt. Dies gilt auch, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, blinde Menschen und Blindenwerkstätten wirtschaftlich zu fördern. Die Steuerbefreiung ist historisch begründet. Letztlich geht sie auf eine Entschließung des Reichstags von 1922 zurück und hat rein soziale Zwecke. Die durch Blindheit verursachte wirtschaftliche Benachteiligung blinder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lieferung, Werklieferung od... / 2.2 Fragestellung

Die beteiligten Unternehmer möchten wissen, wie die Leistungen unter den genannten Möglichkeiten abzurechnen sind. S unterhält in Deutschland neben dem Auslieferungslager[1] keine feste Niederlassung.mehr