Fachbeiträge & Kommentare zu Überstunden

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 1 Ziele der Arbeitszeitflexibilisierung

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Problem, saisonale, konjunkturelle und personelle Schwankungen im Arbeitsanfall ausgleichen zu müssen. Die Beschäftigten haben dagegen ein Interesse an planbaren, möglichst regelmäßigen Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber will einerseits bezahlte Leerzeiten mit geringer Produktivität sowie andererseits in Arbeitsspitzen die Bezahlung zuschlag... mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 8 Abwicklung im Jahresstundenkonto, Ampelkonto

Erfahrungsgemäß bewegen sich in klassischen Gleitzeitsystemen die individuellen Zeitsalden fast ausschließlich im positiven Bereich – meist nahe der Grenze des höchstzulässigen Zeitübertrags (bisher meistens 10 Stunden zu Monatsende). Wenn dann bei erhöhtem Arbeitsanfall längere Tagesarbeitszeiten erforderlich werden, verbleibt oft nur die Anordnung von Überstunden oder die ... mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.2 Flexibilisierungsalternative 1 "wöchentlicher Arbeitszeitkorridor"

Nach § 6 Abs. 6 TVöD kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden durch Betriebs-/Dienstvereinbarung vereinbart werden. Zwingend ist dabei allerdings das wenig praxistaugliche Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD (näher unten Punkt 4) einzuführen. Sämtliche Stunden innerhalb des Korridors, also auch die die 39 Wochenstunden überschreiten, werden nicht als Übers... mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.1 Gleitzeit

Das zurzeit am häufigsten verwendete Instrument der Arbeitszeitflexibilisierung ist die gleitende Arbeitszeit: Während der Kernarbeitszeit ist der Mitarbeiter zur Anwesenheit verpflichtet, in den Gleitzeiträumen vor und nach der Kernarbeitszeit entscheidet der Mitarbeiter allein nach seinem Interesse über die weitere Anwesenheit. Die Gleitzeit dient primär den Interessen der M... mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.5 Gleitzeit mit sich ändernden Funktionszeiten

Bei diesem Modell werden die Funktionszeiten durch den Arbeitgeber in bestimmten Zeitabständen geändert und angepasst. Das Modell "Gleitzeit als gemeinsamer, sich ändernder Arbeitsplan" zeigt eine weitere mögliche konkrete Ausgestaltung eines Zeitkontenmodells, bei der die Funktionszeiten – die jeweilige Mindestbesetzung oder Besetzung des Bereiches, der Abteilung – einseitig... mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.1 Grundsätzliches

Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall In einer Zeit knapper Haushaltsmittel des öffentlichen Dienstes sowie starken Konkurrenzdrucks durch privatrechtlich organisierte Betriebe gewinnt das Thema "Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall" zunehmend an Bedeutung. Feste Arbeitszeiten bedeuten, dass der Mitarbeiter für seine Anwesenheit auch dann bezahlt wird, wenn ... mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.2 Herkömmliche Gleitzeitkonzeptionen

Die seit den späten 60er Jahren vor allem in zahlreichen Verwaltungen und Behörden der Bundesrepublik eingeführte gleitende Arbeitszeit enthält bereits einige grundlegende Regelungselemente, die auch für eine Weiterentwicklung in Richtung zu mehr Flexibilität unabdingbar sind: Für jeden Mitarbeiter wird ein Zeitkonto geführt, auf dem Schwankungen der geleisteten regelmäßigen ... mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.3 Flexibilisierungsalternative 2 "tägliche Rahmenarbeitszeit"

Alternativ zum Arbeitszeitkorridor kann wiederum durch Betriebs-/Dienstvereinbarung in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine Rahmenarbeitszeit von maximal zwölf Stunden vereinbart werden, § 6 Abs. 7 TVöD. Auch diesbezüglich gilt, dass die Stunden über 7,8 am Tag nicht als Überstunden zu werten sind, sondern Zeitguthaben sind. Gleiches gilt für die Zeitschuld. Es wird darauf hingewie... mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.3 Variable Gleitzeit mit Teamabsprache

Eine Weiterentwicklung der Gleitzeit stellt die flexible Arbeitszeit mit Teamabsprache dar. Die flexible Arbeitszeit ist dahingehend ausgerichtet, die Arbeitszeit dem Arbeitsanfall besser anzupassen und gleichzeitig den Mitarbeitern mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Arbeitszeit zu verschaffen. Den Beschäftigten steht ein definierter täglicher Zeitrahmen (z. B.... mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.7 Zulässigkeit von Bandbreitenregelungen

Die bisher geschilderten Abrufmodelle regeln lediglich die flexible Verteilung eines fest z. B. für das Jahr vereinbarten Stundenkontingents. Denn grds. trägt der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko, ob Arbeit anfällt oder nicht, mit der Folge, dass er auch bei Nichtbeschäftigung mangels Arbeit die Beschäftigten unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs bezahlen oder bei... mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 9 Der Aushilfenpool

Unzulässige Daueraushilfen Nicht zulässig ist es, für einen bereits bei Vertragsschluss ersichtlichen ständigen Vertretungsbedarf immer wieder denselben Arbeitnehmer befristet einzustellen.[1] Praxis-Beispiel In einer Abteilung mit 20 Mitarbeiterinnen ist ständig mindestens eine Mitarbeiterin wegen Urlaub, Krankheit, Schwangerschaft oder aus anderen Gründen abwesend. In diesem... mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.1.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Erheblichkeitsgrenze laut Bundesarbeitsgericht Hohe Entgeltfortzahlungskosten können zu einer solchen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen.[1] Gerade hierauf wird man zunächst personenbedingte Kündigungen stützen. Hier stellte das BAG in seiner Entscheidung vom 29.7.1993 klar[2]: "Allein die entstandenen und künftig zu erwartenden Lohnfortzahlungskosten, die jäh... mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 2 Rechtliche Grundlagen, Überblick

Arbeitszeit wird herkömmlich bestimmt durch zwei Faktoren: die Dauer der Arbeitszeit (Arbeitszeitvolumen) die zeitliche Lage der Arbeitszeit (Verteilung der Arbeitszeit) Ist einer dieser Faktoren einseitig veränderbar, liegt eine "flexible" Arbeitszeit vor. Flexibilität besteht grundsätzlich nur hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, nicht des Umfangs der Arbeitszeit (eine Ausna... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Vergütungserwartung nach den Umständen

Rz. 5 Nach § 612 Abs. 1 BGB gilt die Vergütung als vereinbart, wenn die Dienstleistung "den Umständen nach" nur gegen eine Vergütung "zu erwarten ist". Es darf damit weder ausdrücklich noch konkludent die Unentgeltlichkeit vereinbart sein.[1] Nach den allgemeinen Grundsätzen der Auslegung von Rechtsgeschäften sind die "Umstände", unter denen ein Rechtsgeschäft zustande kommt,... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 614 BGB regelt die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs. Abweichend von § 271 Abs. 1 BGB tritt die Fälligkeit erst nach der Leistung der Dienste ein. Der zur Dienstleistung Verpflichtete ist demnach vorleistungspflichtig. Zum Teil wird der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" aus § 614 BGB abgeleitet.[1] Richtiger dürfte jedoch sein, diesen Rechtssatz aus dem Gegenseitigk... mehr

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Personalcontrolling: Person... / 1.1 Fehlzeiten

Dass Schäden, die durch Krankheit entstehen, immens sind für das Unternehmen, ist keine Neuigkeit. Dabei wird aber oft vergessen, dass der Schaden, der dem Arbeitgeber entsteht, nicht nur in der Entgeltfortzahlung besteht. Unberücksichtigt bleibt oft die Mehrbelastung, welche die Kollegen trifft. Zu viel Verantwortung, Leistungsdruck und zu viele Überstunden können gesunde M... mehr

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Beschäftigung: Möglichkeite... / 3.1 Vorteile

Sämtliche Arbeitsentgeltbestandteile nach § 14 SGB IV können eingebracht werden. Es gibt die Möglichkeit Überstunden und Sonderzahlungen sinnvoll zu nutzen. Sozialversicherungsschutz für die Arbeitnehmer bleibt auch während der Freistellungsphase erhalten.[1] Steuerliche Vorteile, weil das Wertguthaben erst versteuert wird wenn es ausgezahlt wird. Das reduziert oft die Steuerb... mehr

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Arbeitszeit / 2.3.4 Abgrenzung Überstunden zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Bestimmt der Arbeitgeber, dass die Arbeit im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der regelmäßigen Arbeitszeit fortzusetzen ist, so liegt darin die Anordnung von Überstunden. Dies gilt auch, wenn die Beschäftigten im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit dienstplanmäßig zur Rufbereitschaft eingeteilt sind. Die Anordnung des Arbeitgebers enthält dann eine Änderung des... mehr

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Arbeitszeit / 2.3.5 Abgrenzung Überstunden zu Mehrarbeit

Als Mehrarbeit werden im TVöD diejenigen Arbeitsstunden bezeichnet, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD) leisten, § 7 Abs. 6 TVöD. Mit dieser Definition haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten eine zuschlag... mehr

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Arbeitszeit / 2.3 Überstunden

Überstunden sind diejenigen Arbeitsstunden, für die der Arbeitgeber einen Zeitzuschlag zu zahlen verpflichtet ist, dessen Höhe in § 8 Abs. 1 Buchst. a TVöD geregelt ist. Demgegenüber sind Mehrarbeitsstunden, also diejenigen Stunden, die ein Teilzeitbeschäftigter über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbesch... mehr

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Arbeitszeit / 2.3.1 Anordnung des Arbeitgebers

Das 1. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde ist die Anordnung des Arbeitgebers. Freiwillig geleistete Arbeitsstunden sind damit grundsätzlich keine Überstunden. Die Anordnung von Überstunden kann durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Arbeitszeitgesetzes – erfolge... mehr

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Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von § 7 Abs. 7 nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgegli... mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge... mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4.1 Grundregelung für jedes Arbeitszeitkonto

Bei jedem Arbeitszeitkonto können folgende Zeiten gebucht werden: mehr

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Arbeitszeit / 2.4.2 Tägliche Rahmenarbeitszeit

Das Arbeitszeitmodell der täglichen Rahmenzeit stellt einen zusätzlichen "Filter" dar, der diejenigen Stunden, die nach § 7 Abs. 7 grundsätzlich geeignet sind, Überstunden zu sein, weiter wirksam begrenzt. Durch die Regelung zur täglichen Rahmenzeit wird die an sich gegebene Rechtsfolge "Überstunde mit Zuschlagspflicht" abgewendet und zusätzliche zuschlagsfreie Arbeitsstunde... mehr

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Arbeitszeit / 1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verhindern müss... mehr

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Arbeitszeit / 2.4.3 Wöchentlicher Arbeitszeitkorridor

Das Arbeitszeitmodell des wöchentlichen Arbeitszeitkorridors bildet das zweite im TVöD geregelte Arbeitszeitmodell. Hiernach sind abweichend von § 7 Abs. 7 TVöD nur die Arbeitsstunden Überstunden, die im Falle der Einführung eines wöchentlichen Arbeitszeitkorridors nach § 6 Abs. 6 außerhalb des Arbeitszeitkorridors liegen (§ 7 Abs. 8 Buchst. a) TVöD). Nach § 6 Abs. 6 TVöD kan... mehr

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Arbeitszeit / 2.3.2 über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzte Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten geleistete Arbeitszeit

Das 2. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde knüpft an die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten an, und zwar danach, wie diese für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzt worden ist. Wichtig Für Arbeit, deren Umfang vorhersehbar ist, ist dieses Merkmal die wichtigste Stellschraube zur Steigerung der Arbeitszeitflexibilität. Unregelmäßig anfalle... mehr

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Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TVöD unter Berücksichtigung der sich aus den aktuellen Tarifabschlüssen ergebenden Änderungen

Die tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TVöD beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD). Ausnahme: § 44 BT-K: hier beträgt die durchschnittliche wochentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden (Ausnahme Baden-Württemberg: hier 39 Stunden, sowie Ärzte: hier 40 Stunden, § 44 Abs. 3 BT-K). Wichtig Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit g... mehr

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Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb... mehr

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Arbeitszeit / 2.3.3 und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen ist

Jede Arbeitsstunde, die über die für die Woche festgesetzten Arbeitsstunden hinausgeht, kann noch bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Erfolgt der Ausgleich, so liegt keine Überstunde und damit keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Zeitzuschlägen vor. Der Zeitraum, innerhalb dessen der Ausgleich erfolgen kann, beginnt mit dem Beginn d... mehr

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Arbeitszeit / 2.4.1 Gleitzeitmodelle

Gleitzeitmodelle werden im TVöD in der Protokollerklärung zu § 6 erwähnt, ohne dass für diese Modelle Regelungen aufgestellt werden. Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Gestaltungsfreiheit respektiert, im Rahmen derer solche Arbeitszeitmodelle entwickelt und in aller Regel zur beiderseitigen Zufriedenheit praktisch umgesetzt worden sind. Die Protokollerklärung zu § 6... mehr

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Arbeitszeit / 2.2.3 Besondere Bereitschaftszeitregelung für Hausmeisterinnen und Hausmeister

Voraussetzung für die Anwendung der für den Arbeitgeber kostengünstigen Regelung der Bereitschaftszeiten für Hausmeisterinnen und Hausmeister (und ebenso in der Grundregelung des § 9 und in der weiteren Regelung im Buchst. A des Anhangs zu § 9 im Rettungsdienst und in Leitstellen) ist, dass in die Arbeitszeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fall... mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1.2 Bemessungssatz bis zum Kalenderjahr 2025

Die Höhe der Jahressonderzahlung bis zum Jahr 2025 ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TVöD in der Fassung bis 31.12.2025). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz ist gem. § 20 Abs. 2 TVöD-VKA in den unteren Entgeltgruppen 1 bis 8 am höchsten, sieht bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9a b... mehr

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Arbeitszeit / 2.2.5 Feiertagsregelung bei dienstplanmäßiger Arbeit

Bei dienstplanmäßig organisierter Arbeit vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden, § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD. Auch ein Samstag ist ein Werktag i. S. v. § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD.[1] Die Protokollerklärung hierzu stellt klar, dass die Verminderung der regelmäßigen Arbeitsze... mehr

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Arbeitszeit / 2.9 Aushang und Arbeitszeitnachweis (§ 16 ArbZG)

Gemäß § 16 Abs. 1 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Ferner hat der Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 ArbZG die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz... mehr

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Langzeitkonten / 2 Vertragliche Regelung von Langzeitkonten

Die konkrete Ausgestaltung des Langzeitkontos – bis auf die Rahmenregelungen in § 10 Abs. 7 TVöD – ist tariflich nicht geregelt, so dass alleine die vertragliche Vereinbarung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber maßgeblich ist. Hierbei ist u. a. auch die konkrete Zielsetzung des Kontos (Nutzung des Kontos vorrangig für ein "Sabbatical", vorgezogenen Ruhestand ... mehr

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Arbeitszeit / 1.11 Arbeitszeitnachweis, § 16 ArbZG

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen, § 16 Abs. 2. Die konkrete Erfüllung der Aufzeichnungspflicht ist nicht geregelt. Deshalb hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitnehmer zu verpflichten, die geleisteten Arbeitszeiten selbst zu dokumentieren. Der Arbeitszeitnachw... mehr

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Arbeitszeit / 2.5.1 Einrichtung von Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD durch Betriebs-/Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag

Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch durch landesbezirklichen Tarifvertrag (im Bereich eines Mitgliedverbandes der VKA) oder durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene (im Bereich des Bundes) eingerichtet werden, § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 TVöD. Diese Regelungen werden in der Praxis bedeuten, ... mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3 Der Regelungsgehalt der regelmäßigen Arbeitszeit

Traditionell stellt das Volumen der regelmäßigen Arbeitszeit die Gegenleistung dar, die die Arbeitnehmer für das ihnen zustehende Entgelt dem Arbeitgeber gegenüber zu erbringen haben. Auch wenn heute statt des reinen Volumens der Arbeit immer mehr das Produkt, nämlich die Arbeitsleistung, in den Mittelpunkt gestellt wird, knüpft der TVöD auch weiterhin an dieser sehr einfach... mehr

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Arbeitszeit / 2.4.6 Gesamtsystem aus Überstundengrundbegriff und Arbeitszeitmodellen des TVöD

Eine zuschlagspflichtige Überstunde entsteht erst, wenn die drei Voraussetzungen des Überstundengrundbegriffs erfüllt sind (vgl. Ziff. 2.3) und – für den Fall, dass eine tägliche Rahmenzeit oder ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist – die zu prüfende Stunde außerhalb einer täglichen Rahmenzeit oder außerhalb eines... mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm... mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 5.1 Die tarifliche Regelung

Die tarifliche Regelung zur Berechnung des Wertes eines Tauschtages findet sich in § 29a (VKA) Abs. 2 TVöD und der Protokollerklärung Nr. 1 zu Abs. 2 bzw.in § 29a (Bund) Abs. 2 TVöD und der Protokollerklärung zu Abs. 2. Die Regelungen für den Bereich VKA und für den Bereich Bund sind inhaltlich identisch. Im Wortlaut der Tarifregelungen finden sich lediglich kleinere sprachl... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird; sie werden i. d. R. wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet.[1] Rz. 87 Bis zum Inkrafttreten des bereits oben (Rz. 4, 5) dargestellten "Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung d... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 EFZG regelt umfassend die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. In § 4 Abs. 1 EFZG ist zunächst der allgemeine Grundsatz enthalten, dass für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.[1] § 4 Abs. 1a EFZG nimmt Überstunden und Aufwendungsleistu... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Geregelte Sonderfälle (Abs. 1a)

Rz. 85 In § 4 Abs. 1a EFZG ist die vom Entgeltfortzahlungsgrundsatz des § 4 Abs. 1 EFZG abweichende Behandlung von für Überstunden gezahltem Entgelt, von Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers und von Leistungsentgelt geregelt. 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1) Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßig... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 11 Besteht zwischen den Betriebsparteien Streit über die Vorschlags- und Erörterungsrechte des Betriebsrats, entscheiden die Arbeitsgerichte ausschließlich im Beschlussverfahren.[1] Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber nach Einschätzung des Betriebsrats seiner Begründungspflicht nicht oder nicht in angemessenem Umfang nachkommt. Das Gesetz gewährt dem B... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Vorschlagsrecht (Abs. 1)

Rz. 7 Dem Betriebsrat ist mit der Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. Er ist damit in die Lage versetzt, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen.[1] § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherung der Beschäf... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grundsätzlich allein auf die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist.[1] Die individuelle Arbeitszeit folgt in erster L... mehr