Mit dem höheren Gesamtleistungswert aus der Grund- oder Vergleichsbewertung werden die beitragsfreien und -geminderten Zeiten bei der Rente berücksichtigt.

Für die Vergleichsbewertung lässt sich aus § 73 SGB VI folgende Rechenformel ableiten:

 
 
Epkte aus Gb – Epkte (bgZ + BÜZ1 + BZ + BÜZ²) =

Durchschnitts- bzw. Gesamtleistungswert für jeden Kalendermonat an beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeit.[1]

Beitragsgeminderte Zeiten behalten mindestens ihren originären Wert aus der Grundbewertung.[2]
Gz – Km (bgZ + BÜZ1 + BZ + BÜZ²)
 
Epkte = Entgeltpunkte
Gb = Grundbewertung[3]
bgZ = beitragsgeminderte Zeiten[4]
BÜZ1 = Berücksichtigungszeiten im Sinne von §§ 57, 249, 249a und 249b SGB VI[5], die auch beitragsfreie Zeiten sind
BZ/BÜZ² = Beitrags- bzw. Berücksichtigungszeiten, die mit einer Rente aus eigener Versicherung zusammentreffen
Gz = Monate im belegungsfähigen Gesamtzeitraum[6]
Km = Kalendermonate

Beitragsgeminderte Zeiten, die mit Berücksichtigungszeiten zusammentreffen und deswegen als Kinderberücksichtigungszeit nach § 71 Abs. 3 SGB VI i. V. m. § 70 Abs. 2 SGB VI 0,0833 bzw. als Pflegeberücksichtigungszeit 0,0625 Entgeltpunkte je Kalendermonat erhalten haben, sind mit diesem Wert bei der Vergleichsbewertung abzusetzen.

 
Wichtig

Günstigerprüfung bei Erwerbsminderungsrenten

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wird bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die ab dem 1.7.2014 beginnen (Rentenzugang), eine zweite Vergleichsbewertung eingeführt. Danach werden Entgeltpunkte für die letzten 4 Jahre bis zum Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung nicht berücksichtigt, wenn sich dadurch ein höherer Wert aus der (ersten) Vergleichsbewertung ergibt. Damit wird sichergestellt, dass bei Erwerbsminderungsrenten Einkommensminderungen in den letzten 4 Jahren bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung den Wert der beitragsfreien Zeiten, insbesondere der Zurechnungszeit, nicht verringern. Zu Einkommensminderungen kann es beispielsweise durch Wegfall von Überstunden, Wechsel in Teilzeitarbeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit kommen.

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