Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.[1] Bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts bleiben Mehrarbeitsvergütungen außer Ansatz, weil es sich bei diesen nicht um regelmäßig erwartbare Zahlungen handelt. Etwas anderes gilt, wenn regelmäßig eine Überstundenpauschale gezahlt wird. Diese Pauschale wird im Allgemeinen in jedem Monat ohne Rücksicht darauf gewährt, ob überhaupt oder in welchem Umfang Überstunden angefallen sind. Insofern liegt hier Regelmäßigkeit vor.

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