Fachbeiträge & Kommentare zu Überstunden

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 6 Eine vorläufige Einstellung oder Versetzung kann nur vorgenommen werden, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist.[1] Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn es mit einem ordnungsgemäßen betrieblichen Ablauf nicht vereinbar ist, dass ein Arbeitsplatz für längere nicht vorhersehbare Zeit unbesetzt bleibt[2], wenn also ein verantwortungsbewusster Arb...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.2 Zeitwertkonten

Ein in den letzten Jahren immer beliebter gewordenes Vergütungsmodell sind die Zeitwertkonten. Hierauf werden Zeitguthaben bzw. Überstunden angespart und durch eine Gutschrift auf einem Wertguthabenkonto dokumentiert. Das Zeitwertkonto kann dann in späteren Jahren genutzt werde, um z. B. vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Von Beginn an war strittig, ob die Gutschrift bei de...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen des Annahmeverzugs

Rz. 20 Nach Satz 1 erhält der Dienstverpflichtete einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Nach dem Lohnausfallprinzip ist die Vergütung zu zahlen, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte.[1] Hinzu kommen können Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Nichtzahlung der Vergütung im Zeitraum des Annahmeverzugs, namentlich auch Verzugszinsen. Zudem kommt...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 5 Arbeitszeit/Nebentätigkeit

Der Geschäftsführer schuldet grundsätzlich seine volle Arbeitskraft, sofern nicht eine nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart wurde. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer nimmt die Finanzverwaltung nicht selten eine verdeckte Gewinnausschüttung an, wenn Überstunden gesondert vergütet oder gar Überstundenzuschläge gezahlt werden.[1] Der Geschäftsführer ist...mehr

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FF 05/2026, Anrechnung von Überstunden eines Klinikarztes und Erwerbobliegenheit neben Kinderbetreuung

BGB § 1361 § 1601 ff., ArbZG § 3 Leitsatz 1. Grundsätzlich sind Überstunden und Mehrarbeitsvergütungen einschließlich der erlangten Zuschläge – insbesondere bei einem angestellten Klinikarzt – beim Unterhaltspflichtigen uneingeschränkt zurechenbares Einkommen. Das gilt jedoch nur, wenn die Mehrarbeit nur zu einem verhältnismäßig geringfügigen Anteil der regulären Arbeitszeit a...mehr

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FF 05/2026, Anrechnung von ... / Leitsatz

1. Grundsätzlich sind Überstunden und Mehrarbeitsvergütungen einschließlich der erlangten Zuschläge – insbesondere bei einem angestellten Klinikarzt – beim Unterhaltspflichtigen uneingeschränkt zurechenbares Einkommen. Das gilt jedoch nur, wenn die Mehrarbeit nur zu einem verhältnismäßig geringfügigen Anteil der regulären Arbeitszeit anfällt oder wenn sie im ausgeübten Beruf...mehr

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FF 05/2026, Anrechnung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 15.7.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er zur Leistung [2] – von laufendem Kindesunterhalt für seine Tochter D., geboren am … März 2018, ab Juni 2024 in Höhe von 128 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, gemindert um das halbe Kindergeld sowie zu einem näher bezifferten Unterhaltsrü...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 6.4 Fälligkeit der Bezahlung von Überstunden/Mehrarbeit und Überstundenzuschlägen

Die Fälligkeit der Bezahlung von Überstunden/Mehrarbeit und Überstundenzuschlägen ergibt sich aus § 24 Abs. 1 Satz 4 TV-L. Hiernach sind Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig. Zahltag ist der letzte Tag des Monats, für den das Entgelt zusteht (§ 24 Abs. 1 Satz 2 TV-L). De...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 4 Verpflichtung zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit

Nach der allgemeinen für Sonderformen der Arbeit geltenden Regelung in § 6 Abs. 5 TV-L sind Beschäftigte im Rahmen "begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten" zur Leistung von Überstunden verpflichtet. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff stellt keine besonders hohen Anforderungen an die Zulässigkeit, Überstunden anzuordnen. Da nicht einmal "dringende" Gründe geford...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 8 Mehrarbeit und Überstunden des Führungspersonals

Für Beschäftigte ab Entgeltgruppe 13 bestehen zum Ausgleich bzw. zur Abgeltung von Überstunden und Mehrarbeiten Ausnahmen. Für Beschäftigte der Entgeltgruppen 15 und 15Ü bei obersten Landesbehörden sind Mehrarbeit und Überstunden durch das Tabellenentgelt abgegolten (§ 8 Abs. 3 Satz 1 TV-L). Gleiches gilt nach § 8 Abs. 3 Satz 3 TV-L für Leiterinnen und/oder Leiter von Diensts...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 7 Freizeitausgleich bei Mehrarbeit/Überstunden

Nach § 8 Abs. 2 TV-L geht Freizeitausgleich bei Überstunden entsprechend der früheren Regelung in § 17 Abs. 5 BAT grundsätzlich einer Abgeltung durch Zahlung der Überstundenvergütung vor. Die Arbeitsbefreiung als Überstundenausgleich soll möglichst bis zum Ende des nächsten Kalendermonats, spätestens aber bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ableistung der Überstunde...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 2 Begriff der Überstunde

Der Begriff der Überstunde ist in § 7 Abs. 7 TV-L geregelt und wird unter dem Stichwort "Arbeitszeit" ausführlich erörtert. Kurz zusammengefasst kann eine Arbeitsstunde erst dann eine zuschlagspflichtige Überstunde sein, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllt sind: Eine Arbeitsstunde geht über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woch...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 6 Bezahlung der geleisteten Arbeitsstunde (Überstunde/Mehrarbeit) sowie des Überstundenzuschlags

Bei geleisteten Überstunden ist zwischen der Bezahlung der geleisteten Arbeitszeit und der Bezahlung des Überstundenzuschlags zu unterscheiden. 6.1 Bezahlung der geleisteten Arbeitsstunde Bei Überstunden wird die geleistete Arbeitsstunde mit dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch nach der...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 10 Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

10.1 Die Überstundendefinition (TVöD, TV-L bis 30.6.2026): Bereits bisher enthält § 7 Abs. 8 TV-L eine gegenüber der grundsätzlichen Begriffsbestimmung der Überstunde in § 7 Abs. 7 TV-L eigenständige Definition für Überstunden im Falle der Festlegung eines Arbeitszeitkorridors, im Falle der Einführung einer täglichen Rahmenzeit sowie im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarb...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit

1 Einleitung Die Voraussetzungen für die Annahme einer zuschlagspflichtigen Überstunde auf der Grundlage des Grundbegriffs der Überstunde, flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit u. a.) sowie die besonderen Arbeitszeitmodelle der täglichen Rahmenzeit und des wöchentlichen Arbeitszeitkorridors sind unter dem Stichwort "Arbeitszeit" (2.3 Überstundenbegriff, 2.4 Arbeitszeitmodell...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 5 Darlegungs- und Beweislast

Die Frage, ob oder wann Überstunden entstanden bzw. auszugleichen sind, ist immer wieder eine Streitfrage zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Maßgebend ist hier vor allem die Beweislastverteilung: Macht der Arbeitnehmer einen Überstundenausgleich geltend, so muss er darlegen und beweisen, dass Überstunden angeordnet, mithin ausgleichspflichtig sind. In seiner Entscheidun...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 11 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterscheidet das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung[1] wie folgt: Sobald die Anordnung von Überstunden einen kollektiven Tatbestand erfüllt, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Einen kollektiven Bezug stellt dabei grundsätzlich auch die Anordnung einer Überstunde gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer da...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 10.5 Urteil des BAG vom 23.3.2017 zur "1. Alternative"

In der Entscheidung vom 23.3.2017[1] hat das BAG zu der o. g. nicht geklärten Frage zur "1. Fallkonstellation" Stellung genommen und entschieden, dass Überstunden für Teilzeitbeschäftigte bei Wechselschicht- und Schichtarbeit dann entstehen, wenn die im Dienstplan ausgewiesene tägliche Arbeitszeit aufgrund der Anordnung weiterer Stunden durch "ungeplante" Stunden überschritt...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 10.1 Die Überstundendefinition (TVöD, TV-L bis 30.6.2026):

Bereits bisher enthält § 7 Abs. 8 TV-L eine gegenüber der grundsätzlichen Begriffsbestimmung der Überstunde in § 7 Abs. 7 TV-L eigenständige Definition für Überstunden im Falle der Festlegung eines Arbeitszeitkorridors, im Falle der Einführung einer täglichen Rahmenzeit sowie im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit. Nach dem bisherigen Tarifwortlaut in § 7 Abs. 8 Buchst....mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 3 Begriff der Mehrarbeit

Als Mehrarbeit werden im TV-L diejenigen Arbeitsstunden bezeichnet, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TV-L) leisten, § 7 Abs. 6 TV-L. Die Begriffe "Mehrarbeit" und "Überstunden" werden erkennbar nicht synonym verwendet. Dort wo Überstunden und Me...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 6.3 Bezahlung des Überstundenzuschlags

Als Ausgleich regelt § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a TV-L Zeitzuschläge je Stunde für eine Überstunde des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe (Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts vgl. Stichwort Zuschläge, P...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 10.4 Urteil des BAG vom 25.4.2013 zur "2. Alternative"

Mit Urteil vom 25.4.2013 hat das BAG[1] hierzu entschieden, dass bei Stunden, die im Schichtplan festgelegt sind ("2. Fallkonstellation"), Überstunden nur dann entstehen können, wenn mehr Stunden vorgesehen sind, als ein Vollbeschäftigter nach § 6 Abs. 1 TVöD erbringen müsste. Ob tatsächlich Überstunden geleistet worden sind, ergibt sich in diesem Fall erst aus dem am Ende e...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 10.3 Die Entwicklung in der Rechtsprechung vor 2021

Vor der grundlegenden Änderung der Rechtsprechung des BAG, der zufolge die Überstundendefinition in § 8 TVöD bzw. TV-L in der Fassung bis 30.6.2026 wegen Verstoß gegen die Normenklarheit unwirksam ist, vertrat das BAG die nachfolgend geschilderte Auffassung. Für Wechselschicht- und Schichtarbeit besteht eine besondere Überstundenregelung. Nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L sind a...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 1 Einleitung

Die Voraussetzungen für die Annahme einer zuschlagspflichtigen Überstunde auf der Grundlage des Grundbegriffs der Überstunde, flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit u. a.) sowie die besonderen Arbeitszeitmodelle der täglichen Rahmenzeit und des wöchentlichen Arbeitszeitkorridors sind unter dem Stichwort "Arbeitszeit" (2.3 Überstundenbegriff, 2.4 Arbeitszeitmodelle des TV-L u...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 6.1 Bezahlung der geleisteten Arbeitsstunde

Bei Überstunden wird die geleistete Arbeitsstunde mit dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4 bezahlt. Dies folgt aus der Protokollerklärung zu § 8 Abs. 1 Satz 1 TV-L. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Zahlung eines Überstundenzuschlags (siehe Ziffer 6.3). Der Anspruch...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 9.1 Voraussetzungen für die Umwandlung

Die Umwandlung setzt zwingend ein Arbeitszeitkonto gemäß § 10 TV-L voraus. Ein Arbeitszeitkonto, das der Arbeitgeber, die beiden Parteien des Arbeitsvertrags oder die Betriebsparteien nicht auf der Grundlage des § 10 TV-L, sondern nach anderen Regeln aufgestellt haben, genügt nicht als Voraussetzung für eine Umwandlung von Überstunden und Überstundenzuschlägen in Zeit. Ein A...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 12 Besondere Gruppen von Arbeitnehmern

Für einzelne Gruppen von Arbeitnehmern können Überstunden aufgrund besonderer Schutzvorschriften nicht oder nur sehr eingeschränkt angeordnet werden: § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt, dass Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden dürfen. Nur dann, wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf ...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 10.2 Die tarifliche Neuregelung im TV-L

Die Tarifvertragsparteien des TV-L haben offenbar die geschilderte Entwicklung in der Rechtsprechung des BAG der letzten Jahre zum Anlass genommen, die Überstundendefinition im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit mit der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 neu zu fassen. Die Tarifregelung in § 8 TV-L lautet: “Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstu...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 9 Umwandlung und Ausgleich in Zeit

Sowohl das Entgelt für Überstundenzuschläge als auch das Entgelt für die Überstunde als solche kann in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden, § 8 Abs. 1 Satz 4 und 5 TV-L. Die Umwandlung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (hierzu Ziffer 8.1). Bei der Umwandlung sind die sich ergebenden Rechtsfolgen wirtschaftlich zu bewerten (hierzu Ziffer 8.2). 9.1 Voraussetzungen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überstunden/Mehrarbeit / 9.2 Wirtschaftliche Folgen der Umwandlung von Geld in Zeit

Bei der Umwandlung von Entgelt in Zeit werden 60 Minuten mit 100 % gleichgesetzt, sodass die Höhe des jeweiligen Zeitzuschlags – bei Überstunden also je nach Entgeltgruppe 15 % und 30 % – Zeitguthaben von (0,6 × 15 bzw. 0,6 × 30, also von) 9 und von 18 Minuten ergeben. Bei einer Umwandlung von Zeitzuschlägen (also von Entgelt) in Zeit ist zu berücksichtigen, dass sich ein fin...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Überstunden/Mehrarbeit / 6.2 Bezahlung eines Zuschlags bei Mehrarbeit?

Die Begriffe "Mehrarbeit" und "Überstunden" werden erkennbar nicht synonym verwendet. Mit diesen unterschiedlichen Definitionen haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten eine zuschlagspflichtige Überstunde erst entstehen kann, wenn die Arbeitszeit für einen Vollbeschäftigten überschritten wird. Diese Differenzierung war bereits in der Vorgä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Luxemburg / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.3 Fertigungskosten

Rz. 212 Fertigungskosten i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB sind die Fertigungslöhne. Hierzu zählen die Personalkosten für die Arbeitnehmer in der Fertigung (Produktion, Werkstatt und Verarbeitung), Überstunden-, Feiertags- und Sonderzuschläge, Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung und vom Arbeitgeber übernommene LSt. Hingegen fallen Aufwendungen für freiwillige soziale ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.6 ESRS S1-10 – Angemessene Entlohnung

Rz. 108 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 64 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 2.2.2 Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte sind grundsätzlich nicht zur Leistung von Bereitschaftsdienst verpflichtet – TVöD enthält keine Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers. Das gilt nicht nur für nach dem 1.10.2005 (im Geltungsbereich des TVöD) neu eingestellte Beschäftigte, sondern auch für Bestandsbeschäftigte. Lediglich aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung im Einz...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 3.3.3 Vergütung der tatsächlichen Arbeitsleistung

Zusätzlich zur pauschalen oder zeitratierlichen Vergütung der Rufbereitschaft wird die Vergütung der tatsächlich während einer Rufbereitschaft erbrachte Arbeitsleistung in beiden Tarifwerken gesondert geregelt. Maßgeblich ist dabei, ob die Arbeitsleistung außerhalb des Aufenthaltsortes oder am Aufenthaltsort (z. B. telefonisch oder mittels technischer Einrichtungen) erbracht...mehr

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Bereitschaft / 3.2.3 Zeitraum der Inanspruchnahme

Arbeiten, die von vornherein – beispielsweise im Dienstplan – festgelegt sind, sind keine Rufbereitschaftsarbeiten, da sie nicht auf Abruf erfolgen.[1] Es ist weiter erforderlich, dass sich der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit befinden muss, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. Daher ist in der Anordnung, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung...mehr

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Bereitschaft / 3.2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Die Frage der Beteiligung der Personalvertretung im Rahmen von Rufbereitschaft wurde zunächst durch das Bundesarbeitsgericht für Betriebsräte anders beurteilt als durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht für Personalräte. Nach der Rechtsprechung des BAG, das für das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Betriebsräte zuständig ist, unterliegt die Ano...mehr

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Bereitschaft / 2.4 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit – Entgelt

Seit der Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die europarechtliche Vorgaben gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG (BGBl I, 3002). Die Anpassung war notwendig geworden, um der Rechtsprechung des EuGH Rechnung zu tragen. Nach Auffassung des EuGH muss der Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlini...mehr

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Qualitätssicherung in der P... / 1 Häufige Fehlerquellen

Die Erstellung einer Entgeltabrechnung bedeutet nicht nur das Berechnen von Brutto- und Nettobeträgen. Sie ist ein hochkomplexer Prozess, der eine Vielzahl an Informationen zusammenführt. Dazu gehören u. a. die persönlichen Daten und steuerlichen Merkmale der Arbeitnehmer, aber auch sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten, tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen, ge...mehr

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Arbeitszeit / 2.3.4 Abgrenzung Überstunden zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Bestimmt der Arbeitgeber, dass die Arbeit im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der regelmäßigen Arbeitszeit fortzusetzen ist, so liegt darin die Anordnung von Überstunden. Dies gilt auch, wenn die Beschäftigten im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit dienstplanmäßig zur Rufbereitschaft eingeteilt sind. Die Anordnung des Arbeitgebers enthält dann eine Änderung des...mehr

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Arbeitszeit / 2.3.5 Abgrenzung Überstunden zu Mehrarbeit

Als Mehrarbeit werden im TV-L diejenigen Arbeitsstunden bezeichnet, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TV-L) leisten, § 7 Abs. 6 TV-L. Mit dieser Definition haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten eine zuschlag...mehr

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Arbeitszeit / 2.3 Überstunden

Überstunden sind diejenigen Arbeitsstunden, für die der Arbeitgeber einen Zeitzuschlag zu zahlen verpflichtet ist, dessen Höhe in § 8 Abs. 1 Buchst. a TV-L geregelt ist. Demgegenüber sind Mehrarbeitsstunden, also diejenigen Stunden, die ein Teilzeitbeschäftigter über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbesch...mehr

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Arbeitszeit / 2.3.1 Anordnung des Arbeitgebers

Das 1. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde ist die Anordnung des Arbeitgebers. Freiwillig geleistete Arbeitsstunden sind damit grundsätzlich keine Überstunden. Die Anordnung von Überstunden kann durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Arbeitszeitgesetzes – erfolge...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von§ 7 Abs. 7 sind nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausg...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.2 Tägliche Rahmenarbeitszeit

Das Arbeitszeitmodell der täglichen Rahmenzeit stellt einen zusätzlichen "Filter" dar, der diejenigen Stunden, die nach § 7 Abs. 7 TV-Lgrundsätzlich geeignet sind, Überstunden zu sein, weiter wirksam begrenzt. Durch die Regelung zur täglichen Rahmenzeit wird die an sich gegebene Rechtsfolge "Überstunde mit Zuschlagspflicht" abgewendet und zusätzliche zuschlagsfreie Arbeitsst...mehr