Alleinarbeit ist eine Tätigkeit, die eine Person allein ausführt und bei der keine andere Person in der Nähe ist oder regelmäßig vorbeikommt.
Ein Alleinarbeitsplatz
- ist räumlich von anderen Arbeitsplätzen abgetrennt,
- kann stationär oder mobil sein,
- kann ein Arbeitsplatz mit oder ohne erhöhte Unfallgefährdung sein.
Alleinarbeit kommt häufig in der Praxis vor, z. B.:
- Arbeiten in automatisierten Produktionsabläufen,
- Instandhaltungs-, Reinigungs-, Wartungs- oder Kontrollarbeiten,
- Arbeiten außerhalb der üblichen Kernarbeitszeit (Überstunden, Schicht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit),
- Berufskraftfahrer, Lokführer, Straßenbahnfahrer,
- Maschinenführer, z. B. Bagger, Turmdrehkran, Radlader, Raupen, Landwirtschaftsmaschinen,
- Schornsteinfeger,
- Förster,
- Außendienst, z. B. Monteur im Kundendienst,
- Hausmeister,
- Straßenreinigung, Winterdienst,
- mobiler Pflegedienst,
- Lehrer, Dozent,
- Wachschutz.
Alleinarbeit lässt sich auch hinsichtlich möglicher Konsequenzen charakterisieren: sie liegt vor, wenn einer allein arbeitenden Person in einem Notfall nicht unverzüglich Hilfe geleistet werden kann. Ein Notfall oder eine kritische Situation können entstehen durch
- einen Unfall,
- eine plötzliche Erkrankung,
- Einwirken von Gefahrstoffen,
- psychische Belastungen,
- einen Überfall.
Alleinarbeit an Arbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr liegt vor, wenn die allein arbeitende Person außerhalb der Ruf- und Sichtweite ("und"-Verknüpfung beachten!) anderer Personen arbeitet. Folglich handelt es sich nicht mehr um Alleinarbeit, wenn sich eine andere Person
- in Ruf- und Sichtweite,
- in Ruf-, aber nicht in Sichtweite,
- in Sicht-, aber nicht in Rufweite
befindet.
Die "andere Person" ist in den veröffentlichten Informationsschriften zu Alleinarbeit nicht näher beschrieben. Ob es sich dabei um Beschäftigte handelt, ist für den A...