Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Soweit sich aus spezielleren Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, sind im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung für Berechnungen die in §§ 121 bis 124 enthaltenen Berechnungsgrundsätze einschlägig. Im Einzelnen erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Vorschriften z. B. auf die Zusammenstellung der Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten (§ 54), P...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.2 Berechnung von Jahreszeiträumen

Rz. 7 Ein Zeitraum, der nach Jahren bestimmt ist, umfasst für jedes zu berücksichtigende Jahr 12 Kalendermonate (Abs. 2 Satz 1); dabei müssen die jeweiligen Zeiten nicht zusammenhängend verlaufen. Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 findet insbesondere Anwendung bei der Prüfung von Wartezeiten für Rentenansprüche oder Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe (z. B. bei Prüfung der allgemeinen Wa...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.3 Schwerbehinderung, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedingt nach der Übergangsregelung des § 236a u. a., dass ein Versicherter bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt oder in den Fällen des § 236a Abs. 3 berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht (§ 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 i. d. F. bis 31...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.1 Berücksichtigung von Anpassungsgeldbezugszeiten

Rz. 2 Gemäß § 244 Abs. 4 werden auf die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage (§ 61) für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40 Nr. 2, 238 Abs. 1 Nr. 2) auch Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Anpassungsgeld i. S. d. § 252 Abs. 1 Nr. 1 angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3 Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit oder eines versicherten Wehr-/Zivildienstes/Wehrdienstverhältnisses besonderer Art (Abs. 2)

Rz. 57 Nach Abs. 2 Satz 1 liegen Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, eines Bezugs von Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), Ausbildungssuche (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a) vor Vollen...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetze 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 1 benannte die allgemeinen Voraussetzungen für Versicherten- und Hinterbliebenenrenten. Abs. 2 und 3 enthielt neben Hinzuverdienstgrenzen eine negative Anspruchsvoraussetzung für Ansprüche auf Altersren...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.1.2 Unfälle von Versicherten i. S. d. Abs. 1 Satz 2

Rz. 7 Gemeint sind: Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen unterziehen, die aufgrund von Rechtsvorschriften zur Aufnahme einer versicherten Tätigkeit oder infolge einer abgeschlossenen versicherten Tätigkeit erforderlich sind, soweit diese Maßnahmen vom Unternehmen oder einer Behörde veranlasst worden sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 3), Personen, die ehrena...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120d in der ab 1.1.2008 geltenden Fassung enthält Sonderregelungen zum Verfahren und zur Zuständigkeit bei Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern. Rz. 3 Abs. 1 bestimmt den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Abgabe von gemeinsamen Erklärungen der Ehegatten/Lebenspartner (§ 120a Abs. 1) für ein Rentensplitting sowie eine Ausschlussfrist für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.2 Durchführung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 4 Nach Satz 2 HS 1 gelten die in § 120a enthaltenen Grundsätze für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei gelten nach Satz 3 der Vorschrift als Eheschließung die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe eine Lebenspartnerschaft und als Ehegatte ein Lebenspartner. Anspruch auf Durchfü...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.1 Erklärungsfristen zum Rentensplitting

Rz. 6 Eine gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner zur Durchführung eines Rentensplittings i. S. v. § 120a Abs. 1 kann frühestens 6 Monate vor der voraussichtlichen Erfüllung der in § 120a Abs. 3 Nr. 1 oder 2 genannten Anspruchsvoraussetzungen abgegeben werden (Abs. 1 Satz 1). Erklärungen, die zu einem früheren Zeitpunkt beim Rentenversicherungsträger eingehen, sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.7 Rentenbezug mit Zurechnungszeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 52 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt worden sind; das Gleiche gilt für die vor dem Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit. Durch diesen Anrechnungszeitentatbestand sollen bei Berechnung von Folgerenten versicherungsrechtliche L...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.2 Ausschluss von Anrechnungszeiten bei Bezug von Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 54 Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht wurden Anrechnungszeiten generell von im selben Kalendermonat liegenden Beitragszeiten verdrängt. Erst seit dem Inkrafttreten des SGB VI zum 1.1.1992 können beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeiten, Zurechnungszeit, Ersatzzeiten) grundsätzlich auch neben etwaigen Beitragszeiten als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden. Kal...mehr

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Jung, SGB VII § 179 Sonderr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Sonderregelung für (§ 157 Abs. 2), wenn gewerbliche Berufsgenossenschaften einer außergewöhnlich hohen Berufskrankheiten-Neulast ausgesetzt sind, der im Verhältnis dazu eine zu geringe Beitragsleistung der versicherten Unternehmen gegenübersteht. In solchen Fällen wird diese Überlast von der Gesamtheit aller gewerblichen Berufsgenossenschaften solida...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.7 Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen

Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Rz. 18 Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld nach den Vorschriften des AFG hatte die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1.1.1983 bis 31.12.1991 gemäß § 1385a RVO, § 112a AVG, 130a RKG Beiträge für Anrechnungszeiten zu zahlen. Die Leistungsbezieher selbst waren nicht an de...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.1 Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Altersgrenze gemäß Abs. 4

Rz. 10 Wegen der durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze und einer möglichen erheblichen Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit hat der Gesetzgeber aus Gründen des Vertrauensschutzes die Übergangsregelung des § 237 Abs. 4 ins SGB VI eingefügt. Nach diese...mehr

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Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 erstreckt die Betriebs- und Haushaltshilfe auf die nach § 2 Abs. 1 Nr. 5c versicherten Personen, also die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig Tätigen. Dabei muss es sich auch bei den Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 1.4 Ansichten zur gesetzlich festgelegten Frauenquote

Seit 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst (FüPoG) in Kraft, welches insbesondere für verschiedene Führungsposten der Privatwirtschaft, aber auch für Aufsichtsgremien des Bundes eine feste Quotenregelung zum Hinwirken auf Gleichstellung vorschreibt. Solche Quotenre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1)

Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten, die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzbüchern, auf die die §§ 18 bis 29 zur Konkretisierung ...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.3 Versicherungsfreiheit oder fehlende Versicherungspflicht

Rz. 18 Voraussetzung für die pauschale Beitragspflicht des Arbeitgebers ist zudem, dass die Versicherten in dieser geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind. Diese weiteren Tatbestandsvoraussetzungen erscheinen zusätzlich zu der Voraussetzung der Geringfügigkeit der Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und der gesetzlichen Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.5 Auseinandersetzung der Innengesellschaft

Rz. 196 Der Ausgleichsanspruch, der sich grundsätzlich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Abrechnung und ggf. Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dabei muss eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden. Bei der Bestandsaufnahme ist zu berücksich...mehr

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BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.5 Mitbestimmung und Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers

Das Mitbestimmungsrecht ist ausgeschlossen, soweit eine zwingende gesetzliche oder tarifliche Regelung über die soziale Angelegenheit besteht (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Ist eine an sich mitbestimmungspflichtige Angelegenheit für den Arbeitgeber bereits durch Gesetz oder Tarifvertrag bindend geregelt, so muss davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Inte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / Zusammenfassung

Überblick § 87 BetrVG betrifft den Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich in den von § 87 Abs. 1 BetrVG genannten Angelegenheiten auf eine Vorgehensweise oder Regelung einigen. Sie können zu diesem Zweck eine Betriebsvereinbarung schließen oder eine sonstige Abrede treffen. Gelingt dies nicht, entscheidet die Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Zusammenfassung Begriff Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Es handelt sich um eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe, die neben den Leistu...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.1 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 7 Die Verpflichtung des Rehabilitationsträgers zur Zahlung der Beiträge zur Krankenversicherung bezieht sich nur auf Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Berufsfindung oder Arbeitserprobung, bei denen Krankenversicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 besteht. Der Begriff der berufsfördernden Maßnahme war schon bisher nicht klar definiert. Der Katalo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe am ... / Zusammenfassung

Begriff Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Es handelt sich um eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe, die neben den Leistungen zur medizi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe am ... / 1 Leistungsumfang

Durch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen möglichst auf Dauer am Arbeitsleben teilnehmen können.[1] Dabei wird die Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.[2] Zu den Leistungen gehören insbesondere[3] Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und ber...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe am ... / 2 Rehabilitationsträger

Zuständige Rehabilitationsträger sind die[1] Bundesagentur für Arbeit[2], Träger der gesetzlichen Unfallversicherung[3], Träger der gesetzlichen Rentenversicherung[4], Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge[5], Träger der öffentlichen Jugendhilfe[6], Träger der Eingliederungshilfe.[7]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe am ... / 3 Zuständige Träger

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 2, Art. 12 Abs. 1 des 2. SGB V-ÄndG v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) sind Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.1992 im Zusammenhang mit ...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1 Rehabilitationsträger

Rz. 5 Der Rehabilitationsträger hat die Beiträge allein zu tragen, die sich aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 235 ergeben. Werden die Leistungen angepasst, ist auch die Bemessungsgrundlage anzupassen, so dass sich höhere Beiträge ergeben. Die Beitragstragungspflicht folgt in diesen Fällen als Nebenpflicht aus der Zuständigkeit für die Rehabilitationsleistung (Leistu...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.8 Beginn und Ende der Beitragstragung

Rz. 37 Die Verpflichtung Dritter zur Tragung der Beiträge beginnt und endet jeweils mit dem Tatbestand der Krankenversicherungspflicht und dem daraus nach §§ 186, 190 folgenden Beginn und Ende der Mitgliedschaft, soweit diese nicht nach §§ 192, 193 erhalten bleibt und/oder soweit für Lohnersatzleistungen Beiträge zu zahlen sind. Rz. 38 Bei Teilnehmern an Leistungen zur Teilha...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989, zugleich mit den Änderungen in Abs. 3 durch Gesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2606), in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 2 Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) wurde mit Wirkung ab 1.1.1990 Abs. 2 Satz 2...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.5 Beitrittsrechte von schwerbehinderten Menschen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 45 Das Zugangsrecht zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Schwerbehinderte knüpft an die frühere Regelung in § 176c RVO an. Das Beitrittsrecht als schwerbehinderter Mensch nach dem SGB IX setzt einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 % voraus. Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei einem geringere...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Wesentlichen wurden mit der Vorschrift die Regelungen über die Tragung der Beiträge nach der RVO übernommen und zusammengefasst. Änderungen sind jedoch insoweit eingetreten, als auch das Versorgungskrankengeld in die Beitragspflicht mit einbezogen ist und bei medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation Krankenversicherungsbeiträge ab Beginn des Bezuges der Entgelters...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 10 Bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation wird keine Versicherungspflicht begründet. Vielmehr wird lediglich die zuvor bestehende versicherungspflichtige Mitgliedschaft erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 3). Auch für diese Beiträge gilt seit dem 1.1.1995, dass die Beiträge nach 80% des Regelentgeltes berechnet werden, das der Berechnung des Übergangsgeldes, Verletztengel...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 43 Die Übernahme freiwilliger Krankenversicherungsbeiträge durch den Sozialhilfeträger macht diesen nicht zum Inhaber eines etwaigen Erstattungsanspruchs: BSG, Urteil v. 24.11.1992, 12 RK 24/91, SozR 3-2500 § 224 Nr. 1 = USK 92140 = Die Beiträge 1993, S. 544. Hat ein Arbeitsunfall nicht vorgelegen, hat die Krankenkasse dem Unfallversicherungsträger die Beiträge zu erstatte...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1 Geldleistungen während der Heilbehandlung bzw. Teilhabe am Arbeitsleben

Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensunterhalts des Versicherten werden während der Heilbehandlung (Verletztengeld) und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Übergangsgeld) Entgeltersatzleistungen gezahlt. 2.1.1 Verletztengeld Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versich...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 1.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Folgen des Versicherungsfalls können neben den persönlichen Beeinträchtigungen direkte Auswirkung auf den Arbeitsplatz haben. Deshalb sind in diesem Bereich folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgesehen.[1] Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Ei...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 1.3 Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen

Zu den Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft und den ergänzenden Leistungen zählen neben den Vorschriften im SGB IX i. V. m. §§ 39, 40 SGB VII: Kraftfahrzeughilfe, sonstige Leistungen zur Erreichung und zur Sicherstellung des Erfolgs der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe, wie z. B. Betriebs- oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten, Erhol...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Grundsatz der gleichen Teilhabe von Kindern am Nachlass

Rz. 143 Die Ausgleichung von lebzeitig erhaltenen Vorempfängen in der Erbteilung ist in der Praxis von großer Bedeutung. Grund für die in den §§ 2050 ff. BGB geregelten Ausgleichungspflichten ist – ausgehend vom Grundsatz der erbrechtlichen Gleichbehandlung von Kindern in § 1924 Abs. 4 BGB[134] – der vom Gesetz vermutete Wille des Erblassers, seine Kinder an der Rechtsnachfo...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.2 Übergangsgeld

Während der Leistungsgewährung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann der Versicherte nicht gleichzeitig für seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familienangehörigen sorgen. Zum Ausgleich für das fehlende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen und zur Stärkung der Leistungsbereitschaft des Versicherten zur Erreichung der Ziele der Maßnahmen hat er während der berufliche...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.1 Verletztengeld

Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versicherten während der Heilbehandlung. Das Verletztengeld soll nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den dadurch bedingten Ausfall an Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen oder einer Lohnersatzleistung ausgleichen und damit den Lebensunterhalt der Versicherte...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / bb) Irrige Nichtausschlagung der beschwerten Erbschaft (Var. 2)

Rz. 67 BGH, Urt. v. 29.6.2016:[63] Zitat Anfechtungsrecht des zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten bei irriger Vorstellung, durch Ausschlagung des mit Beschränkungen versehenen Erbes seinen Pflichtteil zu verlieren "Auch nach der Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB mit Wirkung zum 1.1.2010 kann ein zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum vorliegen,...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / ee) Entziehung wegen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat

Rz. 385 Eine Entziehung des Pflichtteils ist auch dann möglich, wenn der Abkömmling wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Dem gleichgestellt ist der Fall, dass die Unterbringung des Abkömmlings in ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / dd) Übermaß an Zuschüssen zu den Einkünften

Rz. 162 Zuschüsse im Sinne der 1. Variante von § 2050 Abs. 2 BGB sind solche, die zu dem Zwecke gegeben worden sind, als Einkünfte und damit zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs (Unterhalt) verwendet zu werden. Einkommenszuschüsse sind nur dann ausgleichungspflichtig, soweit sie – so der Gesetzeswortlaut – das den Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechende Maß ...mehr

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ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / III. Quotennießbrauch (BFH v. 15.11.2022 – IX R 4/20)

Zu der Frage, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen ein Quotennießbrauch steuerlich anzuerkennen ist, lag bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor. Der BFH hat sich nun in seiner Entscheidung v. 15.11.2022[15] erstmals mit dieser Problematik befasst und entschieden, dass auch ein Quotennießbrauch unter bestimmten Voraussetzungen mit steuerrechtlicher Wir...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.2 Konkreter Bedarf

Für das Maß des Kindesunterhalts gibt es keine obere Sättigungsgrenze. Liegt das bereinigte Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils oberhalb der höchsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, kommt im Einzelfall eine konkrete Bedarfsberechnung in Betracht. Der Unterhaltsberechtigte muss dann seinen Bedarf im Einzelnen konkret darlegen und ggf. beweisen. Ander...mehr