Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 191 Nach der Scheidung[157] wollen Geschiedene in aller Regel verhindern, dass der frühere Ehegatte weder unmittelbar noch mittelbar an seinem Nachlass partizipiert. Spätestens mit Rechtskraft der Scheidung hat der ehemalige Ehegatte aber ohnehin sein gesetzliches Erbrecht verloren. Dem geschiedenen Ehegatten steht auch kein Pflichtteilsrecht mehr zu, da er nach rechtskr...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / J. Pflichtteilsrecht

Rz. 162 Die Bestimmung des Pflichtteils bzw. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Pflichtteilsanspruchs ist im Rahmen eines Erbfalls mit Auslandsbezug eine anspruchsvolle Aufgabe. Das Pflichtteilsrecht ist in sehr vielen Ländern anders ausgestaltet als in Deutschland. Daher ist zunächst einmal eine umfangreiche Einarbeitung in das jeweilige Pflichtteilsre...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Pflichtteilsentziehung

Rz. 314 Trotz des grundsätzlich bestehenden verfassungsrechtlichen Schutzes des Pflichtteilsberechtigten sind Situationen denkbar, in denen es dem Erblasser schlichtweg nicht zugemutet werden kann, dass dem Pflichtteilsberechtigten eine Mindestteilhabe am Vermögen zusteht. Voraussetzung hierfür ist, dass das familiäre Näheverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberecht...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Rechtsnatur des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 73 Nach § 2317 Abs. 1 BGB bildet der Pflichtteil einen mit dem Erbfall entstehenden, rein schuldrechtlichen Anspruch des Berechtigten. Er vermittelt gerade keine dingliche Teilhabe am Nachlass und ist als reine Geldsummenschuld zu begreifen.[207] Rz. 74 Der Pflichtteilsanspruch ist eine Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 1967 BGB, für die die Erben als Gesamtschuldner hafte...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Pflichtteilsentziehung

Rz. 143 Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind für alle Pflichtteilsberechtigten einheitlich in § 2333 BGB geregelt. Der Kreis der vom Fehlverhalten des Pflichtteilsberechtigten Betroffenen wurde mit der Erbrechtsreform um die Lebenspartner sowie die Stief- und Pflegekinder erweitert. Nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB kann nunmehr dem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil wirk...mehr

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FF 12/2023, Rechtsprechung ... / 4 Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.10.2023 – 20 UF 17/23 1. Bei der internen Teilung betrieblicher Versorgungsanrechte hat keine Maßgabenanordnung der Verzinsung des jeweiligen Ausgleichswerts zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu erfolgen, wenn die Teilungsordnung die gleichmäßige Teilhabe des Ausgleichsanrechts an der Wertentwicklu...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Form und Begründung der Entziehung

Rz. 144 Die Entziehung des Pflichtteils hat nach § 2336 Abs. 1 BGB durch letztwillige Verfügung zu erfolgen. Der Grund der Entziehung muss zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Verfügung bestehen und in ihr angegeben werden (§ 2336 Abs. 2 BGB). Dabei fordert der BGH neben der Entziehungserklärung die Angabe eines Sachverhaltskerns, d.h. der individualisierenden Umschreib...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / C. Zusatzpflichtteil

Rz. 35 Voraussetzung für die Anwendung des § 2305 BGB ist, dass der Pflichtteilsberechtigte Miterbe geworden ist.[96] Soweit der dem Pflichtteilsberechtigten zugewendete Erbteil belastet ist, spielt dies keine Rolle; entscheidend ist aber, dass er wertmäßig hinter der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zurückbleibt.[97] Maßgeblich ist hierbei grundsätzlich ein Vergleich der hi...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Verhältnis zwischen Staat und Stiftung

Rz. 15 Der Staat hat im Stiftungsrecht weit reichende Befugnisse. Bereits bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts bedarf es der Mitwirkung des Staates. Die Stiftung entsteht nicht allein durch das Stiftungsgeschäft. Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist daneben die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich, ...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / II. Stillschweigender Verzicht

Rz. 16 Es ist umstritten, ob ein Erbverzicht nur ausdrücklich oder auch stillschweigend erklärt werden kann. Eine stillschweigende Erklärung kommt im Rahmen eines notariellen gemeinschaftlichen Testaments oder bei einem Erbvertrag in Betracht, etwa bei einer Patchworkkonstellation, in welcher jeder Ehegatte im (stillschweigenden) Einverständnis des anderen seine eigenen Kind...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Ehegatte

Rz. 10 Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählt auch der Ehegatte. Voraussetzung ist, dass er im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser in einer gültigen Ehe verheiratet war.[19] Gültig in diesem Sinne sind auch die sog. "freien Ehen" rassisch und politisch Verfolgter[20] sowie durch Fern- und Nottrauungen geschlossene Ehen.[21] War die Ehe vor dem Tod des Erblassers r...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / III. Widerrufliches Bezugsrecht

Rz. 153 Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer einen bereits bei Vertragsschluss oder später bestimmten Bezugsberechtigten jederzeit einseitig abändern.[94] Auch die Erben können das widerrufliche Bezugsrecht noch abändern, solange das Versicherungsunternehmen dem Bezugsberechtigten noch keine Mitteilung über sein Bezugsrecht gemacht hat. Z...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Entscheidung des BGH vom 11.2.2004

Rz. 173 Mit der Entscheidung des BGH[269] zur Sittenwidrigkeit bzw. Inhaltskontrolle von Eheverträgen ist die Ausarbeitung von Unternehmer-Eheverträgen nicht gerade einfacher geworden. Zunächst sollen der Inhalt der Entscheidung und die Auswirkungen kurz dargestellt werden, wobei auf die Ausführungen von Wachter [270] Bezug genommen wird. Rz. 174 Den Kernbereich des Scheidungs...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.3 Begriff der hinnehmbaren Gefährdung

Rz. 68 Der verantwortungsvolle Umgang mit Gefährdungen in der Schwangerschaft und der Stillzeit erfordert die Unterscheidung zwischen hinnehmbaren und nicht hinnehmbaren Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes. Diese Unterscheidung muss vom Arbeitgeber im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 9 vorgenommen werden. Dies gilt nach dem Wortlaut auch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Unverantwortbare Gefährdungen (§ 31 Nr. 1)

Rz. 2 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 MuSchG durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. D...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Aufbau des Mutterschutzgesetzes ist in Abschnitt 2 "Gesundheitsschutz" unterteilt in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) sowie den "ärztlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 3). Wichtigster und umfangreichster Regelungsteil ist jedoch der "betriebliche Gesundheitsschutz", der im 2. Unterabschnitt in den §§ 9 ff. geregelt ist und dem Arb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beratungspflicht der Aufsichtsbehörde (§ 29 Abs. 4)

Rz. 28 § 29 Abs. 4 regelt erstmals ausdrücklich die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Beratung der Arbeitgeber bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz. Die Beratungspflicht umfasst auch die in einem Betrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen auf der Seite des Arbeitgebers die betrieblichen Vorgesetzten, die Betriebsräte, aber auch die Schwange...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Begriff der verantwortbaren Tätigkeit

Rz. 56 Am Ende des Abwägungsprozesses steht zunächst die Zielsetzung, eine Beschäftigung zu ermöglichen. Dies entspricht dem gesetzgeberischen Willen der Teilhabe am Arbeitsleben, denn nach § 9 Abs. 1 Satz 2 ist eine Frau auch in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu beschäftigen, soweit es nach dem MuSchG verantwortbar ist. Die Vorschrift beschrei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Diskriminierungs- und Nachteilsverbot (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 57 Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 sollen Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit vermieden oder ausgeglichen werden. Die Verwendung der Formulierung "Nachteile" lässt weiten Spielraum zu. Aus dem Grundgedanken des MuSchG ist damit die Partizipation am Arbeitsleben und Teilhabe gemeint, also nicht nur eingegrenzt auf finanzielle Aspekte, sondern darüber ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Begriff der unverantwortbaren Gefährdung (Abs. 2)

Rz. 71 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise auch zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. De...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Definition der Arbeitsbedingungen (Arbeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz)

Rz. 40 Zu den in § 9 Abs. 1 Satz 1 relevanten Arbeitsbedingungen gehören die unmittelbaren Umstände der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Neben dem eigentlichen Inhaltsbereich, also der Tätigkeit, sind das die mit dem Arbeitsbegriff, der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsplatz umschriebenen Arbeitsbedingungen. Rz. 41 Der Begriff der "Arbeit" ist nach der Rechtsprechu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Schritt 3: Betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 13 Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 35 Ist sowohl die Umgestaltung der Arbeitsorganisation als auch der Arbeitsplatzwechsel technisch und/oder sachlich nicht möglich oder aus objektiv nachvollziehbaren und begründeten Tatsachen nicht zumutbar, so kommt als 3. und letzter Schritt ein betriebliches Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 [1] in Betracht. Dieses dient dem Vollzug der Gefahrenvermeidung und...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Arbeitsschutzgesetz

Rz. 5 Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich nicht allein im Mutterschutz, auch wenn der Gesetzgeber in der Neufassung des Mutterschutzgesetzes zum 1.1.2018 den Schwerpunkt der Novellierung auf dieses Thema legte und das Instrument für den Mutterschutz stärkte. Im Bereich des Mutterschutzrechts soll der Gedanken der Prävention und Teilhabe gestärkt werden, so die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 § 13 trifft nähere Bestimmungen zur Umsetzung der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, insbesondere zu ihrer Rangfolge und dem Zeitpunkt, zu dem sie umzusetzen sind. Voraussetzung für die Anwendung der Schutzmaßnahmen nach § 13 ist die Feststellung, dass unverantwortbare Gefährdungen vorliegen. Diese wiederum ergeben sich aus den Feststellungen nach § 9 MuSchG ("unverantwo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.4 Festlegung der erforderlichen Maßnahmen

Rz. 24 Ergibt – 4. – die Gefährdungsbeurteilung, dass die Sicherheit oder Gesundheit der Frau gefährdet ist und dass diese Gefährdung Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit haben können, dann muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen eine Gefährdung auszuschließen. Dies kann eine Änderung der konkret ausgeübten Tätigkeit, der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Konkretisierter Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11 Die Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist Teil der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG. Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes bei der Tätigkeit oder im Rahmen der Ausbildung zu beurteilen und daraus di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ärztliches Zeugnis bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit (§ 16 Abs. 2)

Rz. 24 Auch nach der Geburt kann ein individuelles und auch teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Mutter aus ihrer besonderen Situation heraus eine Verlängerung der Schutzwirkung benötigt. Durch § 16 Abs. 2 wird der Frau eine gewisse, in der individuellen Leistungsfähigkeit begründete weitere Schonzeit eingeräumt. Entscheidend ist, dass auf die indivi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.4 Einschränkungen bei der Umgestaltung

Rz. 19 Der Arbeitgeber ist nicht frei, die Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe nach Belieben umzugestalten. Denn auch die Umgestaltung selbst muss den Vorgaben des MuSchG genügen und die Anforderungen des allgemein geltenden Arbeitsschutzes erfüllen. Der Gesetzgeber hat im Mutterschutzgesetz weitreichende Vorgaben gemacht, welche Belastungen einer gesunden, werdenden Mutt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.1 Umfang und Dauer des betrieblichen Beschäftigungsverbotes

Rz. 36 Die Dauer des betrieblichen Beschäftigungsverbotes richtet sich nach dem Schutzzweck der Norm. Das Beschäftigungsverbot besteht so lange, wie die Gefährdungslage durch Wegbleiben (Vermeidung der Gefährdung der Schwangeren oder Stillenden) ausgeschlossen werden muss. Im Zweifel wird in der betrieblichen Praxis die betreffende Arbeitnehmerin während des gesamten Zeitrau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.3 Weitere Personenkreise

Darüber hinaus sind folgende Personen arbeitslosenversicherungsfrei:. unständig Beschäftigte; Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind und den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus der Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen; ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung[1]; ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete; zugewiesene erwerbsfähige Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.1 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V

Rz. 9 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V erhalten "weibliche Mitglieder" einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.[1] Rz. 10 Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich nach §§ 186 ff. i. V. m. §§ 5, 9 SGB V. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über die einzelnen erlassenen Verordnungen

Rn. 44 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Folgende VO wurden aufgrund der Ermächtigungen des § 330 bisher erlassen: Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute: Neufassung der VO über die RL der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) vom 11.12.1998 (BGBl. I 1998, S. 3568ff.), umbenannt im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Kinder mit Behinderungen über 18 Jahren

Rz. 110 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind mit Behinderungen wird über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Lebensaltersgrenze berücksichtigt (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 3 EStG). Voraussetzung ist, dassmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anteile

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Beteiligung kann nach § 271 Abs. 1 Satz 1 nur dann vorliegen, wenn Anteile an einem anderen UN (Anteilsrechte) gehalten werden. Unter Anteilsrechten sind dabei alle gesellschaftsrechtlichen (mitgliedschaftsrechtlichen) Kap.-Anteile zu verstehen, die "wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen Unternehmens zum Gegenstand haben"...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Kindergeld als Sozialleistung

Rz. 95 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Soweit das KiG als Sozialleistung organisiert ist, wird der auf die Steuern begrenzte Erläuterungsbereich des ABC-Führer Lohnsteuer überschritten. Das Folgende enthält deshalb nur die zum Verständnis der Zusammenhänge erforderlichen Hinweise; zur Vertiefung wird auf die Kommentare zum BKGG und zum SGB verwiesen. Rz. 96 Stand: EL 136 – ET: 11/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 334 Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4

Rn. 15 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 334 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 sanktionieren Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über den Inhalt des Lageberichts respektive eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts ((Nr. 3); vgl. HdR-E, HGB §§ 289, 289a–f, Rn. 61ff.) ebenso wie Konzernlageberichts bzw. gesonderten nichtfinanziellen Konze...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderadditive

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Belastungen der Eltern durch ihre Kinder werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung sind für den JA und den KA gemeinsam in § 317 geregelt. Unter dem Prüfungsgegenstand versteht der Gesetzgeber die im Gesetz genannten Komponenten der RL. Bei der Prüfung des JA sind dies die Bilanz, die GuV, der Anhang und der Lagebericht (vgl. auch §§ 242, 264 und 316) sowie die zugrunde liegende Buchführung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wurde von 1955 bis zum 31.03.1961 nur für das dritte Kind und für weitere Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Empfängers gewährt. Vom 01.04.1961 bis 31.12.1974 wurde schon für das zweite Kind KiG gezahlt, für das eine Einkommensgrenze galt. Von 1975 bis 1995 sah das BKGG – unabhängig vom Einkommen des Berechtigten – schon ab ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.6 Leistungen zur Bildung/Teilhabe

Kern dieser Leistungen ist das sog. "Bildungs- und Teilhabepaket", mit dem junge Menschen aus einkommensschwachen Familien unterstützt werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3 Leistungsumfang

Das Bürgergeld umfasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, ggf. Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich werden unter besonderen Voraussetzungen die Leistungen für Bildung und Teilhabe an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gezahlt. 3.1 Regelbedarf Für die Ermittlung des Regelbedarfs werden leistungsberechtigte Personen nach ihrem Pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.2 Sofortzuschlag für Kinder

Bis zur Einführung der im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten Kindergrundsicherung ist in den Grundsicherungssystemen ein Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 EUR monatlich verankert. Damit sollen die Lebensumstände und Chancen der von Armut betroffenen oder bedrohten Kinder verbessert und finanzielle Spielräume für die Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeitsm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 1 Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen. Die Agenturen für Arbeit sind im Grundsatz zuständig für alle Leistungen zur beruflichen Eingliederung und die Zahlung von Bürgergeld (Regelbedarf, Mehrbedarfe), einschließlich der Sozialversicherung der Leistungsbezieher. Die übrigen Leistungen werden von kommunalen Trägern (d. h. v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 8 Sozialversicherung der Leistungsbezieher nach dem SGB II

Der Bezug von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II begründet grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Beiträge sind pauschaliert, werden allein vom Jobcenter getragen und an den Gesundheitsfonds gezahlt. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld. In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.3 Mehrbedarfe

Für besondere Lebenssituationen sieht das SGB II sog. Mehrbedarfe vor. Sie berücksichtigen Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt werden. Die Mehrbedarfe sind grundsätzlich pauschaliert, nur bei unabweisbaren Bedarfen sind Aufwendungen in dem tatsächlich angefallenen Umfang anzuerkennen.[1] Mehrbedarfe werden in pauschalierter Höhe anerkannt bei werdenden Müttern ab der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss / 2.2.1 Einheitliches Kontrollkonzept

Ein Konzern und damit auch eine Konzernabschlusspflicht entstehen durch das Vorliegen einer Mutter-Tochter-Beziehung. IFRS 10.A definiert dementsprechend den Konzern (group) als "ein Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen" ("a parent and its subsidiaries"). Damit stellt sich die Frage, wann eine Mutter-Tochter-Beziehung anzunehmen ist. Nach der Definition in IFRS 10....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1 Merkmale für eine Beschäftigung

Das persönliche Abhängigkeitsverhältnis ergibt sich aus der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber legt Zeit, Ort, Dauer und Art der Beschäftigung fest. Bei Hochqualifizierten und Spezialisten kann sich dies auf eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess reduzieren. Auch wenn eines oder mehrere dieser Merkmale zurücktreten oder fehlen, zeichnet sic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.8 Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 102 Leistungen nach Abs. 7 können nur minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten. Darin wird keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung gesehen. Die leistungsberechtigten Personen und nicht nur Schüler sollen damit stärker in das Gemeinschaftsleben integriert werden, insbesondere auch in das Vereinsleben. Dadurch werden auch die sozialen Kontakte von in etwa gleich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch...mehr