Begriff

Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

Es handelt sich um eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe, die neben den

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leistungen,
  • Leistungen an Teilhabe zur Bildung sowie
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

erbracht werden. Es sind verschiedene Rehabilitationsträger zuständig.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Den Umfang der Leistungen enthalten die §§ 49 ff. SGB IX. Der zuständige Rehabilitationsträger ergibt sich aus dem jeweiligen Sozialgesetzbuch sowie den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches.

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