Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung und Berichtigung v... / b) Nachträglich bekannt gewordene neue Tatsachen

Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1AO erfordert, dass eine Tatsache nachträglich bekannt wird. Wenn eine Tatsache dem FA bereits beim Erlass eines vorangegangenen Änderungsbescheids bekannt war, ermöglicht § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO grundsätzlich keine auf diese Tatsache gestützte weitere Änderung des Bescheids. Beachten Sie: Etwas anderes gilt jedoch u.a., wenn es sich bei dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Steuerschuldner bei fortgesetzter Gütergemeinschaft (§ 20 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 18 § 20 Abs. 2 ErbStG regelt die Steuerschuldnerschaft für die Fälle, in denen gem. §§ 1483 ff. BGB die Gütergemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten oder dem Lebenspartner und den Kindern fortgesetzt wird. Hier bestimmt § 4 Abs. 1 ErbStG, dass der Erwerb der Abkömmlinge beim Tode des erstversterbenden Ehegatten (Lebenspartners) für die Zwecke der Besteuerung zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Antrag

Rz. 33 Die Anrechnung der ausländischen Steuer erfolgt nur auf Antrag (§ 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Wird er gestellt und sind die Anrechnungsvoraussetzungen erfüllt, so besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung; das FA hat insoweit keinen Ermessensspielraum.[1] Der Antrag ist nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann, da eine besondere Frist für die Antragstellung nicht vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslagenersatz / 2.1 Werbungskostenersatz

Steuerfrei ist nur der Auslagenersatz. Handelt es sich um Werbungskostenersatz, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Dies gilt unabhängig davon, ob der Mitarbeiter die Aufwendungen später in seiner Steuererklärung geltend machen kann.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen

Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VII. beSt

Rz. 70 Die Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat im September 2020 beschlossen, eine Steuerberaterplattform[58] ins Leben zu rufen und, wie sie selbst schreibt, als erste Anwendungsform dieser Plattform ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) empfangsbereit ­einzurichten und zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung eines solchen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 1. Hilfeleistungen in Steuersachen nach der StBVV

Rz. 8 Für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten in Steuersachen gilt nach § 35 RVG die StBVV entsprechend. Insoweit sind die Gebührentatbestände nach Teil 2 VV ausgeschlossen (Vorbem. 2 Abs. 1 VV). Die Regelungen der anderen Teile des VV sind dagegen anzuwenden, also z.B. auch die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 9 Soweit die StB...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / bb) Vorangegangene Tätigkeit richtet sich nach dem RVG

Rz. 52 Ist im vorangegangenen Besteuerungs-, Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren eine Geschäftsgebühr angefallen, so ist diese zur Hälfte anzurechnen, höchstens jedoch zu 0,75 (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV). Sind dem gerichtlichen Verfahren mehrere anzurechnende Gebühren vorausgegangen, ist nur die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Außergerichtliche Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 40 Für die Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 2 FGO vor dem Finanzamt oder einer anderen Behörde gilt das RVG i.V.m. den Vorschriften des VV, nicht § 35 RVG i.V.m. der StBVV, da § 35 RVG schon früher nicht auch auf § 44 StBVV a.F. Bezug genommen hat und diese Vorschrift zwischenzeitlich aufgehoben ist. Es gelten hier nach § 40 StB...mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Pauschale Abrechnung

Rz. 63 Anstelle der konkreten Abrechnung nach Nr. 7001 VV kann der Anwalt auch pauschal abrechnen. Voraussetzung ist, dass mindestens 0,01 EUR an Post- oder Telekommunikationsentgelten angefallen ist. Sind keine Post- und Telekommunikationsentgelte angefallen, besteht auch kein Anspruch auf die Pauschale, da dann nichts zu pauschalieren ist.[21] Rz. 64 Die Kosten für die Über...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 5. Kein Präjudiz der freiwilligen oder "erzwungenen" anfänglichen Aktivierung

Eine von der Systematik der "fictio legis gewerblicher Grundstückshandel" nicht erfasste Argumentationsschiene, die von Seiten der Finanzverwaltung manchmal ins Spiel gebracht wird, ist die selbst vorgenommene oder bspw. i.R. einer Betriebsprüfung zumindest fortgeführte Duldung der Aktivierung eines Grundstücks. Diese Argumentation zielt auf die in einer Bilanz erfolgte Akti...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.5 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 21 Festzusetzen sind die GewSt-Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid.[1] Der Vorauszahlungsbescheid ist schriftlich bzw. elektronisch zu erteilen.[2] Er muss neben den zu leistenden GewSt-Vorauszahlungen und Vorauszahlungsterminen auch den Betrieb, für den die GewSt-Vorauszahlungen zu leisten sind und den Steuerschuldner angeben. Im Hinblick auf die GewSt-Vorausza...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.5 Verlustfeststellungsfrist

Rz. 44 Durch § 35b Abs. 2 S. 4 GewStG wird die Feststellungsfrist für den Verlustfeststellungsbescheid an die Festsetzungsfrist für den GewSt-Messbescheid gekoppelt. Nach § 35b Abs. 2 S. 4 GewStG endet die Feststellungsfrist nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Ez abgelaufen ist, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust gesondert festzustellen ist. Die Vors...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-­Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 – ­C‐35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn (a) dem Leistungsempfänger von einem Leiste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Anzeigepflichten des Erwerbers (§ 28a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 285 Jeden Erwerber, der einen Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung in Anspruch genommen hat, treffen besondere Anzeigepflichten (§ 28a Abs. 5 ErbStG).[1] Rz. 286 Die sonstigen Anzeige-, Erklärungs- und Mitwirkungspflichten (z. B. nach § 13a Abs. 7, § 13a Abs. 9 S. 6, §§ 30 ff. ErbStG und §§ 90 ff. AO) bleiben davon unberührt. Dies gilt insbesondere auch ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Antrag des Erwerbers

Rz. 95 Der Erwerber muss den Steuererlass aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung beantragen.[1] Das Antragsrecht steht nur dem Erwerber zu, nicht auch dem Schenker (auch nicht im Falle einer vertraglichen Übernahme der Schenkungsteuer nach § 10 Abs. 2 ErbStG).[2] Rz. 96 Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor. Schriftform ist zweckmäßig, aber nicht zwingend....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Antrag des Erwerbers

Rz. 53 Der reduzierte Verschonungsabschlag wird nicht von Amts wegen gewährt, sondern nur auf Antrag des Erwerbers.[1] Eine Begründung des Antrags ist nicht erforderlich. Rz. 54 Der Antrag ist unwiderruflich.[2] Rz. 55 Hinweis Der Antrag nach § 13c ErbStG schließt einen Antrag auf Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung aus.[3] In der Praxis sollte der (unwiderr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz

Leitsatz 1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Kann ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft wegen Insolvenz nicht mehr korrigiert werden und wäre bei zutreffender Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verpflichtung zum Abzug

Rn. 156 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Hat die FinBeh positive Kenntnis über das Vorliegen von WK, so muss sie diese (falls sie die Pauschbeträge des § 9a EStG übersteigen) von Amts wegen ansetzen. Eine Nichtberücksichtigung widerspräche dem Nettoprinzip. Ein ausdrücklicher Antrag des StPfl ist nicht erforderlich (wird aber in aller Regel in Form der Steuererklärung vorliegen). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veranlagungssteuern

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Nach Ablauf eines Veranlagungs-/erhebungszeitraums (Kalender- oder Wirtschaftsjahrs) sind für die durch das zuständige Finanzamt zu veranlagenden Steuern Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster einzureichen. Veranlagungssteuern sind: die Ertragsteuern die Körperschaftsteuer; die Gewerbesteuer; die Erbschaft- und Schenkungsteuer; die Grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.5 ATLAS

Tz. 16 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der im Zollrecht stets wiederkehrende Begriff ATLAS – eine Abkürzung für das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem – bezeichnet das von der deutschen Zollverwaltung verwendete elektronische IT-Verfahren zur Abwicklung und Bearbeitung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und zur Kommunikation mit dem zollrechtlich Beteilig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.3.2 Tatsachen

Rz. 12 Die Beteiligten sind nach § 91 Abs. 1 AO nur zu den tatsächlichen Verhältnissen zu hören. Tatsachen sind alle Lebenssachverhalte, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art, an die das Gesetz eine Besteuerungsfolge knüpft.[1] Hierbei kann es sich zum einen um – dem Beteiligten unbekannte (vgl. Rz. 14) – Tatsachen handeln, die im Rahmen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 3.1.2 Regelbeispiele

Rz. 31 § 91 Abs. 2 Nr. 1 AO enthält zwei selten zur Anwendung kommende Alternativen, die den Finanzbehörden die Möglichkeit einräumen, in besonders eilbedürftigen Fällen von einer Anhörung abzusehen. Nach Alt. 1 ist das Anhörungsrecht eingeschränkt, wenn eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug notwendig erscheint. Dies ist der Fall, wenn eine vorherige Anhörung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.4 Wesentlichkeit der Abweichung (§ 91 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 20 Die Finanzbehörden sind vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts regelmäßig bereits nach § 91 Abs. 1 S. 1 AO zur Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet (vgl. Rz. 5). Der rein deklaratorische § 91 Abs. 1 S. 2 AO hebt beispielhaft einen typischen Anhörungsfall hervor. Danach ist "insbesondere" anzuhören, wenn von dem in der Steuererklärung erklärten Sachverhalt z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 4 Rechtsfolgen unterlassener Anhörung

Rz. 38 Das Unterlassen einer nach § 91 AO gebotenen Anhörung führt zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, nicht jedoch zu dessen Nichtigkeit.[1] Der Verwaltungsakt leidet an einem Verfahrensfehler. Rz. 39 Dieser Verfahrensfehler kann aber gem. § 126 Abs. 1 Nr. 3 AO durch eine Nachholung der erforderlichen Anhörung geheilt werden[2], und zwar unabhängig davon, ob ein gebund...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rz. 1 Die Eindämmung illegaler Betätigung war bereits mehrfach Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben auch auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Vorhaben bezogen sich u. a. auf eine frühzeitige Informationsbeschaffung durch Erweiterung der Meldepflichten sowie eine Sicherung des Steueraufkommens durch einen Steuerabzug an der Quelle. Mit dem StEntlGesetz (StEntlG) 1999/2000/2002...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger die Regelverschonung nach § 13a ErbStG für auf ihn schenkweise übertragene Anteile an einer OHG zu gewähren sind. Sachverhalt Der Vater des Klägers schloss mit dem Sohn (Kläger) im Jahr 2018 einen Übergabevertrag. Vater und Sohn waren an der B.A.- OHG beteiligt. Sie vereinbarten, dass der Vater seine OHG-Beteiligun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Der Verspätungszuschlag ist ein Druckmittel eigener Art. Durch ihn soll der Stpfl. zur Erfüllung seiner steuerlichen Mitwirkungspflichten angehalten und eine zeitnahe Steuererhebung sichergestellt werden.[1] Bei dem Verspätungszuschlag handelt es sich nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 AO um eine steuerliche Nebenleistung. Strafcharakter kommt ihm nicht zu. Geltung hat § 152 AO nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Gewerbetreibende, die der GewSt-Pflicht unterliegen, haben neben der ESt-Erklärung bzw. der Steuererklärung nach § 181 Abs. 2 AO oder der KSt-Erklärung eigenständig eine GewSt-Erklärung i. S. einer Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags und, soweit erforderlich, eine Zerlegungserklärung abzugeben.[1] Auf die Abgabe dieser Steuererklärungen kann nicht verzichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.3 Form der Gewerbesteuererklärung

Rz. 14 Ab dem Ez 2011 müssen die GewSt-Erklärungen nach § 14a S. 1 GewStG vom Steuerschuldner dem zuständigen FA grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz mittels Datenfernübertragung übermittelt werden. Einzelheiten insoweit ergeben sich insbesondere aus §§ 87a, 87b und 87d AO. § 14a S. 1 GewStG ist verfassungsgemäß.[1] Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 3 § 14a GewStG regelt die Steuererklärungspflicht für gewerbesteuerliche Zwecke als Teil der Mitwirkungspflicht des Stpfl. nach § 90 AO. Steuererklärungen für gewerbesteuerliche Zwecke sind zum einen die GewSt-Erklärung i. S. einer Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags und, soweit erforderlich, die Zerlegungserklärung. Verpflichtet zur Abgabe dieser Steuererklä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 8. Widerruf der Freistellungsbescheinigung

Nach Tz. 78 des BMF-Schreibens kann die Freistellungsbescheinigung auch widerrufen werden, wenn noch Steuererklärungen ausstehen und die Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO geschätzt wurden. Offen lässt die Verwaltungsanweisung wiederum die Frage, ob dies hinsichtlich jeglicher Steuerart der Fall ist oder nur, wenn die durch die Bauabzugsteuer gesicherten Steuerarten hiervon b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grobes Verschulden des Steu... / 2. Ansicht des BFH

Nach Ansicht des BFH sei von einem subjektiven Verschulden auszugehen (BFH v. 12.5.1989 – III R 200/85, BStBl. II 1989, 920 [921]; v. 10.2.2015 – IX R 18/14, BStBl. II 2017, 7 = AO-StB 2015, 223), weshalb es auf die persönlichen Umstände, Fähigkeiten und Kenntnisse des Steuerpflichtigen bei der Beurteilung des Verschuldens ankomme. Eine Begründung für die Auslegung hinsichtl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grobes Verschulden des Steu... / 1. Allgemeines

Inhaltlich ist das Verschulden auf das nachträgliche Bekanntwerden gerichtet (vgl. hierzu Szymczak in Koch/Scholz, AO, 5. Aufl., § 173 Rz. 19) und resultiert – nicht zuletzt auch hinsichtlich der verschuldensabhängigen bzw. verschuldensunabhängigen Differenzierung nach steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen und Beweismitteln – aus der Steuererklärungspflicht als der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grobes Verschulden des Steu... / e) Verschuldensmaßstab

Fahrlässigkeit ist nach § 276 BGB das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (Ulber in Erman, BGB, 16. Aufl., § 276 BGB Rz. 14; Seichter in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK/BGB, 9. Aufl., § 276 BGB Rz. 8; Stadler in Jauernig, BGB, 18. Aufl., § 276 Rz. 23; Borggreve, AO-StB 2007, 333 [333 f.]), weshalb als Maßstab des Verschuldens die Sorgfal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.18 Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 GewStG)

Rz. 264 Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind Gesellschaften, die der Verbesserung der Regionalstruktur oder der allgemeinen Wirtschaftsstruktur dienen. Die Steuerbefreiung solcher Gesellschaften als gemeinnützig[1] konnte zweifelhaft sein, weil es etwa an der Unmittelbarkeit fehlen konnte.[2] Durch das Gesetz v. 13.9.1993[3] wurde daher ab Vz 1993 eine eigenständige Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.3 Systematik des "Flächen-Lage-Modells"

Rz. 233 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des niedersächsischen "Flächen-Lage-Modells" nach §§ 2-7 NGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Äquivalenzbeträge Rz. 234 Auf der ersten Verfahrensstufe des niedersächsis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 3 Rund um die Steuererklärung

3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke Rz. 6 Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2022 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.10.2023. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31.7.2024. Einzelheiten zur Steuer­erklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererkläru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 6 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 21 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 42] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 3.3 Wie werden die Vordrucke ausgefüllt?

Rz. 8 Den maschinell lesbaren Vordrucken sind Ausfüllhinweise beigefügt. Eine maschinelle Erfassung und Bearbeitung der Steuererklärung ist nur möglich, wenn Sie diese Ausfüllhinweise beachten. Praxis-Tipp Name und Steuernummer auf jeder Anlage sinnvoll Tragen Sie unbedingt in der Kopfzeile jeder Anlage Ihren Namen und Ihre Steuernummer ein. Sie verhindern so, dass Anlagen nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2022 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.10.2023. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31.7.2024. Einzelheiten zur Steuer­erklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden kann (→ Tz 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 378 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 933 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 940) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.2 Bearbeitungsgrundsätze/Datenabruf

Rz. 3 Durch Änderungen in der Abgabenordnung (§ 88 AO) wurden die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, die Fallbearbeitung automationsgestützt unter Einsatz von Risikomanagementsystemen (§ 88 Abs. 5 AO) durchzuführen. Damit soll zum einen die Bearbeitung risikoarmer Fälle beschleunigt und zum anderen sollen prüfungsrelevante Fälle mit ausreichender Sicherheit erkannt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonstiges 2022 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 68 [Spendenvortrag → Zeile 6] Liegt Ihnen zum 31.12.2021 ein gesonderter Feststellungsbescheid über vortragsfähige Spenden vor, kreuzen Sie dies bitte hier getrennt für den Steuerpflichtigen bzw. den Ehegatten an. Rz. 69 [Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag → Zeilen 7–8] Sind Ihnen in den Vorjahren Verluste entstanden, die bisher nicht ausgeglichen und vom Fina...mehr