Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.1 Körperschaftsteuererklärung

Der Vordruck der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 ist im Wesentlichen nur noch ein Datenblatt zu den allgemeinen Angaben für die Gesellschaft und deren Gesellschafter. In den Ankreuzfeldern (vor der Zeile 1) ist nicht nur die Art bzw. der Umfang der Erklärung, sondern im Feld 4 auch anzukreuzen, ob Belege nachgereicht werden. Seit 2020 wird in den Zeilen 1-8 nur noch ein Tei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Besteuerung bei Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Omnibussen (zu § 16 Abs. 5 und § 18 Abs. 5 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 16.2 und Abschn. 18.8 UStAE. Personenbeförderungen sind nach § 3b Abs. 1 UStG immer dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Damit sind Personenbeförderungen auch dann im Inland steuerbar und steuerpflichtig, wenn sie von ausländischen Unternehmern ausgeführt werden. Da in diesen Fällen die Steuererhebung erschwert i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 5. Fristverlängerung

Die Möglichkeit der Fristverlängerung ergibt sich für die Anzeigen der Beteiligten unmittelbar aus § 109 AO, weil Anzeigen der Beteiligten gem. § 19 Abs. 5 GrEStG Steuererklärungen i.S.d. AO sind. Für die nach § 18 GrEStG Anzeigeverpflichteten ergibt sich die Möglichkeit der Fristverlängerung in analoger Anwendung des § 109 AO. Der entsprechende Antrag muss jedoch innerhalb ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Kosten der Steuererklärung

Rz. 20 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Aufwendungen für die Anfertigung der ESt-Erklärung sind grundsätzlich als Kosten der > Lebensführung nicht abziehbar. Nur soweit sie der Ermittlung der > Einkünfte dienen, sind > Steuerberatungskosten als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Rz. 21 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Erstattet ein > Arbeitgeber seinem > Arbeitn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuererklärung

A. Allgemeines Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Durch die Abgabe einer Steuererklärung erfüllen Stpfl eine ihrer > Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren. Eine Steuererklärung dient idR der Festsetzung einer > Steuer oder der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Stpfl in der Steuererklärung die Steuer selbst zu berechnen hat,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Steuererklärung des Arbeitnehmers

Rz. 13 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Durch die Übertragung des Freibetrags wird im 2. oder einem weiteren Dienstverhältnis der LSt-Abzug vermindert oder er entfällt gänzlich, sodass der ArbN monatlich bereits über die sonst einbehaltenen Steuerabzugsbeträge verfügen kann. Bei der Veranlagung zur ESt entfällt insoweit die Erstattung von Steuerabzügen. Gleichwohl ist eine Pflicht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Durch die Abgabe einer Steuererklärung erfüllen Stpfl eine ihrer > Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren. Eine Steuererklärung dient idR der Festsetzung einer > Steuer oder der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Stpfl in der Steuererklärung die Steuer selbst zu berechnen hat, wird diese al...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Pflichtverletzungen

Rz. 17 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Stpfl ist verpflichtet, den Vordruck oder die entsprechenden Abfragen in der Internetversion (ELSTER; vgl Hundsdörfer/Siegmund, DB 2003, 2460) sorgfältig auszufüllen (zur Sorgfaltspflicht EFG 2014, 1647 = DStRE 2015, 1074). Alle ausdrücklich gestellten Fragen sind zu beantworten; anderenfalls ist eine spätere Änderung oder eine Ergänzung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Form und Inhalt

Rz. 11 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die > Digitalisierung und > Elektronische Kommunikation hat dazu geführt, dass Steuererklärungen überwiegend elektronisch abgegeben werden (> Rz 14 f). Nur etwa 20 % der ESt-Erklärungen werden noch in Papierform eingereicht (> Rz 13). Ziel der FinVerw ist es, sukzessive möglichst die gesamte Kommunikation mit Stpfl digital zu führen (vgl BT-...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abgabepflicht

Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Unbeschränkt Stpfl haben grundsätzlich jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr gegenüber ihrem > Wohnsitz-Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 25 Abs 3 EStG), wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden; Einzelheiten regelt § 56 EStDV. Durch eine beim örtlich unzuständigen FA eingereichte Steuererklärung werden kein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Abgabefristen

Rz. 5 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitraum beziehen, sind grundsätzlich spätestens sieben Monate danach abzugeben (§ 149 Abs 2 Satz 1 AO). Das ist bei der ESt der 31.07. des Folgejahres. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend (Samstag), Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.7.1 Gerichtliche Überprüfung

Rz. 74 Die Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufs nach § 93 Abs. 7 AO kann vom FG im Rahmen der Überprüfung des Steuerbescheids oder eines anderen Verwaltungsakts, zu dessen Vorbereitung der Kontenabruf vorgenommen wurde, überprüft werden. Der Kontenabruf entspricht einer elektronischen Einnahme des Augenscheins und stellt – anders als das nachfolgende allgemeine Auskunftsersuche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerfachliteratur

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Sofern es sich um > Arbeitsmittel oder > Bildungsaufwendungen handelt, können die Aufwendungen als > Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben) berücksichtigt werden (> Fachliteratur). Darüber hinaus kann es sich um > Steuerberatungskosten handeln, die abziehbar sind, soweit sie der Ermittlung der > Einkünfte dienen (vgl auch > ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.2 Ausgangslage

Rz. 50 Die Finanzbehörden sind gem. § 85 Abs. 1 AO verpflichtet, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Hauptanwendungsfall hierbei ist aber wohl die Ermittlung von Vollstreckungsmöglichkeiten im Verfahren nach §§ 249ff. AO. Der steuererhebliche Sachverhalt ist nach § 88 Abs. 1 AO von Amts wegen zu ermitteln. Der Grundsatz der Besteueru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.3.2 Erforderlichkeit

Rz. 25 Das Merkmal der Erforderlichkeit der Auskunft verlangt nur, dass die Finanzverwaltung im Rahmen ihrer Prognoseentscheidung im Weg vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag.[1] Eine Auskunft ist u. a. dann nicht erforderlich, wenn es sich um offenkundige oder a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.4 Verhältnismäßigkeit des Auskunftsersuchens

Rz. 26 Das Auskunftsersuchen muss unter gerechter und billiger Abwägung des öffentlichen Interesses an der Sachaufklärung und der Belange des konkret Verpflichteten ergangen sein und insbes. die Grundsätze der Zweckmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit beachtet haben. Die Behörde kann eine bestimmte Person deshalb nur dann in Anspruch nehmen, wenn deren Mitwirkung zur Sachverh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Berücksichtigung des Ehegatten bei Staatsangehörigen eines EU/EWR-Mitgliedstaats, die nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind

Rz. 29 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Ein ArbN, der als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union (EU) oder des > Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann beantragen, nach Steuerklasse III besteuert zu werden, wenn sein Ehegatte/> Lebenspartner in einem EU/EWR-Mitgliedstaat lebt (§ 1a Abs 1 Nr 2 EStG); der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / VI. Steuerklasse VI (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 6 EStG)

Rz. 26 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Steuerklasse VI gilt für ArbN, die während des Kalenderjahres nebeneinander von mehreren ArbG > Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der LSt vom Arbeitslohn aus dem zweiten und ggf weiteren Dienstverhältnissen (> Mehrere Dienstverhältnisse). Sie gilt auch, wenn das FA für das erste Dienstverhältnis die Steuerklasse V als LSt-Abzugs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Berücksichtigung des Ehegatten bei Grenzpendlern, die Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaats außerhalb Deutschlands sind

Rz. 31 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Kann ein ArbN als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, weil er die Voraussetzungen des § 1 Abs 3 EStG (> Rz 30) erfüllt, so wird er auf Antrag in die Steuerklasse III eingeordnet, wenn er auch die unter > Rz 29 dargestellten Voraussetzungen erfüllt. Das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG bildet die Steuerklasse als LSt-Abzugsmerk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Glaubhaftmachung

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die in einer > Steuererklärung dem FA vorgetragenen Sachverhalte sind dem FA ggf nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (zum Untersuchungsgrundsatz vgl § 88 AO sowie AEAO zu § 88). Besonders gilt das für abziehbare Aufwendungen wie > Betriebsausgaben, > Werbungskosten, > Außergewöhnliche Belastungen und > Sonderausgaben. Nach § 9a EStG dürfen über d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Steuerklasse V (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 5 EStG)

Rz. 24 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse V > Rz 25. In die Steuerklasse V gehören die unter > Rz 20 bezeichneten ArbN, wenn der Ehegatte des ArbN auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird. Die Ehegatten können wählen, für wen von ihnen die Steuerklasse V gebildet wird. Für den anderen Ehegatten muss dann – wie bei allein verdiene...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Steuerklasse bei Grenzpendlern, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedsstaates sind

Rz. 32 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Bei Grenzpendlern im Sinne des § 1 Abs 3 EStG (> Rz 30), die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaats sind, wird der Ehegatte steuerlich nicht berücksichtigt. Für diese ArbN bildet das Betriebsstätten-FA des ArbG die Steuerklasse I oder für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis die Steuerklasse VI als LSt-Abzugsmerkmal. Der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Besonderheiten bei der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist bei einer KapGes eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt, in keinem Zusammenhang mit einer ordentlichen Gewinnausschüttung steht und beim Gesellschafter zu Einnahmen iSv § 20 EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.6.1 Hinweis- und Benachrichtigungspflichten

Rz. 73 Die bis zum 17.8.2007 geltende Gesetzesfassung sah noch keine Hinweis- und Benachrichtigungspflichten vor. Die Steuerverwaltung wurde jedoch durch AEAO zu § 93 verpflichtet, den Betroffenen – wenn auch unter bestimmten Umständen erst nachträglich – in jedem Fall über einen durchgeführten Kontenabruf in Kenntnis zu setzen. Dies galt unabhängig davon, ob durch den Konte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Arbeitgeber hat den LSt-Abzug unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzunehmen (vgl § 38 Abs 3 EStG, § 38a Abs 4 EStG). Die Steuerklasse ist eines der beim > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale . Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Steuerklasse ist maßgebend für die familiengerechte ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.1 Beteiligte (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 10 Der Stpfl. ist sowohl Beteiligter als auch Beweismittel in einer Person. Er ist aufgrund seiner logischen Beweisnähe zum Ermittlungsgegenstand die bedeutendste Erkenntnisquelle des Verfahrens. Dem tragen die Vorschriften über die Mitwirkungspflichten und die Beweismittel Rechnung, §§ 90, 92ff. AO. Der mit der Finanzbehörde hinsichtlich der Sachaufklärung in Verantwort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 85, 88, 92 S. 2 Nr. 1 AO normieren die Befugnis der Finanzbehörden, zur Erfüllung ihres Besteuerungsauftrags Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. § 93 AO ist hierzu Ausführungsnorm und gilt als allgemeine Beweismittelvorschrift gleichermaßen im Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[1] Im Rahmen ihrer Verpflichtung,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachträgliches Erkennen der Unrichtigkeit einer vorausgegangenen Steuererklärung

Rz. 125 [Autor/Stand] Bedenkliche Konfliktsituationen ergeben sich nach jüngster BGH-Rspr. auch dann, wenn der Stpfl. zunächst mit bedingtem Vorsatz unrichtige Angaben in einer Steuererklärung gemacht hat und später sichere Kenntnis davon erlangt, dass sie unrichtig sind. Der 1. Senat[2] meint, in dieser Situation sei der Stpfl. gem. § 153 Abs. 1 AO zur Anzeige seiner bereit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. (Teil-)Identität von Veranlagungszeitraum und Steuerart

Rz. 112 [Autor/Stand] Ist wegen unrichtiger oder fehlender Umsatzsteuervoranmeldungen ein Strafverfahren anhängig, entfällt während der Dauer des Strafverfahrens die Strafbarkeit hinsichtlich der Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung. Beispiel nach BGH[2]: S hatte für Januar bis Oktober 07 falsche monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Im Dezember 07 wurde ihm...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.2.1 Vor dem Erbfall in der Person des Erblassers entstandene Steuern

Rz. 60 Nachdem die Erben wegen der durch den Erblasser angeordneten Vermögensverwaltung keine Verfügungsbefugnis über ihr Erbe haben, greift § 34 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 AO ein, wonach der mit der Verwaltung betraute Testamentsvollstrecker die Steuerschuld für die Erben zu begleichen hat. Bei Anordnung der Testamentsvollstreckung ergibt sich aus der Abgabenordnung für den Test...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung

Rz. 106 [Autor/Stand] Nach dem Nemo-tenetur-Prinzip braucht der Stpfl. keine ihn belastenden Angaben bzgl. bereits "begangener" Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zu machen, die Gegenstand der Steuerprüfung bzw. des eingeleiteten Strafverfahrens sind. Bei wahrheitswidrigen Angaben macht er sich nicht nach § 370 AO strafbar, denn dadurch werden lediglich erlangte Vort...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.2.2 Im Rahmen des Erbfalls sowie danach anfallende Steuern

Rz. 62 Wenngleich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers keine erbschaftsteuerliche Auswirkung hat, ist der Testamentsvollstrecker nach § 31 Abs. 5 ErbStG unzweifelhaft dazu verpflichtet, die konkrete Erbschaftsteuererklärung für den Erbfall abzugeben, der zu seiner Einsetzung führte. Zudem hat er für die Entrichtung der Erbschaftsteuer an das Finanzamt zu sorgen, § 32...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die Auswirkungen des Nemo-tenetur-Grundsatzes auf die strafbewehrten Steuererklärungspflichten

Schrifttum: Adler, Erklärungspflichten trotz Strafverfahrens, PStR 2002, 202; Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Bittmann/Rudolph, Das Verwendungsverbot des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO, wistra 2001, 81; Bömelburg, Der Selbstbelastungszwang im Insolvenzverfahren, Diss. Köln, 2004; Böse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachfolgende Veranlagungszeiträume

Rz. 123 [Autor/Stand] Für die suspendierte Steuererklärungspflicht besteht nach Ansicht des BGH eine Jahresgrenze. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens suspendiert nicht die Steuererklärungspflicht bzgl. nicht verfahrensgegenständlicher Besteuerungszeiträume und Steuerarten, selbst dann nicht, wenn die Abgabe zutreffender Steuererklärungen für die nachfolgenden Veranla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geschützte Informationen

a) "Tatsachen" und "Beweismittel" Rz. 187 [Autor/Stand] Schutzobjekt im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen und Beweismittel, die der Stpfl. der FinB vor Einleitung oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, soweit sie der StA oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten bekannt werden. Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12.5 Aufwendungsersatz

Rz. 83 Gemäß § 2218 Abs. 1 i. V. m. § 670 BGB hat der Testamentsvollstrecker unabhängig von der Vergütung Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses entstanden sind. Allerdings stellt sich die Frage, ob der Testamentsvollstrecker für die Hinzuziehung anderer Personen eine gesonderte Vergütung aus dem Nachlass erhält, oder ob dies zu einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Zwangsmittelverbot und die Belehrungspflichten

Schrifttum: Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Bornheim, Vom Wert des Schweigens, PStR 1999, 111; Dencker, Über Heimlichkeit, Offenheit und Täuschung bei der Beweisgewinnung im Strafverfahren, StV 1994, 687; Dierlamm, Betriebsprüfung/Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Entkriminalisierung der Außenprüfung?

Schrifttum: Buse, Versuchte Strafvereitelung durch Außenprüfer, AO-StB 2021, 11; Drüen, Außenprüfung und Steuerstrafverfahren, in DStjG 38 (2015), 219; Dusch/Rommel, Strafvereitelung (im Amt) durch Unterlassen am Beispiel von Finanzbeamten, NStZ 2014, 188; Kaeser, Steuerstrafrechtliche Verantwortung im Unternehmen und Tax Compliance, in DStjG 38 (2015), 193; Kremer/Altenburg,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei ...mehr

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ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Wiederaufnahme des Verfahrens

a) Wiederaufnahme nach § 359 StPO Rz. 81 [Autor/Stand] Aufgrund der uneingeschränkten Vorfragenkompetenz der Strafgerichte kann es in der Praxis zu divergierenden Entscheidungen im Strafverfahren und im Besteuerungsverfahren kommen (s. Rz. 10 ff.). In diesem Zusammenhang stellt sich sodann die Frage, ob die für den Stpfl. günstigeren Feststellungen des FG die Möglichkeit der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zwangsmittel gem. § 328 AO

Rz. 61 [Autor/Stand] Das Gesetz begnügt sich mit einer allgemeinen Verweisung auf § 328 AO. Als Zwangsmittel für die Durchsetzung von Verwaltungsakten, die auf Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, nennt § 328 AO das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und den unmittelbaren Zwang (§ 331 AO). Erfasst ist außer den in § 328 genannt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sachliche Reichweite des Zwangsmittelverbots

Rz. 95 [Autor/Stand] Ist bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, ist fraglich, wie weit der sachliche Umfang der von dem Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 3 AO ausgehenden Sperrwirkung reicht. Beispiel Gegen S ist ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden, weil der Verdacht besteht, er habe freiberuflich erzielte Einkünfte in seiner Steuererklärung für 2010 nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Zeitliche Reichweite des Zwangsmittelverbots

Rz. 100 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2 AO ist an keine zeitliche Begrenzung geknüpft, d.h. die Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren lebt nicht zwangsläufig mit Beendigung des Steuerstrafverfahrens wieder auf[2]. Nach dem Willen des Gesetzes muss von Zwangsmitteln im Besteuerungsverfahren – ohne jeden Vorbehalt – stets dann abgesehen werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren

a) Mitwirkungspflichten Rz. 34 [Autor/Stand] Im Besteuerungsverfahren haben die FinB (i.S.d. § 6 AO) die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO). Nach § 88...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Fernwirkung

Rz. 175 [Autor/Stand] Ob die vorbezeichneten strafprozessualen Verwertungsverbote im Strafverfahren Fernwirkung haben, ist umstritten[2] (zum Meinungsstand s. auch § 385 Rz. 1053 ff. m.w.N.). Der BGH lehnt dies grds. ab[3]. Werden aufgrund einer unverwertbaren Beweiserhebung neue Beweismittel bekannt, dürfen diese grds. verwertet werden. Eine Fernwirkung hat der BGH bislang ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Deliktische Einkünfte aus allgemeinen Straftaten

Rz. 127 [Autor/Stand] Die Gefahr der Selbstbelastung besteht auch, wenn der Stpfl. Einkünfte aus allgemeinen Straftaten (wie Korruptionsdelikte, Bilanzdelikte, Untreue etc.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Für diese Taten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht. Insoweit bietet auch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wegen d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafrechtliche Verwertungsverbote

a) Anwendung oder Androhung unzulässigen Zwangs Rz. 155 [Autor/Stand] Wird der Stpfl. entgegen dem Verbot in § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO von der FinB durch Einsatz steuerlicher Zwangsmittel trotz Kenntnis von der drohenden Selbstbelastung zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren gezwungen, unterliegen die betreffenden Tatsachenfeststellungen dem strafprozessuales Verwertungsv...mehr