Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5 Wahlveranlagung zum proportionalen Sondertarif, § 32d Abs. 4 EStG

Rz. 71 § 32d Abs. 4 EStG sieht vor, dass der Stpfl. für Kapitalerträge, die der KapESt unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung entsprechend § 32d Abs. 3 S. 2 EStG beantragen kann. In diesem Fall muss der Stpfl. die betroffenen Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. § 32d Abs. 4 EStG soll dem Stpfl. die Möglichkeit geben, steuermindernde Umstände, die beim Steuerabzu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Sonderver... / 4 Die Entscheidung

Die Zahlungsklage der K hat Erfolg! K habe gegen B einen Anspruch auf Rückzahlung von 12.659,19 EUR aus § 812 BGB. Bei dem eingezogenen Betrag in Höhe von 2.484,72 EUR als Aufwandsentschädigung für die Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO handele es sich um keine besondere Verwalterleistung im Sinne des Verwaltervertrags. Es handele sich bei der DSGVO um eine gesetzlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 37 Der Umstand, dass Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist darüber hinaus aufgrund einer entsprechenden Änderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 v. 8.12.2010[1], dass die den Kapitalertr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.3.1 Einzelunternehmen und "Back-to-Back"-Finanzierungen

Rz. 45 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 1 EStG erfasst "Back-to-Back"-Finanzierungen, bei denen ein Dritter die Kapitalerträge schuldet und diese Kapitalanlage im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung an einen Betrieb des Gläubiger steht. Durch § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 2 Doppelbuchst. aa) EStG wird die Regelung auf Fälle ausgedehnt, in denen die Kapitalüberlassun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3 Maßgeblichkeit der Steuerfestsetzung (Satz 2)

Rz. 6 Für die Ermittlung der fiktiven Steuerbeträge, nach deren Verhältnis die rückständige Steuer aufzuteilen ist, sind nach S. 2 der Vorschrift die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse maßgebend, die bei der Zusammenveranlagung zugrunde gelegt worden sind. Diese Grundlagen sind für die fiktive Steuerbetragsermittlung ohne Veränderung zu übernehmen, auch wenn sie sich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Haftung infolge unterlassener Berichtigung der vom früheren GF erstellten Steuererklärungen

Mangelnde Sachverhaltsaufklärung: Um eine fehlerfreie Ermessensentscheidung bei der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners treffen zu können, ist es seitens der Finanzbehörde erforderlich, den Sachverhalt umfassend und einwandfrei zu ermitteln. Mangelt es an Sachverhaltsermittlungen, die den Beitrag eines Haftungsschuldners zur eingetretenen Steuerverkürzung betreffen und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Mit... / IV. Verfahren zur Mitteilung

Die Mitteilung zum BZSt erfolgt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Die Mitteilung muss binnen zwei Monaten erfolgen. Fristbeginn wird aus Sicht des Beraters in der Regel der Zeitpunkt sein, an dem die grenzüberschreitende Gestaltung zur Nutzung bereitgestellt wird, § 138n Abs. 1 AO-E. Dies ist der Fall, wenn der Intermediär dem Nutzer die vertraglichen Unterlagen ausge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dividenden

Rz. 451 Natürliche Personen, deren Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird, können aufgrund der 40 %igen Dividendenfreistellung Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividendeneinkünften stehen, gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG zu 40 % nicht abziehen. Gleiches gilt für Aufwendungen in Personengesellschaften, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.9 Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter

Die Nutzungsdauer für Computer ist verwaltungsseitig dauerhaft herabgesetzt worden. Die Aufwendungen können im Jahr der Anschaffung vollumfänglich geltend gemacht werden. Begünstigt sind Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware.[1] Für Wirtschaftsgüter d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Ausschüttungen an ausländische Kapitalgesellschaften als Dividendenempfänger

Rz. 446 Ausschüttungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine ausländische Kapitalgesellschaft als Dividendenempfänger unterliegen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag. § 44a Abs. 9 EStG gewährt ohne weitere Voraussetzungen eine Entlastung von 2/5 der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, so dass effektiv...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Zusammenveranlagung

Rz. 337 Bei der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden für jeden Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte gesondert ermittelt,[795] dann aber zusammengerechnet und die Ehegatten gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehegatten haben eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben (§ 25 Abs. 3 Satz 2 EStG). Insb. ist für die Ehegatten dann der Splittingtarif nach § 32a...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung in dem Staat, in dem der Empfänger ansässig ist. Unter den Begriff der Dividenden fallen u.a. auch die Einkünfte des stillen Gesellschafters aus seiner stillen Beteiligung.[45] Der andere Vertragsstaat kann jedoch gem. Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA Österreich/Deutschland eine A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / j) Exkurs: Steuerabgrenzungen (Latente Steuern)

Rz. 169 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG erfährt für die steuerbilanzrechtliche Gewinnermittlung eine Vielzahl von Durchbrechungen (dazu u. Rdn 233 ff.). Deshalb können die Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, sodass das handelsrechtliche Ergebnis und der steuerrechtliche Gewinn unterschiedlich hoch ausfallen. Dies hat seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 1. Informationsschreiben der saarländischen Finanzverwaltung

Rz. 151 [Autor/Stand] Für die Erklärungsabgabe werden auch im Saarland aufgrund der Anlehnung an das Bundesmodell zahlreiche Daten benötigt. Einen Teil der erforderlichen Daten hat die saarländische Finanzverwaltung Ihren Steuerbürgern im Juni/Juli 2022 anhand eines Informationsschreibens zukommen lassen. Dieses enthält ein Datenblatt mit den wichtigsten für die Erklärungsab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Auseinandersetzung

Rz. 8 Die Auseinandersetzung unter den Miterben führt – obwohl eine Betriebsaufgabe auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der Erbengemeinschaft vorliegt – nicht zu einer Gewinnrealisierung, wenn und soweit die Voraussetzungen für eine gewinnneutrale Realteilung [9] eingehalten sind und Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht in das Privatvermögen eines Beteiligten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Steuerlicher Überblick

Rz. 583 Durch eine Realteilung kann eine Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen gewinnneutral auseinandergesetzt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerneutrale Realteilung finden sich in § 16 Abs. 3 Satz 2–4 EStG .[1089] Danach muss der aufnehmende Gesellschafter im Rahmen einer Realteilung für die einzelnen Wirtschaftsgüter zwingend die Buchw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Offenlegungspflichten, Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 781 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Geschäftsführer evtl. Änderungen der Geschäftsanschrift zum Register anzumelden, etwa die aktuelle inländische Geschäftsanschrift; er ist insoweit auch Adressat einer Zwangsgeldandrohung.[1580] Die Anschrift des Insolvenzverwalters kann als c/o-Anschrift verwendet werden, wenn der Geschäftsführer dem Insolvenzverwal...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / V. Bundesrecht bis 31.12.2024

Rz. 82 [Autor/Stand] Die Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 wird sich im Saarland ausschließlich nach den bundesgesetzlichen Regelungen des BewG und des GrStG richten. Das gilt sowohl für die Ermittlung, die Festsetzung als auch die Erhebung der Grundsteuer. Rz. 83 [Autor/Stand] Übergangsvorschriften zum bisherigen Recht ergeben sich daher lediglich nach de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Fortführungsgebundener Verlustabzug gem. § 8d KStG

Rz. 436 Durch die Regelung des § 8d KStG will der Gesetzgeber der Notwendigkeit der Praxis Rechnung tragen, bei vorhandenen Verlustvorträgen auf Ebene der Körperschaft und einer Absicht der Weiterführung des Unternehmens z.B. durch einen neuen Investor, eine Fortführung des Verlustvortrags abweichend von § 8c KStG zu ermöglichen. Die Regelung des § 8d KStG steht allen Körper...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (f) Behaltefristen

Rz. 394 Im Unterschied zu den Überführungen nach Satz 1 und 2 wechselt bei einer Übertragung nach Satz 3 der wirtschaftliche Eigentümer des Wirtschaftsguts. Die Buchwertübertragung nach Satz 3 ist daher mit einer 4-jährigen Haltefrist ("Sperrfrist") verknüpft. Nach der Rspr. des BFH sind vom Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG allerdings zutreffend solche Fälle ausz...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Kapitalgesellschaften

Rz. 165 Sowohl bei der Körperschaftsteuer, als auch bei der Gewerbe- und USt ist Unternehmensträger und damit erklärungspflichtig die Gesellschaft als solche. Die Abgabe der Steuererklärungen ist eine Geschäftsführungsaufgabe. Der Testamentsvollstrecker ist mit Erklärungspflichten nicht belastet.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcf) Verfahrensvorschriften (§ 21 REITG)

Rn. 2588 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 21 REITG enthält Verfahrensvorschriften betreffend Strafzahlungen (s Rn 2583b; § 21 Abs 1 REITG), Steuererklärungspflichten und weitere Darlegungspflichten (§ 21 Abs 2, 3 REITG). Dabei müssen die Steuerbefreiungs-Voraussetzungen regelmäßig, auch im 1. Jahr der Steuerbefreiung, auf der Grundlage der Steuererklärungen für den abgelaufenen VZ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Einzelunternehmen

Rz. 161 Teilweise wird vertreten,[283] dass der Testamentsvollstrecker im Fall der Treuhandlösung trotz § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO im Hinblick auf seine unentziehbare Handlungsmöglichkeit und unbeschränkte Außenhaftung die Stellung eines (Mit-)Unternehmers neben dem Erben einnimmt mit der Folge, dass seine Vergütung nicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Einnahmen aus selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines

Rz. 706 Eine persönliche Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 69, 34 AO kann sich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen steuerrechtlicher Pflichten ergeben, z.B. Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 143–146 AO), der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, § 149 AO, der Auskunftspflichten nach §§ 90, 91, 137 AO und insb. der Pflicht zur ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.7 Homeoffice-Pauschale

Bei vielen Arbeitnehmern war jedoch kein Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer möglich, auch weil oftmals kein geeignetes, (fast) ausschließlich beruflich genutztes und abgetrenntes Zimmer bereitstand. Deshalb wurde 2020 eine "Homeoffice-Pauschale" von 5 EUR pro Tag (max. 600 EUR pro Jahr) eingeführt. Damit konnten "Homeoffice-Kosten" für bis zu 120 Arbeitstage pausch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zivilrecht

Rz. 978 Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gilt es stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[1336] Steuerliche Gründe spielen bei der Rechtsformwahl zwar meist eine wichtige Rolle, sollten aber niemals allein entscheidend sein. Die zivilrechtlichen Vorteile der Rechtsform der GmbH & Co. KG können wie folgt zusammengefasst werden:mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Steuerliche Unterschiede

Rz. 65 Bei der Besteuerung besteht der entscheidende Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen hinsichtlich der zu besteuernden Subjekte:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Internationales und eu... / VI. Geltung der Gründungstheorie im Verhältnis zu den USA

Rz. 26 Eine Reihe von bilateralen Handels- und Niederlassungsabkommen der BRD enthalten Vorschriften, aus denen sich die Verpflichtung zur Anerkennung im anderen Abkommensstaat gegründeter Gesellschaften ergibt.[43] Sie sind – soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind – vorrangig vor den nationalen "autonomen" kollisionsrechtlichen Regelungen zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 162 Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 HGB müssen für Drohverluste aus einem schwebenden Geschäft Rückstellungen gebildet werden. Der Tatbestand knüpft an den Nichtausweis sog. schwebender Geschäfte (dazu o. Rdn 120 f.) an, bei denen eine Gleichwertigkeitsvermutung besteht. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Gleichwertigkeit im konkreten Geschäft nicht (mehr) ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine Registrierungsnummer (NETP-Identifikationsnummer) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, angeben. Abb. 3 Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf den folgenden Teilseiten (siehe Abb. 3) sind dann, getrennt für jeden Mitgliedstaat, in dem der Sond...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine IOSS-Identifikationsnummer bzw. im Fall der Vertretung durch einen Vertreter gem. § 18k UStG muss dieser ergänzend auch seine Vertreter-Identifikationsnummer angeben. Daneben ist der Besteuerungszeitraum (Jahr und Monat), für den die Steuererklärung abgegeben wird, anzugeben. Falls es innerhal...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine USt.-IdNr. (ohne Länderkennung) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, für Zwecke der Identifizierung angeben. Falls es innerhalb eines Quartals einen Wechsel des Mitgliedstaats der Identifizierung gegeben hat und der Unternehmer daher inne...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Abgabefrist der Steuererklärungen

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 16 Abs. 1c S. 1 UStG). Die Steuererklärung ist innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums einzureichen (§ 18i Abs. 3 S. 1 UStG). Somit sind die Steuererklärungen zu den folgenden Stichtagen zu übermitteln:mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Abgabefrist der Steuererklärungen

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist der Kalendermonat (§ 16 Abs. 1e S. 1 UStG). Die Steuererklärung ist innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums einzureichen (§ 18k Abs. 4 S. 1 UStG). Somit sind die Steuererklärungen zu den folgenden Stichtagen zu übermitteln (https://­www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ImportOneStopShop/i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Abgabefrist der Steuererklärungen

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Somit sind die Steuererklärungen zu den folgenden Stichtagen zu übermitteln: Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/202...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Registrierung für das besondere Besteuerungsverfahren sind entsprechende Erklärungspflichten verbunden. So muss der Unternehmer bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums folgt, seine Steuererklärungen elektronisch dem BZSt übermitteln. Dabei hat er die Steuer für den entsprechenden Besteuerungszeitraum selb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Prüfung nach erfolgter Eingabe, Bekanntgabe

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Erhalt der eingegebenen Registrierungsangaben prüft der Mitgliedstaat der Identifizierung den Antrag – soweit möglich – dahingehend, dass der Steuerpflichtige die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Regelung erfüllt, keine Registrierung für dieselbe Regelung bereits in einem anderen Mitgliedstaat besteht bzw. ob der Unternehmer ggf....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Zahlungsfrist

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern Deutschland der Staat der Identifizierung ist, ist die Zahlung der ermittelten Steuer unter Angabe der Referenznummer (vgl. Rz. 37) der betreffenden Steuererklärung bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats (§ 18k Abs. 4 S. 3 UStG) auf das Konto der Bundeskasse zu leisten. Als Verwendungszweck ist bei der erstmalige...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Zahlungsfrist

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern Deutschland der Staat der Identifizierung ist, ist die Zahlung der ermittelten Steuer unter Angabe der Registrierungsnummer (vgl. Rz. 33) der betreffenden Steuererklärung bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats (§ 18i Abs. 3 S. 3 UStG) auf das Konto der Bundeskasse zu leisten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abmeldung vom besonderen Besteuerungsverfahren

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer kann sich von dem besonderen Besteuerungsverfahren abmelden bzw. die Anwendung widerrufen. Der Widerruf ist gegenüber der für dieses Besteuerungsverfahren zuständigen FinBeh, gegenüber der der Unternehmer die Teilnahme an der Sonderregelung angezeigt hat, zu erklären (§ 18i Abs. 1 S. 5 und 6 UStG). Eine Widerrufsfrist wird nic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren (IOSS-Verfahren) möglich ist. Bei Inanspruchnahme der Sonderregelung ist die Einfuhr gem. § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG steuerfrei. Die Mehrwertsteuer wird vom Erwerber als Teil des Kaufpreises entrichtet (vgl. Erläuterungen zu den Mehrwertsteuerv...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren, dem sog. EU-OSS, möglich ist (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html). Folgende Leistungen werden vom besonderen Besteuerungsverfahren erfasst (§ 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG): Liefe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren, der sog. One-Stop-Shop, Nicht-EU-Regelung möglich ist (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_NichtEU/OneStopShop_NichtEU/onestopshop_­NichtEU_node.html). Die Vorschrift findet ausschließlich Anwendung für nicht im...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Fristen

2.2.1.1 Abgabefrist der Steuererklärungen Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Somit sind die Steuererklärungen zu den folgenden Stichtagen zu übermitteln:mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Erklärungspflichten

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Registrierung für das besondere Besteuerungsverfahren sind entsprechende Compliance-Pflichten verbunden. So muss der Unternehmer bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums folgt, seine Steuererklärungen elektronisch dem BZSt übermitteln (§ 18i Abs. 3 S. 1 UStG). Dabei hat er die Steuer für den entsprechenden...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Verfahrensrecht

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf das besondere Besteuerungsverfahren sind, soweit die Anzeige nach § 18k Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber dem BZSt erfolgt und dieses die Steuererklärungen den zuständigen Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a, 29b–30, 32a–32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Sieb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Zahlungsfrist

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Zahlung der ermittelten Steuer ist unter Angabe des Kassenzeichens, welches der Unternehmer nach der erstmaligen Zahlung mitgeteilt bekommt bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats auf das Konto der zuständigen Bundeskasse zu leisten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Erklärungspflichten

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Registrierung für das IOSS-Verfahren sind entsprechende Compliance-Pflichten verbunden. So muss der Unternehmer oder der im Auftrag handelnde Vertreter bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums folgt, die Steuererklärungen elektronisch dem BZSt übermitteln (§ 18k Abs. 4 S. 1 UStG). Dabei hat der Unternehmer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Verfahrensrecht

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf das besondere Besteuerungsverfahren sind, soweit die Anzeige nach § 18i Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber dem BZSt erfolgt und dieses die Steuererklärungen den zuständigen FinBeh der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a, 29b bis 30, 32a bis 32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Sieb...mehr