Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.4.1 Wegfall der Steuervergünstigungsvoraussetzungen

Rz. 49 Die Anzeigepflicht bei unberechtigter Steuervergünstigung ist anders als die Korrekturpflicht für Steuererklärungen nicht von einem fehlerhaften Verhalten des Stpfl. abhängig. Entscheidend ist allein die tatsächliche Veränderung des Lebenssachverhalts, der Grundlage für die Entscheidung über die Steuervergünstigung war. Auf die Kenntnis des Anzeigepflichtigen (Rz. 47)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Tatsächliche Feststellungen

Rz. 27 Der BFH ist bei seiner Revisionsentscheidung an die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen FG-Urteil – regelmäßig im Tatbestand – gebunden, d. h., er darf seiner Entscheidung nur diese Tatsachen zugrunde legen und kann vom FG nicht festgestellte Tatsachen, die beim Erlass des FG-Urteils bereits vorhanden waren, d. h. neues tatsächliches Vorbringen nicht ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3 Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen

Rz. 16 Die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen obliegt dem FG als Tatsacheninstanz, soweit es um die tatsächlichen Äußerungen, um den wirklichen Willen der Erklärenden sowie um die für die Auslegung maßgeblichen Begleitumstände – insbes. die Interessenlage der Beteiligten – geht.[1] Insoweit handelt es sich um den BFH bindende Tatfragen, z. B. um den Inhalt eines ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Offenbare Unrichtigkeit nach §129 AO bei Einsatz des Risiko-Management-Systems

Leitsatz Das Finanzamt kann dem Steuerpflichtigen untergekommene Unrichtigkeiten nicht als eigene übernehmen, wenn bei der Veranlagung nur die Hinweise des Risiko-Management-Systems (RMS) abgearbeitet werden und die fragliche Unrichtigkeit nicht Gegenstand dieser Hinweise war. Sachverhalt Der Kläger ist von Beruf Pilot und bezog von der D-GmbH inländischen und von der C auslä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.3 DBA mit Nicht-Mitgliedstaaten der OECD, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA 2008 bzw. Artikel 7 UN-MA entspricht

430 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA mit einem Nicht-Mitgliedstaat der OECD dem Wortlaut des Artikels 7 OECD-MA 2008 bzw. des Artikels 7 UN-MA entspricht, ist im Regelfall davon auszugehen, dass der andere Staat der Handhabung nach § 1 Absatz 5 AStG, nach der BsGaV und nach diesem BMF-Schreiben auf der Grundlage der betreffenden Regelun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.4 Hinweis: Vorlagepflichten nach § 90 Absatz 2 AO, wenn von § 1 Absatz 5 AStG abgewichen wird

433 Für eine Abweichung von § 1 Absatz 5 AStG hat das Unternehmen in jedem Fall die Steuererklärung, die es im anderen Staat abgegeben hat und in der die betreffenden Betriebsstätteneinkünfte enthalten sind, und den betreffenden Steuerbescheid des anderen Staats vorzulegen bzw. unverzüglich nachzureichen. Auf Anfrage hat es anhand von Unterlagen und Aufzeichnungen zu erläut...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. BMF, Schr. v. 26.2.2004 – IV B 4 - S 1300 - 12/04, BStBl. I 2004, 270 (Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländischen Tochtervertriebsgesellschaft [Kapitalgesellschaft] bei Geschäften mit nahe stehenden Personen [§ 1 AStG] im Ausland; Anwendung von BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. I 2004, 171)

Der BFH hat mit Urteil v. 17.10.2001 (BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171) ua. Folgendes entschieden:mehr

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§ 7 Erbrecht / J. Muster: Steuern im Todesfall

Rz. 26 Muster 7.10: Steuern im Todesfall Muster 7.10: Steuern im Todesfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Als (Mit-)Erbe haben Sie steuerliche Verpflichtungen. Diese kurze Zusammenstellung soll Ihnen einen kleinen Leitfaden bieten. Ihr Erbe oder Erbteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Da das zuständige Finanzamt für die E...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 16.1.2009 – IV B 2 - S 1301 - USA/08/10001 – DOK 2009/0013814, BStBl. I 2009, 345 (DBA-USA; Verständigungsvereinbarung über die Anwendung des Schiedsverfahrens)

2 Anlagen Mit der US-Finanzbehörde ist am 8. Dezember 2008 die anliegende Verständigungsvereinbarung getroffen worden (Anlage 1). Mit der Vereinbarung werden die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zum Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 und 6) konkretisiert sowie Regelungen für die Tätigkeit der Schiedsstelle festgelegt (Anlage 2). Die Anlagen zu diesem Schreiben sind auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.37.3 Voraussetzungen für die Anerkennung eines niedrigeren Verrechnungspreises (§ 37 Absatz 3 BsGaV)

412 § 37 Absatz 3 Satz 1 BsGaV ermöglicht den Ansatz eines Verrechnungspreises für die fiktive Veräußerung des Explorationsrechts, der von dem nach § 37 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 16 Absatz 2 Satz 1 BsGaV anzusetzenden Betrag abweicht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Bergbau- bzw. das Erdöl- oder Erdgasunternehmenmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 DBA mit OECD-Mitgliedstaaten, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA 2008 entspricht (alte Abkommen)

427 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA dem Wortlaut des Artikels 7 OECD-MA 2008 entspricht, ist davon auszugehen, dass der andere Staat (OECD-Mitgliedstaat) der Handhabung nach § 1 Absatz 5 AStG, nach der BsGaV und nach diesem BMF-Schreiben auf der Grundlage der Regelung zu den Unternehmensgewinnen im konkreten DBA folgt. Denn unter den O...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.33.2 Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (§ 33 Absatz 2 BsGaV)

375 Ausgangspunkt für den auf das Projektergebnis anzuwendenden Aufteilungsschlüssel sind nach § 33 Absatz 2 Satz 1 BsGaV die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen erbrachten Leistungsbeiträge. Vor Entstehen der Bau- und Montagebetriebsstätte erbrachte Leistungsbeiträge (s. Rn. 367) sind als Leistungsbeitrag des übrigen Unternehmens zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.1 Erstellung der Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 Absatz 1 BsGaV)

51 Die Hilfs- und Nebenrechnung dient der steuerlichen Ergebnisberechnung der Betriebsstätte. Sie ist nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BsGaV jeweils zum Beginn des Wirtschaftsjahrs entsprechend §§ 5 bis 17 BsGaV aufzustellen. Für die Zuordnung von Dotationskapital und übrigen Passivposten enthält die BsGaV von den inländischen Regeln für die steuerliche Gewinnermittlung abweichende...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unterschrift

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Steuererklärungen in Papierform müssen vom Stpfl, bei gemeinsamer Erklärung der > Ehegatten bzw > Lebenspartner von diesen beiden eigenhändig unterschrieben sein (§ 25 Abs 3 Sätze 1 und 2 EStG). Die Eigenhändigkeit der Unterschriftsleistung soll dem Stpfl die Bedeutung seiner > Steuererklärung als Wissenserklärung bewusst machen (BFH 139, 158...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Ermessensfehler

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ermessensfehler können darin bestehen, dass die FinBeh kein Ermessen ausübt, obwohl das Gesetz dieses vorschreibt (Ermessensnichtgebrauch), sowie darin, dass ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Werden die gesetzlichen Grenzen der Ermessensausübung – des Ermessensspielraums – nicht beachtet, ist der > Verwaltungsakt , der auf der Ermessensents...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Zustimmung des Berechtigten

Rz. 34 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Realsplitting ist von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG), weil die Unterhaltsleistungen bei ihm in dem Umfang, in dem sie beim Verpflichteten als SA abgezogen werden, als > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG besteuert werden (> Rz 43). Die Zustimmung darf nicht an eine > Bedingung geknüpft werd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Antrag

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der zum Unterhalt Verpflichtete kann den SA-Abzug beim veranlagenden FA in der > Steuererklärung, aber auch schon bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen (vgl § 37 Abs 3 Satz 4, § 39a Abs 1 Nr 2 EStG). Ergänzend > Rz 14. Der Antrag ist für jedes Kalenderjahr neu z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das FA hat den für die Besteuerung maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 Abs 1 AO; vgl dazu im Einzelnen AEAO zu § 88); wegen der Prüfungsgrundsätze bei der > Außenprüfung vgl § 199 AO. Dies gilt für das gesamte Besteuerungsverfahren, dh auch bei Entscheidungen iRd > Billigkeit. Das FA bestimmt nach eigenem pflichtgemäßen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Antrag

Rz. 75 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Steuerermäßigung nach § 33a Abs 1 EStG wird nur auf Antrag gewährt. > Außergewöhnliche Belastungen Rz 13/1 können im Rahmen der > Steuererklärung, aber auch schon im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 77 oder bei der Bemessung der > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer beantragt werden. Zur verfahrensrechtlichen Bedeutung eines Antr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Gesetzeskonkurrenzen

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG ist nicht anwendbar,mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Identifikationsnummer des Unterhaltsempfängers

Rz. 76 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Abzug von Unterhaltsleistungen an einen Empfänger im > Inland setzt zusätzlich voraus, dass der Stpfl die > Identifikationsnummer (IDNr) des Unterhaltsempfängers in seiner > Steuererklärung angibt. Diese IDNr haben alle unbeschränkt oder beschränkt Stpfl erhalten (vgl § 139a, b AO). Die unterhaltene Person ist verpflichtet, dem Stpfl die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erklärung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Steuererklärung. Zur Anerkenntniserklärung des ArbG über eine Zahlungsverpflichtung nach Abschluss einer Lohnsteuer-Außenprüfung > Haftung für Lohnsteuer Rz 227 ff; > R 42d.1 Abs 5 Satz 3 LStR. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bestimmte Erklärungen des ArbN muss der ArbG schriftlich einfordern und als Beleg zum > Lohnkonto aufbewahren. Dazu ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Ermessen im allgemeinen Sprachgebrauch

Rz. 3 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Ermessen auch für Sachverhalte benutzt, die rechtlich nicht geregelt sind und im Belieben einer Person stehen, weil sie rechtlich belanglos sind. So ist zB nicht geregelt, mit welcher Farbe eine > Steuererklärung in Papierform zu unterschreiben ist; dies liegt im Ermessen des Stpfl. Ebenso die fo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Grenzen des Ermessens

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Ermessen ist nicht nur dem Zweck der Ermächtigung entsprechend auszuüben; es sind auch die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (§ 5 AO). Das Ermessen ist deshalb nie frei (willkürlich), sondern stets "pflichtgemäß" auszuüben (BVerfG 18, 353 [363]; 49, 89 [147]). Dabei sind die Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (> ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 F...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Ermächtigung zur Ermessensausübung

Rz. 11 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine FinBeh ist ermächtigt, eine Ermessensentscheidung zu treffen, wenn ein Gesetz keine zwingende Rechtsfolge enthält. Das Wort "Ermessen" wird dabei vom Gesetzgeber eher selten verwendet. Häufig handelt es sich um sog Kann-Vorschriften, zB wenn in § 39e Abs 7 Satz 1 EStG bestimmt wird, dass das > Betriebsstätten-Finanzamt zulassen kann, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Wesen der Pauschalierung und Steuerschuldner

Rz. 8 Die Pauschalsteuer gilt als LSt (§ 37a Abs. 4 EStG), selbst wenn sie von einem Unternehmer einbehalten wird. Das die Prämie gewährende Unternehmen ist Steuerschuldner der Pauschalsteuer (§ 37a Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 3 EStG). Als Steuerschuldner ist das Unternehmen daher ggf. mit Pauschalierungsbescheid, nicht etwa mit Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die stpfl. ...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / a) Erweiterung der Lieferkettenfiktion bei elektronischen Schnittstellen auf nahezu sämtliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Verbringungen/Steuererklärungen über entsprechende OSS-Verfahren/Abschaffung der Konsignationslagerregelung

aa) Regelungen seit dem 1.7.2021 Bereits mit Wirkung zum 1.7.2021 wurde in die MwStSystRL eine Lieferkettenfiktion für elektronische Schnittstellen eingeführt. Seitdem wird durch Art. 14a MwStSystRL in bestimmten Fällen mit Drittlandsbezug (Verkäufer im Drittland ansässig oder Einfuhr von Waren mit Sachwert von höchstens 150 EUR ein Reihengeschäft zwischen Verkäufer, Plattfor...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / aa) Regelungen seit dem 1.7.2021

Bereits mit Wirkung zum 1.7.2021 wurde in die MwStSystRL eine Lieferkettenfiktion für elektronische Schnittstellen eingeführt. Seitdem wird durch Art. 14a MwStSystRL in bestimmten Fällen mit Drittlandsbezug (Verkäufer im Drittland ansässig oder Einfuhr von Waren mit Sachwert von höchstens 150 EUR ein Reihengeschäft zwischen Verkäufer, Plattformbetreiber und Kunde fingiert. Na...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / cc) Kritik

Im Vergleich zur aktuellen Rechtslage stellt die geplante Ausweitung der Lieferkettenfiktion zum 1.1.2025 eine gravierende Ausweitung der Steuerpflichten auf elektronischen Schnittstellen dar. In der Praxis dürfte insofern zwar die derzeit oft schwierige und risikobehaftete Prüfung entfallen, ob ein Verkäufer, der über eine Schnittstelle handelt, in oder außerhalb der Union ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 1. Analyse der "ViDA"-Initiative: im Rückblick Teil I und II und Ausblick auf Teil III

Unter dem Stichwort "VAT in the Digital Age" ("ViDA" [1] ) möchte die Europäische Kommission das europäische Mehrwertsteuersystem schrittweise bis 2028 modernisieren, vereinfachen und durch Maßnahmen zur Digitalisierung des Meldewesens weitergehender gegen Betrug absichern. Teil I: In Teil I dieses Beitrages[2] haben wir einen kurzen Überblick über sämtliche vorgeschlagenen Maß...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 3. Einführung einer "einzigen" Mehrwertsteuerregistrierung

Für Steuerpflichtige, die z.B. innerhalb der Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Umsätze (z.B. innergemeinschaftliche Reihengeschäfte) tätigen oder steuerbare Umsätze in einem Mitgliedstaat (z.B. Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates) ausführen, in welchem sie nicht ansässig sind, ergibt sich häufig die Verpflichtung, sich für mehrwertsteuerrechtliche Zwecke in den be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 4. Bewertung von "ViDA" im Kontext der "EU MwSt-Reform" (Aktionsplan, "Quick Fixes, MwSt-Digitalpakete")

Mit der größten Mehrwertsteuerreform seit 25 Jahren verfolgt die Europäische Kommission seit einigen Jahren eine schrittweise Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuerrechts hin zu einem endgültigen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuersystem (vgl. "Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer" aus 2016).[60] Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über diese Pla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / bb) Geplante Maßnahmen zum 1.1.2025 im Rahmen der zweiten Stufe

Erweiterung der Lieferkettenfiktion auf den B2B-Bereich: Wie eben beschrieben, findet nach aktueller Rechtslage die Lieferkettenfiktion für Lieferungen innerhalb der Gemeinschaft nur dann Anwendung, soweit Lieferungen durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen an eine nicht steuerpflichtige Person betroffen sind.[26] Zum 1.1.2025 soll die Anwendung di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2.1 Unzutreffende Vollmachtsdaten

Rz. 8 Die Vollmachtsdatenbank ist eine Online-Anwendung für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Vollmachtsdaten zur Vertretung in Steuersachen. Grundlage ist ein durch die Finanzverwaltung herausgegebenes Vollmachtsformular[1], mit dem der Mandant die Einwilligung zum Abruf seiner bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten erteilt. Nach der auf der Vollm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 383b AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 17.6.2016 eingefügt.[1] Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen dem ebenfalls neu eingeführten § 80a Abs. 1 S. 3 AO vorsätzlich oder leichtfertig unzutreffende Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden übermittelt oder entgegen § 80a Abs. 1 S. 4 AO den Widerruf einer elektronisch an die F...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderungsbefugnis bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten

Leitsatz § 175b AO ermöglicht die umfassende Korrektur eines Steuerbescheids für den Fall einer unzutreffenden Auswertung elektronischer Daten im steuerlichen Massenverfahren zugunsten der Rechtsrichtigkeit unabhängig von der Fehlerquelle. Sachverhalt Dem Finanzamt wurden durch den Arbeitgeber des Klägers für das Kalenderjahr 2018 elektronische Lohnsteuerbescheinigungen überm...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.3 Wie finde ich einen prüfenden Dritten?

Falls Antragsteller bisher noch keinen prüfenden Dritten i. S. d. § 3 StBerG (Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt) beauftragt haben, z. B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können sie diese u. a. hier finden: Steuerberater-Suchdie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.2 Wie finde ich einen prüfenden Dritten?

Falls Antragsteller bisher noch keinen prüfenden Dritten i. S. d. § 3 StBerG (Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt) beauftragt haben, z. B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können sie diese u. a. hier finden: Steuerberater-Suchdie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.2 Wie finde ich eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten?

Falls Antragstellende bisher noch keine prüfende Dritte oder keinen prüfenden Dritten i. S. d. § 3 StBerG (z. B. Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer) beauftragt haben, z. B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.2 Wie finde ich eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten?

Falls Antragstellende bisher noch keine prüfende Dritte oder keinen prüfenden Dritten i. S. d. § 3 StBerG (z. B. Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer) beauftragt haben, z. B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.2 Wie finde ich einen prüfenden Dritten?

Falls Antragstellende bisher noch keinen prüfenden Dritten i. S. d. § 3 StBerG (z.B. Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin) beauftragt haben, z. B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können sie diese u. a. hier finden: Ste...mehr