Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (bb) Rechtsfolgen bei Verletzung von Abgabe- oder Anzeigepflichten (Zwangsgeld, Schätzung, Steuerhinterziehung)

Rz. 141 [Autor/Stand] Die Mitwirkungspflicht zur fristgerechten (Rz. 122) Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (Steuererklärung i.S.d. Abgabenordnung, Rz. 125) kann vom Finanzamt nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. §§ 328 ff. AO durch Festsetzung eines Zwangsgelds – mit der Möglichkeit der Umwandlung in Ersatzzwangshaft (§ 334 AO) – erzwungen werden.[2] Dabei kommt...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Vorliegen einer (ggf. anteiligen) Steuerbefreiung (Abs. 2)

a) Allgemein Rz. 200 [Autor/Stand] Sind Teile des Grundstücks steuerbefreit, erfolgt nach Satz 1 eine anteilige Ermittlung und Festsetzung des Steuermessbetrags. Für vollständig steuerbefreite Grundstücke unterbleibt nach Satz 2 die Ermittlung und Festsetzung eines Steuermessbetrags. Die Norm folgt dem Gedanken des – in Hessen beim Grundvermögen nicht anwendbaren – § 219 Abs. ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (aa) Mitwirkungspflichten im Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags

Rz. 140 [Autor/Stand] Die Steuerpflichtigen sind zur Mitwirkung im Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags verpflichtet (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 90 Abs. 1 Satz 1 AO). Die wichtigsten Pflichten sind die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (Rz. 116 ff.) und die Anzeigepflichten (Rz. 123). Die verspätete Abgabe oder die Nichtabgabe der Steuererk...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 438 [Autor/Stand] Für die Berechnung des Faktors (§ 7 HGrStG) werden die Bodenrichtwerte benötigt. Diese werden nach § 17 BauGB-AV HE landesweit in einem digitalen Bodenrichtwertinformationssystem bereitgestellt. Über diese Plattform (www.boris.hessen.de) könnten Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte ihrer Grundstücke kostenfrei einsehen und im Zuge der Steuererkläru...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Festsetzungsverjährung

Rz. 469 [Autor/Stand] Für den Erlass von GrSt-Messbescheiden gelten die Vorschriften über die Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO entsprechend.[2] Die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 AO wird nur durch Bekanntgabe des Messbescheids, nicht aber durch die Mitteilung nach § 184 Abs. 3 AO an die Gemeinden (Rz. 47...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (dd) Zuständigkeit für eine öffentlich bekanntzumachende Aufforderung (landesrechtliche Besonderheit)

Rz. 120 [Autor/Stand] Eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen (§ 149 Abs. 1 Satz 3 AO). Zuständig für die Aufforderung ist die Behörde desjenigen Hoheitsträgers, dem nach dem Grundgesetz die Verwaltungshoheit zugewiesen ist; für die Grundsteuer sind dies nach Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG die Länder. Nach § 228 Abs. 1 Satz ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / I. Überblick

Rz. 59 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Besteuerung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens folgt Hessen dem Bundesrecht (Rz. 21). Das abweichende Landesrecht bezieht sich nur auf das Grundvermögen (Rz. 80, 85) und verfolgt dabei ausdrücklich nicht das bundesgesetzliche Ziel einer Besteuerung nach dem Wert. Kerngedanke ist stattdessen dem Äquivalenzprinzip (Rz. 31) folge...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 436 [Autor/Stand] Die Ermächtigung in § 16 HGrStG ermöglicht es den zuständigen Stellen in der Hessischen Landesverwaltung, für jeden Steuerfall die Bodenrichtwerte automatisch bereitzustellen. Die Bodenrichtwerte brauchen daher nicht per Steuererklärung abgefragt zu werden. Rz. 437 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Weitere anwendbare Vorschriften im Überblick

Rz. 157 [Autor/Stand] Im Übrigen sind insbesondere die Vorschriften der Abgabenordnung anwendbar, wenn sie für das Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erforderlich sind. Hier sind insbesondere zu nennen die Vorschriften: über den Datenschutz und das Steuergeheimnis (§§ 29b ff. AO); über das Steuerschuldrecht (§§ 33 ff. AO; zu §§ 39, 43, 44 AO, Rz. 166 ff.); zur...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / dd) Keine abweichenden Regelungen im HGrStG (letzter Teilsatz in Abs. 5)

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG gelten die Vorschriften der Abgabenordnung nur dann entsprechend, "soweit das HGrStG keine abweichende Regelung enthält". Eine solche abweichende Regelung wurde z.B. in § 3 Abs. 2 Satz 1 HGrStG getroffen, wonach nur § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AO für anwendbar erklärt werden, nicht jedoch § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO (Rz. 167, Rz. 181...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Flächenbetrag Gebäudefläche "Wohnen" (Abs. 2)

a) Flächenbetrag für zu Wohnzwecken genutzte Gebäude(teile) (Abs. 2 Satz 1) Rz. 224 [Autor/Stand] Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, dass ein Gebäude vorliegt. Der Gebäudebegriff deckt sich mit dem bundesrechtlichen, denn § 248 BewG wird explizit in Bezug genommen – ohnehin gilt er jedoch über § 2 Abs. 3 Nr. 2 HGrStG auch uneingeschränkt im hessischen Landesrecht. ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (aa) Landesrechtliche "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag"

Rz. 115 [Autor/Stand] An die Stelle der "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt" i.S.d. § 228 Abs. 1 Satz 1 BewG tritt für hessische Grundstücke des Grundvermögens die "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag".[2] Hintergrund dafür ist, dass zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags im Anwendungsbereich des HGrStG auf die Verfahrenseb...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (ee) Frist zur Abgabe der Erklärung

Rz. 122 [Autor/Stand] Die Frist zur Abgabe der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" wird nicht durch das Gesetz vorgegeben, sondern durch die Finanzbehörde festgelegt. Sie soll mindestens einen Monat betragen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 1 Satz 2 BewG). Wird öffentlich zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert (Rz. 116 f.), hat die auffordernde Fin...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (cc) Rechtscharakter der Aufforderung und verfahrensrechtliche Auswirkungen

Rz. 119 [Autor/Stand] Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ist ein (sonstiger) Verwaltungsakt (§ 118 Satz 1 AO) im Fall der öffentlichen Bekanntmachung (Rz. 120) handelt es sich um eine Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO).[2] Zur öffentlichen Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsakts und zur Begründung der Allgemeinverfügung vgl. § 122 Abs. 4 AO . Der Auffor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Feststellungen

Rz. 20 [Autor/Stand] § 226 Abs. 1 BewG gilt für Fortschreibungen (§ 222 BewG) und Nachfeststellungen (§ 223 BewG). Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Fortschreibung wegen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder zur Fehlerbeseitigung erfolgt. Ebenso ist es unerheblich, ob sich die Änderung zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt. Bei Nachfests...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Nicht anwendbare Vorschriften der Abgabenordnung

Rz. 158 [Autor/Stand] Für Zwecke des Hessischen Grundsteuergesetzes sind die Vorschriften über das Erhebungs- (§§ 218 ff. AO) und grundsätzlich auch das Vollstreckungsverfahren (§§ 249 ff. AO, Ausnahme Rz. 141 zur Festsetzung eines Zwangsgelds) nicht anwendbar. Denn diese Vorschriften sind für die Festsetzung des GrSt-Messbetrags nicht erforderlich. Für die Erhebung und Voll...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Finanzverwaltungsgesetz

Rz. 163 [Autor/Stand] Das Gesetz über die Finanzverwaltung [2] (FVG) enthält die einfach-gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung von Art. 108 GG. Es regelt die Organisation und die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden (§ 16 AO) sowie den hierarchischen Aufbau der Steuerverwaltung (§ 6 Abs. 2 AO). Einer Abgrenzung zwischen Bundes- und Landesfinanzbehörden bedarf es für Zwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / V. ATAD III-E (EU-Fall)

Rz. 73 [Autor/Stand] Überblick. Am 22.12.2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer "Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen ("shell entities") für Steuerzwecke und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU [EU-Amtshilferichtlinie]" (kurz: ATAD III-E)[2] vorgelegt. Der Vorschlag der ATAD III-E geht zurüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zu §§ 370, 373 AO

Rz. 121 [Autor/Stand] Der 1. Strafsenat des BGH hat seine Rspr. zum Konkurrenzverhältnis zwischen Steuerhehlerei und tatmehrheitlich oder tateinheitlich begangener Tabaksteuerhinterziehung in jüngster Zeit grundlegend geändert (zur früheren Rspr. s. noch die Voraufl. m.w.N.)[2]. Die Entwicklung wird nachstehend dargestellt. Rz. 122 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen den Ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Voraussetzungen für die Durchführung einer Neuveranlagung (Abs. 1)

a) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1) Rz. 339 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag ist bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse mit Auswirkung auf die Höhe des Steuermessbetrags neu festzusetzen. Hierunter fallen alle Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die für die Berechnung des Steuermessbetrags nach den §§ 4 bis 6 HGrStG maßgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Überblick

Rz. 114 [Autor/Stand] Zur Durchführung des Verfahrens zur Festsetzung des GrSt-Messbetrags (Rz. 448 ff.) benötigt die zuständige Finanzbehörde (Rz. 126) die Mitwirkung (Rz. 140) des Steuerpflichtigen (Rz. 124) entweder durch Abgabe von Steuererklärungen (Rz. 115) oder Anzeigen (Rz. 123) sowie die Unterstützung anderer Behörden oder von Berufsträgern (Rz. 130). Für die Hessis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (4) Erklärungspflichtiger und Charakter der Anzeige (§ 228 Abs. 3, 5 BewG)

Rz. 124 [Autor/Stand] Die Determinierung des Erklärungspflichtigen (§ 228 Abs. 3 BewG) ist landesrechtlich uneingeschränkt zu beachten. Ein (abstrakt) Erklärungspflichtiger i.S.d. § 228 Abs. 3 BewG ist zur Abgabe der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" (§ 228 Abs. 1 BewG) nur dann verpflichtet, wenn die Finanzbehörde ihn hierzu auffordert (Rz. 116); zur Anzeige i.S.d. § 22...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Innere Konkurrenzen

Rz. 120 [Autor/Stand] Auf das Zusammentreffen mehrerer Begehungsformen der Steuerhehlerei ist bereits eingegangen worden (s. Rz. 74), ebenso auf die Fälle hehlerischen Handelns eines an der Vortat (als [Mit-]Täter oder Teilnehmer i.e.S.) Beteiligten (s. Rz. 70 ff.). Danach schließen sich die verschiedenen Begehungsvarianten gegenseitig aus; weitere Hehlereihandlungen desselbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.1 Anzuwendende Vorschriften des EStG (Abs. 1)

Rz. 27 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und Erhebung der Zuschlagsteuern die Vorschriften des EStG entsprechend anwendbar. Damit sind auf die Zuschlagsteuern nur die Verfahrensvorschriften und einige allgemeine materielle Vorschriften für anwendbar erklärt worden. Alle Vorschriften, die die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der ESt und den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 6.2 Einbehalt der KiSt durch elektronisches Abzugsverfahren (Abs. 2c)

Rz. 77 § 51a Abs. 2c EStG regelt das Steuerabzugsverfahren bei der KapESt. Durch das BeitrRL-UmsG v. 7.12.2011[1] und das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber die geplante Einführung eines verpflichtenden Quellensteuerabzugs zum Vz 2015 eingeführt. Das automatische Abzugsverfahren ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 zufließen (§...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 10 Informationen zur Steuerersparnis

Wie unter Ziffer 7.1 dargestellt, sind die Aufwendungen für die Weiterbildungsveranstaltung, ggf. für Unterkunft und Verpflegung, vom Arbeitnehmer selbst zu tragen. Diese Aufwendungen kann der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Steuererklärung als Werbungskosten unbeschränkt geltend machen, wenn zwischen der Weiterbildungsveranstaltung und der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Finanzverwaltung

Rz. 71 Für den regelmäßig vorkommenden Fall der Erbschaftsteuer haftet der Testamentsvollstrecker zwar grundsätzlich nicht persönlich. Anderes gilt jedoch, wenn er grob fahrlässig oder gar vorsätzlich die ihm nach § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG obliegende Pflicht verletzt, für die Zahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen und die Steuer deshalb nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt ...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.6 Entdeckung der Tat gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn die Tat entdeckt ist und der Steuerpflichtige dies wusste oder hätte erkennen können. Im Einzelfall kann es durchaus zweifelhaft sein, ob eine Steuerstraftat tatsächlich schon entdeckt ist oder die Behörde lediglich Vermutungen anstellt. Die Einzelheiten sind umstritten. Jedenfalls muss die Behörde nachweisen, dass sie im Zeitpunkt ...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Problem der Eigenmandatierung

Rz. 63 Bei der Frage der Vergütung des Testamentsvollstreckers stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit der Steuerberater als Testamentsvollstrecker bei einzelnen Tätigkeitsbereichen sich selbst bzw. seine eigene Steuerberatungskanzlei beauftragen kann, z.B. mit der Fertigung von Steuererklärungen. Grundsätzlich ist dieser Weg gangbar. Voraussetzung ist allerdings, dass...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / D. Höhe des Stundensatzes

Rz. 18 Als das größte Problem der stundenmäßigen Vergütung wird die Höhe des Stundensatzes des Testamentsvollstreckers gesehen. Birk schlägt für anwaltliche Testamentsvollstrecker einen Stundensatz von 120 EUR zuzüglich Umsatzsteuer vor.[25] Er orientiert sich dabei am durchschnittlichen Stundensatz eines Rechtsanwaltes, wobei er auf das Statistische Berichtssystem für Recht...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.7 Steuerhinterziehung über 25.000 EUR gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO

Die Selbstanzeige gem. § 371 AO ist für Selbstanzeigen ab 1.1.2015 ausgeschlossen, wenn der Steuervorteil (verkürzte Steuer) einen Betrag von 25.000 EUR je Tat übersteigt (zuvor lag die Schwelle bei 50.000 EUR). Dies ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Nicht geklärt ist, ob mit dem Begriff der "Tat" der materiell-rechtliche Tatbegriff (also der jeweilige Veranlagungszei...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Allseitiges Vertrauen

Rz. 45 Das oft über Jahrzehnte währende Mandatsverhältnis, in dem der künftige Erblasser viele sehr persönliche Dinge über sich und seine Familie preisgibt, unterstreicht das hohe Vertrauen, das der Erblasser in "seinen" Steuerberater setzt. Dies gilt erst recht, wenn das Mandat sich nicht auf die jährlich wiederkehrende Fertigung der Steuererklärungen beschränkt, sondern ei...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / II. Abzug von Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2007: Die Rechtslage im Überblick

Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolge; sie können auch auf Verfügungen von Todes wegen beruhen. Sie sind weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten. Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung können sein: Unterhaltsleistungen, wiederkehrende Leistunge...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.3 Erklärungspflicht

Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall Beteiligten die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung innerhalb einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist verlangen. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Beteiligte selbst steuerpflichtig ist. Die vom Finanzamt zu setzende Frist muss mindestens 1 Monat betragen. Wird eine längere Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 6 Datensatz zum Lagebericht bei der elektronischen Übermittlung (E-Bilanz)

Rz. 62 Basierend auf § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, für Wirtschaftsjahre beginnend ab dem 31.12.2011 den Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – Taxonomie – durch Datenfernübertragung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Entsprechend § 60 Abs. 1, 2 EStDV kann eine der...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.2 Anzeigepflicht

Beachtet werden muss die im Erbschaftsteuergesetz normierte Anzeigepflicht: Der Erwerber muss jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb schriftlich bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Frist für die Anzeige ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis des Erbanfalls. Ist die Anzeigefrist bereits abge...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 10.300 EUR sind. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Nachzuweisen sind aber die höheren Kosten. Der Pauschbetrag kann bei mehreren Beteiligten insgesamt nur einmal ...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / c) Unkenntnis der Finanzbehörde

Darüber hinaus ist nach (wohl) h.M. das ungeschriebene Merkmal der Unkenntnis der zuständigen Finanzbehörde vom Sachverhalt in den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO hineinzulesen (FG Düsseldorf v. 26.5.2021 – 5 K 143/20 U, wistra 2021, 331; OLG Köln v. 31.1.2017 – 1 RVs 253/16, NZWiSt 2017, 317; OLG Oldenburg v. 10.7.2018 – 1 Ss 51/18, wistra 2019, 79; a.A. Roth, NZWiSt 1...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / d) Taterfolg

Die Steuerhinterziehung ist ein Erfolgsdelikt. Durch die in § 370 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO bezeichneten Tathandlungen müssen "Steuern verkürzt" oder "nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt" worden sein (§ 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 S. 1 und 2 AO; vgl. Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 370 [Okt. 2021]). Verkürzte Steuern: Gemäß § 370 Abs. 4 S. 1 AO sind Steu...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Künstlersozialversicherung

Rz. 48 Ausgangslage der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahre 1983 war die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die Lage der selbstständigen Künstler und Publizisten dringend verbessert werden musste. Getragen wird die Künstlersozialversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven hat. Versicherungsträ...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / f) Verjährungsbeginn

Allgemeiner Verjährungsbeginn: Gemäß § 78a S. 1 StGB beginnt die Verjährung sobald die Tat beendet ist, es sei denn, ein zum Tatbestand gehörender Erfolg tritt später ein, vgl. § 78a S. 2 StGB. Die bloße Vollendung der Tat, also die Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes, reicht nicht aus. Nach der Rspr. ist die Tat erst beendet, wenn der Taterfolg eingetreten ist und das T...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Antrag

Rz. 36 Das Wahlrecht ist durch Antrag auszuüben. Richtiger Antragsadressat ist grds. das für die ESt- bzw. KSt-Besteuerung des jeweiligen Anteilseigners zuständige FA.[1] Gehören untergehende Anteile zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft, muss der Anteilseigner den Antrag beim für die Mitunternehmerschaft zuständigen FA stellen.[2] Dort ist der Antrag auc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zuständiges Finanzamt

Rz. 15 Für die Erteilung der USt-IdNr. und die Abgabe der ZM ist ausschließlich das BZSt mit Dienstsitz in Saarlouis zuständig. Insoweit ist eine Sonderregelung für die Fiskalvertretung nicht notwendig. Anders ist es bei der Erteilung der Steuernummer. Da hier eine dezentrale Zuständigkeit vorliegt, musste eine separate Regelung aufgenommen werden, die aber auch der AO zugeo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ende der Fiskalvertretung

Rz. 54 In § 22a UStG sind weder Voraussetzungen noch Rechtsfolgen für das Ende der Fiskalvertretung geregelt. Die Fiskalvertretung muss nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Regelung dann enden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung nicht mehr alle gleichzeitig vorliegen. Insbesondere sind dies: Der vertretene ausländische Unternehmer widerruft seine Vollmacht, der ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / II. Ehegattenunterhalt

Rz. 9 Ehegattenunterhalsleistungen können als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Praxistipp: Werden trotz Trennung oder Scheidung weiterhin die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ex-Ehegatten gezahlt, können diese Zahlungen zusätzlich absetzt werden – gleichgültig, ob der Unterhalt als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / 2. Außergewöhnliche Belastung

Rz. 22 Alternativ zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG bis zur Höhe von 8.004 EUR pro Kalenderjahr in Abzug gebracht werden. Rz. 23 Praxistipp:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.4 Ermessen

Rz. 33 Die Finanzbehörde hat zunächst von Amts wegen festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen.[1] Wenn dann die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen, liegt eine Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit gem. § 284 Abs. 3 S. 1 AO nicht mehr ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Rechtsprechung zur Haftung

Tz. 41 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Steuerehrlichkeit als Voraussetzung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit BFH vom 27.09.2001, BStBl II 2002, 169; Haftung für Umsatzsteuerbeträge bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen) BFH vom 05.03.1991, BStBl II 1991, 678; Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung OFD Han...mehr