Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.8 Verfahren zur einheitlichen Feststellung der Einkünfte

Rz. 95 Die örtliche Zuständigkeit für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO ergibt sich für die Gewinneinkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 AO, für die Überschusseinkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO. Rz. 95a Nach § 181 Abs. 2 Nr. 4 AO i. V. m. § 34 AO haben die in § 34 AO genannten Personen (Geschäftsführer oder, bei deren Fehlen, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Aufgrund der Verweisung in Abs. 1 haben folgende Vorschriften besondere praktische Bedeutung für die gesonderte Feststellung: §§ 140–148 AO (Führung von Büchern und Aufzeichnungen). §§ 149–153 AO (Steuererklärungen); vgl. die Sonderregelungen in § 181 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AO. § 154 AO (Kontenwahrheit). § 157 AO (Form und Inhalt); insbesondere die Regelung über die inhaltlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.2 Ausnahme für einheitliche Feststellungen

Rz. 59 Die Regelung des Abs. 5 hat in erster Linie den Fall im Auge, dass nur ein Stpfl. von der gesonderten Feststellung betroffen ist. Die rechtspolitische Rechtfertigung hierfür liegt darin, dass die gesonderte Feststellung kein Selbstzweck ist, sondern die Festsetzung der Steuer ermöglichen und erleichtern soll.[1] Von diesem Grundgedanken ausgehend ist es nicht gerechtf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eine dem Finanzamt nicht übermittelte Wahlrechtsausübung führt nicht zu einem Fehler nach § 129 AO

Leitsatz Eine offenbare Unrichtigkeit liegt nicht vor, wenn die Finanzbehörde die Unrichtigkeit in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen nicht erkennen konnte und sich deshalb nicht zu eigen machen konnte. Dann handelt es sich nicht um einen (Übernahme-)Fehler der Finanzbehörde. Sachverhalt Die Kläger erklärten in der elektronisch übermittelten ESt-Erklärung 2013 unter an...mehr

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ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Einsprüche nach der "neuen" StBVV in Bezug auf den Übergangszeitraum

Frage: Ich habe auf meinem Tisch den ersten Einspruch, den ich nach der "neuen" StBVV abzurechnen habe, also nach § 40 StBVV i. V. m. Nr. 2300 VV RVG. Die Steuererklärung wurde im Mai 2020 nach der "alten" StBVV erstellt. Der Steuerbescheid kam im August 2020 und weist zu hohe Einkünfte aus, sodass Einspruch einzulegen ist. Auf welcher Basis ist die Anrechnung der Gebühr für ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrecht: Erbschaftsteuer- und Feststellungserklärung zwei gesonderte Abrechnungstatbestände?

Das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil v. 14.8.2018, 37 C 79/18) hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Beauftragung für die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung eine Ermittlung der Grundstückswerte und die Erstellung diesbezüglicher Feststellungserklärungen nach sich zieht, und somit zwei gesonderte Abrechnungstatbestände im Rahmen der StBVV ausgelöst werden. Die...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Vergütung: Auswirkungen der Änderung der StBVV

Die StBVV wurde zum 1.7.2020 geändert. Im Folgenden wird auf einige Problembereiche vertieft eingegangen und der Anwendungsbereich dargestellt. Grundsätzliches § 40 StBVV lautet nunmehr: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden." Damit ist das außergerichtliche...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an einen Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Leitsatz 1. Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss genannten Gegenstand der Nachtragsverteilung wieder Insolvenzbeschlag ein mit der Folge, dass insoweit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim früheren Insolvenzverwalter liegt. 2. Die durch die Aufhebung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungssteuer für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung Nichtverheirateter

Leitsatz Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass ein Unverheirateter, der aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Hamburg anmietet, im Gegensatz zu einem Verheirateten zur Zweitwohnungssteuer herangezogen wird. Sachverhalt Der Kläger hatte seit dem Jahr 2015 seinen Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt. Dort wohnte er mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.3.4 Gewinnermittlung und -verteilung

Rz. 202 Die GmbH & Still ist Subjekt der Einkünftequalifikation und der Gewinnermittlung.[1] Daraus folgt, dass die Einkünftequalifikation für den stillen Gesellschafter bereits auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der GmbH & Still erfolgt. Bei der GmbH & atypisch Still wird der Gewinnanteil dem atypisch Stillen im Wege der einheitlichen Gewinnfeststellung direkt zug...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 328 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 371 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 356 [Familienstand → Zeilen 17 und 28] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 357 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur Einkommensteuer zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung de...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.2 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Rz. 345 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 37] Für bestimmte Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht werden. Vermögenswirksame Leistungen sind eine tarifvertragliche oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber und ...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 930 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 938) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 420 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 19 und 20] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 387 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 388 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.3 Versicherungsbeiträge für Kinder

Rz. 561 [Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder → eZeilen 31–33, Zeilen 34–42] Grundsätzliche Voraussetzung für den Abzug von Versicherungsbeiträgen für ein Kind bei den Eltern ist, dass die Versicherung die gezahlten Beiträge der Finanzverwaltung elektronisch übermitteln durfte bzw. dass der Datenübertragung nicht widersprochen wurde. Kranken- und Pflegepflichtve...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.3 Zusätzlicher Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 534 [Anlage AV → Zeilen 6–9] Statt der Altersvorsorgezulage kann für die selbst geleisteten Beiträge, zzgl. der dafür zustehenden Zulage, höchstens bis zu 2.100 EUR, ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Dazu muss der Steuererklärung die Anlage AV (Altersvorsorge) beigefügt werden. Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft muss nicht beigelegt werden, da ...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 321 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 468 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in An...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.4 Rente aus dem Inland mit Wohnsitz im Ausland

Rz. 936 Wichtig Rentner im Ausland Hat der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, bleibt die Rente i. d. R. im Inland steuerpflichtig im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Aus Deutschland stammende Renteneinkünfte gehören zu den inländischen Einkünften i. S. d. § 49 EStG. Im Einzelnen regeln DBA, die die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Lände...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 994 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 995mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 435 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 436 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 6 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 19 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 42] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (vL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arb...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2 Anlage R – Leibrenten aus dem Inland

Rz. 222 Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteue...mehr

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Anlage Sonstiges 2020 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 60 [Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer → Zeile 4] Hier erfolgt nicht der Abzug der normalen Erbschaftsteuer. Die Steuerermäßigung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere bei: Forderungen des Rechtsvorgängers, die beim Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegen und nach Übergang auf den Erben von diesem bei Zufluss als steuerpflichtige Einnahmen o...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 68 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuer­erklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 27 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 28 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 240 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 1 Allgemein

Rz. 12 Wichtig Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 2 notwendig. Welche weiteren Formulare Sie außer dem Hauptvordruck noch benötigen, sehen Sie im Formularwegweiser auf einen Blick (→ Tz 7). →Rund um die Einkommensteuer...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 225 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 4 Steuerliche Vergünstigungen für Kinder (Seite 2)

Rz. 106 Erfüllt ein Kind alle Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung, erhalten die Eltern in jedem Fall Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und zusätzlich einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Weitere Vergünstigungen sind zusätzlich möglich (→ Tz 556, → Tz 555). →Kinder Rz. 107 [Kranken-/Pflegepflichtversiche...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 267 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 185 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 186 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Einnahmen

Rz. 195 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (Zeile 33). Außerdem üb...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 249 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 959 ff.). →Spekulationsgeschäfte Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten....mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 4 Bankverbindung (Seite 2)

Rz. 17 [Bankverbindung → Zeilen 31–34] Die Finanzämter erstatten nur unbar. Bei fehlender oder unvollständiger Bankverbindung verzögert sich die Steuerrückzahlung. Bitte beachten Sie, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr und damit die Erstattung nur möglich ist, wenn dem Finanzamt die IBAN und bei Auslandsüberweisung zusätzlich die BIC bekannt sind. Wichtig Kontoänderung mitte...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.1.1 Erzwingung der Einreichung bzw. Übermittlung

Rz. 259 Unterlässt es der Steuerpflichtige, der Steuererklärung nach § 150 Abs. 4 AO z. B. i. V. m. § 60 EStDV eine Bilanz als Unterlage beizufügen oder den Inhalt der Bilanz und der GuV durch Datenfernübertragung zu übermitteln (E-Bilanz, § 5b EStG), so kann die Finanzbehörde die Einreichung bzw. elektronische Übermittlung anordnen und gegebenenfalls erzwingen.[1] Als Zwang...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.1 Berichtigung der Steuerbilanz

Rz. 263 Erkennt der Steuerpflichtige nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass die von ihm eingereichte Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist, so ist er nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. § 15...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3 Verletzung steuerrechtlicher Bilanzierungsvorschriften und ihre Folgen

Rz. 258 Nach § 150 Abs. 4 AO sind den Steuererklärungen die Unterlagen beizufügen, die nach den Steuergesetzen vorzulegen sind. In diesem Sinne bestimmt z. B. § 60 Abs. 1 und 3 EStDV, dass der Steuererklärung als Unterlage eine Abschrift der Handelsbilanz und der GuV-Rechnung, gegebenenfalls auch des Anhangs und des Lageberichts beizufügen ist. Entspricht die Handelsbilanz n...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 265 Legt der Steuerpflichtige seiner Steuererklärung zwar eine Bilanz bei, ist diese jedoch fehlerhaft, so kann ebenfalls eine Schätzung in Betracht kommen. Geschätzt werden darf nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO aber nur, "soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann". Damit scheidet eine Schätzung zunächst bereits wieder dann aus, w...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.1.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 260 Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie jene zu schätzen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO).[1] Besteuerungsgrundlagen in diesem Sinne sind die Berechnungsgrundlagen der Steuer (wie z. B. Einnahmen, Betriebsausgaben, Umsatz, Bilanzposten etc.), nicht dagegen das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) oder gar der Steuerbetrag.[2...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3 Rund um die Steuererklärung

3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke Rz. 6 Generell gilt für die steuerlich relevanten, der Finanzverwaltung elektronisch übermittelten Daten, dass diese nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden müssen. Die entsprechenden Bereiche sind im Vordruck daran erkennbar, dass sie dunkelgrün unterlegt und mit einem "e im Kreis" gekennzeichnet sind. Der Steuerpfli...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Generell gilt für die steuerlich relevanten, der Finanzverwaltung elektronisch übermittelten Daten, dass diese nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden müssen. Die entsprechenden Bereiche sind im Vordruck daran erkennbar, dass sie dunkelgrün unterlegt und mit einem "e im Kreis" gekennzeichnet sind. Der Steuerpflichtige ist für die Richtigkeit dieser eDaten ...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.2 Bearbeitungsgrundsätze/Datenabruf

Rz. 3 Durch das o. a. Gesetz wurden in der Abgabenordnung (§ 88 AO) die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, die Fallbearbeitung automationsgestützt unter Einsatz von Risikomanage­mentsystemen (§ 88 Abs. 5 AO) durchzuführen. Damit soll zum einen die Bearbeitung risikoarmer Fälle beschleunigt und zum anderen sollen prüfungsrelevante Fälle mit ausreichender Sicherheit erkannt...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Wesentliches Element der neuen Bearbeitungsgrundsätze ist, dass die Finanzverwaltung über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bekommt bzw. über einen Datenabruf darauf Zugriff hat und dies mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen kann. Zu dies...mehr